Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.

Innenpolitik Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.

Mareike
Mareike
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von Mareike
als Antwort auf pschroed vom 03.02.2018, 11:31:30

Die Schuldfrage gibt es schon lange nicht mehr.
Dennoch werden bei Scheidung - sprich Auflösung des Ehevertrages - viele Konsequenzen wirksam, welche in finanzieller Hinsicht äußerst hart sein können.
Wichtig: Die Unterhaltszahlungen für die gemeinsamen Kindern. Außerdem die Sache mit dem Zugewinn, falls es keinen gesonderten Vertrag zum Vermögen gibt.
Auch rentenmäßig wirken die gemeinsamen Jahren fort.

Durch standesamtliche Heirat entstehen Rechte und Pflichten

lupus
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von lupus
als Antwort auf pippa vom 03.02.2018, 11:40:57

Manche Regelungen kommen einen schon sehr seltsam vor und man erkennt nur schwer einen sinnvollen
Hintergrund
lupus

pschroed
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von pschroed
als Antwort auf Mareike vom 03.02.2018, 11:47:54
Die Schuldfrage gibt es schon lange nicht mehr.
Dennoch werden bei Scheidung - sprich Auflösung des Ehevertrages - viele Konsequenzen wirksam, welche in finanzieller Hinsicht äußerst hart sein können.
Wichtig: Die Unterhaltszahlungen für die gemeinsamen Kindern. Außerdem die Sache mit dem Zugewinn, falls es keinen gesonderten Vertrag zum Vermögen gibt.
Auch rentenmäßig wirken die gemeinsamen Jahren fort.

Durch standesamtliche Heirat entstehen Rechte und Pflichten
Liebe Mareike.
Natürlch muß ein geschiedener Ehemann für seine Kinder bezahlen, sowie für die verlorene Renten Jahre der Ex Ehefrau aufkommen, gar keine Frage, im schlimmsten Fall auch noch für die Ex Frau sollte sie altersmässig oder wegen Krankheit nicht mehr arbeiten können, bevor sie in die Versorgung der Allgemeinheit abrutscht. Abhängig vom Einkommen des Arbeitenden.
Phil.
 

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Mareike
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von Mareike
als Antwort auf lupus vom 03.02.2018, 11:50:40

Manche Regelungen mögen in der einen Kultur sinnvoll sein, in einer anderen absolut überflüssig oder überholt, weil anders geregelt.
Drum kann nicht alles "gutmeinend" akzeptiert oder toleriert werden, was an Sitten und Gebräuche "importiert" wird.

Mareike
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von Mareike
als Antwort auf pschroed vom 03.02.2018, 11:54:56

Was ja nun im Kontext der Fragen betreffende Migration von Interesse ist!
Wie ist dort die soziale Absicherung geregelt?
Eine Kurdin erzählte mir vor vielen Jahren, ihre Absicherung wäre in Gold hinterlegt.

pschroed
pschroed
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von pschroed
als Antwort auf Mareike vom 03.02.2018, 12:03:40
Was ja nun im Kontext der Fragen betreffende Migration von Interesse ist!
Wie ist dort die soziale Absicherung geregelt?
Eine Kurdin erzählte mir vor vielen Jahren, ihre Absicherung wäre in Gold hinterlegt.
Liebe Mareike.
Das wird auch ein kleiner Teil der  Herausforderung der Integration sein, ich könnte mir vorstellen daß die deutsche Justiz auf solche Fälle vorbereitet ist, auf jedenfall werden die schlimmsten Fälle im Sozialnetz aufgefangen werden welche kein Einkommen haben.

Es ist Mathematik, nimmt man 1.000 000 Menschen auf mehr oder weniger (egal welcher Herkunft) , muß man davon ausgehen daß auch einige Härtefälle dabei sind. 
Phil.

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schorsch
schorsch
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von schorsch
als Antwort auf Karl vom 02.02.2018, 17:20:19
schorsch
Rente bekommt keine. Weil: Die erste war damals noch zu jung, als dass sie eine (Splitting-)Rente bekäme. Und die beiden anderen Damen sind ja nicht mit ihm verheiratet!
Das zeigt ein Problem unserer Gesellschaftsordnung auf. Nebenfrauen (Geliebte) sind bei uns nicht abgesichert, oft nicht einmal geachtet, ganz unabhängig davon, wie lange solch ein Zustand währt.

Karl
geschrieben von karl
Es gibt aber auch noch diesen Grund: Eine Frau würde bei ihrer Wiederverheiratung ihre Witwenrente verlieren.

