Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin

Innenpolitik BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin

olga64
olga64
Mitglied

RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von olga64
als Antwort auf Maya1 vom 21.08.2024, 17:33:32
 
Angesichts dessen, was alles vorher nicht getan worden ist, was den Opfern mehr gebracht hätte.
Woher möchten Sie wissen, was "den Opfern" mehr gebracht hätte, die übrigens mit aller Vehemenz die juristische Aufarbeitung dieser Massenmorde bis zum heutigen Tag fordern und wünschen.
Und ich finde es richtig, auch den Nachkommen der Opfer eine wie auch immer gearbetete späte Genugtuung zu verschaffen und nicht die Energie darauf zu verwenden, TäterInnen zu verschonen und zu schützen. Olga
Der-Waldler
Der-Waldler
Mitglied

RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von Der-Waldler
als Antwort auf Maya1 vom 21.08.2024, 17:22:29
 

Ein ungutes Gefühl, weil sich gewisse Leute nun in ihrem guten Gewissen suhlen dürfen, und meinen, nun sei der Gerechtigkeit ja Gepüge getan.

DW

Genau das ist es, was mich stört. 
Die Opfer haben nicht viel davon und "gewisse Leute" fühlen sich jetzt gut damit.

Doch, Maya, die Opfer haben etwas davon: Das Gefühl, dass das, was ihnen angetan wurde, ein Verbrechen war, das nun aktenkundig als Verbrechen gilt und bestraft wurde. Die Strafe ist nicht so wichtig, das Urteil an sich ist wichtig.

LG

DW
ingo
ingo
Mitglied

RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von ingo
Noch einmal für alle, die hier sagen, dass die Revision nicht zugelassen wurde:
Dieser Prozess war die Revision gegen das Landgerichtsurteil, und diese zugelassene Revision wurde durch das Urteil vorgestern verworfen, also als unbegründet zurückgewiesen. Verworfen wird hier verwechselt mit "nicht zugelassen".

Anzeige

Michiko
Michiko
Mitglied

RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von Michiko
als Antwort auf olga64 vom 21.08.2024, 17:36:12
Na klar bleiben Sie bei Ihrer Meinung - machen andere ebenso.

ABer auf welcher Basis können Sie einen Prozess beurteilen, bei dem Sie mutmasslich nie anwesend waren?

Auf der selben Basis, wie Sie es auch tun, nur dass ich keine ausschmückenden und vermutenden persönlichen Adjektive verwende.

Mir werfen Sie dann "Annahmen und Vermutungen vor" , obwohl Sie selbst über keinerlei beweiskräftige Fakten verfügen.

Diese Frau hat übrigens früher (bis 1960) in der DDR gelebt. Ich habe die nachlässige Strafverfolgung bis in die 60er Jahre in der BRD immer angeprangert - .........

Das ist nicht bewiesen, vlt. wäre Ihre Quelle da mal interessant. Fakt ist, dass sie an den Stutthof-Prozessen in Hamburg und Bochum teilnahm, die in den 50/60er Jahren stattfanden. Und auch ihre Tätigkeit dort zu Protokoll gab.

 

Und noch etwas zu dem von mir hoch verehrten Fritz Bauer, zu ihm gab es mal eine sehr interessante Ausstellung in der Gedenkstätte Topographie des Terrors in Berlin.

Wikipedia:
Innerhalb der bundesdeutschen Nachkriegsjustiz war Bauer wegen seines Engagements umstritten, hatten doch die meisten damaligen Juristen in der Zeit zuvor schon der NS-Diktatur gedient. Er selbst soll einmal gesagt haben: „In der Justiz lebe ich wie im Exil.“Medien zitierten ihn ebenfalls mit dem Satz: „Wenn ich mein [Dienst-]Zimmer verlasse, betrete ich feindliches Ausland.“

