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Innenpolitik BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin

Der-Waldler
Der-Waldler
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von Der-Waldler
als Antwort auf Der-Waldler vom 21.08.2024, 16:19:40
gib Deinem Blutdruck eine Chance sich wieder auf Dein normales Normal einzupendeln.


 

Was soll das? Behandele mich nicht wie einen Unzurechnungsfähigen. Meinst Du, so eine Art wäre eine Grundlage, um über DIESES Thema mit mir ins Gespräch zu kommen?

DW

Diese meine Reaktion tut mir leid, die Bemerkung mit dem Blutdruck war anscheinend ganz anders gemeint, als ich sie in den (falschen) Hals bekommen habe. Tut mir leid.

DW
olga64
olga64
Mitglied

RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von olga64
als Antwort auf Der-Waldler vom 21.08.2024, 17:09:01



Aber das mindert m.M.n. nicht den Wert der Prozesse, DIE noch stattfinden. Das zu bemängeln, oder zu kritisieren, ist genau der Punkt, den ich nicht verstehe,.

LG

DW
Ich bin so informiert ,dass es eine bewunderungswürdige Institution in Ludwigsburg gibt, die sich hoch engagiert mit der noch möglichen Aufarbeitung von Nazi-Verbrechern kümmern und dies nach dem Muster des ebenfalls sehr bewunderungswürdigen und mutigen Fritz Bauer, der leider viel zu früh verstorben ist.

Aus diesem Institut wird gemeldet, dass es theoretisch noch 3 solcher Fälle gebe, wobei die Delinquenten zwischen Ende 90 - 105 Jahren alt sind, aber nicht mehr verhandlungsfähig.
Dieses Institut arbeitet noch so lange weiter wie es auch Recherchearbeiten dazu gibt, die grossenteils von den Nachfahren der damals von den deutschen Nazis ermordeten Menschen kommen.
Vermutlich gibt es keine weiteren Prozesse mehr - und dieses Institut löst sich dann selbst auf.
Es wurde 1958 gegründet und war damals zuständig für Nazi-Tagen ausserhalb der BRD; nach der Erweiterung in 1964 auch innerhalb des Bundesgebietes (aber nicht innerhalb der DDR, wo man ebenfalls auf entsprechende Informationen angewiesen war).
Es war vereinbart, dass diese Zentrale Stelle so lange existent sein muss, so lange es Strafverfolgungs-Delikte gibt, bzw bekannt werden und justiziabel sind. Olga
Rispe
Rispe
Mitglied

RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von Rispe
als Antwort auf Michiko vom 21.08.2024, 17:04:04
Na, wieder auf Identifizierungskurs? Meine Meinung ist einfach die, dass man so langsam bei einer 99jährigen Frau Gnade vor Recht ergehen lassen könnte. Denn in den letzten 3 Jahren hat sie trotz ihres hohen Alters und bescheidenen Gesundheitszustandes allerhand mitgemacht. Nein, ich sehe sie nicht als arme alte Frau, aber als einen hochbetagten Menschen, dem man einen jahrelangen Prozess zumutet.
Stelle Dir ruhig nur mal vor, es würde sich um Deine Mutter oder Grossmutter handeln. Ich führe auch kein erbittertes Wortgefecht, ich schließe mich nur der Meinung von Michael Wolffsohn und einigen anderen an.
Den Begriff "Identifizierungskurs" verstehe ich nicht, du scheinst ihn hier falsch zu verwenden. Identifiziert habe ich niemanden.

Aber dass ausgerechnet du, die du mal berichtet hast, dass du dich früher mal mit der Aufarbeitung der Opfer beschäftigt hast, nun von „Zumutungen“ sprichst, wenn es um eine Täterin geht, das verstehe ich wirklich nicht.
Zumutungen gab es für die Opfer, und Zumutungen gibt es weiter für die Nachkommen der Opfer, wenn sie erleben, dass Täter nicht bestraft wurden oder werden.
Genau für diese Nachkommen werden ja auch diese Prozesse nun endlich durchgeführt: damit sie mit der Vergangenheit besser abschließen können, weil sie so gesühnt werden.
Und wo gibt es für die Frau eine „Zumutung“, wenn die Strafe gar nicht mal vollstreckt wird?

Ich muss mich schon sehr wundern. Und über meine psychologischen Schlussfolgerungen, die ihr so empört zurückweist, sollte man sich nicht wundern in Anbetracht dessen, dass damals wenige Menschen auf Seiten der Opposition standen und die allermeisten mitgemacht haben.
 

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lupus
lupus
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von lupus
als Antwort auf aixois vom 21.08.2024, 17:20:17

Danke!n!  Bezeichnende Tatsachen. Für mich als DDR-Mensch in all den Jahren ein unbekanntes Terrain.
Wenn es im Neuen Deutschland gestanden hätte, hätte ich es , sofern überhaupt gelesen, vielleicht für einfache Propaganda gehalten.

lupus

olga64
olga64
Mitglied

RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von olga64
als Antwort auf Maya1 vom 21.08.2024, 17:22:29
 
Genau das ist es, was mich stört. 
Die Opfer haben nicht viel davon und "gewisse Leute" fühlen sich jetzt gut damit.
Woher möchten Sie wissen, dass die Nachkommen der ermordeten Opfer "nichts mehr davon haben"?
Stellen Sie sich einfach mal dieses grösste Verbrechen an der Menschheit umgekehrt vor: es hätte vor längererZeit eine politische Bewegung gegeben, die es sich zum Ziel gesetzt hätte, alle Deutschen,derer man habhaft werden konnte, auszurotten und ferner zu berauben und zu bestehlen.

