Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.

Innenpolitik Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.

freddy-2015
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von freddy-2015
als Antwort auf Edita vom 03.02.2018, 18:05:45
Es ist viel schlimmer, der DITIB-Verband in Deutschland untersteht dem Dachverband in der Türkei, und der schickt natürlich nur indoktrinierte Imame nach Deutschland, und darum geht es, das darf sich Deutschland nicht mehr gefallen lassen!
geschrieben von Edita
Sag das mal unserer Regierung, da sind nicht alle so wie sie sein sollten.
Das Thema ist ja schon uralt mit den Imamen und man konnte das
auch seit Jahren immer mal wieder im TV sehen.
Mit ausführlichen TV Berichterstattungen,
aber eine Reaktion von Seitens unserer Politiker gleich Null.
Ein Ruhmesblatt ganz besonderer Art geben die Saudis ab, ich hoffe da ändert sich was mit dem neuen König, wenn der lange genug lebt.
Gauck hat es aufs Trapez gebracht in seiner Rede in Düsseldorf, Probleme ansprechen und lösen ist besser als unter den Teppich kehren.
(sonst machen das die Falschen)
 
Mitglied_dc2d221
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 03.02.2018, 17:31:43

Kann es sein, daß du absichtlich Dinge vermengst ?
In Deutschland gelten die Gesetze für alle. Aber es gilt das, was in den Gesetzen steht...nicht das was du aus moralischen oder anderen (welche mag ich nicht sagen) Gründen rein interpretierst.
Auch Muslime werden bestraft, wenn sie bei ROT die Ampel überfahren. Aber sie dürfen gern nach ihren Geboten leben und den Ramadan feiern. Und wenn du dir das Leben von Muslimen in anderen Ländern anschaust, so wirst selbst du sicher große Unterschiede zwischen Muslimen in der Türkei oder in Saudi Arabien erkennen. Und so ist es auch in Deutschland.

Mitglied_dc2d221
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Edita vom 03.02.2018, 18:05:45

Das darf sich Deutschland nicht gefallen lassen ? Was würde für ein Aufschrei durch die Mendien gehen, wenn irgendein Land auf der Welt Einfluss drauf nehmen würde wen Deutschland in ein Goetheinstitut schickt. Auch wenn es uns nicht passt...solage man diesen Imanen keine Straftaten nachweisen kann....ist es halt so.


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Edita
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von Edita
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 04.02.2018, 08:10:33
Das darf sich Deutschland nicht gefallen lassen ? Was würde für ein Aufschrei durch die Mendien gehen, wenn irgendein Land auf der Welt Einfluss drauf nehmen würde wen Deutschland in ein Goetheinstitut schickt. Auch wenn es uns nicht passt...solage man diesen Imanen keine Straftaten nachweisen kann....ist es halt so.
geschrieben von Ion
Ist nur eine Frage der Definition von Straftat, da müßte man vielleicht mal umdenken und den Straftatbestand auf Angriffe oder Unterwanderung unseres GG erweitern, denn der Judenhaß und Antisemitismus wird in Deutschland hauptsächlich in den Koranschulen gelehrt und " weitervererbt ", und nicht in den Familien!

Edita
Karl
Karl
Administrator

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von Karl
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 04.02.2018, 08:07:17
Kann es sein, daß du absichtlich Dinge vermengst ?
In Deutschland gelten die Gesetze für alle. Aber es gilt das, was in den Gesetzen steht...nicht das was du aus moralischen oder anderen (welche mag ich nicht sagen) Gründen rein interpretierst.
Auch Muslime werden bestraft, wenn sie bei ROT die Ampel überfahren. Aber sie dürfen gern nach ihren Geboten leben und den Ramadan feiern. Und wenn du dir das Leben von Muslimen in anderen Ländern anschaust, so wirst selbst du sicher große Unterschiede zwischen Muslimen in der Türkei oder in Saudi Arabien erkennen. Und so ist es auch in Deutschland.
geschrieben von Ion als Antwort auf Holger
@Ion

Man muss in der Tat, Gebräuche und Sitten von Gesetzen unterscheiden. Solange erstere gegen die Gesetze nicht verstoßen, sind sie reine Privatsache. Fehlende Differenzierung im Denken ist eines der Hauptprobleme bei den Diskussionen, da stimme ich Dir zu.