Bauer hielt 1960 vor Vertretern von Jugendverbänden das Referat Die Wurzeln faschistischen und nationalsozialistischen Handelns. Der Vorschlag des rheinland-pfälzischen Landesjugendrings, den Text Oberstufengymnasien und Berufsschulen als Broschüre zur Verfügung zu stellen, wurde vom Kultusministerium des Bundeslandes abgelehnt. Die Ablehnung wurde 1962 vom jungen CDU-Abgeordneten Helmut Kohl „nassforsch“ begründet: Der zeitliche Abstand vom Nationalsozialismus sei zu gering, um sich darüber ein abschließendes Urteil bilden zu können. Der Text, in dem Bauer Argumente dafür brachte, dass der NS-Staat kein Betriebsunfall der Geschichte war, erschien erst 1965 im Buchhandel. Die von Bauer begonnenen Ermittlungen gegen mutmaßliche Schreibtischtäter der „Euthanasie“ wurden von seinem Nachfolger Gauf später eingestellt.

 
Maya1
Maya1
Mitglied

RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von Maya1
als Antwort auf Der-Waldler vom 21.08.2024, 17:39:07

Ok, wenn du als Betroffener mir sagst, daß die Opfer mehr davon hatten als diejenigen, die sich damit ein gutes Gewissen ( unberechtigterweise) geschaffen haben, dann hat es sich in jedem Fall gelohnt.

Michiko
Michiko
Mitglied

RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von Michiko
als Antwort auf Rispe vom 21.08.2024, 17:36:59
Was hat deine Bemerkung mit dem Thema hier zu tun? Fällt dir kein überzeugenderes Argument für deinen falsch verwendeten Begriff ein?
Ich halte dich für eine intelligente Frau, du wirst es nicht glauben.
Aber was du jetzt ablieferst, ist weit unter deinem Niveau, Michiko. Auch was deine Argumente bzgl. der Täterin betrifft.
Deine Worte waren:

"Ich frage mich, ob die erbitterten Wortgefechte von einigen deshalb geführt werden, weil sie ahnen, dass in ihren Familien auch solche Täter saßen und weil sie sie stellvertretend für diese Frau irgendwo in Schutz nehmen wollen."

Und das ist Deine persönliche Vermutung und auch Unterstellung bis in die Familien der Foristen hinein. Was ist daran für Dich unverständlich und für mich unter meinem Niveau?

Anzeige

olga64
olga64
Mitglied

RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von olga64
als Antwort auf Michiko vom 21.08.2024, 17:51:48
Diese Frau hat übrigens früher (bis 1960) in der DDR gelebt. Ich habe die nachlässige Strafverfolgung bis in die 60er Jahre in der BRD immer angeprangert - .........

Das ist nicht bewiesen, vlt. wäre Ihre Quelle da mal interessant. Fakt ist, dass sie an den Stutthof-Prozessen in Hamburg und Bochum teilnahm, die in den 50/60er Jahren stattfanden. Und auch ihre Tätigkeit dort zu Protokoll gab.

 

Es gab viele Stutthoff-Prozesse. Bei den in den 50-60-erJahren wurde die jetzt Verurteilte nur vernommen; damals plauderte sie auch noch ausführlich als es um die Taten ihres damaligen Chefs, Herrn Hoppe ging, der dann zu einer milden Strafe verurteilt und früher entlassen wurde als vorgesehen.
Die Täterin lebte in Ostdeutschland und zog dann 1960 nach Schleswig (BRD) um, wo sie ihr weiteres Leben verbrachte.
Sollten Sie über Fakten verfügen,d ass sie schon vor 1960 in der BRD lebte,wäre ich für Übermittlung dankbar. Olga
Michiko
Michiko
Mitglied

RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von Michiko
als Antwort auf olga64 vom 21.08.2024, 18:10:14
Diese Frau hat übrigens früher (bis 1960) in der DDR gelebt. Ich habe die nachlässige Strafverfolgung bis in die 60er Jahre in der BRD immer angeprangert - .........

Das ist nicht bewiesen, vlt. wäre Ihre Quelle da mal interessant. Fakt ist, dass sie an den Stutthof-Prozessen in Hamburg und Bochum teilnahm, die in den 50/60er Jahren stattfanden. Und auch ihre Tätigkeit dort zu Protokoll gab.

