Innenpolitik Altersdiskriminierung durch Kfz-Versicherungen - Petition hatte nach 8 Jahren und 5 Monaten Erfolg
ja was meinen Sie wer die Tests macht wenn es sich nicht um Seh- und Hörtests handelt. Ggf. noch Reaktion? Und wer diese Tests in Summe bewerten muss?
Die überarbeiteten Ärzte mit den vollen Wartezimmern.
Zaunkönigin
Nein, das muss nicht sein.
Ein Test ist zunächst mit zB medizinischem Personal oder ähnlich qualifizierten Menschen möglich. Eim Sehtest zB beim Optiker.
Bei Problemen kann dann weitergeschickt werden, aber es müssen sich nicht alle Prüflinge gleich in die Wartezimmer setzen.
Weiter oben hatte ich mich auf die Hausärzte und Fachärzte bezogen, weil man denen die Verantwortung der Entscheidung der Fahrtüchtigkeit zuschieben wollte.
ja was meinen Sie wer die Tests macht wenn es sich nicht um Seh- und Hörtests handelt. Ggf. noch Reaktion? Und wer diese Tests in Summe bewerten muss?
Die überarbeiteten Ärzte mit den vollen Wartezimmern.
Zaunkönigin
Nein, das muss nicht sein.
Ein Test ist zunächst mit zB medizinischem Personal oder ähnlich qualifizierten Menschen möglich. Eim Sehtest zB beim Optiker.
Bei Problemen kann dann weitergeschickt werden, aber es müssen sich nicht alle Prüflinge gleich in die Wartezimmer setzen.
Weiter oben hatte ich mich auf die Hausärzte und Fachärzte bezogen, weil man denen die Verantwortung der Entscheidung der Fahrtüchtigkeit zuschieben wollte.
Medizinische Bewertungen werden grundsätzlich durch den Arzt erfolgen.
Und zur aktuellen Lage bezüglich Haftung sage ich jetzt nur noch: bitte nachlesen
111121_Haftungsrechtliche_Fragen_bei_der_aerztlichen_Beurteilung_von_Fahrtauglichkeit.pdf (alzheimer-bw.de)
Der Arzt haftet dem Patienten und jedem weiteren Beteiligten eines Verkehrsunfalls auf Schmerzensgeld und Schadensersatz, falls er den Patienten nicht über die verkehrsmedizinische Relevanz der Erkrankung aufgeklärt oder im Einzelfall nicht seinen besondern Reaktionspflichten in erkennbaren Gefahrenlagen nachkommt und die Erkrankungen dann mindestens mitursächlich für den Schadensfall wird. Auch ist eine Überwachungspflicht in Ausnahmefällen anerkannt, z. B. bei Patienten, die in psychiatrischer Behandlung sich befinden. Zwar ist auch in solchen Situationen der Patient zu ständiger Selbstüberprüfung seiner Fahrtauglichkeit verpflichtet, jedoch verfügt nur der Arzt über das spezifische Fachwissen in Bezug auf die Relevanz von Erkrankungen/medikamentösen Therapien für die Fahrsicherheit. Spezifische Fragen dazu kann nur der Arzt mit diesem Sonderwissen vorausschauend beantworten. Der Arzt kann sich auch nicht auf fehlendes Fachwissen berufen, denn die Kenntnis der Fahrerlaubnisverordnung und ihrer Anlagen sowie der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung gehören heute zum Standard und sind damit Grundvoraussetzung für eine Behandlung lege artis aller Patienten, die am Straßenverkehr teilnehmen. Deshalb ist eine Weiterbildung im Bereich der Verkehrsmedizin stets zu empfehlen.
Der behandelnde Arzte haftet potenziell immer dann, wenn verkehrsmedizinisch relevante Erkrankungen oder Verletzungen und/oder die medikamentöse Behandlung die Fahrsicherheit des Patienten tangiert, der Arzt seiner durch den Behandlungsvertrag begründeten Aufklärungs- und Obhutspflichten nicht nachkommt und damit der Patient im Hinblick auf möglicherweise eingeschränkte Fahrsicherheit nicht oder nicht ausreichend informiert ist. Auf Grund einer krankheitsbedingten oder medikamentös bedingten Einschränkung der Fahrtauglichkeit zu einem Unfall mit Sach- oder Körperschäden haftet der Arzt
Da es sich um die Gesundheit handelt, gehört beides zusammen :die fachliche Kompetenz des Arztes und natürlich das Vertrauen in ihn/sie, ohne das der fähigste Arzt den Patienten nicht überzeugen kann.Mich haben die Erfahrungen gelehrt einfach alles zu hinterfragen und sich auch noch parallel neutral zu informieren weil man nie weiß wen man vor sich hat sofern der Arzt neu ist.
