Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin

Innenpolitik BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin

pippa
pippa
Mitglied

RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von pippa
als Antwort auf jeweller vom 21.08.2024, 14:40:35
Eine Justiz die so lange braucht um den Täter zu bestrafen, die kann man in die Tonne treten. Wie man liest und hört ist es kein Einzelfall. 😁
Es gehen auch Mörder auf dem dem Spaziergang verloren. 😂

LG Hubert





 
Hubert, die deutsche Justiz war von jeher auf dem rechten Auge blind, und das ändert sich erst jetzt ein wenig.

Im übrigen hatte diese Person offensichtlich nie ein schlechtes Gewissen, sonst hätte sie nicht ein so hohes Alter erreicht.

Wäre ich Richter, ich hätte sie für den Rest ihres Lebens eingesperrt.
Pippa
Anna842
Anna842
Mitglied

RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von Anna842
als Antwort auf Maya1 vom 21.08.2024, 11:50:05
Maya, natürlich urteilen wir auch immer moralisch.
Du kommst daran gar nicht vorbei.
Wenn du moralisch nicht  " verurteilen  " willst, so ist auch
das eine Moral. Da werde ich auch nicht gegen anschreiben.
Es ist dein recht, eben moralisch nicht zu verurteilen.

Ich weiß nicht, welche ich in der NS-Zeit gewesen wäre.
Aber wenn ich mit 20 Jahren Aufseherin in Ravensbrück gewesen
wäre, so hätte das Ravensbrück ja nicht besser gemacht.
Ich wäre dann auch schuldig geworden.
Und hätte danach sehr viel Zeit gehabt, mal darüber nachzudenken,
warum es mir so viel Freude bereitet hat, Macht über völlig
Wehrlose auszuüben.

Anna
Michiko
Michiko
Mitglied

RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von Michiko
als Antwort auf lupus vom 21.08.2024, 14:55:49

Mich hat fast noch mehr interessiert, was mit dem Lagerkommandanten geschah. In der TAZ ist zu lesen:


"Das Urteil (Furchner) zeigt aber auch, wie milde im Vergleich dazu die Justiz in den ersten Jahren der Bundesrepublik mit NS-Tätern umgegangen ist.

Ein skandalöses Beispiel unter vielen: Paul Werner Hoppe. Der war der Kommandant des KZ Stutthof, dem Furchner damals als Schreibkraft zuarbeitete. Und er kam in den 1950er-Jahren mit einer relativ kurzen Haftstrafe davon – mit einer heute unfassbar klingenden Urteilsbegründung.

Der 1910 geborene Hoppe war laut Gerichtsunterlagen bereits im November 1932 der NSDAP und im Januar 1933 der SS beigetreten. Ab Mitte der 1930er war er in unterschiedlichen Positionen auch in Konzentrationslagern tätig. 1938 wurde Hoppe zum Stab des Führers der „SS-Totenkopf-Verbände-Konzentrationslager“ in Oranienburg versetzt. 1942 wurde er als SS-Sturmbannführer zum Kommandant des KZ Stutthof und blieb es bis Januar 1945, als er die Evakuierung durch einen Todesmarsch begann.

In dieser Zeit wurde Stutthof zum Vernichtungslager ausgebaut. Vor allem 1944 wurden zehntausende Menschen aus Ungarn oder aus anderen Lagern wie etwa Auschwitz hierhin verlegt. Ab Sommer 1944 kamen 47.000 jüdische Häftlinge aus östlichen Lagern nach Stutthof. Hoppe schickte „arbeitsunfähige“ Juden oft weiter nach Auschwitz. Andere ließ er im eigenen „Judenlager“ selektieren und durch Giftspritzen oder Genickschüsse ermorden

Hoppe flüchtete Anfang Mai 1945 über die Rattenlinie Nord nach Flensburg, wo er offenbar gefälschte Papiere erhielt und untertauchte. Im April 1946 wurde er gefasst, konnte aber im Herbst 1949 aus dem Internierungslager in die Schweiz flüchten. Im Dezember 1952 kehrte er nach Deutschland zurück und wurde im April 1953 verhaftet. Hoppe bestritt eine Beteiligung am Massaker am 3. Mai 1945 bei Neustadt (Der Judenmord von Neustadt) und wurde 1957 in zweiter Instanz wegen seiner Tätigkeit in Stutthof zu neun Jahren Zuchthaus verurteilt.

