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Innenpolitik BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin

Zaunkönigin
Zaunkönigin
Mitglied

RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von Zaunkönigin
als Antwort auf Der-Waldler vom 21.08.2024, 13:43:45

Wäre ich Nachkomme eines KZ-Opfers, ich würde dieses Urteil vor dem Hintergrund der anderen Urteile und Nichturteile als Hohn empfinden. 

 

Du schriebst, Du wüsstest zu wenig über all das und schriebst dann den oben zitierten Satz.

Mir scheint, Du kennst keine Verfolgten des Naziregimes, weder KZ-Insassen noch Opfer von "Verhören".noch deren Angehörige, deren Kindheit und Jugend  und Leben bis zum heutigen Tag davon betroffen sind.

Schade, dass meine Großeltern nicht mehr leben, ich würde sie bitten, es Dir hier öffentlich zu berichten.

Von mir ist nun alles gesagt in diesem Thread. Ich ertrage es nicht mehr, wie hier ein wichtiges Urteil niedergemacht, als Hohn denunziert, und gleichzeitig von den Opfern gar nicht mehr geredet wird.

Nur noch eines: Nein, ich glaube, Du würdest als Nachkomme NICHT von Hohn sprechen. ich glaube, Du würdest sagen, dass alles zwar sehr spät aufgearbeitet worden ist,und dass die Großen wieder einmal "davongekommen" sind, aber ich glaube, Du wärst genauso erleichtert und ein wenig zufrfieden darüber, , dass auch die Kleinen zur Verantwortung gezogen würden. ICH bin es.

DW

DW, gleichgültig was ich Dir darauf antworten würde, es würde Dich nur noch weiter aufbringen.

Ich lasse es daher, würde mich allerdings freuen, wenn Du es irgendwann, mit etwas Abstand zu meinen Beiträgen, möglich machen könntest meine Beiträge unvoreingenommen zu lesen. Denn, Du interpretierst das eine oder andere hinein das so nicht von mir formuliert wurde und damit einen Zungenschlag bekommt den ich, wärst es nicht Du der mir das da oben geantwortet hat, so nicht stehen lassen wollte.

Nur soviel... ich bedauere diese Frau nicht .

 
werderanerin
werderanerin
Mitglied

RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von werderanerin
als Antwort auf Der-Waldler vom 21.08.2024, 14:29:40

...so wird es bei der alten Dame auch sein, denke ich...entweder sie verdrängt immer noch alles..., dann würde ich mir die Frage stellen, warum ist das so...? Ihr wird's egal sein, sehr egal sogar. 

Warum sollte sie eine Bewährung anerkennen, wenn sie sich unschuldig fühlt...? Das ist doch nun mal ihre Denke.

Ich hatte mal etwas von der Schwester von Hitler gelesen (Namen weiß ich nicht mehr...), auch diese Person bleibt Stein und Bein dabei, dass damals alles "genau so richtig war"...

Die kann man nicht mehr ändern, glaub es mir, all diese Personen sind in den vielen Jahren nach dem Kriegsende damit alt geworden, vielleicht pflegen sie ja ihre Ideologien in bestimmten Kreisen seit Jahrzehnenten genüsslich weiter...

Kristine

Der-Waldler
Der-Waldler
Mitglied

RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von Der-Waldler
als Antwort auf Zaunkönigin vom 21.08.2024, 14:34:55

Wenn Du mir sagst, wie ich das als Enkel von Opfern des NS tun soll, "unvoreingenommen" zu werden, will ich es Dir zuliebe gern versuchen.

DW


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werderanerin
werderanerin
Mitglied

RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von werderanerin
als Antwort auf Der-Waldler vom 21.08.2024, 14:34:42

...natürlich nicht, lieber Waldler...aber so ist es doch nun mal.

Nach über 80 Jahren...klagt man wieder einmal an...was denken andere in der Welt, lieber Waldler❓

Kristine

jeweller
jeweller
Mitglied

RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von jeweller

Eine Justiz die so lange braucht um den Täter zu bestrafen, die kann man in die Tonne treten. Wie man liest und hört ist es kein Einzelfall. 😁
Es gehen auch Mörder auf dem dem Spaziergang verloren. 😂

LG Hubert





 

Der-Waldler
Der-Waldler
Mitglied

RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von Der-Waldler
als Antwort auf werderanerin vom 21.08.2024, 14:38:32
...so wird es bei der alten Dame auch sein, denke ich...entweder sie verdrängt immer noch alles..., dann würde ich mir die Frage stellen, warum ist das so...? Ihr wird's egal sein, sehr egal sogar. 

Warum sollte sie eine Bewährung anerkennen, wenn sie sich unschuldig fühlt...? Das ist doch nun mal ihre Denke.

Ich hatte mal etwas von der Schwester von Hitler gelesen (Namen weiß ich nicht mehr...), auch diese Person bleibt Stein und Bein dabei, dass damals alles "genau so richtig war"...

Die kann man nicht mehr ändern, glaub es mir, all diese Personen sind in den vielen Jahren nach dem Kriegsende damit alt geworden, vielleicht pflegen sie ja ihre Ideologien in bestimmten Kreisen seit Jahrzehnenten genüsslich weiter...

Kristine

Alles richtig. Umso wichtiger ist es, auch jedes NOCH SO KLEINE Rädchen vor Gericht und zur Verurteilung zu bringen. Eben WEIL sie es nicht begreifen, nicht einsehen, nicht bereuen.

Aber wir drehen uns im Kreis.

