Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin

Innenpolitik BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin

Michiko
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von Michiko
als Antwort auf Rispe vom 21.08.2024, 18:16:35
Ich wiederhole. Was hat ein anderer Fall aus der Vergangenheit, mit dem du eben Crossposting getrieben hast, mit diesem Thema hier zu tun?
Auch wenn du es gerne hättest, um mir wieder was anhängen zu können: Von Identifikation meinerseits kann keine Rede sein.
Aber in Anbetracht dessen, dass die allermeisten damals mitgemacht haben, ist meine Psychologie nicht so ganz abwegig.
Und nun bin ich hier raus aus diesem Thema.
Für mich ist der Fall abgeschlossen. Eine Täterin wurde zu Recht verurteilt, dabei bleibe ich, und ich werde den Teufel tun, gestandene Juristen, die sich etwas dabei gedacht haben, zu kritisieren.
Das überlasse ich denen, die sich hier der Justiz überlegen fühlen und meinen, alles besser beurteilen zu können.
Ich wiederhole:

Deine Worte waren:
"Ich frage mich, ob die erbitterten Wortgefechte von einigen deshalb geführt werden, weil sie ahnen, dass in ihren Familien auch solche Täter saßen und weil sie sie stellvertretend für diese Frau irgendwo in Schutz nehmen wollen."
Und das ist Deine persönliche Vermutung und auch Unterstellung bis in die Familien der Foristen hinein. Was ist daran für Dich unverständlich und für mich unter meinem Niveau?
Michiko
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von Michiko
als Antwort auf olga64 vom 21.08.2024, 18:15:34
Michiko regen Sie sich nicht so auf. Es war und ist doch bekannt, dass nach dem 2. Weltkrieg "niemand von etwas wusste" und dieser nationale Verdrängungsprozess bei Deutschen und Österreichern schon sehr früh begann. Es ist auch bekannt, dass gerade unsere Generaiton mit offenen Fragen sich selbst überlassen wurde und dadurch viele familitäre Zerwürfnisse entstanden.
Erst nachdem wir sog. 68er auf die Strasse gingen, um diesen unhaltbaren Zustand zu klären, hat sich auch in der Gesellschaft einiges geändert.
Wie das bei Ihnen in derDDR war, weiss ich nicht - aber befürchte,nachdem diese hohe Schuld abgeschoben wurde in den Westen, ist dies bei einigen älterenMenschen heute noch so im Gedächtnis verhaftet.
Das hat aber alles nichts mit irgendeinem Niveau zu tun - sondern es sind schlicht Tatsachen, die vermutlich erst mal nicht mehr vorhanden sind, wenn auch wir als 1. Nachkriegsgeneration nicht mehr am Leben sind. Olga

Ich rege mich nicht auf und hätte nur gerne eine Antwort auf meine Frage, woher Sie wissen wollen, dass Irmgard Furchner bis 1960 angeblich in der DDR gelebt hat. Ich halte das für absurd.


Michiko
aixois
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von aixois
als Antwort auf ingo vom 21.08.2024, 17:47:40

Du hast ja auf das Revisionsverfahren bezogen recht, aber sei nicht so streng.

Umgangsprachlich wird da doch nicht weiter unterschieden, es kommt auf das Ergebnis an.
Und da hat das Revisionsgericht (hier der BGH) nun mal entschieden per Urteilsbeschluss, dass die Revisionsanträge keinen Erfolg haben, verworfen werden.
Zum Verfahren wurden sie, weil den Anforderungen entsprechend 'zugelassen'

Natürlich ist das Urteil im vorgesehenen Revisionsverfahren ergangen.

Die Pressemitteilung des BGH sagt korrekt, dass die Revision 'verworfen' wurde:
" Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision einer 99 Jahre alten ehemaligen Zivilangestellten der SS verworfen, ..."

Es ist doch nur verwirrende Rabulistik  und nicht korrekt, von einer " zugelassenen Revision" (gemeint ist das Revisionsverfahren) und gleichzeitig zu lesen, dass die '"Revision verworfen " wurde.
Wichtig ist doch  , dass das Itzehoer Urteil,  weil als rechtsfehlerfrei erkannt, vom Revisionsgericht bestätigt (und nicht - wie bei erfolgreicher Revision - aufgehoben) wurde und nunmehr wirksam geworden ist.
Für die verurteilte Täterin macht das de facto keinen Unterschied, sie kann so weiterleben wie bisher.


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olga64
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von olga64
als Antwort auf Michiko vom 21.08.2024, 18:23:00
Ich rege mich nicht auf und hätte nur gerne eine Antwort auf meine Frage, woher Sie wissen wollen, dass Irmgard Furchner bis 1960 angeblich in der DDR gelebt hat. Ich halte das für absurd.


