Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.

Innenpolitik Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.

Mareike
Mareike
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von Mareike
als Antwort auf hobbyradler vom 03.02.2018, 10:58:58

Man kann den Eindruck gewinnen, dass das Wissen über die Rechtsfolgen der standesamtlich geschlossene Ehe nicht mehr zum Allgemeinwissen gehört. Zwinkern

pschroed
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von pschroed

Auch interesssant Polygamie Wikipedia.
Phil. > etwas verwundert.

Polygamie und die Bibel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Polygamie wird im Alten und Neuen Testament nirgends grundsätzlich verurteilt. Die Ehe als fundamentale gesellschaftliche Institution wird sogar in Bezug auf das Verhalten eines Ehemannes zu mehreren Ehefrauen (Polyandrie war nicht vorgesehen) im Alten Testament eingehend geregelt.
In bestimmten Fällen wie der Leviratsehe (Dtn 25,5–10 LUT) ist eine Ehe mit der Ehefrau des kinderlos vorverstorbenen Bruders ungeachtet allenfalls weiterer Ehen sogar ausdrücklich vorgeschrieben, um die Erbfolge des verstorbenen Bruders zu sichern. Dies ist das Thema der Geschichte von Juda und Tamar (Gen38 LUT). Von der Leviratsehe kann abgesehen werden, wenn die Ehefrau des verstorbenen Bruders ausdrücklich auf dieses ihr zustehende Recht verzichtet.
Die gleichzeitige Verheiratung gottgefälliger Männer mit mehreren Frauen war dabei im Alten Testament für Männer mit ausreichendem Einkommen neben der sexuellen Vereinigung mit Dienerinnen und anderen Frauen tieferen Standes nichts Außergewöhnliches. So zeugte Jakob die Häupter der späteren zwölf Stämme mit den zwei verschwisterten Ehefrauen Rahel und Lea sowie mit deren beiden Dienerinnen. Allerdings kamen damals bereits Probleme auf, wenn sich die Frauen nicht miteinander vertrugen, die zum Teil Vertreibungen verursachten (beispielsweise der Dienerin Hagar auf Betreiben von Sarah als erste Ehefrau von Abraham). König David hatte ebenfalls gleichzeitig mehrere Ehefrauen neben den Dienerinnen. Auf die Spitze trieb es Salomon mit 1000 Ehefrauen und Geliebten, was dann auch den Propheten zu viel schien.

Mareike
Mareike
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von Mareike
als Antwort auf Karl vom 03.02.2018, 10:59:37
 Ich finde es auch unziemlich, wie von Holger geschehen, das Thema mit Pädophilie zu vermischen.

karl

 
geschrieben von karl
Das hat Holger nicht. Er schrieb von Päderastie: " Dieses Verhalten wurde teilweise zumindest bei Jugendlichen noch positiv bewertet, denn die betroffenen älteren Kinder und Jugendlichen hatten dadurch zumeist eine soziale Absicherung."
Päderastie

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pschroed
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von pschroed
als Antwort auf Mareike vom 03.02.2018, 11:12:46
Man kann den Eindruck gewinnen, dass das Wissen über die Rechtsfolgen der standesamtlich geschlossene Ehe nicht mehr zum Allgemeinwissen gehört. Zwinkern
Liebe Mareike.
In Luxemburg gibt es seit kurzem ein neues Scheidungsgesetz, es gibt keine Schuldzuweisungen mehr für einen der Partner, die Zeugenaussagen fallen ganz weg.
Phil.

ZITAT TAGEBLATT.lu

Frist von sieben Wochen
Ist die Scheidung eingereicht und ist das Zerwürfnis definitiv, dürfen nicht mehr als sieben Wochen vergehen, ehe die erste Sitzung stattfindet. Dann kann das Urteil gegebenenfalls sehr schnell erfolgen. Die Scheidung im gegenseitigen Einverständnis, die bislang zwei Termine beim Richter mit einer dazwischenliegenden Zeitspanne von sechs Monaten vorsah, wird bestehen bleiben, aber ebenfalls verkürzt. Neben dem „consentement mutuel“, also der Scheidung im gegenseitigen Einverständnis, eine Form, die allgemein zunimmt, wird das Prinzip der Zerrüttung eingeführt.
Die Scheidung durch Fehler („faute“) wird es nicht mehr geben.
Bleibt der Fall, bei dem – zu Beginn der Prozedur jedenfalls – einer der Partner die Ehe nicht mehr fortführen möchte oder die Partner nicht einer Meinung sind, was die Konsequenzen einer Scheidung sein sollen. Der Richter kann hier noch, ist er der Meinung, dies mache Sinn, versuchen, die Partner wieder zusammenzubringen bzw. muss die Entscheidung nicht sofort treffen. Seine Rolle ist dabei allerdings nicht, die Scheidung zu verhindern.
Alles wird schneller
Ist eine Versöhnung nicht möglich, so kann das Urteil recht schnell erfolgen. Ein Fehlverhalten des anderen muss nicht mehr nachgewiesen werden. Bislang war es beim „consentement mutuel“ übrigens so, dass die Parteien eigenständig eine Art Konvention ausarbeiten konnten (oder, wenn sie es wollten, einen Notar oder Rechtsanwalt hiermit beauftragen). Hier werde das Gesetz, so Braz, scheinbar strenger, allerdings im Interesse der Betroffenen.
 
hobbyradler
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von hobbyradler
als Antwort auf Elmos vom 03.02.2018, 10:11:39
Hallo,

Darf ich fragen warum?