DW

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aixois
aixois
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von aixois
als Antwort auf tani50 vom 21.08.2024, 11:38:34

Es ist nicht zu entschuldigen, aber denkt doch mal bitte daran, wie IHR mit 18 oder 19 Jahren wart.
Sie hat da gearbeitet, hatte somit keine richtige Kenntnis, von dem, was da geschah.

welches *Vorzimmermädchen* hat denn heute immer Kenntnis von den Machenschaften ihres
Chefs, bzw. kann sie sich einmischen? 

Wenn man mit 18, 19 zu 'dumm' ist zwischen Recht und Unrecht, zwischen Leben und Tod zu unterscheiden, dann liegt es bestimmt nicht am Alter. Dazu braucht es auch keine "richtige Kenntnis, nur Augen , die sahen, was man sehen konnte, wenn man wollte.
Nein, ich weise die Entschuldigung zurück, die angeblich keine sein soll, dass wir im Führerscheinalter von 18, 19, auch so unwissend waren, nichts erkannt, nichts begriffen hatten. 

Wenn eine, nicht zuletzt wegen ihres wachen Verstandes eingestelltes Vorzimmermädchen die Bestellungen von Unmengen von Zyklon B als Machenschaften ihres Chefs ansieht, dann nur , weil sie es glauben will, bzw. in dem Betrieb sich nicht 'unwohl' fühlt.

Einmischen ? Wer hätte sie gehindert, wenn sie gesagt hätte, die Arbeit ist nicht das, was ich mir vorgestellt hatte, ich suche mir was anderes ?

Und wenn der jetzt verurteilten Person nach 80 Jahren noch immer nicht die Einsicht gekommen ist, und folglich auch kein wirkliches Bedauern "ich bereue , dass ich gerade zu der Zeit in Stutthof war" !) , dann liegt das bestimmt nicht an jugendlicher, unschuldiger Naivität.

Warum also versuchen, den Schuldvorwurf zu verharmlosen ? Spätestens als ihr Chef, dessen persönliche Sekretärin sie war, 1957 wegen seines Tuns (KZ Stutthoff ) zu Zuchthaus verurteilt wurde, war ein Moment, wo mnan hätte nachdenklich werden können und sich die Frage stellen "und von all dem habe ich so gar nichts mitbekommen ?".
Den Opfern gebührt unser verständnisvolles Mitgefühl, nicht denen, die ihnen ihr Leid zugefügt haben.

Es muss doch einen Grund haben, wenn man meint, den Deutschen explizit und quasi als mahnende Aufforderung, das Recht auf Widerstand gegen Staatsverbrecher in die Verfassung schreiben zu müssen, damit sie es nicht vergessen im Anwendungsfall.
Kein anderes Land hat dies für nötig gehalten (Ausnahme Portugal nach Salazar).

 
werderanerin
werderanerin
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von werderanerin
als Antwort auf Der-Waldler vom 21.08.2024, 14:43:12

...ja, wir drehen uns hier alle im Kreise...jeder hat eine Sicht dazu, das ist gut so. Es ist wichtig, nichts zu vergessen, aber es muss verhältnismäßig sein.

Kristine

lupus
lupus
Mitglied

RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von lupus
als Antwort auf Der-Waldler vom 21.08.2024, 14:29:40

Meine Ansicht zu dieser Frau hat sich auch geändert ,wobei ich natürlich auch nur auf Zeitungsmitteilungen vertrauen muss.
Zunächst war sie wohl eine stramme Nationalsozialistin , denn es nicht anzunehmen, dass das bei der Personalauswahl keine Rolle gespielt hat.
Ob sie wusste, was dort schreckliches passierte, ehe sie die Arbeit aufnahm, kann man nicht mehr feststellen. Diese Todesmaschinerie war sicher nicht allgemein bekannt, jedoch war sie nach Arbeitsbeginn informiert .
Hätte sie umkehren können ?
Später war sie ja mit einem dieser Macher verheiratet.

Das alles war mir weniger beachtenswert als die unglaubliche Tatsache der ganz offiziellen Behandlung des Lagerkommandanten in einem Prozess, in dem  doch die tatsächlichen Machenschaften offen genannt worden sind. Der Mann ist doch nicht in der Anonymität verschwunden.
Wer und was vorher waren wohl die, die dieses Urteil gefällt haben?

lupus

PS.: Über die Relationen von Bestrafungen zu rechten bringt nicht direkt weiter, da das Strafgesetzbuch natürlich vom Grundsatz her Taten vergleicht und man zu allen Urteilen auch andere Ansichten haben kann.

skys
skys
Mitglied

RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von skys
Wer hätte sie gehindert, wenn sie gesagt hätte, die Arbeit ist nicht das, was ich mir vorgestellt hatte, ich suche mir was anderes ?
aixois
Eben. Auch damals konnte man schon kündigen.

Aber abgesehen davon und allen möglichen Wenns und dass man vermutlich durchaus systemtreue Anhänger auf gewisse Stellen setzte - zum einen wurden all diese Wenns offensichtlich aureichend beachtet, denn sie bekam ja nur 2 Jahre Jugendstrafe und auf Bewährung.

Spätestens ab dem Zeitpunkt, wo sie bei diesem milden Urteil noch in Revision ging, zeigt sich für mich, dass es bei ihr offensichtlich auch keine Reue gibt.

(Und ausgenutzt von ihren Anwälten, um noch etwas Geld zu verdienen ? - Möglich. Aber ich glaube es nicht.)
 

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