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Innenpolitik BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin

olga64
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von olga64
als Antwort auf cosi vom 22.08.2024, 18:09:27
Zu den Greueltaten dieser Frau fehlen mir die Worte.
Jedoch wenn sich heutzutage Menschen so darüber aufregen, dann denke ich daran, daß man  jetzt leicht hinauposaunen kann. " Ich wäre ja nieeeee ein Nazi gewesen."
 
geschrieben von cosi
Bei den vielen Kommentaren in diesem Thread, die auch gegen das Urteil gegen diese Täterin sind, konnte ich nirgendwo einen solchen Spruch lesen. Wenn es Ihnen gelungen ist, so eine Aussage zu finden, wäre es hilfreich,sie hier einzustellen.
Aber andererseits wären solche Aussagen in einer Zeit, wo Nazis wieder sehr rege und aktiv sind und einen Umsturz mit Machtergreifung planen, auch wenig zielführend. Da ist es dann interessanter, zu erfahren, wer sich zu denen jetzt schon zählt und an der Machtergreifung mit Umsturz mitarbeitet.
Hoffentlich regen sich aber bis dahin noch viele Menschen auf,damit unseren Nachkommen nicht diese Dramen geschehen. Sie hätten auch das Recht ,wie ich finde, ein so gutes Leben zu führen wie wir: jahrzehntelanger Frieden, Wohlstand usw. Nur wie wir jetzt allmählich feststellen, haben wir es nie in dem Umfang geschätzt, wie es nötig gewesen wäre und setzen es leichtfertig aufs Spiel. Olga
olga64
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von olga64
als Antwort auf Michiko vom 22.08.2024, 18:18:23

Die erste Einvernahme dieser Frau fand in Hamburg oder Bochum in den 50er Jahren bei den dort stattfindenden Stutthof-Prozessen statt. In Stutthof selbst fanden nur 1945 - 1947 vier Prozesse und zwei Verfahren zu Einzelpersonen statt.
Na ja, Michiko - so genau wissen Sie es also auch nicht: die erste Einvernahme erfolgte 1954 und zwar m.W. nach wie vor unter Führung einer russischen Kommandatur mit polnischer Begleitung in Stutthof.
Eine russische Kommandatur hätte sicher in der BRD kein Mitspracherecht gehabt.
Hamburg oder Bochum? Ist auch nicht konkret genug - so etwas werfen Sie mir ja laufend vor.
Olga
Anna842
Anna842
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von Anna842
als Antwort auf olga64 vom 22.08.2024, 18:27:37
Olga, Ihr  " Wir ", welches sie öfter mal setzen, das gibt es nicht.
Wir hatten nicht das gleiche Leben.
" Frieden " ist mehr, als die Abwesenheit von Krieg.
Obwohl ich keinen erleben möchte.
Dennoch bin ich  ( und viele andere auch ) alles andere als
" friedlich aufgewachsen ".
Und im " Wohlstand " lebe ich auch nicht.
Weiß es aber zu schätzen, in einem Land zu leben, in dem es
keine Hungersnöte mehr gibt, in dem es Zugang zu Wasser gibt,
und ich eine eigene Wohnung habe, und es zuverlässig Strom gibt.
Und ich ein Fahrrad habe.
Eine warme Wohnung im Winter wäre auch schön.
Ist aber nicht. Auch gut. Komme klar.
DAS ist für mich bereits Wohlstand.
Wenn auch Sie genau das mit Wohlstand meinen, geht es zusammen.

Anna

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Michiko
Michiko
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von Michiko
als Antwort auf olga64 vom 22.08.2024, 19:12:53

Die erste Einvernahme dieser Frau fand in Hamburg oder Bochum in den 50er Jahren bei den dort stattfindenden Stutthof-Prozessen statt. In Stutthof selbst fanden nur 1945 - 1947 vier Prozesse und zwei Verfahren zu Einzelpersonen statt.
Na ja, Michiko - so genau wissen Sie es also auch nicht: die erste Einvernahme erfolgte 1954 und zwar m.W. nach wie vor unter Führung einer russischen Kommandatur mit polnischer Begleitung in Stutthof.
Eine russische Kommandatur hätte sicher in der BRD kein Mitspracherecht gehabt.
Hamburg oder Bochum? Ist auch nicht konkret genug - so etwas werfen Sie mir ja laufend vor.
Olga
Was in Stutthof stattfand, ist dokumentiert bei wikipedia:

