Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.

Innenpolitik Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.

freddy-2015
freddy-2015
Mitglied

Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von freddy-2015

Familienzusammenführung in Schleswig Holstein nährt die Hoffnung vieler Deutschen, endlich auch bald mehrere Frauen zu heiraten, oder ist das nur ein Traum einiger Spinner bzw. Machos.??
Während Frauen jahrzehntelang für ihre Freiheit kämpften und es aktuell noch tun, kommt von anderer Seite Kontra.
Noch sind es nür Ausnahmen, obwohl es ja schon jahrelang bekannt ist, dass viele Muslime mit mehreren Frauen hier in Deutschland leben.
Wie denken Frauenrechtler oder Frauen über dieses Thema.

Mitglied_a254d63
Mitglied_a254d63
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf freddy-2015 vom 30.01.2018, 19:30:45

Wenn es um den Islam geht und die Frauenstellung darin, schweigen alle sonst kämpferischen Frauenrechtlerinnen artig still.
Auch die Verfechter eines heiligen deutschen Grundgesetzes winden sich bei muslimischen Viel und Kinderehen um deutsches Recht herum.

Karl
Karl
Administrator

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von Karl
als Antwort auf freddy-2015 vom 30.01.2018, 19:30:45

Lieber Freddy,


es sind extrem seltene Fälle. Aber wenn aus einer anderen Kultur eine Familie zu uns flüchten muss, haben wir dann das Recht, sie auseinander zu reißen?

Niemand würde sich bei uns in einer Großstadt darüber aufregen, wenn eine Frau mit zwei Männern oder ein Mann mit zwei Frauen zusammenleben würden, wenn sie unverheiratet wären. Würde nun das Verheiratetsein daraus einen Skandal machen?

karl

 


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wandersmann
wandersmann
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von wandersmann
als Antwort auf Karl vom 30.01.2018, 19:38:41

@ karl

Vielleicht liegt die Skepsis ja darin begründet, dass die Doppel- und Vielehe in Deutschland schlicht und ergreifend verboten ist (§ 1306 BGB).
Würde man staatlicherseits nun einen Nachzug der Zweit- oder gar Drittfrau eines Asylbewebers hier stattgeben, würde dies natürlich eine Verletzung geltenden Rechts darszellen, einhergehend mit einer nicht gerechtfertigten Bevorzugung der Migrantenfamilie einheimischen Bürgern gegenüber, die evtl. eine ähnliche Lebensvariante bevorzugen würden, dies aber per Gesetz nicht dürfen.

Die Befürworter dieses Nachzuges machen es den Rechten sehr leicht in ihrer Argumentation.

margit
margit
Administrator

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von margit
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 30.01.2018, 19:38:19

Schön wäre es, wenn alle, die das Grundgesetz für ihre Argumentation heranziehen, es auch kennen würden.

Als Diskussionsgrundlage sei es deshalb hier zitiert:

Art 6. (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Also, hier steht nichts über die Ein-Ehe.

Auch das BGB hilft hier nicht unbedingt weiter:
§ 1353 Eheliche Lebensgemeinschaft
(1) Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.
Hier steht zwar "von 2 Personen" aber auch "auf Lebenszeit". Nur gut, dass sich alle hieran so genau halten (Ironie aus).

Im deutschen Eherecht ist festgelegt:
Eine Ehe darf nicht geschlossen werden, wenn
eine der betroffenen Personen verheiratet ist oder mit einer an-
deren Person als dem künftigen Ehegatten in einer eingetragenen
Lebenspartnerschaft lebt
Mit der Tatsache, dass Männer hierher kommen, die in ihrem Land bereits mehrere Frauen rechtmäßig geheiratet haben, hat bei der Verfassung unseres BGBs und Eherechts wohl niemand gerechnet.

Das Eherecht wurde in der Geschichte unserer Republik übrigens mehrfach geändert und erweitert, man denke nur an die Wahl des Familiennamens oder an die inzwischen geschaffene Möglichkeit, einen gleichgeschlechtlichen Partner zu ehelichen.

Keine/r muss bei uns heiraten. Jede/r darf  mehrere Partnern/Innen gleichzeitig haben und auch Kinder mit verschiedenen Partnern/innen zeugen, sofern er nicht mehr als eine/n davon heiratet.

Insofern ist unsere Gesellschaft in der Gestaltung der zwischenmenschlichen Beziehungen sehr offen.

Wollen wir jetzt wirklich Familien auseinander reißen, Kindern ihre Mutter oder ihren Vater vorenthalten? Und dies nur, weil die "Eheschließung" nicht unseren Gesetzen entspricht? Wollen wir dann auch den Schutz der Familie, der immerhin deutlich im Grundgesetz verankert ist, außer Kraft setzen?

Denkt denn keiner von euch an die Kinder?

