Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin

Innenpolitik BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin

Maya1
Maya1
Mitglied

RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von Maya1
als Antwort auf Der-Waldler vom 21.08.2024, 13:43:45
 

Nur noch eines: Nein, ich glaube, Du würdest als Nachkomme NICHT von Hohn sprechen. ich glaube, Du würdest sagen, dass alles zwar sehr spät aufgearbeitet worden ist,und dass die Großen wieder einmal "davongekommen" sind, aber ich glaube, Du wärst genauso erleichtert und ein wenig zufrfieden darüber, , dass auch die Kleinen zur Verantwortung gezogen würden. ICH bin es.

DW

Wenn ich versuche, mich in die Rolle eines Naziopfers bzw eines Nachkommens zu versetzen, würde ich diesen Prozess vermutlich als Heuchelei empfinden.

So wie Zaunkönigin weiter oben schrieb:
"Wir "bewältigen" scheinbar mit diesem Urteil etwas und begraben dafür die ganze korrupte Kungelei der letzten Jahrzehnte. Und das - ja das empfinde ich als Hohn - Michael Wolffsohn nennt es Heuchelei. Letztlich ist es eine Mischung aus beidem. "

Bauernopfer als Alibi, um sich selbst gut zu fühlen und international besser dazustehen.
Der Ärger darüber würde wahrscheinlich meine Erleichterung und Zufriedenheit über das Urteil überwiegen.
Der-Waldler
Der-Waldler
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von Der-Waldler
als Antwort auf Maya1 vom 21.08.2024, 14:00:00

Maya,

ich kenne auch andere Stimmen als die von Wolffsohn. Überwiegend sind diese der Meinung, dass das Urteil richtig ist. Dass es nicht ausreicht, bestreitet niemand. Dass da unendlich viel falsch gemacht wurde von der Politik, der Justiz, dem BND usw., auch nicht. Aber ich kenne wirklich NIEMANDEN im realen Leben, der dieses Urteil ablehnt, oder dem die "arme alte Frau" leid tut, weil dieses Urteil gefällt ist.

Aber ich muss aus diesem Thread wirklich erstmal raus, es triggert mich derart, dass ich das nicht aushalte.

DW

werderanerin
werderanerin
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von werderanerin
als Antwort auf Der-Waldler vom 21.08.2024, 12:14:30

Weißt du lieber Waldler...ich sehe das natürlich auch so, möchte aber etwas hinzufügen.

Es könnte doch sein, dass die verblendeten Menschen "damals" wirklich dachten, das 3. Reich besteht immer...❗️

Somit wäre es denen doch völlig egal gewesen, was sie arbeitsmäßig wo taten..., sie dachten, nein wussten ja, sie taten etwas "Gutes"...das sie die Zeit jemals einholen könnte...soweit reichte es nicht.

...ganz, ganz viele hofften auf den "Endsieg" und wollten sich einen Job sichern ...egal wo.

Kristine


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Lenova46
Lenova46
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von Lenova46
als Antwort auf Michiko vom 21.08.2024, 13:41:28

Hier wird erklärt, warum gerade Irmgard F. solange ungeschoren blieb. Siehe unten. 

Inzwischen wurden die Ermittlungen und strafrechtliche Würdigung immer wieder - nicht durch die Justiz - hinausgezögert.
Alleine vor dem LG wurden über ein Dutzend Zeugen gehört.

Michael Wolffsohn ist für krasse Äußerungen bekannt.

Warum gab es direkt nach dem Krieg kaum solche Verfahren?

"In den Jahren nach 1945 herrschte in der Bundesrepublik eine Art "Schlussstrich-Mentalität": eine Tendenz, eher vergessen als aufarbeiten zu wollen. Ein wichtiger Schritt hin zu mehr Aufarbeitung waren die Auschwitz-Prozesse am Landgericht Frankfurt ab 1963 - initiiert vom hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer. Ein generelles Umdenken war damit aber nicht verbunden. 

Später in den 1960er-Jahren entschied der Bundesgerichtshof in Bezug auf Auschwitz: Um das Lagerpersonal von damals wegen Beihilfe zu bestrafen, müsse man den Männern und Frauen konkret nachweisen, welche Morde sie gefördert hätten. Im Kontext der Massenmorde in den Konzentrationslagern eine quasi unlösbare Aufgabe. Deshalb wurden in den folgenden Jahrzehnten viele Verfahren gegen die "kleineren Rädchen" in der Nazi-Tötungsmaschinerie von den Staatsanwaltschaften eingestellt. "

Prozess gegen KZ-Sekretärin: Warum die späte Aufarbeitung wichtig ist | tagesschau.de 

MarkusXP
MarkusXP
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von MarkusXP
als Antwort auf Maya1 vom 21.08.2024, 14:00:00
 

Nur noch eines: Nein, ich glaube, Du würdest als Nachkomme NICHT von Hohn sprechen. ich glaube, Du würdest sagen, dass alles zwar sehr spät aufgearbeitet worden ist,und dass die Großen wieder einmal "davongekommen" sind, aber ich glaube, Du wärst genauso erleichtert und ein wenig zufrfieden darüber, , dass auch die Kleinen zur Verantwortung gezogen würden. ICH bin es.

DW

Wenn ich versuche, mich in die Rolle eines Naziopfers bzw eines Nachkommens zu versetzen, würde ich diesen Prozess vermutlich als Heuchelei empfinden.

