Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.

Innenpolitik Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.

Mareike
Mareike
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von Mareike
als Antwort auf freddy-2015 vom 31.01.2018, 10:00:54

Wie schrieb schon Heinrich Seidel:

DER WEITE GESICHTSKREIS
Die Kröte kroch mit grossem Schnaufen
Bedächtig auf den Maulwurfshaufen,
Und sah sich um, von Stolz geschwellt:
»Wie gross ist doch die weite Welt!«
schorsch
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von schorsch
als Antwort auf freddy-2015 vom 30.01.2018, 19:30:45

Einer meiner muslimischen (türkischen) Mitarbeiter (hier mal A genannt) hat das folgendermassen gelöst: Er kam mit 1 Frau (hier B) genannt in die Schweiz. Ihre 3 Kinder kamen im Rahmen des Familiennachzuges ein paar Jahre später dazu.

Im Heimaturlaub lernte A eine Frau (C) kennen, die er schwängerte. Er liess sich von B daheim scheiden und heiratete C. Er kam mit beiden Frauen zurück in die Schweiz. Beide Frauen schienen zufrieden und gingen (ebenfalls bei mir) arbeiten. Als A auch von C 2 Kinder hatte, bekam er Lust auf D, die er (siehe oben) im Urlaub kennengelernt hatte.

Aber jetzt funkte das Schicksal dazwischen: A wurde so fest krank, dass er nicht mehr arbeiten konnte. OK, er hatte ja 2 Frauen, die das für ihn erledigten!

Nun wurde A aber wirklich krank. Und Scheidung 2 und Heirat 3 platzten. Er starb innerhalb eines Jahres......

.....und die Familie konnte gut von den Witwen- und Waisenrenten leben!

Fantasie? Nein, leider Tatsache, die ich (fast) hautnah miterleben konnte/musste!

freddy-2015
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von freddy-2015
als Antwort auf freddy-2015 vom 31.01.2018, 10:00:54

Ich sehe hier eine Reihe von Themen die von unserer Regierung und der Politik insgesamt nicht angefasst wird und es so weiter vorsich hindümpelt.
Etwas mehr Mut und Entschlossenheit sollte unser Staat bzw. die Politik schon an den Tag legen, auch wenn es in Deutschland schwierig ist, was Zuwanderer betrifft, Stellung zu nehmen.
Das Beispiel Köln hat gezeigt, das es dazu erstmal negative Aktionen bedarf um sich überhaupt mal zu äussern zu diesem Themenkomplex.
Deutschland hinkt der Realität wie immer hinterher.
Egal wofür sich die Regierungen entscheiden, sie sollten die Weichen jetzt stellen.

Aber sie warten erstmal wie die Gerichte sich entgültig entscheiden,
eine Methode im Namen des Gesetzes die so verkehrt auch nicht ist aber sie hilft eindeutig einer Partei und ob das wirklich gewollt ist.??


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freddy-2015
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von freddy-2015
als Antwort auf schorsch vom 31.01.2018, 10:09:28
Einer meiner muslimischen (türkischen) Mitarbeiter (hier mal A genannt) hat das folgendermassen gelöst: Er kam mit 1 Frau (hier B) genannt in die Schweiz. Ihre 3 Kinder kamen im Rahmen des Familiennachzuges ein paar Jahre später dazu.
Im Heimaturlaub lernte A eine Frau (C) kennen, die er schwängerte. Er liess sich von B daheim scheiden und heiratete C. Er kam mit beiden Frauen zurück in die Schweiz. Beide Frauen schienen zufrieden und gingen (ebenfalls bei mir) arbeiten. Als A auch von C 2 Kinder hatte, bekam er Lust auf D, die er (siehe oben) im Urlaub kennengelernt hatte.geschrieben von schorsch
Ja mein l. Schorsch, das passt genau ins Schema was fast jeder Westeuropäer so von Moslems hat.

Genau deswegen sollte es eine EU-weite Regelung geben oder zumindesten in Deutschland.
Ob und wie die aussieht ist eigentlich Nebensache, nur es sollte Klarheit und Rechtssicherheit für ALLE geschaffen werden.
 