Michiko
Sie wurde in Marienburg (heute Polen) geboren, ging dort auch zur Schule und arbeitete dort bei der Dresdner Bank, bevor sie ins KZ Stutthof wechselte, wo sie auch zum ersten Mal 1954 zu ihrer Tätigkeit aussagte. Dieses KZ lag bei Danzig, das dann ebenfalls polnisch wurde.
Dort lernte sie auch ihren späteren Ehemann kennen (Oberscharführer), den sie 1954 heiratete.
Der Umzug nach Schleswig erfolgte 1960, ein Jahr, bevor die Mauer gebaut wurde.
Alles im Netz nachlesbar und logischerweise verbinde ich diese nun polnischen Gebiete, wo sie geboren und aufgewachsen ist, nicht mit westdeutschen Regionen. Oder irre ich mich? Haben Sie andere Fakten? Olga
aixois
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von aixois
als Antwort auf Michiko vom 21.08.2024, 18:23:00
dass Irmgard Furchner bis 1960 angeblich in der DDR gelebt hat.
 
"Meine Frau war Sekretärin und erste Stenotypistin im KZ Stutthof", so der SS-Scharführer Heinz Furchtsam, der später den Namen F. annahm. 1948 oder 1949 habe Hoppe die Familie F. in Schleswig besucht und soll zu seiner Frau Irmgard gesagt haben, "der F. wird doch nichts gegen mich unternehmen?"
 ( SZ vom 23 11 2021 Artikel von Peter Burghard , Itzehoe,  sich auf die Recherchen für den Prozeß in Itzehoe des Historikers Stefan Hördler beziehend)

Nach diesen Aussagen ihres Mannes Furchtsam, später Furchner, kann man vermuten, dass das Paar Furchner (bis zu ihrer Hochzeit 1954 wohl in "wilder Ehe" 😱) , und somit auch Irmgard F. ,  nicht (1949 - 1960) in der DDR gelebt hat, sondern im Schleswiger Raum oder in Schleswig selbst, wo Hoppe sie aufgesucht hatte.
Da dürfte wohl Wikipedia ungenau sein.
Michiko
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von Michiko
als Antwort auf olga64 vom 21.08.2024, 18:40:31
Ich rege mich nicht auf und hätte nur gerne eine Antwort auf meine Frage, woher Sie wissen wollen, dass Irmgard Furchner bis 1960 angeblich in der DDR gelebt hat. Ich halte das für absurd.


Michiko
Sie wurde in Marienburg (heute Polen) geboren, ging dort auch zur Schule und arbeitete dort bei der Dresdner Bank, bevor sie ins KZ Stutthof wechselte, wo sie auch zum ersten Mal 1954 zu ihrer Tätigkeit aussagte. Dieses KZ lag bei Danzig, das dann ebenfalls polnisch wurde.
Dort lernte sie auch ihren späteren Ehemann kennen (Oberscharführer), den sie 1954 heiratete.
Der Umzug nach Schleswig erfolgte 1960, ein Jahr, bevor die Mauer gebaut wurde.
Alles im Netz nachlesbar und logischerweise verbinde ich diese nun polnischen Gebiete, wo sie geboren und aufgewachsen ist, nicht mit westdeutschen Regionen. Oder irre ich mich? Haben Sie andere Fakten? Olga

Es ist eben nicht im Netz nachlesbar und deshalb wunderte mich Ihre Behauptung, sie hätte sich bis 1960 in der DDR aufgehalten. Sie haben also auch keinen Nachweis für diese Behauptung, das dachte ich mir.

Alles übrige  war mir bekannt, auch von zahlreichen Netzbeiträgen erlesen und natürlich von wikipedia.


Michiko

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Michiko
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von Michiko
als Antwort auf aixois vom 21.08.2024, 18:52:49
dass Irmgard Furchner bis 1960 angeblich in der DDR gelebt hat.
 
"Meine Frau war Sekretärin und erste Stenotypistin im KZ Stutthof", so der SS-Scharführer Heinz Furchtsam, der später den Namen F. annahm. 1948 oder 1949 habe Hoppe die Familie F. in Schleswig besucht und soll zu seiner Frau Irmgard gesagt haben, "der F. wird doch nichts gegen mich unternehmen?"
 ( SZ vom 23 11 2021 Artikel von Peter Burghard , Itzehoe,  sich auf die Recherchen für den Prozeß in Itzehoe des Historikers Stefan Hördler beziehend)

Nach diesen Aussagen ihres Mannes Furchtsam, später Furchner, kann man vermuten, dass das Paar Furchner (bis zu ihrer Hochzeit 1954 wohl in "wilder Ehe" 😱) , und somit auch Irmgard F. ,  nicht (1949 - 1960) in der DDR gelebt hat, sondern im Schleswiger Raum oder in Schleswig selbst, wo Hoppe sie aufgesucht hatte.
Da dürfte wohl Wikipedia ungenau sein.