Angehörige der Lagermannschaft des KZs Stutthof wurden in vier Strafprozessen vor einem polnisch-sowjetischen Strafgericht (1. Stutthof-Prozess) bzw. vor einem polnischen Bezirksgericht (2. bis 4. Stutthof-Prozess) in Danzig angeklagt und in den Jahren 1946 und 1947 verurteilt. Der erste Stutthof-Prozess gegen 15 Aufseher (darunter sechs Frauen) begann im April 1946. Ihnen wurde zur Last gelegt, zwischen September 1939 und Januar 1945 Misshandlungen und Morde an den Gefangenen begangen zu haben, da von insgesamt 120.000 Insassen 80.000 zu Tode gekommen waren.[16] Zwölf Angeklagte wurden zum Tode verurteilt. Am 12. Juli 1946 erfolgte die öffentliche Exekution, der 16.000 Einwohner der Stadt Danzig beiwohnten.[17]
Im zweiten Stutthof-Prozess im Oktober 1947 wurden Theodor Meyer, SS-Oberscharführer Ewald Foth, SS-Oberscharführer Albert Paulitz, SS-Unterscharführer Fritz Peters, SS-Oberscharführer Hans Rach, SS-Rottenführer Karl Zurell, SS-Unterscharführer Kurt Dietrich, SS-Rottenführer Karl Eggert, SS-Rottenführer Paul Wellnitz und der Kapo Alfred Nickolaysen zum Tode verurteilt. Sie wurden hingerichtet.


Weder der Lagerkommandant Paul Werner Hoppe noch I. Furchner werden erwähnt. Erst 1954/55 mit dem ersten Verfahren in Bochum gegen Hoppe, in dem der Mann zu 5 Jahren und 3 Monaten Haft verurteilt wurde, 1954  Frau Furchner den Gatten (Furchtsam) ehelichte, wurde sie als Zeugin einvernommen.

Ich habe fertig.
 
olga64
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von olga64
als Antwort auf Anna842 vom 22.08.2024, 19:17:43

Anna - jeder Mensch hat doch in seinem Leben erfahren, dass er oder sie natürlich 'Verantwortung für das eigene Leben übernehmen müssen. Dazu zählt natürlich auch, die Chancen zu ergreifen, die sich in einem langen Leben bieten, bzw. Fehler zu korrigieren,die "man" machte und wieder von Neuem anzufangen.

Sie scheinen leider zu denen zu gehören, die es nicht schätzten, wie wir unser Leben seit Jahrzehnten führen können und dürfen. Stellen Sie sich vor, es kommt nun alles schlimmer und negativer - worauf wollen sie dann in positiven Erinnerungen zurückgreifen, um eine solche Zeit durchzustehen?
Ich gehöre zu denen,die im Vergleich zu vorhergehenden, deutschen Generationen oder anderen Völkern und Ländern ein hohes Mass an Dankbarkeit und auch Demut haben, dass es mir vergönnt war und ist, so gut zu leben. Ist ja nicht selbstverständlich, zufällig in eine Zeitspanne geboren worden zu sein, wo dieses Geschenk vergeben wurde - und dies nach einer Zeit in unserer Geschichte, wo wir es "eigentlch" nicht verdient haben. Olga

aixois
aixois
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von aixois
als Antwort auf olga64 vom 22.08.2024, 19:12:53

die erste Einvernahme erfolgte 1954 und zwar m.W. nach wie vor unter Führung einer russischen Kommandatur mit polnischer Begleitung in Stutthof.

 

Meines Wissens kam es erstmal 1950 in Hamburg zu einem Stutthof Gerichtsverfahren.


Dann 1954 das - wegen der abstrusen Urteilsbegründung  - bedeutendere  und bekanntere  Verfahren vor dem LG Bochum, das vom  BGH kassiert wurde was 1956 in Bochum zu einer schärferen Strafe Hoppes führte.
Eine polnische Kommission (Polen wollte  die Auslieferung  Hoppes) nahm an der 1954-er Verhandlung in Bochum mit  Beobachterstatus  teil.

Wo ist denn belegt, dass Irmgard F. 1954 auch in Polen unter einer "russischen Kommandatur" in Stutthof selbst 'einvernommen' wurde ?

Darf man die Quelle dieses Wissens erfahren ?
Würde mich wirklich interessieren .
 

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olga64
olga64
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von olga64
als Antwort auf aixois vom 22.08.2024, 20:32:27

Ich habe mir die Aufstellung aller Stutthoff-Prozesse seit 1945 im Netz angesehen und durchgelesen. Macht viel Arbeit, aber auch ein klein wenig schlauer, wenn man sich in diese Sache reinzuschaffen versucht. Olga

Anna842
Anna842
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von Anna842
als Antwort auf olga64 vom 22.08.2024, 20:25:48
Ich habe es Ihnen schon einmal geschrieben.
Nur ein kleine Veränderung und ihr Leben hätte sich
ins absolute Negative gedreht.
Es ist also nicht alles Ihr eigener Verdienst.
Auch heute noch gibt es Kinder, die mit extremer Gewalt
aufwachsen....leider.
Nein , Demut fehlt mir sicherlich nicht.
Das wars.

Anna
olga64
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von olga64
als Antwort auf Anna842 vom 22.08.2024, 20:42:08

Aber Anna - Sie kennen weder mich noch mein Leben. Wäre klüger, wenn Sie solche Spekulationen unterlassen würden - weil sie einfach unwürdig sind. Olga

Anna842
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von Anna842
als Antwort auf olga64 vom 22.08.2024, 21:00:05
Sie haben sehr viel über ihr Leben geschrieben, liebe Olga.
Und ich habe vieles ausgedruckt.
Oder doch nicht ??



Anna

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