Was übrigens meinen Bruder betrifft: Er hat keine Nebenfrau. Weil er ja nicht (mehr) verheiratet ist. Seine damalige Frau hat übrigens nicht nur ihn verlassen, sondern auch noch das damals etwa 11-jährige Kind. Er hat es alleine aufgezogen.
Mareike
Mareike
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von Mareike

In Bezug auf Familienzusammenführung der Migranten kann man juristisch und rechtlich gesehen nicht auf das Bigamieverbot zurückgreifen.

Der Begriff Familie ist juristisch und rechtlich nicht definiert:
Link: Familie
 

Edita
Edita
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von Edita
als Antwort auf Mareike vom 03.02.2018, 11:56:54
Manche Regelungen mögen in der einen Kultur sinnvoll sein, in einer anderen absolut überflüssig oder überholt, weil anders geregelt.
Drum kann nicht alles "gutmeinend" akzeptiert oder toleriert werden, was an Sitten und Gebräuche "importiert" wird.
Du kannst es nicht - diesbezüglich zu verallgemeinern ist wirklich  höchst vermessen!
Und  - wenn man sich über  " manche Regelungen in der einen Kultur " ausreichend informiert und nicht nur das nachplappert was EpochTimes gehässigerweise vermittelt, dann könnte man noch viel mehr tolerieren und auch akzeptieren ........ wenn man will, aber wenn man nicht will, dann bedient man sich des keinen Widerspruch duldenden Imperativs, nicht sehr kooperativ!
Von den knapp 5 Mio. Moslems in Deutschland, wieviele von den Männern halten sich eine Zweitfrau? 100 - 1000 - 100000 oder eine Million? Auch in den Polygamie erlaubenden Ländern darf sich ein Mann nur eine Zweitfrau " leisten ", wenn er für sie genau so sorgen kann, wie für seine Erstfrau, und das gilt auch in Deutschland, und selbst in den Herkunftsländern ist Polygamie keine Alltagsregel!
Hingegen zahlt jeder zweite getrennt lebende Vater in Deutschland keinen Unterhalt für sein Kind, geschweige denn für die Frau!

Ist das alles wirklich so schwer nachzuvollziehen und abzuwarten, bis man hier in der Lage ist, für alle Beteiligten, inclusive uns, eine verträgliche Regelung zu finden, dazu müßte "man" aber als erstes die DITIB-IMAME aus dem Land jagen, da würde ich sogar dem Gauland helfen    Lachen, und nur noch Imame dulden, die in Deutschland ausgebildet wurden, und dann ...... regelt sich in Deutschland in  wenigen Jahren alles wie von selbst!

Edita
Monja_moin
Monja_moin
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von Monja_moin
als Antwort auf pippa vom 03.02.2018, 11:40:57

Es stimmt, die Ge- und Verbote hatten zu damaliger Zeit einen nachvollziehbaren Hintergrund.
 
So zum Beispiel die Vielehe.
Die Frauen waren damals für Haushalt und Kinder zuständig, waren nicht außerhalb des Hauses tätig und konnten somit nicht für sich selbst und ihre Kinder sorgen, Starb der man früher, waren sie und ihre Kinder unversorgt.
Als Nebenfrau mußte der Ehemann sie mit ihren Kindern gleichberechtigt neben der Erstfrau versorgen.
So waren diese Frauen abgesichert.
 
Zum Schweinefleischverbot:
 
Schweinefleisch verdirbt schneller und läßt sich auch schlechter haltbar machen, Das dürfte auch der Grund sein, weswegen Muslime kein Schweinefleisch essen sollen. Damals zu Mohammeds Zeiten gab es ja keinen Kühlschrank und durch die Hitze ist das Schweinefleisch vermutlich schnell gegammelt. 
Sehr viele Menschen starben an Trichinose und Trichinen gedeihen vor allem in warmen Ländern schneller. So war dieses Verbot bei den Moslems und auch bei den Juden und in Religionsgemeinschaften die in ähnlichen Klimabedingungen lebten durchaus sinnvoll.
Damit die Menschen diese Ge-und Verbote auch befolgten, wurde es eben religiös begründet und vermittelt.
 
Ebenso war es ein nachvollziehbarer Grund warum Frauen alleine das Haus nicht verlassen durften, sondern nur in männlicher Begleitung. Überfälle durch herumstreunende Banden waren fast die Regel. Auch Männer zogen meist nur in Gruppen los.
 
Es wurde versäumt diese Ge-und Verbote an die heutige Zeit anzupassen.
Auch bei uns ist es noch nicht allzulange her, daß Veränderungen und Anpassungen an die heutige Zeit erfolgten. In vielen Bereichen ist dies immer noch nicht der Fall.
 
Monja.


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