Mitglied_dc2d221
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf schorsch vom 31.01.2018, 10:09:28

Ist sicher ein ungewöhnliches Beispiel, aber ich kann da nix dran erkennen was man bejammern kann. Auch ich hatte einen Arbeitskollegen der mit 2 Frauen Kinder hatte und von beiden geschieden war und dann mit einer dritten zusammenlebte. Er jammerte damals nur, weil er praktisch nur wenig Geld für Zigaretten und Alk hatte. Auch bei ihm hat sich das Dilemma gelöst. Eine der Ex Frauen hatte einen neuen Partner und verichtete auf sein Kindergeld, bei der 2. sind die Kinder nun so groß das er nix mehr zahlen muss. Und die 3. hat erkannt, was er für eine Windhose ist. Nun lebt er allein mit seinem Geld und einer schweren Krankheit. Wo siehst du da einen Unterschied? Dabei wil ich nicht mal von Seehofer oder Söder reden.

lupus
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von lupus
als Antwort auf Karl vom 31.01.2018, 08:35:21

Hallo Karl!
Ich empört? Wie kommst du darauf?
Verwundert wäre angemessen.
Und der Beitrag deiner Frau ist für mich Schönfärberei mit dem Bezug auf Kinder um anderen Ansichten einen schwarzen Peter zuzuschieben.
Eigentlich wollte ich was Ironisches schreiben , aber ein anderes Mal.
lupus


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hobbyradler
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von hobbyradler
als Antwort auf Roxanna vom 31.01.2018, 08:59:57
Um Gottes willen nein, es ist doch schon schwierig genug, es mit einem hinzukriegen Zwinkern.

Roxanna

Du musst doch nur beim ersten mit ordentlicher Erziehung beginnen. Unschuldig

Ciao
Hobbyradler
 
lupus
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von lupus
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 31.01.2018, 11:14:37

Die Beschimpfung der Merkel halte ich für unangebracht.
Sie sagte in einer nicht beherrschbaren auswegslosen Situation "wir schaffen das " und nicht "ich begrüße das "
Oder wolltest du an der Grenze zur Waffe greifen?
lupus

Mitglied_dc2d221
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 31.01.2018, 11:14:37

Bei dir kommen grad ein paar Dinge zusammen, die du dir in Ruhe überlegen solltest.
Also es kann sein, daß du (wie ich auch) keine neue Regierung Merkel willst...das ist einfach ein Ding der persönlichen, politischen Ansichten und dagegen gibt es nix einzuwenden. 
Es kann auch sein, daß du gern Gedichte schreibst....so tu das und tu das auch wenn es sarkastisch ist. Es wird dann sicher gelesen und man wird dir darauf sicher antworten...auch ok.
Dann hast du ein Problem mit diesem Zeitungsbeispiel wo ein Syrer auf Familiennachzug geklagt hat und auch gewonen hat. 
Da habe ich nun keine Idee was dich dazu bewogen hat es mit Merkel zu verbinden . Hast du ein moralisches Problem mit Menschen, die mehr als einen Partner haben(wie Seehofer oder Söder )? Oder hast du ein Problem mit Flüchtlingen und kaschierst es nur mit diesem Beispiel ? Oder hast du im allgemeinen etwas gegen Ausländer wenn sie dir nicht von Nutzen sind (wie der Dönerbetreiber um die Ecke, der auch Muslim sein darf) ?
Und nocht etwas macht mich stutzig....warum mokierst du dich über die Entscheidung eines deutschen Gerichtes ? Willst du eine Art "Gesinnungsrecht" oder willst du, das Richter nach entsprechenden Gesetzen(die oft falsch sind) handeln ?

Mitglied_81b4260
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RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf lupus vom 31.01.2018, 11:43:38

Nun, überlassen wir die monatelange Handlungs-Alternativlosigkeit der deutschen Regierung der Beurteilung von künftigen  Historikern und Politologen.
Lt.den Büchern von Robin Alexander und Ultsch/Prior/Novak erscheint  mir dann die positive Beurteilung der Alternativlosigkeit nicht unbedingt sicher zu sein.


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