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Innenpolitik BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin

ingo
ingo
Mitglied

BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von ingo

Vorab: Bis zum letzten Jahr war ich noch der Meinung, dass man über 90-jährige nicht mehr wegen ihrer vermuteten NS-Taten vor Gericht bringen sollte. Inzwischen habe ich meine Meinung aber geändert; warum auch immer.
Heute habe ich mir 40 Minuten lang das Revisions-Urteil des BGH gegen die 99-jährige KZ-Sekretärin angehört. Da ich, beruflich bedingt, über juristisches Grundwissen verfüge und dieses BGH-Urteil wesentlich verständlicher vorgetragen wurde, als die Verfassungsgerichtsurteile, die ja auch oft übertragen werden, habe ich den Hintergrund dieses Prozesses weitestgehend verstanden und bin froh, dass er stattgefunden hat, obwohl er sich gegen eine Randfigur der NS-Zeit gerichtet hat. Interessenten kann ich empfehlen, sich die Zeit zum Anhören der Urteilsbegründung in der Mediathek anzuhören. Dies war wahrscheinlich der letzte große Prozess gegen eine damals beteiligte Person, und ich betrachte das auch als einen Abschluss dieses Teils unserer Vergangenheitsbewältigung.
Was mich heute geradezu entsetzt hat, war, dass diese Frau nach einem Urteil von 2 Jahre Jugendstrafe auf Bewährung in ihrem Alter noch in die Revision gegangen ist. Ich ziehe daraus den Schluss, dass sie ein Mensch ist, der 80 Jahre nach der Tat noch immer uneinsichtig war.....Erschütternd!
P.S. Noch eine Anmerkung zur Jugendstrafe. Weder in der Urteilsbegründung, noch in den Kommentaren wurde hervorgehoben, dass das Volljährigkeitsalter damals bei 21 lag, dass die Frau also damals noch nicht volljährig war.

Lenova46
Lenova46
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von Lenova46
als Antwort auf ingo vom 20.08.2024, 13:07:07

Mit deinen Ausführungen hast du mich neugierig gemacht. 
Deswegen habe ich mir die kopierte Pressemitteilung besorgt:

Pressemitteilung Nr. 166/24 vom 20.8.2024 (bundesgerichtshof.de)

Jetzt würde mich interessieren, wo die 40-minütige lange Ablehnung der Revision zu hören ist, wie du angibst.

Ob Frau Inge F. uneinsichtig ist und keine Schuld anerkennt, kann ich nicht beurteilen. 
Das Urteil des LG ist mittlerweile rechtskräftig, weil die Revision abgelehnt wurde.  

Die Rechtsanwälte hatten Revision eingelegt und forderten einen Freispruch für ihre Mandantin. 
Der gesamte Vorgang hatte großes Interesse erregt. 

tani50
tani50
Mitglied

RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von tani50
als Antwort auf ingo vom 20.08.2024, 13:07:07

Ich finde es völlig unsinnig, daß sich die Gerichte noch mit so einem Fall überhaupt befassen, wo sie doch
bekannterweise alle total überfordert und überlastet sind.

will man so eine alte Frau noch belangen?
Ich weiß es noch von früheren Erzählungen, daß in der damaligen Zeit alle froh waren, überhaupt
Arbeit zu finden, bzw. sämtlichen Anordnungen zu folgen hatten.

Wer sich damals wehrte, war schneller vom Fenster weg, als er gucken konnte.

Meine Tante wurde damals aus einer angeordneten *Versammlung* mit Krach herausgeworfen,
weil sie nicht den Arm erhoben hatte, zum allgemeinen Hitlergruß.
Sie hatte arge Befürchtungen, weggesperrt zu werden, hatte sie doch zuhause kleine Kinder
zu versorgen.

SO war es damals.
wie sollte sich diese kleine Schreibkraft - wie im obigen Fall - mit gerade mal minderjährigen
18 Jahren oder so - wehren???

Heute so einen Tanz zu veranstalten, halte ich für dermaßen überzogen.
erstens kostet es einen Haufen Geld, zweitens Zeit - und drittens- sie will wohl in Revision, wie
es heißt.

Glauben alle, sie lebt ewig???

 


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aixois
aixois
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von aixois
als Antwort auf tani50 vom 20.08.2024, 15:28:20
Wer sich damals wehrte, war schneller vom Fenster weg, als er gucken konnte.
Das ist mir neu, dass sich die Angeklagte gewehrt hätte, weil man sie gezwungen hatte, diese Arbeit anzunehmen .
Ich dachte immer, sie hätte sich um diese Stelle gezielt und freiwillig beworben und an ihr festgehalten im vollen Wissen, was das für ein "Betrieb" war, für dessen gutes Funktionieren sie sich einsetzte.