Erscheint mir plausibel, sie hatte sich wohl mal im Raum Schleswig in einem KH  beworben und angegeben, für die Wehrmacht während des WK II tätig gewesen zu sein. Die Sache verlief im Sande.


Michiko
olga64
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von olga64
als Antwort auf Michiko vom 21.08.2024, 19:07:35

Es ist nachzulesen,d ass das Paar 1960 umgezogen ist nach SChlweswig.
Aber ich finde es sinnlos, darüber nun rumzustreiten - vermutlich soll von einigen nur nicht darauf eingeganagen werden sollen ,dass die früheren Stutthoff-Prozesse, wo Frau Füchner bereits einvernommen wurde, als Nachlässigkeit der DDR anzulasten ist. Aber es war vermutlich so, denn auch dieZeit der grossen Fluchtbewegungen aus den Gebieten um Danzig war damals längst vorbei und kann auch nicht mehr als Argument benützt werden.
Faktum ist jedenfalls, dass die Nachverfolgung der Täterschaft von Frau Füchner nun akribis und rechtsstaatlich aufgearbeitet wurde - auch da hatte sie Glück: wäre ein solcher Prozess wirklich im Unrechtsstaat DDR geführt worden, hätte es bedeutend schlechter für sie ausgehen können. Olga

Michiko
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von Michiko
als Antwort auf olga64 vom 21.08.2024, 19:21:17
Es ist nachzulesen,d ass das Paar 1960 umgezogen ist nach SChlweswig.
Aber ich finde es sinnlos, darüber nun rumzustreiten - vermutlich soll von einigen nur nicht darauf eingeganagen werden sollen ,dass die früheren Stutthoff-Prozesse, wo Frau Füchner bereits einvernommen wurde, als Nachlässigkeit der DDR anzulasten ist. Aber es war vermutlich so, denn auch dieZeit der grossen Fluchtbewegungen aus den Gebieten um Danzig war damals längst vorbei und kann auch nicht mehr als Argument benützt werden.
Faktum ist jedenfalls, dass die Nachverfolgung der Täterschaft von Frau Füchner nun akribis und rechtsstaatlich aufgearbeitet wurde - auch da hatte sie Glück: wäre ein solcher Prozess wirklich im Unrechtsstaat DDR geführt worden, hätte es bedeutend schlechter für sie ausgehen können. Olga

Sie schreiben ja nun viel und gerne, aber eine Antwort auf eine einfache Frage ist Ihnen nicht möglich. Bemühen Sie sich nicht weiter, Ihre Vermutungen sind allmählich albern.


Michiko
aixois
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von aixois
als Antwort auf olga64 vom 21.08.2024, 17:25:11

dass es eine bewunderungswürdige Institution in Ludwigsburg gibt, die sich hoch engagiert mit der noch möglichen Aufarbeitung von Nazi-Verbrechern kümmern und dies nach dem Muster des ebenfalls sehr bewunderungswürdigen und mutigen Fritz Bauer,

warum so bescheiden ?
Es handelt sich um die weltweit bekannte, sehr renommierte
" Zentralstelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialisticher Verbrechen", eingerichtet auf Initiative von vier schwäbischen Generalstaatsanwälten, die im Ulmer Einsatzgruppenprozess die Ankläger waren , darunter der Stuttgarter Fritz Bauer.

Bei diesem Prozeß - dessen Anlass eine (frech-dreiste) Klage eines SS Mannes auf Wiedereinsetzung in den württemberigschen Staatsdienst Ba Wü war - stellte sich heraus, dass es etliche Verbrechen  gab, die staatsanwaltlich nicht weiter ermittelt werden konnten, hauptsächlich wegen Zuständigkeitsgrenzen innerhalb Deutschland und auch im Ausland.

Der  Generalanwalt Nellman (einer der vier o.g.) war der Initiator, geboren in einer Nachbargemeinde von Ludwigsburg. Generalanwalt Schüle (auch einer der vier- NSDAP Mitglied, wegen einer Falschbeschuldigung von den Russen zum Tode verurteilt, aufgenommen ins Braunbuch der DDR), war der erste Leiter der Zentralstelle.

 

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