Als alles vorbei war und diese perverse Ausrottungs-Bewegung nicht ans gewünschte Ziel kam, hätten einige Deutsche überleben können.
Glauben Sie wirklich,diese Deutschen hätten dann ruhig und bescheiden ihr wie auch immer geartetes Leben gelebt und diese Verbrechen nie mehr erwähnt? Olga
Allegra
Allegra
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von Allegra
als Antwort auf Der-Waldler vom 21.08.2024, 17:14:30
. . . Aber es hätte mich zutiefst berührt, wenn diese Frau die Verantwortung übernommen hätte, oder wenigsten Einsicht gezeigt hätte . . .
 
Das ist auch für mich das Unvorstellbare, diese stumpfsinnige Selbstgerechtigkeit oder was es auch
immer sein mag.

Allegra

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Michiko
Michiko
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von Michiko
als Antwort auf Rispe vom 21.08.2024, 17:26:09
 
Den Begriff "Identifizierungskurs" verstehe ich nicht, du scheinst ihn hier falsch zu verwenden. Identifiziert habe ich niemanden.

Aber dass ausgerechnet du, die du mal berichtet hast, dass du dich früher mal mit der Aufarbeitung der Opfer beschäftigt hast, nun von „Zumutungen“ sprichst, wenn es um eine Täterin geht, das verstehe ich wirklich nicht.
Zumutungen gab es für die Opfer, und Zumutungen gibt es weiter für die Nachkommen der Opfer, wenn sie erleben, dass Täter nicht bestraft wurden oder werden.
Genau für diese Nachkommen werden ja auch diese Prozesse nun endlich durchgeführt: damit sie mit der Vergangenheit besser abschließen können, weil sie so gesühnt werden.
Und wo gibt es für die Frau eine „Zumutung“, wenn die Strafe gar nicht mal vollstreckt wird?

Ich muss mich schon sehr wundern. Und über meine psychologischen Schlussfolgerungen, die ihr so empört zurückweist, sollte man sich nicht wundern in Anbetracht dessen, dass damals wenige Menschen auf Seiten der Opposition standen und die allermeisten mitgemacht haben.
 

Meine Begründungen sind ausführlichst zu lesen, ich kann nichts Neues hinzufügen.

Hattest Du nicht erst kürzlich "vermutet" oder sogar "gewettet", dass ein user Deiner Meinung nach, weil er fragte, was denn Reichsbürger seien, selber ein Reichsbürger wäre? Der gute Mann, der aus Teslatown stammte, ist nicht mehr im ST. So viel zum Identifizierungkurs!

 
Maya1
Maya1
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von Maya1
als Antwort auf Lenova46 vom 21.08.2024, 17:19:32

Liebe Lenova
Ich denke, du hast mich falsch verstanden.
Ich wollte keineswegs die Justiz kritisieren, auch nicht, daß die Frau verurteilt wurde.
Es ging mir um die Verhältnismäßigkeit, so ein Riesenprozess für so ein kleines Rädchen im Getriebe, bei dem eh nicht viel rauskommen konnte. 
Angesichts dessen, was alles vorher nicht getan worden ist, was den Opfern mehr gebracht hätte.

olga64
olga64
Mitglied

RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von olga64
als Antwort auf Michiko vom 21.08.2024, 17:22:22

Eine Unterstellung unterscheidet sich sehr von einer anderen Meinung und worauf ich - noch gelassen - geantwortet habe, war eine böswillige Unterstellung.

Sie widersprechen sich selbst mit Ihrem Text was den Gesundheitszustand einer 97-99jährigen Frau angeht. Ausserdem sind Ihre Argumente hinlänglich bekannt, das ändert nichts an meiner Beurteilung dieses Prozesses. Ob die Frau eine "lebenslange Verdrängungsstrategie" lebte, das wissen Sie doch gar nicht. Ihr ganzer Beitrag besteht aus Annahmen, Vermutungen und geht mit keinem Wort auf die miserable bis nachlässige Strafverfolgung in der alten Bundesrepublik ein. Das ist der eigentliche Missstand, der hier zu beklagen wäre.

Ich bleibe im übrigen bei meiner Meinung.
Na klar bleiben Sie bei IhrerMeinung - machen andere ebenso.

ABer auf welcher Basis können Sie einen Prozess beurteilen, bei dem Sie mutmasslich nie anwesend waren?
Mir werfen Sie dann "Annahmen und Vermutungen vor" , obwohl Sie selbst über keinerlei beweiskräftige Fakten verfügen.

Diese Frau hat übrigens früher (bis 1960) in der DDR gelebt. Ich habe die nachlässige Strafverfolgung bis in die 60er Jahre in der BRD immer angeprangert - aber primär hätte man sie auch bis zu ihrem Umzug auch inder DDR dem Gericht zuführen können? Scheint hüben wie drüben die gleiche Strategie der vollumfänglichen Verdrängung gefahren worden zu sein.
Und natürlich - die Faschisten lebten damals ausschliesslich in Westdeutschland - scheint sich seit einiger Zeit etwas zu ändern.... Olga
Rispe
Rispe
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von Rispe
als Antwort auf Michiko vom 21.08.2024, 17:33:03

Was hat deine Bemerkung mit dem Thema hier zu tun? Fällt dir kein überzeugenderes Argument für deinen falsch verwendeten Begriff ein?
Ich halte dich für eine intelligente Frau, du wirst es nicht glauben.
Aber was du jetzt ablieferst, ist weit unter deinem Niveau, Michiko. Auch was deine Argumente bzgl. der Täterin betrifft.


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