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Innenpolitik BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin

aixois
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von aixois
als Antwort auf aixois vom 21.08.2024, 17:20:17

Wen der Komplex KZ Stutthof und die Urteile gegen Hoppe näher interessieren ...

hier dazu ein link (umfangreiche Urteilsdokumentation)

olga64
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von olga64
als Antwort auf Michiko vom 21.08.2024, 19:25:12

ja, es stimmt Michiko. Es gab eine Zeit, wo "man" mit Ihnen wirklich sehr gut auf Augenhöhe diskutieren konnte, auch wenn die Meinungen unterschiedlich waren.
Das hat sich stark geändert, aber bei aller Selbstkritik denke ich nicht ,dass dies ausschliesslich an mir liegt - es fällt ja auch anderen auf, wie sich da einiges nicht zum Guten veränderte.
Demzufolge werde ich mich zukünftig noch mehr zurückhalten, mit Ihnen zu diskutieren - weil es doch allmählich an Zeitverschwendung grenzt.
Ich habe Fragen beantwortet, soweit mir dies aufgrund meiner Recherchen und logischem Denken möglich war - aber es war von Anfang an klar, sobald sich jemand erdreisten sollte,die ruhmreiche DDR in einen negativen Zusammenhang zu bringen, artet die Diskussion in eine Richtung aus,d ie nicht mehr sinnvoll oder zielführend ist. Olga

Michiko
Michiko
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von Michiko
als Antwort auf olga64 vom 21.08.2024, 19:50:50
ja, es stimmt Michiko. Es gab eine Zeit, wo "man" mit Ihnen wirklich sehr gut auf Augenhöhe diskutieren konnte, auch wenn die Meinungen unterschiedlich waren.
Das hat sich stark geändert, aber bei aller Selbstkritik denke ich nicht ,dass dies ausschliesslich an mir liegt - es fällt ja auch anderen auf, wie sich da einiges nicht zum Guten veränderte.
Demzufolge werde ich mich zukünftig noch mehr zurückhalten, mit Ihnen zu diskutieren - weil es doch allmählich an Zeitverschwendung grenzt.
Ich habe Fragen beantwortet, soweit mir dies aufgrund meiner Recherchen und logischem Denken möglich war - aber es war von Anfang an klar, sobald sich jemand erdreisten sollte,die ruhmreiche DDR in einen negativen Zusammenhang zu bringen, artet die Diskussion in eine Richtung aus,d ie nicht mehr sinnvoll oder zielführend ist. Olga
Es stimmt, da verändert sich nicht viel zum Guten, wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihre Quelle zu nennen, was Frau Furchners angebliches Leben in der DDR angeht. Da hat sie nämlich nicht gelebt, das war eine Erfindung von Ihnen. Nur darum geht es, Ihr DDR-Wahn wird langsam unerträglich.

Schönen Abend noch wünscht Michiko!

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Lenova46
Lenova46
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von Lenova46
als Antwort auf aixois vom 21.08.2024, 19:45:27
Wen der Komplex KZ Stutthof und die Urteile gegen Hoppe näher interessieren ...

hier dazu ein link (umfangreiche Urteilsdokumentation)
Vielen Dank für das Einsetzen. Das ist übersichtlich aufgebaut und die gesuchten Stellen sind gut zu finden.

Jedenfalls ist dein Beitrag wertvoller als das Gezänk hier um des Kaisers Bart.

Fritz Bauer, der unter ungeklärten Umständen zu früh gestorben ist, hat mir mit seinen Ermittlungen imponiert.

Er hat eine ganze Menge geleistet. Deswegen gefiel mir gar nicht, als hier Wörter wie korrupte Justiz und Heuchelei so allgemeingültig dahin geschrieben fielen. 

Eng am Thema: Es ging/geht um Frau Irmgard F. 

Nochmals: Danke für die vorzüglichen Recherchen. Das ist Qualitätsjournalismus. 😉

Lenova

 
Michiko
Michiko
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von Michiko
als Antwort auf aixois vom 21.08.2024, 19:45:27
Wen der Komplex KZ Stutthof und die Urteile gegen Hoppe näher interessieren ...

hier dazu ein link (umfangreiche Urteilsdokumentation)
Ich hatte diese Doku heute schon irgendwann mal gelesen. Die TAZ schrieb dazu:

"Ein skandalöses Beispiel unter vielen: Paul Werner Hoppe. Der war der Kommandant des KZ Stutthof, dem Furchner damals als Schreibkraft zuarbeitete. Und er kam in den 1950er-Jahren mit einer relativ kurzen Haftstrafe davon – mit einer heute unfassbar klingenden Urteilsbegründung." Mildernde Gründe für den Lagerkommandanten!
Juttchen
Juttchen
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von Juttchen
als Antwort auf tani50 vom 20.08.2024, 15:28:20

