Innenpolitik Altersdiskriminierung durch Kfz-Versicherungen - Petition hatte nach 8 Jahren und 5 Monaten Erfolg
Argument - auch wenn es sich meist nur um eine Einzelmeinung oder persönliche Behauptung handelt. OlgaNun stellt sich nur die Frage, was ein Argument ist... Eine persönliche Meinung!
Simiya
Gut, dass Sie das nun teilweise richtigstellen, was Sie vorher recht vollmundig anders formulierten und dann von Aixois und mir darauf aufmerksam gemacht wurden, dass in einem Rechtsstaat, in dem wir leben, anders gehandelt wird.
Olga
Hiermit kann ich etwas anfangen und Deine Problematik nachvollziehen.
Danke.
Der deutsche Philosoph und sehr altersweise Jürgen Habermas beschreibt das Leitbild einer guten Diskussion dergestalt mit dem zwanglosen Zwang des besseren Arguments.
Das Problem ist nur oft, dass alle DisputantInnen denken, sie hätten das bessere Argument - auch wenn es sich meist nur um eine Einzelmeinung oder persönliche Behauptung handelt. Olga
das würde zutreffen, wenn beide Disputanten schon eine feste/abgeschlossene Meinung hätten. Auf mich trifft das nur bedingt zu. Für mich gehört allerdings zu einer Diskussion "Rede und Gegenrede". Und das fehlte mir an der einen oder anderen Stelle um die Auseinandersetzung zu diesem Thema für mich schlüssig zu machen.
Ich für meinen Teil nehme durchaus auch aus den Gegenargumenten einiges für mich mit.
Bedauerlich, dass Sie nur Diskussionen mit eindeutigen Positionen zu kennen scheinen.
Gut, dass Sie das nun teilweise richtigstellen, was Sie vorher recht vollmundig anders formulierten und dann von Aixois und mir darauf aufmerksam gemacht wurden, dass in einem Rechtsstaat, in dem wir leben, anders gehandelt wird.
Olga
ich hatte nichts dergleichen. Schon gar nicht vollmundig.
Für mich ist ein Argument ein stichhaltiger, plausibler Beweisgrund und eben nicht ausschliesslich die eigene Meinung, die man natürlich mit einem entsprechenden Argument unterfüttern kann, der aber dann auch -wie häufig der Fall - widersprochen werden kann. Olga
ABer was nun Zaunkönigin? Erinnern Sie sich wirklich nicht mehr an Ihren Beitrag, den ich nochmals einstelle und den Aixois und auch ich inhaltlich richtigstellten (und dann auch mit Verzögerung Sie selbst)? OlgaDer Arzt hätte einschreiten und ein Fahrverbot ausprechen können. Zumindest der Neurologe. Das ist heute schon möglich. Ein Mediziner kann ein ärztliches Fahrverbot immer dann aussprechen, wenn er den Eindruck hat, dass der Zustand seines Patienten dessen Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt. Häufig wird z. B. ein solches Fahrverbot nach einem Schlaganfall, bei Alkoholabhängigkeit oder bei Epilepsie ausgesprochen.
Hat der Arzt den Eindruck, dass ein ärztliches Fahrverbot höchstwahrscheinlich missachtet wird und der Patient sich trotzdem hinters Steuer setzt, kann er die Fahrerlaubnisbehörde über den Zustand des Betroffenen informieren. Diese hat dann die Möglichkeit, zusätzlich ein behördliches Fahrverbot auszusprechen. Wird gegen ein solches verstoßen, macht sich der Patient wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar.
Ich möchte mal behaupten, dass diese Behörde ihre eigenen Regeln nicht kannte.
Für mich ist ein Argument ein stichhaltiger, plausibler Beweisgrund und eben nicht ausschliesslich die eigene Meinung, die man natürlich mit einem entsprechenden Argument unterfüttern kann, der aber dann auch -wie häufig der Fall - widersprochen werden kann. Olga
ich mache es mir jetzt leicht und zitiere Wikipedia und da findet sich neben "beweisen" auch "behaupten".
