Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin

Innenpolitik BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin

Zaunkönigin
Zaunkönigin
Mitglied

RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von Zaunkönigin
als Antwort auf olga64 vom 20.08.2024, 19:17:02
Ich werde mit Ihnen nun nicht eine weitere, längere Diskussion über das Urteil gegen diese Nazi-Frau führen,d a ich völlig anderer Meinung bin als Sie und diese meine Meinung auch nicht ändern werde.
Über diese Causa diskutierten wir hier bereits zu Prozessbeginn vor ca 2 Jahren und schon damals waren die Meinungen kontrovers, was auch legitim ist, mich aber nun nicht motiviert, wieder von vorne zu beginnen.
Also lassen wir es dabei - danke für Ihr Verständnis. Olga

Mit anderen Worten: Sie haben nicht verstanden worum es mir geht. 

Auch dafür habe ich Verständnis.
lupus
lupus
Mitglied

RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von lupus

Im Radio wurde heute berichtet wie "übel "dagegen ihrem Chef mitgespielt wurde. Leider konnte ich nicht alles verstehen.
Vielleicht hat es jemand gehört oder weiß wo es steht.
Es wirft kein gutes Licht auf die vergangene Bundesrepublik.
lupus

Zaunkönigin
Zaunkönigin
Mitglied

RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von Zaunkönigin
als Antwort auf lupus vom 20.08.2024, 19:27:55
Im Radio wurde heute berichtet wie "übel "dagegen ihrem Chef mitgespielt wurde. Leider konnte ich nicht alles verstehen.
Vielleicht hat es jemand gehört oder weiß wo es steht.
Es wirft kein gutes Licht auf die vergangene Bundesrepublik.
lupus

ist Dir der Sender bekannt?

Deutschlandfunk Mediathek - Podcast - Radiothek (myonlineradio.de) das hier? - nein- ist er wohl nicht.

Aber wenn wir den Sender wissen dann können wir ggf. mal schaun ob es dazu einen Podcast gibt
MyOnlineRadio - Internetradios auf einem Platz - Online Radios

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olga64
olga64
Mitglied

RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von olga64
als Antwort auf lupus vom 20.08.2024, 19:27:55
Im Radio wurde heute berichtet wie "übel "dagegen ihrem Chef mitgespielt wurde. Leider konnte ich nicht alles verstehen.
Vielleicht hat es jemand gehört oder weiß wo es steht.
Es wirft kein gutes Licht auf die vergangene Bundesrepublik.
lupus
Der Chef war Paul Werner Hoppe, damaliger Kommandant des KZ Stutthof, wo Zehntausende Menschen vegast und getötet wurden; Befehle zur Vergasung kamen von diesem Mann, dessen Sekretärin jetzt letztinstanzlich mit einer Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt wurde.

Herr Hoppe wurde zum Kriegsende noch zum Obersturmbannführer befördert ,weil er lange und treu und insbesondere in der Ausführung von Befehlen vorbildlich gearbeitet hatte und sich insgesamt bewährt hatte.
Er wurde nicht lebenslänglich, sondern "nur" zu 9 Jahren verurteilt, aber schon nach drei Jahren entlassen.
Er führte dann mutmasslich ein "normales" Leben und verstarb als Rentner 1974 in Bochum.

Es stimmt, was Lupus schreibt: das alles und viele weitere solcher Fälle mit milden Urteilen war keinerlei "gutes Licht" auf die BRD und endete in dieser Form erst als die alten Nazis, die auch nach dem Krieg noch aktiv waren, langsame weggestorben waren. Olga
lupus
lupus
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von lupus
als Antwort auf Zaunkönigin vom 20.08.2024, 19:49:42

Ich hab was in der Presse gefunden !  Unglaublich!  ( erst in der Mitte des Zeitungsbeitrags) lupus



Info zum Komandanten des KZ

Zaunkönigin
Zaunkönigin
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von Zaunkönigin
als Antwort auf lupus vom 20.08.2024, 19:55:56
Ich hab was in der Presse gefunden !  Unglaublich!  ( erst in der Mitte des Zeitungsbeitrags) lupus



Info zum Komandanten des KZ

Ja Lupus - und in diese Richtung dachte ich auch bei meiner Verlinkung und meiner Erzählung aus dem privaten Bereich.