Diese Feigheit der Verantwortungsleugnung hatte die Amerikaner nach dem Krieg zur Weissglut gebracht. Sie fanden nur ein Volk von unschuldigen Opfern vor, bar jeglicher Verantwortung., ohne Unrechtsbewusstsein.

Jeder wollte nur auf Befehl von oben gehandelt haben , so dass am Ende nur einer als Schuldiger übrig blieb: der Führer.

 
ingo
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von ingo
als Antwort auf tani50 vom 20.08.2024, 15:28:20
Das war heute die Revision. Damit ist der Fall abgeschlossen.
ingo
ingo
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von ingo
als Antwort auf Lenova46 vom 20.08.2024, 14:28:45
Auch an Dich: Das  heute war die Revision. Sie war nicht abgelehnt. Die  Urteilsverkündung musst Du schon selbst suchen. Sie war bei Phoenix, und ich kann mir vorstellen, dass sie morgen auch bei YouTube zu finden ist.

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Granka
Granka
Mitglied

RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von Granka
als Antwort auf ingo vom 20.08.2024, 16:29:59

Ingo, ich hatte auch gedacht, als ich zum erstenmal von der 99jährigen Kz Sektretärin  hörte, warum in diesem Alter, wo der Tod praktisch jeden Tag anklopfen kann, noch einen aufwendigen Prozess führen? Aber dann habe ich vor längerer Zeit einen Artikel  über die Sekretärin und ihre "tödliche" Arbeit im KZ gelesen, und ich habe meine Ansicht gründlich geändert. Den Toden hilft es zwar nicht mehr, aber es dient der Gerechtigkeit und hilft evtl den Angehörigen der toten KZ Opfer  zumal weder bei ihr, noch bei anderen noch lebenden des Nationalsozialismus, die in die Mordmaschine der Nazis eingebunden waren, ein Gefühl der Schuld zu spüren war. Letztere kann man in Dokumentationen zu Hitler  bei Aussagen einer seiner bis 2015 lebenden Sekretärinnen und anderer Bediensteten hören. Das waren alles bis zu ihrem Tod überzeugte Nationalsozialisten, die KZ Sekretärin gehörte auch dazu. 
Granka

Lenova46
Lenova46
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von Lenova46
als Antwort auf ingo vom 20.08.2024, 16:32:54

Die Revision wurde verworfen. Wegen der besonderen Bedeutung des Verfahrens gab es eine ausführliche Begründung des BGH. 

Dank deines freundlichen Hinweises wurde ich fündig.

BGH-Urteil: Schuldspruch gegen 99-Jährige SS-Zivilangestellte (youtube.com)

aixois
aixois
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von aixois
als Antwort auf ingo vom 20.08.2024, 16:32:54

Das  heute war die Revision. Sie war nicht abgelehnt.

Das hat Lenova doch schon sehr richtig erkannt, es gab eben keine Revision, weil sie abgelehnt wurde, wie man in der verlinkten Pressemitteilung,  wie nachstehend, lesen kann:
 

"Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision einer 99 Jahre alten ehemaligen Zivilangestellten der SS verworfen, die sich gegen ihre Verurteilung durch das Landgericht Itzehoe wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen und versuchtem Mord in fünf Fällen zu einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe von zwei Jahren gewandt hatte (vgl. Pressemitteilung 18/2024). ...
Der 5. Strafsenat hat nach mehrstündiger Hauptverhandlung am 31. Juli 2024 (vgl. Pressemitteilung 156/2024) durch Urteil vom heutigen Tage die mit der Sachrüge geführte Revision der Angeklagten verworfen. Dabei hat er sich auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Beihilfehandlungen im Zusammenhang mit staatlich organisierten Massenverbrechen gestützt und diese fortgeführt (BGH, Beschluss vom 20. September 2016 – 3 StR 49/16
 

"Neuere Rechtsprechung": Für mich ist relevant, dass dieses Verfahren Teil der Verarbeitung der Justiz ihrer Nazi Vergangenheit und ihrer in Teilen 'braun' gefärbten Rechtssprechungsspraxis (cf. SS -Verbrecher) bis in die jüngste Vergangenheit ist.

"Fortführung": Meint einfache Weiterführung oder Erweiterung ? Interessant, wird noch darüber berichtet werden.

Aber alles halt ein bisserl sehr spät, aber immerhin. In Zukunft jedenfalls (sollte es je dazu kommen) kann keiner sich mehr bei staatlich organisiertem Mord damit herausrden , er sei ja nur ein kleines Rädchen im Getriebe gewesen.
Ohne Rädchen hätte das Getriebe nämlich nicht funktioniert.
ingo
ingo
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RE: BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
geschrieben von ingo
als Antwort auf aixois vom 20.08.2024, 17:08:13

Na klar....gegen das heutige Revisionsurteil gibt es keine Revision mehr.....


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