Innenpolitik Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
Es ist wohl doch nicht so einfach, wie wir Nicht-Juristen uns das so vorstellen, das gilt nicht nur für Deutschland, sondern im gesamten EU-Raum. Auch in Dänemark gilt für Migranten bezüglich der bestehenden Kinderehen, die im Ausland geschlossen wurden, die Anerkennung, obwohl es in Dänemark selber verboten ist!
Maßgebend hierfür ist die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte!
Und auch bei uns hat der Gesetzentwurf der großen Koalition zum Verbot von Kinderehen zu heftigen Protesten bei Juristen geführt. Die Experten bemängeln unter anderem, dass gemeinsame Kinder zunächst alle unterhalts- und erbrechtlichen Ansprüche verlieren würden.
Der Deutsche Notarverein bezeichnet diesen Gesetzentwurf sogar als verfassungswidrig.
Juristen-Protest zum geplanten Verbot von Kinderehen
Edita
@ion
Bei Eheverträgen zwischen Personen, die nach den Gesetzen des Ursprungslandes geschlossen wurden, sollte gelten, dass diese Verträge auch bei uns Gültigkeit behalten, weil alles andere Familien zerreißen würde
geschrieben von Karl
Lieber Schorsch,
dazu habe ich eine eindeutige Meinung. Bei Streit haben unsere Gesetze in unserem Land zu gelten. Punkt.
Geschrieben von Karl
Da Personen mit mehreren Ehepartnern keine „Deutsche Staatsbürgerschaft“ erhalten können, erübrigt sich diese Diskussion.
Da es sich bei Ausländern in Deutschland auch meiner Meinung nach um keinen Straftatbestand handelt, müssten sich die betroffenen Parteien an die Gerichte ihrer Herkunftsländer wenden.
Von einem deutschen Richter zu verlangen, er solle nach fremden Recht ein Urteil sprechen, wird wohl niemand ernsthaft verlangen.
Nach deutschem Recht würde der Mann mit mehreren Frauen natürlich erst mal wegen Bigamie verurteilt werden.
Ciao
Hobbyradler
Die einen sagen so...die Richter so.
Deutscher mit 2 Ehefrauen geht
Wann jemand eingebürgert werden kann, sagt § 10 StAG. Danach sind folgende Voraussetzungen notwendig:
- rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland seit mindestens acht Jahren
- Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
- unbefristetes Aufenthaltsrecht
- selbstständige Bestreitung des Lebensunterhalts ohne Sozialleistungen
- Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit (soweit keine doppelte Staatsbürgerschaft möglich)
- keine Vorstrafen
- ausreichende Sprachkenntnisse
- Kenntnisse in Landeskunde
Die Interessen betroffener Kinder interessieren hier einige doch absolut nicht. Auf entsprechende Hinweise von Margit und mir geht hier außer Dir scheinbar niemand ein.Edita
Die Experten bemängeln unter anderem, dass gemeinsame Kinder zunächst alle unterhalts- und erbrechtlichen Ansprüche verlieren würden.
Karl
Der Hinweis und die quasi Gleichsetzung mit Kinderschändern ist einfach nur widerwärtig und zeigt, dass Du nicht gewillt bist, auch nur kurz einmal über andere Kulturen nachzudenken, sondern mit Vorsatz, Deine hassverzerrten Behauptungen verbreiten möchtest.
Karl
Der Artikel ist interessant und wir werden es endgültig wissen sobald das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat.
Ob diese Argumentation Bestand hat, wird das Bundesverwaltungsgericht aller Voraussicht nach entscheiden. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Revision zugelassen und man kann davon ausgehen, dass der Staat dieses Rechtsmittel auch nutzt
Im Hinblick auf die Interessen der Kinder lese ich gerade folgendes Urteil und die Begleitumstände. http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-09621?AspxAutoDetectCookieSupport=1
Da kommen mir Fragen: Was ist wenn Kinder hier zu Lande Kinder kriegen? Das ist doch immer schon ein riesiges Problem, es sei denn, da ist eine intakte (Groß)Familie, welche Hilfestellung bieten kann.
Nun aber Kinder, geflüchtet, weit weg von der Familie, hier nicht integriert, unsere Sprache nicht beherschend, ohne Ausbildung und Beruf, noch nicht einmal ein ordentliches Dach über dem Kopf, so wie in diesem obengenannten Fall.
Karl,
der Missbrauch von Kindern und die Bigamie stehen in D unter Strafe.
Wenn Du das Muslimen in D zugesteht, darf man das den Deutschen dann unter Srafe stellen?
SCHON EIGENARTIG, das Du den Verweis auf Gesetze als Hasstiraden bezeichnest und anscheinend an Kindesmissbrauch nichts verwerfliches findest, solange er von Muslimen ausgeübt wird.
Karl,
der Missbrauch von Kindern und die Bigamie stehen in D unter Strafe.
Wenn Du das Muslimen in D zugesteht, darf man das den Deutschen dann unter Srafe stellen?
SCHON EIGENARTIG, das Du den Verweis auf Gesetze als Hasstiraden bezeichnest und anscheinend an Kindesmissbrauch nichts verwerfliches findest, solange er von Muslimen ausgeübt wird.
Da sind Karl, Margit und ich mit der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte jedenfalls in seriöserer und humanerer und darum besserer Gesellschaft als Du mit Deiner Menschlichkeit vergiftenden und verlogenen AfD!
SCHON EIGENARTIG, das Du den Verweis auf Gesetze als Hasstiraden bezeichnest und anscheinend an Kindesmissbrauch nichts verwerfliches findest, solange er von Muslimen ausgeübt wird.
Edita