Ein Argument (lateinisch argumentum ‚Darlegung; Gehalt, Beweismittel, Beweisgrund‘[1] von lateinisch arguere ‚deutlich zu erkennen geben, behaupten, beweisen, zeigen‘) wird typischerweise dazu verwendet, etwas zu begründen oder jemanden zu überzeugen. In Sprachwissenschaft und Philosophie versteht man unter einem Argument eine Abfolge von Aussagen, die aus einer Konklusion und möglicherweise mehreren Prämissen besteht, wobei die Konklusion diejenige Aussage ist, die durch die Prämissen begründet (man sagt auch: gestützt) werden soll.[2] Umgangssprachlich werden unter einem Argument dagegen oft allein die Prämissen verstanden, die zur Begründung der Konklusion dienen.[3]
Mehrere aufeinander bezogene (z. B. aufeinander aufbauende) Argumente bilden eine Argumentation.[4] Wer Argumente aufstellt und diese schriftlich oder mündlich vorbringt, argumentiert. In einer Erörterung werden Argumente geprüft und gegeneinander abgewogen.
Die Argumentationstheorie ist die Wissenschaft vom Argumentieren. Sie weist enge Bezüge sowohl zur Logik auf, die die objektive Gültigkeit von Argumentformen untersucht, als auch zur Rhetorik, die sich damit befasst, wie Argumente überzeugend vorgebracht und formuliert werden können.[5]
doch doch - meine Empfehlung an Sie: den Text vollständig lesenABer was nun Zaunkönigin? Erinnern Sie sich wirklich nicht mehr an Ihren Beitrag, den ich nochmals einstelle und den Aixois und auch ich inhaltlich richtigstellten (und dann auch mit Verzögerung Sie selbst)? OlgaDer Arzt hätte einschreiten und ein Fahrverbot ausprechen können. Zumindest der Neurologe. Das ist heute schon möglich. Ein Mediziner kann ein ärztliches Fahrverbot immer dann aussprechen, wenn er den Eindruck hat, dass der Zustand seines Patienten dessen Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt. Häufig wird z. B. ein solches Fahrverbot nach einem Schlaganfall, bei Alkoholabhängigkeit oder bei Epilepsie ausgesprochen.
Hat der Arzt den Eindruck, dass ein ärztliches Fahrverbot höchstwahrscheinlich missachtet wird und der Patient sich trotzdem hinters Steuer setzt, kann er die Fahrerlaubnisbehörde über den Zustand des Betroffenen informieren. Diese hat dann die Möglichkeit, zusätzlich ein behördliches Fahrverbot auszusprechen. Wird gegen ein solches verstoßen, macht sich der Patient wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar.
Ich möchte mal behaupten, dass diese Behörde ihre eigenen Regeln nicht kannte.
Werde ich nicht, Zaunkönigin.
Meine persönliche Sicht und Entscheidung steht fest trotz 60-jährigem Autofahren mit immer eigenem Auto: wenn ich die ärztliche Empfehlung bekomme,damit aufzuhören und auch Menschen meines Vertrauens dies so sehen und überdies eine Fahrstunde in einer Fahrschule meines Vertrauens dies bestätigt, werde ich meinen Führerschein schwerden Herzens zurückgeben und für mich andere Mobilitätsmöglichkeiten finden.
Ich denke, das bin ich nicht nur mir selbst sondern auch meinem menschlichen Umfeld schuldig. Alles im Leben geht mal vorbei und einen langen Gerichtsprozess mit gutachterlicher Betreuung zu führen, empfände ich auch nicht als sinnvoll (obwohl ich rechtsschutzversichert bin). Es könnte ja sein, dass ich das Ende eines solchen Prozesses, also das Urteil, gar nicht mehr erlebe.
Olga