Bei Eheverträgen zwischen Personen, die nach den Gesetzen des Ursprungslandes geschlossen wurden, sollte gelten, dass diese Verträge auch bei uns Gültigkeit behalten, weil alles andere Familien zerreißen würde, worunter die Schwächsten, vor allem die Kinder, leiden würden. Neue Verträge in unseren Land haben allerdings unseren Gesetzen zu folgen.

Karl
Mitglied_a254d63
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Karl vom 04.02.2018, 09:08:20


Bei Eheverträgen zwischen Personen, die nach den Gesetzen des Ursprungslandes geschlossen wurden, sollte gelten, dass diese Verträge auch bei uns Gültigkeit behalten, weil alles andere Familien zerreißen würde, worunter die Schwächsten, vor allem die Kinder, leiden würden. Neue Verträge in unseren Land haben allerdings unseren Gesetzen zu folgen.

Karl
geschrieben von karl
Hallo Karl,
wenn dann also ein Muslim mit 2 bis 4 Frauen oder mit minderjährigen "Ehefrauen" nach D kommt,
gilt das auch für seinen neuen "Wohnsitz".
Wie willst Du das den deutschen Bigamisten und Kinderschändern verklickern, das die dürfen  , die Einheimischen aber nicht.
So entstehen Parallelgesellschaften, d.h. besser so werden sie gemacht.
Haben Frau Merkel und ihre Erfüllungsbeamten darüber nachgedacht was "kulturelle Besonderheiten" nach D eingeführt mit sich bringen,  als sie die Grenzen freigaben und einen Massenansturm vorwiegend von Muslimen nach D auslösten?
ein krasses beeispiel

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schorsch
schorsch
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von schorsch
als Antwort auf Karl vom 04.02.2018, 09:08:20
.............

Bei Eheverträgen zwischen Personen, die nach den Gesetzen des Ursprungslandes geschlossen wurden, sollte gelten, dass diese Verträge auch bei uns Gültigkeit behalten, weil alles andere Familien zerreißen würde, worunter die Schwächsten, vor allem die Kinder, leiden würden. Neue Verträge in unseren Land haben allerdings unseren Gesetzen zu folgen.

Karl
geschrieben von karl

 
Du redest zwar nur von Eheverträgen. Ich fürchte, damit würden sich die betreffenden Volksgruppen nicht zufrieden geben. Darum meine nachfolgenden Einwände:

Das würde ja zumindest zweierlei Recht bedeuten. Ob sich die einheimische Bevölkerung wohl damit abfinden würde, vom Gesetzgeber als minderberechtigt eingestuft zu werden?

Und: Wenn dann z.B. türkisches Recht gelten würde, müssten doch auch sämtliche anderen in D eingewanderten Volksgruppen ihr eigenes Recht leben dürfen.

Wenn ein Mensch einer Volksgruppe (also auch die Deutschen) mit jemandem aus einer anderen Volksgruppe Streit hätte, nach welchem Recht müsste dann geurteilt werden?

Und wenn nun ein Deutscher nach der Türkei auswanderen würde, würde für ihn dann auch deutsches Recht gelten?
Karl
Karl
Administrator

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von Karl
als Antwort auf schorsch vom 04.02.2018, 10:20:45

Lieber Schorsch,

dazu habe ich eine eindeutige Meinung. Bei Streit haben unsere Gesetze in unserem Land zu gelten. Punkt.

Wandern wir in die Türkei aus, gelten unsere Eheverträge auch weiter, aber wir haben ansonsten die Gesetze dort zu befolgen.

Bei Verträgen allgemein, die in Heimatländer rechtmäßig abgeschlossen wurden, hört deren Gültigkeit nicht automatisch auf, wenn die abschließenden Personen ausländischen Boden betreten.

Eheverträge gelten dem Schutz der Kinder und der Ehepartner, auch über den Tod eines Partners hinaus. M.E. ist dies ein sehr hohes Gut. Dies gilt es zu bedenken.

Karl

Mitglied_dc2d221
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Edita vom 04.02.2018, 08:26:42

Unterwanderung des Grundgesetzes und Antisemitismus wird sehr wohl unter Strafe gestellt, wenn es angezeigt und beweissbar ist.

Mitglied_dc2d221
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf Karl vom 04.02.2018, 09:08:20

Völlige Zustimmung karl. Das es schwierig auch, für deutsche Behörden zu handhaben ist zeigt der Link.

Polygamie theoretisch verboten...


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