Und dann wurden aus 9 Jahren nur noch drei und Ende 1960 wurde Hoppe entlassen und führte ein unauffälliges Leben bis zu seinem Tode im Jahre 1974.
 


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Maya1
Maya1
Mitglied

RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von Maya1
als Antwort auf Anna842 vom 21.08.2024, 15:09:11

Ja, Anna, ich schrieb ja auch , daß jeder das Recht auf seine eigene Meinung hat und auch auf sein moralisches Urteil.

Ich kann eben nur von mir aus meiner Sicht sprechen und wenn ich von diesem Prozeß höre und dem ganzen drum und dran, dann  rebelliert mein Gerechtigkeitsempfinden. Den Opfern ist mit einer Bewährungsstrafe für ein kleines Rädchen, das kaum eigenen Handlungsspielraum hatte, bestimmt keine Gerechtigkeit getan worden.
Für mich ist das Ganze ein Alibi-Spektakel und ich schäme mich eher für mein Heimatland, das so seine Vergangenheit aufarbeitet.

Auf der anderen Seite, wenn ich von Waldler als Nachkomme betroffener Opfer lese, daß er es gut findet, daß wenigstens so kleine Schuldige verurteilt werden, wenn man schon die Großen nicht bestraft, dann denke ich - zumindest für die Opfer und deren Nachkommen, die auch so empfinden, war dieser Prozeß gut. Und ich würde ihnen keinesfalls die Zufriedenheit darüber nehmen wollen.

Zaunkönigin
Zaunkönigin
Mitglied

RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von Zaunkönigin
als Antwort auf Der-Waldler vom 21.08.2024, 14:40:01
Wenn Du mir sagst, wie ich das als Enkel von Opfern des NS tun soll, "unvoreingenommen" zu werden, will ich es Dir zuliebe gern versuchen.

DW

Na ja, so wie ich Dich bisher erlebt habe traue ich Dir zu, dass Du das Mitschreibern gegenüber die Du bisher nicht als Freund der Rechten Szene kennengelernt hast, auf die Reihe bekommen könntest. Nicht jetzt und nicht sofort - gib Deinem Blutdruck eine Chance sich wieder auf Dein normales Normal einzupendeln.

Zwei Fragen (die Du mir hoffentlich nicht noch zusätzlich übel nimmst. Sie sind nicht als Provokation gedacht!).. 

Kann es sein, dass Du Dich hauptsächliche am Wort "Hohn" "aufhängst? Falls es das sein sollte, vielleicht hilft es, dass ich damit auch nicht zu 100% zufrieden bin - aber nichts passenderes/umfassenderes parat hatte. 

Ist Dir klar geworden, dass ich im Grund höhere Ansprüche an eine Aufarbeitung stelle als Du? 
Bandagenanderl
Bandagenanderl
Mitglied

RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von Bandagenanderl
als Antwort auf Der-Waldler vom 21.08.2024, 14:43:12

Hallo Leute!

Lange habe ich mich nun rausgehalten. Nun möchte ich doch etwas zum Thema sagen. Es gibt zwei Ansatzpunkte. Zum Einen die 18 jährige Sekretärin, die von Kindesbeinen an im NS Gedankengut erzogen wurde und ihren Lebensweg nach der Schule im Sinne der Parteiideologie fortführte. Damals war ihr das Unrechtsbewusstsein für ihre Tätigkeit aberzogen worden. 
Hätte sie die grausame Tragweite und das Unrecht der Folge ihrer Arbeit erkannt und sie zum Umdenken gebracht haben, was wäre die Konsequenz gewesen? Sie selbst wäre vermutlich von der Sekretärin zur Lagerinsassin mutiert und eine neue Sekretärin hätte den Sekretärinnen-Job fortgeführt. Heldinnen und Helden sind in jedem Volk sehr dünn gesät, wenn entsprechende Konsequenzen an Existenz und Leben drohen.
Der andere Aspekt ist das beharren auf der Meinung, ihr Tun sei richtig gewesen und halsstarrig die Position von damals ins Heute zu transportieren. Vielleicht wäre die Möglichkeit für die 18 jährige Sekretärin gegeben gewesen, sich in einem privaten Betrieb anstellen zu lassen?
Nun aber zu Grundsätzlichem in Sachen Aufarbeitung der NS Zeit. Wir Deutsche haben das gemacht, was wir am besten können. Nämlich verbieten. Zitate wurden verboten, Embleme und Zeichen wurden verboten.
Leider wurde nach dem Krieg in den Schulen keine Aufklärung über die Geschehnisse betrieben. Nur Totschweigen war angesagt. Freilich auch, weil Lehrer, Erzieher, Beamte bis hin zu Richtern eine stramme NS Vergangenheit hatten. Da hätte man Reue für das eigene Tun zeigen müssen, wenn die Aufarbeitung der Geschichte funktionieren hätte sollen. Die Entnazifizierung war nur eine politische Farce, denn ein Schriftstück kann keinen Gesinnungswandel feststellen. An unserer Dorfschule tat ein Lehrer Dienst, der vorher zwei Jahre wegen NS Zugehörigkeit suspendiert war. 
Aber wie anders machen? Wie hätte ein ganzer Staatsapparat funktionieren sollen, wenn plötzlich alle Stellen, alle Schalthebel unbesetzt gewesen wären? Offenbar waren der Nicht- Parteimitglieder nicht so viele, dass sie den Staatsapparat hätten lenken können. 
Wieder einmal ein Thema, über das es sich trefflich diskutieren lässt, wenn man keinen Lösungsvorschlag parat haben muss.