So wie Zaunkönigin weiter oben schrieb:
"Wir "bewältigen" scheinbar mit diesem Urteil etwas und begraben dafür die ganze korrupte Kungelei der letzten Jahrzehnte. Und das - ja das empfinde ich als Hohn - Michael Wolffsohn nennt es Heuchelei. Letztlich ist es eine Mischung aus beidem. "

Bauernopfer als Alibi, um sich selbst gut zu fühlen und international besser dazustehen.
Der Ärger darüber würde wahrscheinlich meine Erleichterung und Zufriedenheit über das Urteil überwiegen.
Das sehe ich auch so. es sind wahrscheinlich 10-tausende, die ein größeres Rad im NS-Getriebe waren, mit Wissen der Behörden nicht vor Gericht gebracht worden oder nach kurzer Zeit wieder auf Freien Fuß gesetzt worden. Daran ist auch nichts mehr zu retten ... im kommenden Jahr ist das Kriegsende 80 Jahre her. Dies bedeutet für mich in erster Linie: wachsam sein, in Deutschland, aber auch darüber hinaus.

Man muss aber eines bedenken: die Nationalsozialisten haben eine breite Mehrheit  im Lande hinter sich gewusst. Allein knapp 9 Mio. waren in der Partei.

Das Wort von Adenauer "Ich kann kein schmutziges Wasser weggießen wenn ich kein sauberes habe!" ist ja nicht aus der Luft gegriffen. Da war schon etwas dran ...
MarkusXP



 
werderanerin
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von werderanerin
als Antwort auf Lenova46 vom 21.08.2024, 14:11:04

...wie sollte man auch einer Sekretärin nachweisen, dass sie konkret an den Morden beteiligt war...letztlich hat sie geschrieben, was man verlangte. 

Daran sieht man doch aber, dass das alles eine schier unlösbare Aufgabe war und ist..., konkrete Nachweise zu präsentieren - wie denn auch .

Bald gibt es eh keine Menschen mehr, die man belangen könnte.

Kristine


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werderanerin
werderanerin
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von werderanerin
als Antwort auf MarkusXP vom 21.08.2024, 14:13:39

Das sehe ich ähnlich..., wenn man bedenkt, dass damals zig Millionen versuchten sich in diesem System einen guten Job zu sichern, mit zuschwimmen, zu kuschen..., niemals an Folgen o.ä. dachten...sind doch diese Prozesse heute nichts weiter, als den Schein zu wahren und zwar nach außen.

Seht her, Deutschland hat nicht vergessen...man klagt auch heute noch an...

Kristine

Lenova46
Lenova46
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von Lenova46
als Antwort auf werderanerin vom 21.08.2024, 14:23:07

Fritz Bauer, dem frühen und mutigen Kämpfer, ist ein juristischer Sinneswandel zu verdanken.

Es gab nur einen Fritz Bauer, der relativ viel erreicht hat.

Früher waren z. B. KZ-Wächter nicht zu belangen, wenn ihnen kein Mord nachgewiesen werden konnte.
Fritz Bauer machte sich für die Beihilfe zum Mord stark.

Das Erbe Fritz Bauers: Späte Aufarbeitung von NS-Verbrechen (tagesspiegel.de)

"Während frühere Prozesse in Westdeutschland meist vom Kontext der deutschen Industrialisierung des Tötens abstrahierten und dem Personal der Konzentrationslager einzelne Taten nachzuweisen versuchten, hatte die hessische Staatsanwaltschaft unter Leitung Fritz Bauers schon Anfang der 1960er Jahre im ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess die Rechtsauffassung einer Tateinheit im Lager Auschwitz vertreten. Das Wachpersonal habe sich schon durch seine Tätigkeit der Beihilfe schuldig gemacht, so Bauers Argumentation. Das Gericht folgte dieser Rechtsauffassung damals nicht."

Der-Waldler
Der-Waldler
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von Der-Waldler
als Antwort auf werderanerin vom 21.08.2024, 14:10:14
Weißt du lieber Waldler...ich sehe das natürlich auch so, möchte aber etwas hinzufügen.

Es könnte doch sein, dass die verblendeten Menschen "damals" wirklich dachten, das 3. Reich besteht immer...❗️

Somit wäre es denen doch völlig egal gewesen, was sie arbeitsmäßig wo taten..., sie dachten, nein wussten ja, sie taten etwas "Gutes"...das sie die Zeit jemals einholen könnte...soweit reichte es nicht.

...ganz, ganz viele hofften auf den "Endsieg" und wollten sich einen Job sichern ...egal wo.

Kristine

Liebe Kristine,

da gebe ich Dir sogar weitgehend Recht! Mir geht es darum, dass diese Menschen schuldig wurden (und schuldig werden kann durchaus mit großer Tragik für den Schuldigen verbunden sein) und auch später keinerlei Bedauern, Reue oder wenigstens Einsicht zeigten, dass da was falsch lief. Warum legte diese Frau Revision ein? Sie war nicht bereit, diese zwei Jahre Bewährungshaft anzuerkennen für das, wobei sie geholfen hat. Das zeigt mir, dass sie keinerlei Einsicht, geschweige denn Schuldgefühl oder Reue hatte.

DW
Der-Waldler
Der-Waldler
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von Der-Waldler
als Antwort auf werderanerin vom 21.08.2024, 14:23:07
...

sind doch diese Prozesse heute nichts weiter, als den Schein zu wahren und zwar nach außen.

Seht her, Deutschland hat nicht vergessen...man klagt auch heute noch an...

Kristine
Betroffene und ihre Angehörigen denken GEWISS nicht so.

DW

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