Liebe Grüße
Andrea

Gegenfragen sind prinzipiell nicht das Gelbe vom Ei. Trotzdem erlaube ich sie mir.

Warum heiratet man denn?

Zumindest früher war eine Ehe mit Kinderwunsch verbunden. Wegen der Kinder ist eine Verlässlichkeit notwendig. Unsere vielen alleinerziehenden Frauen sind weder für Männer noch für Frauen ein positives Qualitätsmerkmal unseres Zusammenlebens.

Ciao
Hobbyradler
 
hobbyradler
hobbyradler
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von hobbyradler
als Antwort auf pschroed vom 03.02.2018, 11:23:39

@pschroed,

da seid ihr bisher etwas rückständig gewesen in Bezug auf die Schuldzuweisungen.

In Deutschland gibt es das soweit mir bekannt ist schon lange nicht mehr.

Ciao
Hobbyradler


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pschroed
pschroed
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von pschroed
als Antwort auf hobbyradler vom 03.02.2018, 11:29:38
pschroed,

da seid ihr bisher etwas rückständig gewesen.

In Deutschland gilt das soweit mir bekannt ist schon lange.

Ciao
Hobbyradler
Ok, das wußte ich nicht. Phil.
lupus
lupus
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von lupus
als Antwort auf pschroed vom 03.02.2018, 11:18:28

Viele dieser gesellschaftliche Normen oder auch religiösen Verbote haben doch ökonomische Hintergründe die die Gesellschaften in ihrem Sinne positiv  regeln wollen.
z.B Versorgung von Frauen (auch wegen Mängermangel )
     Verbot von Schweinefleisch wegen Nahrungskonkurenz
     Heiratsverbot der Prister wegen Sicherung der Erbmasse für die Kirche  usw.
lupus

pschroed
pschroed
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von pschroed
als Antwort auf pschroed vom 03.02.2018, 11:31:30
pschroed,

da seid ihr bisher etwas rückständig gewesen.

In Deutschland gilt das soweit mir bekannt ist schon lange.

Ciao
Hobbyradler
Ok, das wußte ich nicht, ist aber trotzdem ein Zeugenprozess.  Phil.
Ablauf einer Härtefall Scheidung  in Luxemburg    Zivilklage
  • Das Prinzip des "schuldhaften Verhaltens" (faute) bleibt bestehen, und zwar im Falle von Gewaltanwendung gegen den Partner oder im gemeinsamen Haus lebende Minderjährige. Fälle von Gewalt werden künftig aber unabhängig von der Scheidungsprozedur geregelt, um Scheidungsprozeduren nicht unnötig zu verlängern bzw. um zu verhindern, dass der Partner auf eine Anklage verzichtet, weil er die Scheidung schnell hinter sich bringen möchte.
  • Kommt es zu einer Verurteilung wegen Gewaltanwendung, wird das Scheidungsurteil nicht aufgehoben, sondern es kommt zu einem zusätzlichen Urteil zugunsten des Klägers (z. B. Schmerzensgeldzahlungen oder Aberkennung von Unterhaltszahlungen zugunsten des Täters).
Ablauf einer Härtefall Scheidung in DE

Nachdem Sie sich mit ihrem Anwalt besprochen haben, kann dieser noch im Trennungsjahr den Scheidungsantrag einreichen und darin den Härtefall begründen. So können Sie versuchen, eine Härtefallscheidung zu erwirken. Allerdings müssen die vorgebrachten Gründe bewiesen werden.

Der Ablauf einer Härtefallscheidung kann belastend sein. Dies gilt vor allem, wenn Zeugen befragt werden müssen.
Dies kann beispielsweise durch Zeugenaussagenoder ärztliche Atteste geschehen. In einigen Fällen widerspricht der andere Ehegatte den vorgebrachten Gründen. In dem Fall muss das Familiengericht tätig werden und eine Beweisaufnahme durchführen. Nun werden bespielsweise Zeugen befragt. Durch die Ermittlungsarbeiten dauert auch eine Härtefallscheidung mitunter nicht wesentlich kürzer als eine normale Scheidung mit einjähriger Trennungszeit.
pippa
pippa
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von pippa
als Antwort auf lupus vom 03.02.2018, 11:33:29
Viele dieser gesellschaftliche Normen oder auch religiösen Verbote haben doch ökonomische Hintergründe die die Gesellschaften in ihrem Sinne positiv  regeln wollen.
z.B Versorgung von Frauen (auch wegen Mängermangel )
     Verbot von Schweinefleisch wegen Nahrungskonkurenz
     Heiratsverbot der Prister wegen Sicherung der Erbmasse für die Kirche  usw.
lupus
Ich möchte da noch einen Schritt weiter gehen und behaupten, ALLE Ge- und Verbote haben diesen Hintergrund. 
Pippa

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