Viele Grüße

Anderl 
          

 


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Lenova46
Lenova46
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von Lenova46
als Antwort auf Maya1 vom 21.08.2024, 15:40:04

Ich zitiere dich - @Maya1

"Für mich ist das Ganze ein Alibi-Spektakel und ich schäme mich eher für mein Heimatland, das so seine Vergangenheit aufarbeitet."

Da du das Ganze als "Alibi-Spektakel" bezeichnest, muss ich mich doch noch einmal melden.

Bisher habe ich hier mehrmals versucht, auf die juristische Aufarbeitung hinzuweisen. Leider scheint mir das überhaupt nicht gelungen zu sein.

Hier war von Hohn irgendwo einmal die Rede. Die Bezeichnung "Alibi-Spektakel" empfinde ich der Justiz gegenüber als Hohn. Die Prozesse haben viel Zeit, Nerven, Energie, Aufwand, Geld der Durchzuführenden, die kein Alibi benötigen, gekostet. 

Kurz vor dem LG-Prozess flüchtete die Angeklagte. Sie konnte bald wieder festgestellt werden und kam für 3 Wochen in U-Haft. Sicherlich wegen ihres Alters wurde sie nach 3 Wochen aus der U-Haft mit Fußfessel? entlassen. Ohne ihre Anwesenheit konnte der Prozess nicht beginnen. Während des Prozesses trug sie eine Handfessel? Warum wohl?

Da wir uns hier teilweise so über den Vorgang ereifern, überlege ich (rein rhetorisch), ob in dem Altenheim, indem sich Frau Furchner befindet, auch so viel über den Vorgang diskutiert wird. 
 

Der-Waldler
Der-Waldler
Mitglied

RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von Der-Waldler
als Antwort auf Zaunkönigin vom 21.08.2024, 15:43:15
gib Deinem Blutdruck eine Chance sich wieder auf Dein normales Normal einzupendeln.


 

Was soll das? Behandele mich nicht wie einen Unzurechnungsfähigen. Meinst Du, so eine Art wäre eine Grundlage, um über DIESES Thema mit mir ins Gespräch zu kommen?

DW
Zaunkönigin
Zaunkönigin
Mitglied

RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von Zaunkönigin
als Antwort auf Der-Waldler vom 21.08.2024, 16:19:40
gib Deinem Blutdruck eine Chance sich wieder auf Dein normales Normal einzupendeln.


 

Was soll das? Behandele mich nicht wie einen Unzurechnungsfähigen. Meinst Du, so eine Art wäre eine Grundlage, um mit mir ins Gespräch zu kommen?

DW

Weisst Du was?

Gleichgültig wie und was ich schreibe - Du hast Dich gerade eingeschossen.

Lassen wir das also, denn so kommst auch DU nicht mit MIR ins Gespräch.

Schönen Tag noch.
pschroed
pschroed
Mitglied

RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von pschroed

Das heutige Drama was sich mit Faschist Höcke im Osten abspielt macht mir persönlich Sorgen, wie kann das sein dass der Zulauf wieder so groß ist ? Haben die Bürger EU weit noch immer nichts gelernt ? Es ist richtig dass diese ehemalige Nazi Sekretärin verurteilt wird. Es soll mehr als ein Zeichen setzen gegen das Erstarken der heutigen Neo - Nazis.
Werden die heutigen Migranten die nächsten Juden sein ? Phil.


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