Innenpolitik Ampel, wird es besser.???
i.O. Es konnte ja ein Versehen sein, eine alte Kamelle an die Oberfläche zu holen.
lupus
Ich denke nicht ,dass wir jetzt schon orakeln sollen, wie die Bundestagswahlen in einem Jahr ausgehen werden - da kann noch viel geschehen, was heute nicht absehbar ist.
Ja..., haben denn alle vergessen, dass drei Landtagswahlen bevor stehen und eine sehr wichtige Bundestagswahl 2025.
Die AfD Umfragen sind stabil hoch, aber eine "Ampel" interessiert das nicht., die Ergebnisse der Wahlen werden es zeigen. Dann ist das Geschrei groß, das alles musste (❗️) man wissen !
Kristine
Und auch wenn die AFD und die Wagenknechte in den kleinen ostdeutschen Bundesländern grosse Siege einfahren sollten - wenn keiner mit ihnen regieren will, nützt denen das auch nicht viel.
Und dass sich dadurch die gesamte Bundesrepublik bereits am Wahlabend in Ostdeutschland signifikant ändern wird, auch davon sollte keiner träumen, weil allein das "Grössenverhältnis" dies nicht zulässt.
Unverständlich ist aber für mich, dass man für etwaige Siege der AFD und den Wagenknechten nun ausschliesslich die Ampel-Regierung verantwortlich machen möchte.
Wie war das vor einiger Zeit ,als der Möchtegern-Kanzler Merz erklärte, er würde die Werte der AFD halbieren? Kam nicht so - sie verdoppelten sich. Und das soll dann unser nächster, gewählter Kanzler werden?Olga
Ob die Bundestagswahl nun noch über ein Jahr hin ist...man kann auch wieder sagen, der aufstrebende AfD Wind hat "nichts" mit der desolaten Ampelpolitik oder soll man lieber sagen mit der oriententierungslosen Politik dreier Koalitionspatrnern zu tun...
Natürlich hat es damit zu tun, dass Wähler nicht nur genervt sind, vor allem kann man der Ampel kaum noch Vertrauen schenken...dieses ständige darauf aufmerksam machen, sie würden nun gemeinsam eine Lösung finden...wird sofort wieder dazu benutzt, Kleinkriege anzufangen, kaum sind Lösungen in Sicht.
Die drei anstehenden Wahlen , liebe Olga mögen zum wiederholten male in deinen Augen Kleinkram sein...warum aber hat man solche Angst vor den Ergebnissen...
Kristine
Der Bundeshaushalt ist immer noch nicht verabschiedet.
Daran werden sich m. E. die Geister scheiden.
Der nächste Streitpunkt ist bereits vorhanden... und dieses Mal bin ich durchaus froh, dass die FDP noch in der Regierung ist.
Ein Gesetzesentwurf "zur Änderung des BGH-Gesetzes" aus dem Hause Faeser will dem BKA auch ohne "Gefahr im Verzug" heimliche Wohnungseinbrüche in Privatwohnungen erlauben - mit dem Ziel, Spionagesoftware (Staatstrojaner) auf Computer und Smartphones aufzuspielen, oder/ und die Zeit ansonsten zur "verdeckten Durchsuchung" der Wohnung zu nutzen.
"Natürlich NUR unter sehr großen Hürden" und "Natürlich NUR zur Terrorismusabwehr" .
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/buschmann-faeser-bka-terrorabwehr-100.html
Justizminister Buschmann hat dem bereits eine Absage erteilt:
"Im Staat des Grundgesetzes machen wir so etwas nicht".
Das Bundesinnenministerium vertritt den Standpunkt, dass das BKA für seine Rolle bei Strafverfolgung und Gefahrenabwehr "moderne Instrumente" braucht.
Konstantin von Notz (Grüne) stimmt dem zu:
„Es sind ernste Zeiten.
Und das BKA braucht moderne Ermittlungsbefugnisse und -mittel.
Gleichzeitig ist völlig klar, dass es diese Befugnisse bloß im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung geben kann“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, dem RND.
Auf die Idee bin ich noch nicht gekommen, dass das Abkupfern von Stasimethoden nun tatsächlich als "modern" gelten könnte.
Werden eigentlich auch schon private Briefe und Pakete "verdeckt" geöffnet und ausgeschnüffelt?
Katja
Das ist wieder typisch Faeser.
Die Frau, die Flüchtlinge wegen unbotmäßiger Likes abschieben lassen will und gerade an dem Compact-Verbot gescheitert ist. Letzteres hätte ich zwar begrüßt, geht aber trotzdem nicht in einem Rechtsstaat.
Verboteritis ist ihr Markenzeichen, nur dass sie dann zu wenig darüber nachdenkt, dass wir immer noch in einem solchen Rechtsstaat leben, den sie eifrig dabei ist, auszuhöhlen.