Margit
 
 
 
lupus
lupus
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von lupus
als Antwort auf Karl vom 30.01.2018, 19:38:41
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lupus

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Monja_moin
Monja_moin
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von Monja_moin

Soweit mir bekannt ist, darf die Familie und die sogenannte zweite Ehefrau nur nachziehen, wenn der Mann in der Lage ist für beide Frauen und für die Kinder zu sorgen und keine staatliche Unterstützung braucht.
 
Der Mann muß ich entscheiden, welche der beiden Frauen als Hauptfrau anerkannt werden soll.
Familienversichert ist nur eine Frau. Die andere muß sich eigenständig versichern. Hat sie kein Einkommen, wird der Mann in die Pflicht genommen.
Wie es sonst mit gleichen Rechten der Frauen ist, weiß ich nicht.
 
Ebenso muß er belegen, daß er der leibliche Vater von den Kinder beider Frauen ist.
Nur dann bekommt er Kindergeld für alle Kinder.
 
Ob das noch so ist, ist mit nicht bekannt.
 
Die Hürden sind sehr hoch die zweite Ehefrau nachziehen zu lassen, so werden nur recht wenige davon profitieren.
 
Monja.

Mitglied_dc2d221
Mitglied_dc2d221
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf freddy-2015 vom 30.01.2018, 19:30:45

Klingt lustig freddy...du bist also keinesfalls ein Frauenrechtler, sonst hättest du ja deine Meinung dazu schreiben können. Aber der Fakt selber bewegt dich, wie ich vermute. Nun solltest du nun nur noch geauer formulieren WAS dich bewegt. 
Hast du moralische Bedenken oder wie das gesetzlich oder finanziell geregelt ist....ach weisst du was, schreib einfach was du mit deinem Beitrag wirklich bezweckst.

Monja_moin
Monja_moin
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von Monja_moin
als Antwort auf freddy-2015 vom 30.01.2018, 19:30:45
Familienzusammenführung in Schleswig Holstein nährt die Hoffnung vieler Deutschen, endlich auch bald mehrere Frauen zu heiraten, oder ist das nur ein Traum einiger Spinner bzw. Machos.??
Während Frauen jahrzehntelang für ihre Freiheit kämpften und es aktuell noch tun, kommt von anderer Seite Kontra.
Noch sind es nür Ausnahmen, obwohl es ja schon jahrelang bekannt ist, dass viele Muslime mit mehreren Frauen hier in Deutschland leben.
Wie denken Frauenrechtler oder Frauen über dieses Thema.
Ich denke das verwechselst Du etwas.
 
Es geht nicht darum, daß die Muslime hier eine zweite Frau heiraten dürfen, sonder um die Ehefrauen die im Herkunftsland nach den jeweilig gültige Gesetzen geheiratet wurden.
 
Auch dabei gibt es Einschränkungen. Diese Ehen müssen staatlich im Grundbuch (oder wie sich das nennt) eingetragen sein.
Ehen die nur von einem Iman vollzogen wurden ( die sogenannten Orfu Ehen), zählen nicht dazu.
 
Monja.
adam
adam
Mitglied

RE: Bigamieverbot aufgeweicht oder nur Ausnahme.
geschrieben von adam
als Antwort auf Karl vom 30.01.2018, 19:38:41
Lieber Freddy,


es sind extrem seltene Fälle. Aber wenn aus einer anderen Kultur eine Familie zu uns flüchten muss, haben wir dann das Recht, sie auseinander zu reißen?

Niemand würde sich bei uns in einer Großstadt darüber aufregen, wenn eine Frau mit zwei Männern oder ein Mann mit zwei Frauen zusammenleben würden, wenn sie unverheiratet wären. Würde nun das Verheiratetsein daraus einen Skandal machen?

karl

 
geschrieben von karl
Mein lieber Karl,

es kann bei Deutschen keinen Skandal geben, weil es eine derartige Polygamie in der Bundesrepublik nicht gibt. Trotz aller seltsamen Argumentiererei euererseits im Sinne der gruseligen arabischen Traditionen, gewandet in euer mitteleuropäisches Empfindungen für Familie: Meines Wissens ist Bigamie oder noch mehrfachere Ehe bei uns verboten und die Gesetze gelten für alle.

Nach euerem Verständnis kann man jedem Afghanen (oder woher der muslimische Mann auch stammt) nur empfehlen, vor Beginn seiner Flucht oder Migration, alle Frauen des Dorfes zu ehelichen, damit er auch alle nachholen kann. Wenn dann allerdings die 4.Ehefrau kein Bleiberecht erhält, werden auch alle anderen wieder Heim geschickt. Wir möchten ja schließlich keine Familie auseinander reißen.Zwinkern

Deine oben zitierte Verdrehung grenzt an Stilblüte. Daumen hochLachen

Nun ja, was ich andeuten wollte ist, daß wir dem Mißbrauch Tor und Tür öffnen, wenn wir arabische Traditionen so einfach anerkennen. Nicht nur bei Mehrfachehen.

--

adam

 

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