 
 
Es gab viele Stutthoff-Prozesse. Bei den in den 50-60-erJahren wurde die jetzt Verurteilte nur vernommen; damals plauderte sie auch noch ausführlich als es um die Taten ihres damaligen Chefs, Herrn Hoppe ging, der dann zu einer milden Strafe verurteilt und früher entlassen wurde als vorgesehen.
Die Täterin lebte in Ostdeutschland und zog dann 1960 nach Schleswig (BRD) um, wo sie ihr weiteres Leben verbrachte.
Sollten Sie über Fakten verfügen,d ass sie schon vor 1960 in der BRD lebte,wäre ich für Übermittlung dankbar. Olga

Woher wollen Sie wissen, dass sie bis 1960 in der DDR lebte, das ist nicht bewiesen. Ich bitte nochmals um Ihre Quelle diesbezüglich.
olga64
olga64
Mitglied

RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von olga64
als Antwort auf Michiko vom 21.08.2024, 18:02:19
Was hat deine Bemerkung mit dem Thema hier zu tun? Fällt dir kein überzeugenderes Argument für deinen falsch verwendeten Begriff ein?
Ich halte dich für eine intelligente Frau, du wirst es nicht glauben.
Aber was du jetzt ablieferst, ist weit unter deinem Niveau, Michiko. Auch was deine Argumente bzgl. der Täterin betrifft.
Deine Worte waren:
"Ich frage mich, ob die erbitterten Wortgefechte von einigen deshalb geführt werden, weil sie ahnen, dass in ihren Familien auch solche Täter saßen und weil sie sie stellvertretend für diese Frau irgendwo in Schutz nehmen wollen."
Und das ist Deine persönliche Vermutung und auch Unterstellung bis in die Familien der Foristen hinein. Was ist daran für Dich unverständlich und für mich unter meinem Niveau?
Michiko regen Sie sich nicht so auf. Es war und ist doch bekannt, dass nach dem 2. Weltkrieg "niemand von etwas wusste" und dieser nationale Verdrängungsprozess bei Deutschen und Österreichern schon sehr früh begann. Es ist auch bekannt, dass gerade unsere Generaiton mit offenen Fragen sich selbst überlassen wurde und dadurch viele familitäre Zerwürfnisse entstanden.
Erst nachdem wir sog. 68er auf die Strasse gingen, um diesen unhaltbaren Zustand zu klären, hat sich auch in der Gesellschaft einiges geändert.
Wie das bei Ihnen in derDDR war, weiss ich nicht - aber befürchte,nachdem diese hohe Schuld abgeschoben wurde in den Westen, ist dies bei einigen älterenMenschen heute noch so im Gedächtnis verhaftet.
Das hat aber alles nichts mit irgendeinem Niveau zu tun - sondern es sind schlicht Tatsachen, die vermutlich erst mal nicht mehr vorhanden sind, wenn auch wir als 1. Nachkriegsgeneration nicht mehr am Leben sind. Olga
Rispe
Rispe
Mitglied

RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von Rispe
als Antwort auf Michiko vom 21.08.2024, 18:02:19

Ich wiederhole. Was hat ein anderer Fall aus der Vergangenheit, mit dem du eben Crossposting getrieben hast, mit diesem Thema hier zu tun?
Auch wenn du es gerne hättest, um mir wieder was anhängen zu können: Von Identifikation meinerseits kann keine Rede sein.
Aber in Anbetracht dessen, dass die allermeisten damals mitgemacht haben, ist meine Psychologie nicht so ganz abwegig.
Und nun bin ich hier raus aus diesem Thema.
Für mich ist der Fall abgeschlossen. Eine Täterin wurde zu Recht verurteilt, dabei bleibe ich, und ich werde den Teufel tun, gestandene Juristen, die sich etwas dabei gedacht haben, zu kritisieren.
Das überlasse ich denen, die sich hier der Justiz überlegen fühlen und meinen, alles besser beurteilen zu können.


Anzeige