Ich hoffe sehr, dass diese Frau bald ihren Abschied nehmen muss.
Und, ja, an dieser Stelle bin ich auch froh über die FDP. Manchmal ist sie eben doch nützlich, vor allem wenn es um Freiheitsrechte geht.
Seh es mal so: Macht sie was - kann es falsch sein. Und macht sie nichts ist es schon falsch. Also was machen..?
WEr hat Angst? Und wovor, wenn 6 Mio Menschen wählen dürfen?
Die drei anstehenden Wahlen , liebe Olga mögen zum wiederholten male in deinen Augen Kleinkram sein...warum aber hat man solche Angst vor den Ergebnissen...
Kristine
Wird diese Pseudo-Angst nicht permanent erzeugt von denen, die nichts dagegen hätten, wenn nicht nur in Ostdeutschland die Zeichen auf "rechts" stehen?
Eine solche Angst wird sich vermutlich schnell legen,wenn alle begriffen haben,dass es ohne passende Koalitionspartner auch in Ostdeutschland die AFD es nicht in eine Regierung schafft.
Angst wäre ein schlechter Berater - Tatsachen und Fakten helfen besser. Olga
Da fällt mir der "Große Lauschangriff" ein. Lang, lang, ist es her.
"Nachdem auch der Bundesrat der Grundgesetzänderung zugestimmt hatte, traten u.a. Gerhart Baum, Burkhard Hirsch und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die Exponenten des rechtspolitisch liberalen Flügels der FDP, 1999 den Gang nach Karlsruhe an. Erst 2004 fiel das Urteil. In den Leitsätzen heißt es:
„Zur Unantastbarkeit der Menschenwürde (…) gehört die Anerkennung eines absolut geschützten Kernbereichs privater Lebensgestaltung. (…) Nicht jede akustische Überwachung von Wohnraum verletzt den Menschenwürdegehalt des Art. 13 Abs. 1 GG. Die auf die Überwachung von Wohnraum gerichtete gesetzliche Ermächtigung muss Sicherungen der Unantastbarkeit der Menschenwürde enthalten und der Verfassung entsprechen.“
Technische Probleme bei der Platzierung von Wanzen
Der Frankfurter Verfassungsrechtler Erhard Denninger hielt die Entscheidung für eines der „großen Urteile“ zur „Konkretisierung der Grundrechte“:
„Die Mehrheit der Richter geht von der Auffassung aus, die akustische Wohnraumüberwachung verletze nicht generell den Menschenwürdegehalt des Grundgesetzes, doch müsse sich das Abhören auf Gesprächssituationen beschränken, die mit Wahrscheinlichkeit strafverfahrensrelevante Inhalte umfassen. Gibt es Anhaltspunkte, dass die Menschenwürde durch die Überwachungsmaßnahme verletzt wird, dann muss sie von vornherein unterbleiben.“
Nach den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts entsprachen zahlreiche Durchführungsbestimmungen der Strafprozessordnung nicht dem Grundgesetz. Sie mussten geändert werden. Die Auflagen, die sich daraus für die Sicherheitsbehörden ergaben, verhinderten einen unverhältnismäßig häufigen Einsatz des „großen Lauschangriffs.“ Hinzu kamen die technischen Probleme bei der Platzierung von Wanzen. Für 2015 vermerkt der vom Grundgesetz geforderte Bericht der Bundesregierung insgesamt sieben Maßnahmen, 2014 waren es sechs. Was vor 20 Jahren etlichen Politikern noch als Königsweg der Verbrechensbekämpfung erscheinen mochte, war wohl nicht immer eine Sackgasse, meist aber ein mühsamer Trampelpfad."
Vor 10 Jahren„Großer Lauschangriff“ grundgesetzwidrig.
Bundesverfassungsgericht - Presse - Verfassungsbeschwerden gegen akustische Wohnraumüberwachung (so genannter Großer Lauschangriff) teilweise erfolgreich
ich gehe fest davon aus,dass die "Prügelfrau" Faeser ihren Abschied nicht einreichen wird.
Irgendjemand aus der Ampel-Koalition steht immer im Auge des Taifuns - nun ist es Frau Faeser.
ABer das ist doch der Vorteil einer Dreier-Koalition: die Wahl, wer es ist oder sein soll ist grösser als bei Zweier-Bündnissen.
Die FDP darf jetzt etwas aufatmen - kommt aber sicher auch bald wieder dran, Wetten,dass?
Und wie geht das dann nach der Bundestagswahl im nächsten Jahr weiter? Kanzler dann entweder Herr Merz oder Herr Söder. Koalitionspartner SPD und/oder die Grünen.
Und die Probleme bleiben alle,die es jetzt auch gibt und die evtl. nicht mehr gelöst werden können... Olga