Den Artikel werde ich mir noch mal in Ruhe durchlesen. Schon das "überfliegen" hat gereicht

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Michiko
Michiko
Mitglied

RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von Michiko

1954 sagte Irmgard Furchner als Zeugin in einem Prozess aus, dass sie als Stenotypistin dem KZ-Kommandanten Paul Werner Hoppe unterstellt gewesen war und der gesamte Schriftverkehr mit dem SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt durch ihre Hände gegangen sei. In Stutthof lernte sie den SS-Oberscharführer Heinz Gerhard Furchner (1906–1972)
kennen, den sie 1954 heiratete.
(wikipedia)


Da stellt sich doch die Frage, warum nicht damals schon gegen sie ermittelt wurde?  Was war los in der alten Bundesrepublik? Und dann wurde noch ein Gesetz beschlossen, Amnestie von NS-Tätern – Das "Dreher-Gesetz" von 1968,  durch das viele NS-Täter praktisch straffrei ausgingen wg. Verjährung.

Die Zaunkönigin wies auf Hans Globke hin und ich sah vor ein paar Wochen eine Doku "Mörder bevorzugt" über die Anfänge des BND und nach welchen Prämissen 1950/1960 Personal rekrutiert wurde. Der BND hat nicht nur einzelne schwer belastete NS-Täter beschäftigt. Die Anwerbung und Einstellung von Mördern und Schreibtischtätern geschah nicht unabsichtlich, sondern hatte System. Gerhard Sälter, Mitglied der Unabhängigen Historikerkommission, kann das nachweisen.

ARD History: Mörder bevorzugt


Und bevor mir jemand berichten will, dass ja auch in der DDR ehemalige Nazis zu Amt und Würden kamen, das weiß ich, denn wir hatten dieses Thema bereits. Es gibt Braunbücher, in denen die Namen akribisch aufgeführt sind, um welche Personen es sind handelt. Auch das wurde hier schon berichtet. Was hat das nun mit diesem Prozess um eine 99jährige Frau zu tun? Natürlich hat sie Schuld auf sich geladen, aber jetzt im Jahre 2022 und 2024 die Aufmerksamkeit auf sie zu lenken, um womöglich damit alle anderen staatlichen Versäumnisse vergessen zu machen, ist beschämend.
olga64
olga64
Mitglied

RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von olga64
als Antwort auf Michiko vom 20.08.2024, 20:26:08


Natürlich hat sie Schuld auf sich geladen, aber jetzt im Jahre 2022 und 2024 die Aufmerksamkeit auf sie zu lenken, um womöglich damit alle anderen staatlichen Versäumnisse vergessen zu machen, ist beschämend.
Da diese Frau nicht schon 1954 (also wenige Jahre nach dem Krieg) juristisch belangt wurde, war ihr ein langes, sicher gutes Leben im Frieden vergönnt. Es wird sicher zu nichts führen, heute zu ergründen ,warum damals in der sehr jungen Bundesrepublik mit ihren Besatzern noch kein Rechtssystem installiert war, das zu Ermittlungen hätte führen können.
Damals hatte man gerade die Verurteilung der grossen Täter vor dem Nürnberger Gericht hinter sich (sozusagen "die grossen Lichter"). Noch vorhandene Juristen waren teilweise selbst Nazis und sträubten sich zu viele Jahre, hier ihrer Arbeit nachzugehen. Das galt auch für die Auschwitz-Prozesse in Frankfurt, wo viel Vertuschung und Vernebelung erfolgte.
Aber aus all dem hat man gelernt und irgendwann kam auch eine neue Generation,d ie nichts mehr mit den Nazis zu tun hatte und sich bis heute stark engagiert, dass noch bestehendes Unrecht aufgearbeitet wird.

ABer es gibt Dinge im Leben, für die dann doch irgendwann eine Rechnung erstellt wurde und es gibt auch in Deutschland nach wie vor engagierte Menschen und Bürger, die es auf sich genommen haben, auch vermeintlich uraltes Unrecht noch aufzudecken und zu ahnden (wobei Mord nie verjährt).
Es waren sehr lange Ermittlungsarbeiten, auch weil sich die Täterin nicht kooperationsbereit zeigte. Schon die Fotos von ihrem ehemaligen Büro zeigen ja, dass sie von dort einen ungehinderten Blick auf die hatte,die in die Gaskammern usw. geführt wurden.
Ich empfinde es nicht beschämend, in einem Rechtsstaat leben zu dürfen, wo auch nach vielen Jahren noch den Befindlichkeiten von Opfern entsprochen wird und genau darum geht es: es geht nicht darum, dass es einer Täterin bis an ihr Lebensende weiterhin gut geht.
Zu dem heutigen letztinstanzlichen Urteil hörte ich einen guten Satz einesBeteiligten: er erklärte,dass solche Urteile sind, d.h., alle Beteiligten und ihre Nachkommen sind ohne Ende damit konfrontiert, was bei diesen grossen Verbrechen an der Menschheit ausgelöst wurde.
Der alten Dame, die ja nun nicht in ein Gefängnis muss, sei zu empfehlen, dass sie selbst in ihrer Restlebenszeit noch Bilanz zieht und vielleicht zu der Einsicht gelangt, dass nicht andere die Schuld haben, wenn ihre Vergangenheit sie doch noch eingeholt hat.
Nach meinen Informationen zog sie übrigens 1960 (vermutlich kurz vor Mauerbau) um in die BRD. Es wäre vermutlich vorher Aufgabe der früheren DDR gewesen, sie juristisch zu belangen, weil sie m.W. auf diesem Staatsgebiet lebte. Aber auch dort war man wenige Jahre nach dem Krieg sicher noch nicht in der Lage, solche Prozesse zu führen.
Sie soll an die Opfer denken, die noch leben und die es verdient haben, vielleicht noch etwas Frieden in diesem Leben zu finden. Olga
Michiko
Michiko
Mitglied

RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von Michiko
als Antwort auf olga64 vom 20.08.2024, 20:39:35

Der alten Dame, die ja nun nicht in ein Gefängnis muss, sei zu empfehlen, dass sie selbst in ihrer Restlebenszeit noch Bilanz zieht und vielleicht zu der Einsicht gelangt, dass nicht andere die Schuld haben, wenn ihre Vergangenheit sie doch noch eingeholt hat.
Sie soll an die Opfer denken, die noch leben und die es verdient haben, vielleicht noch etwas Frieden in diesem Leben zu finden. Olga

Vielleicht hätte man ihr auf der letzten Wegstrecke auch - trotz allem - noch etwas Frieden gönnen können. Niemand weiß, ob sie sich lebenslang Vorwürfe gemacht hat und - wie das so ist im Leben - und nachträglich manches bereut, was nicht mehr zu ändern ist. Auch wenn sie sich angeblich nicht schuldig gefühlt haben soll. Wer weiß das schon.
All die Nazi-Mörder, die nach dem Gesetz von 1968 nur noch wg. Totschlag eine Strafe hätten erwarten können und die obendrein noch verjährt war, hätten vor Gericht gehört.

Eine Juristin, die zwischen 2014 und 2016 zu dem Lager-Komplex Stutthof vorermittelt hatte, sagt aus, dass Irmgard F. und viele andere viel früher hätten angeklagt werden können. Dass die Angeklagte erst jetzt vor Gericht steht, sei ein juristisches, politisches und gesellschaftliches Versagen.

Und Michael Wolffsohn kommentiert diesen Prozess so:
"Es ist eine juristische Heuchel-Show. Das Landgericht Itzehoe verhängte über die 97-jährige Irmgard Furchner eine Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Welche Straftat hatte sie begangen?
Als 18-Jährige „arbeitete“ sie im KZ-Stutthoff. Das war eine NS-Mord-, Folter- und Schreckensstätte. Wer dort „arbeitete“, gehörte zweifellos bestraft. Aber bereits vor Jahrzehnten. Nicht erst jetzt. Damals traute sich die deutsche Justiz nicht.
Wie viele andere wollte das Justizsystem nichts sehen oder sah weg. Wo kein Kläger, da kein Richter. „Bloß nicht dran rumrühren“, zumal vor Jahrzehnten das Personal in den Rechtsbehörden der Alt-Bundesrepublik (sowie ebenso im DDR-Unrechtsstaat) NS-braun getränkt war. Das hätte durch mehr NS-Prozesse ja rauskommen können…".
Granka
Granka
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von Granka
als Antwort auf lupus vom 20.08.2024, 19:55:56
Ich hab was in der Presse gefunden !  Unglaublich!  ( erst in der Mitte des Zeitungsbeitrags) lupus



Info zum Komandanten des KZ
Lupus, danke für das finden dieses Artikels. Es kann sein, dass ich gensu den gelesen hatte, der meine Meinung zu diesem Prozess wegen des Alters der KZ Sektetärin, umgehend geändert hatte. Es wurde  spät, aber es wurde Recht gesprochen und sie wurde  verurteilt. Es ist wichtig, dass jeder der Nazis von damals, derer man habhaft werden konnte und den man eine Beteiligung  in irgendeiner Form an der Mordmaschinierie der Hitler Diktatur  nachweisen konnte, vor Gericht kam. Einige kamen leider davon, ich habe mal zu den Familien der bei den Nürnberger Prozessen verurteilten Nazis im Internet nachgeforscht, die waren Nutzniesser und vermutlich Mitwisser der Hitler Diktatur und m. W. wurde nur Gerda Bormann, eine überzeugte Nationalsozialistin, zu ein paar Jahren Gefängnis verurteilt. 
 

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