Liebe Tani, so ähnlich sehe ich das auch und möchte kurz von meinem Vater berichten, der wegen einer Kleinigkeit ins KZ-Sachsenhausen kam. Seinen handgeschriebenen Brief habe ich bis heute aufgehoben und beim Durchlesen seiner Erklärungen habe ich geweint. Er hat nur mit einem polnischen Bürger auf der Straße gesprochen und das wurde ihm zum Verhängnis.
Ich möchte auch nicht, dass diese unsäglichen Verbrechen an die Menschen vergessen werden, aber kann man es nicht mal ruhen lassen?
Jutta


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olga64
olga64
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von olga64
als Antwort auf Michiko vom 21.08.2024, 19:55:17
 
Es stimmt, da verändert sich nicht viel zum Guten, wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihre Quelle zu nennen, was Frau Furchners angebliches Leben in der DDR angeht. Da hat sie nämlich nicht gelebt, das war eine Erfindung von Ihnen. Nur darum geht es, Ihr DDR-Wahn wird langsam unerträglich.

Schönen Abend noch wünscht Michiko!
Michiko unterlassen Sie Ihren unverschämten Ton.
Es dürfte doch einer gewissen Logik und den Infos aus Wiki entsprechen, dass sowohl der Geburtsort, wo die Frau dann aufwuchs und arbeitete und auch das KZ nicht in Westdeutschland waren. Ich erfinde nichts, sondern ich recherchiere im Gegensatz zu Ihnen.
Ich unterliege auch keinem DDR-Wahn - wäre auch lächerlich, bei einem Land, das vor fast 40 Jahren untergegangen ist und diese Tatsache auch den bundesdeutschen Steuerzahler seit Jahrzehnten sehr viel Geld kostet und im Gegenzug nur Vorwürfe, Jammereien und Beschuldigungen kommen.
Ich werde mir Ihre persönlichen Angriffe nicht mehr bieten lassen - also seien Sie so freundlich und stellen Sie diese umgehend ein. Olga
olga64
olga64
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von olga64
als Antwort auf Juttchen vom 21.08.2024, 20:19:35
Liebe Tani, so ähnlich sehe ich das auch und möchte kurz von meinem Vater berichten, der wegen einer Kleinigkeit ins KZ-Sachsenhausen kam. Seinen handgeschriebenen Brief habe ich bis heute aufgehoben und beim Durchlesen seiner Erklärungen habe ich geweint. Er hat nur mit einem polnischen Bürger auf der Straße gesprochen und das wurde ihm zum Verhängnis.
Ich möchte auch nicht, dass diese unsäglichen Verbrechen an die Menschen vergessen werden, aber kann man es nicht mal ruhen lassen?
Jutta
Das ist tragisch, liebes Juttchen und genau deshalb darf dieses Menschheitsverbrechen derNazis nicht vergessen werden. Aber wenn man es ruhen lässt, ist es schnell vergessen.
Zumal wir aktuell wieder der grossen Gefahr ausgesetzt sind, dass sich Parteien dieser Unmenschlichkeit versuchen, nach vorne zu schieben und einen Rückschritt in diese Vergangenheit zu vollziehen.

Dazu kommt, dass die nachfolgenden Generationen auch kein Interesse mehr daran haben werden. Noch sind die KZ`s gut besucht von jungen Menschen aus dem In- und Ausland und noch lauschen sie z.B. denjenigen, die es selbst erlebt haben und Schulen und Universitäten besuchen, um die Menschen aufzuklären, damit so etwas nie wieder geschieht.
Aber wie lange wird das noch funktionieren, wenn ein Herr Höcke von "Schuldkult"spricht und es auch in unserer Altersklasse Menschen gibt, die solche Ansagen "dankbar" aufnehmen, weil sie nie gelernt haben, mit dieser übertragenen, ewigen Schuld zu leben?
AllesGute, liebes Juttchen - Olga
Juttchen
Juttchen
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von Juttchen
als Antwort auf olga64 vom 21.08.2024, 20:46:12

ja Olga, vergessen werden,  sollte es niemals! Und dass sich das nicht noch einmal wiederholt, dafür kann jeder und jede Einzelne von uns sorgen.
Jutta
 

Der-Waldler
Der-Waldler
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von Der-Waldler
als Antwort auf olga64 vom 21.08.2024, 20:41:41

Olga, woraus schließen Sie denn, dass Frau F. in der DDR lebte? Sie lebte in der Nähe von Danzig, nach dem Krieg zu Polen gehörig, und zog 1960 nach Schleswig. Ich konnte im Netz wirklich nichts finden, das auf einen Aufenthalt oder gar ein Leben in der DDR hinweist.

DW


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