Etwas schwieriger ist die 'Mündigkeit' des Patienten - mein Hausarzt sagte mir mal, er mache schon immer ein Kreuz, wenn ein neuer (oder auch alt bekannter) Patient seine Tasche aufmacht und einen Packen Papier mit gegoogelten neuesten Krankheitsbildern hervorkramt , von denen erwartet wird, dass sie jetzt beim Patienten auch diagnostiziert werden.
Zur Besprechung und - so sein Eindruck - sogar zu "gefälligsten" ärztlichen Weiterbildung à la : "was ? Das kennen Sie noch nicht ? Da lesen Sie mal ...und bei meiner Nachbarin , da ..." Freundlich lächeln kann da manchmal schwer fallen...
Mit neuen Ärzten kann man - wie das mal so ist im Leben- auch Pech haben.
Als einer mich nach längerer Wartezeit (auf der unbequemen Untersuchungsliege) mit wehendem weißen Kittel flott hereinkommend, begrüßte mit "Hallöchen ! Na wo fehlt es uns denn?", da wäre ich am liebsten rückswärts gleich wieder rausgekrebst.
Hätte ich das mal nur gemacht, denn seit Juli konnte ich seine Abrechnung nicht bezahlen, weil er sich weigert mir eine Kopie seiner Aufzeichnungen zu geben ... wohl weil dort keine Ergebnisse zu finden sind von abgerechneten, aber nicht durchgeführten Tests und anderen Leistungen. Nächste Stufe : Ärtzekammer , sollte mir eine Mahnung ins Haus flattern, was bisher noch nicht der Fall ist.
Ich mag mich täuschen, aber ich habe den Eindruck, dass, seit die Ärzte nicht mehr selbst Praxisinhaber sind, sondern bei irgendwelchen ausländischen Investment Gesellschaften angestellt sind, sie auch noch nach 'Umsatz'anteilen bezahlt werden und da lohnt es sich halt bei Privatpatienten, etwas 'zuzulangen'. Nachfragen tut selten jemand, wer blickt schon durch, was da auf der Rechnung steht.
Ich jedenfalls bin misstrauisch geworden, wenn eine alte Arztpraxis, frisch aufgepeppt und renoviert mit hübschen Mode-Namen ("Cardiomed - Fit Center" o.ä. ) und großen Lettern an der Hauswand, auftritt ...
Das war jetzt total OT - aber Altersdiskriminierungen kommen nicht nur bei KfZ- Versicherung vor.
Die Alten sind halt - nicht immer "lieb" - aber "teuer".
Medizinische Bewertungen werden grundsätzlich durch den Arzt erfolgen. Zaunkönigin
Na, ein Glück wissen das die anderen nicht g
All die vielen Führerscheinprüflinge, die seit Jahren ihren Sehtest beim Optiker machen können, müsste man ja schnellstens von der Straße holen !
Wenn es bei den Jungen funktioniert, sollte es auch bei den Älteren funktionieren.
Gerade habe ich dieses Interview entdeckt und gelesen.
Es fasst zusammen, was hier auch schon geschrieben wurde.
https://www.spiegel.de/panorama/alte-menschen-am-steuer-sollten-90-jaehrige-noch-auto-fahren-a-eabe8925-572a-4d98-a492-0003953e9cbf
das wird aber in der Regel gerichtsfest schwer zu beweisen sein, zumal der Arzt selbstverständlich mit dem Patienten darüber gesprochen hat, dass seine Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigt sein könnte.die Erkrankungen dann mindestens mitursächlich für den Schadensfall wird.
Wenn der Patient das nicht richtig 'verstanden' oder 'vergessen' haben sollte, dann liegt das Problem beim Patienten, nicht beim Arzt.
"Beim Optiker" heisst aber, dass er amtlicherseits eine Zulassung für solche Sehtest haben muss, d.h. über die vorgeschriebenen Apparate (eine einfache 'Wechsellinsen-Brille' reicht nicht) verfügt, nachweisen kann, dass qualifiziertes Fachpersonal die Tests durchführt , und dass das Ganze regelmäßig von einem Facharzt (gegen eine beim Amt vorzulegende Bescheinigung !) überprüft wird.seit Jahren ihren Sehtest beim Optiker machen können
Der 'kleine Optikerladen' an der Ecke (sollte es ihn noch geben) ist dazu wohl nicht in der Lage.
Von daher habe ich keine Angst vor den Jungen, deren 'Sehfähigkeit' auf diese Weie festgestellt wurde. Und ein 'Drogennachweis' wird m.E. ja noch nicht verlangt.
Es wird sich zeigen, ob der Cannabis Konsum sich erhöhen wird und ob sich das dann auf die Punkte in Flensburg bzw. die Anzahl der entzogenen Führerscheine aus wirkt
" Beim Nachweis von Abbauprodukten von Cannabis,[...] und so genannten Designer-Amphetaminen (z.B. Speed und Ecstasy) im Blut, ist der Ordnungswidrigkeitstatbestand des § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG) erfüllt. "
Ein erhöhtes Unfallrisiko für Cannabis ergibt sich ab einem Wert von 5 ng/mL THC.
Wer nun mehr kifft, die Alt-68-er oder die Jungen, wird sich zeigen - und bald wird es Faustwerte geben, wieviel man zu sich nehmen kann (Männer mehr als Frauen ?) , um unter der Toleranzschwelle (1,5 ng/mL THC) zu bleiben. Da sich das THC an Fett bindet, kann es 3 Wochen und länger dauern bis es aus dem Körper raus ist.
Ist das dann auch eine Diskriminierung der 60 - 75 Jährigen,die einen überdurchschnittlich hohen BMI haben ?
Angeblich - so eine Studie aus Kanada (!) - verschlechtert Cannabis die Fahrtüchtigkeit auch bei den Älteren, die einen regelmäßigen Cannabiskonsum gewöhnt sind. Die müssen sich dann bei der nächsten Polizeikontrolle 'outen' 😵
@zaunkönigin, bei bestimmten Krankheiten und/oder bestimmten Medikamenten, die das Autofahren verbieten, erfolgt selbstverständlich eine Aufklärung durch den Arzt, die er sich vom Patienten unterschreiben lässt.
Ich kann mir keinen Arzt vorstellen, der die entsprechende Aufklärung unterlässt oder auf die Unterschrift des Patienten verzichtet.
Im Arzthaftungsrecht sind Aufklärungsmängel für den Arzt nämlich äußerst gefährlich, weil diese vor Gericht automatisch zur Umkehr der Beweislast führen können...
vivienne
die Erkrankungen dann mindestens mitursächlich für den Schadensfall wird.das wird aber in der Regel gerichtsfest schwer zu beweisen sein, zumal der Arzt selbstverständlich mit dem Patienten darüber gesprochen hat, dass seine Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigt sein könnte.
Wenn der Patient das nicht richtig 'verstanden' oder 'vergessen' haben sollte, dann liegt das Problem beim Patienten, nicht beim Arzt.
Selbstverständlich sichern sich die Ärzte ab. Das ist doch einer der Gründe weshalb man seit Jahren schon regelrechte Unterschriftsorgien feiern kann.
Letztendlich wird es beim Patienten hängen bleiben und dann wiegt doppelt schwer, wenn der Patient den Hinweis vergessen hat - so meine Vermutung
@zaunkönigin, bei bestimmten Krankheiten und/oder bestimmten Medikamenten, die das Autofahren verbieten, erfolgt selbstverständlich eine Aufklärung durch den Arzt, die er sich vom Patienten unterschreiben lässt.
Ich kann mir keinen Arzt vorstellen, der die entsprechende Aufklärung unterlässt oder auf die Unterschrift des Patienten verzichtet.
Im Arzthaftungsrecht sind Aufklärungsmängel für den Arzt nämlich äußerst gefährlich, weil diese vor Gericht automatisch zur Umkehr der Beweislast führen können...
vivienne
sag' ich doch die ganze Zeit.