Innenpolitik AfD-Verbot: je eher, desto besser
Eine recht gute, erklärende Übersicht über die Thematik hat der Bundestag (Wissenschaftlicher Dienst 2021) erstellt. Kann sein, dass weitere Begriffe durch Gerichtsurteile dazu gekommen sind, in Anwendung des StGB § 86 a.
Grundsatz, falls Zweifel bestehen: es kommt auf den Verwendungskontext an. Und den gesunden Menschenverstand !
Beim Horst-Wessel-Lied ist z.B. allein schon die Melodie verboten.
Keiner wird aber bestraft, wenn er sie im Wald beim strammen Spazierengehen vor sich hin pfeift ... Nur, wer sollte sowas auch tun ? Höchstens ein seltener werdendes Exemplar aus der "früher war aber mehr Lametta" - Generation ...
Summt einer die Melodie im Zugabteil - soll ich (ich kenne Melodie und Text aus dem Geschichtsunterricht her; Höcke wohl auch - von Berufs wegen) ihn anzeigen, wenn sonst keiner weiss, was der Typ da für eine Melodie summt ?
Sie bei Demonstrationen zu spielen, ist verboten, was ja jedem einleuchten dürfte (bei youtube auch, wird aber nicht gesperrt, wenn sie von einem nicht greifbaren Ausländer eingestellt wird) = Beispiel für den "Verwendungskontext".
Die Verbote gelten (rein rechtlich) auch für die FDJ Kennzeichen, denn :" Nach überwiegender Auffassung ist die heutige Verwendung von FDJ-Abzeichen und -Hemd nach § 86a StGB strafbar."
Nicht verboten, weil wohl als unpolitisch eingestuft und nicht im Konflikt mit der Verfassungstreue stehend sind hingegegen manche Lieder aus dem Liederbuch für Soldaten, die auf Befehl singen dürfen (Immer noch ?) z:B. " ... wie oft sind wir geschritten auf schmalem Negerpfad ... mit Trägern und Askari ... heia Safari " - wenn da mal nicht der Kolonialismus im Hintergrund mit rasselt ...
Ich war ja noch nie auf 'gemütlichen' AfD - Kameradschaftsabenden. Könnte mir aber vorstellen, dass da so manches heimattreue Volkslied aus längst vergangenen Zeiten die Stimmbänder vibrieren lässt ... ist aber auch gesinnungsprägend.
Noch Fragen, damit Du nichts mehr "hineinlesen" musst ?
Guten Morgen Waldler!
Warum so grantig? Ich hab doch nichts von dir gefordert sonder nur meine Meinung zu diesem Gesetzestext geschrieben..
Es gibt wohl sicher zu allen diesen Texten Kommentare und Anderes, jedoch wer liest denn den Schmidt wenn er eine Einkommensteuererklärung abgeben muss.
Frohes Pfingsten!
lupus
Danke, keine Fragen!Von diesem Lied kenne ich weder Melodie noch Text, denn es war wohl in der DDR von Anfang an tabu.
Schönes Pfingsten
lupus
PS.: Erst jetzt als Fragment gelesen:
Mit der vollen Birne an Geschichtswissen eines Alkmar kann ich nicht konkurrieren. 👹
Uups, das sollte gar nicht grantig rüberkommen. Tut mir leid, wenn das so ankam. Ich war allerdings gestern etwas genervt, möglicherweise kam das rüber.
Klar, es kann nicht jeder diese Kommentare kennen und lesen. Aber darum geht es m.M.n. nicht. Wie hier ja schon mehrfach geschrieben, schützt Unwissen über einen Straftatbestand nicht vor Strafe. Und ich bin SICHER, dass gerade Höcke sehr genau weiß, was er sagt.
Ebenfalls angenehme Pfingsttage
DW
Moin Lupus
Deine Fragen und Bedenken kann ich gut nachvollziehen.
Bemerkenswert ist für mich, das die Parole "Alles für Deutschland" nur verboten ist im Rahmen einer Versammlung: "Strafbar ist auch das Verwenden der Sentenz „Alles für Deutschland“ im Rahmen einer Rede auf einer Versammlung, da es sich hierbei um die Losung der SA handelte."
Siehe Seite 16 https://www.bundestag.deDas-strafbare-Verw-von-Kennzeichen-data.pdf
Somit ist das Argument "Ein Geschichtslehrer muss das wissen" irreführend. Von einem führenden Mitglied einer Partei darf man das wohl eher erwarten. Erst recht bei einem Björn Höcke!
Solche Begründungen werden jedoch nicht sachlich kommuniziert. Ist wohl nicht aufreißerisch genug. Da macht man lieber das Fass "Strunzdumme Kommentatorin Hummels" auf.
https://www.nius.de/analyse/alles-fuer-deutschland-warum-darf-cathy-hummels-das-sagen-aber-bjoern-hoecke-nicht
Mareike
Moin LupusStatt unaufhörlich über das Thema im Trüben zu fischen, sollte sich mehr mit der Meinung von Fachleuten auseinandergesetzt werden. z. B.:
Deine Fragen und Bedenken kann ich gut nachvollziehen.
Bemerkenswert ist für mich, das die Parole "Alles für Deutschland" nur verboten ist im Rahmen einer Versammlung: "Strafbar ist auch das Verwenden der Sentenz „Alles für Deutschland“ im Rahmen einer Rede auf einer Versammlung, da es sich hierbei um die Losung der SA handelte."
Siehe Seite 16 https://www.bundestag.deDas-strafbare-Verw-von-Kennzeichen-data.pdf
Somit ist das Argument "Ein Geschichtslehrer muss das wissen" irreführend. Von einem führenden Mitglied einer Partei darf man das wohl eher erwarten. Erst recht bei einem Björn Höcke!
Solche Begründungen werden jedoch nicht sachlich kommuniziert. Ist wohl nicht aufreißerisch genug. Da macht man lieber das Fass "Strunzdumme Kommentatorin Hummels" auf.
https://www.nius.de/analyse/alles-fuer-deutschland-warum-darf-cathy-hummels-das-sagen-aber-bjoern-hoecke-nicht
Mareike
Thomas Günther Otto Fischer ist ein deutscher Rechtswissenschaftler, früherer Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs, Autor sowie Rechtsanwalt.
Die Meinung von Fachleuten ist im Netz nachlesbar.
Was "nius" veröffentlicht ist für mich jedenfalls nicht kompetent.
Lenova
Das ist beachtenswert, wenn Cathy Hummels und Björn Höcke auf eine Stufe gestellt werden.
„Schon wieder Presseschau von dem Mann, der seit Jahren keine Mainstreammedien liest ... Und er hat nicht verstanden, dass Cathy Hummels glaubwürdig vermitteln kann, dass sie nur doof war und keine politischen Hintergedanken hat.“
Das die Nius-Veröffentlichung für mich ebenfalls nicht "kompetent" ist, dürfte aus meinem Beitrag klar hervorgehen.
Die Meinung von Fachleuten ist im Netz nachlesbar.
Was "nius" veröffentlicht ist für mich jedenfalls nicht kompetent.
Lenova
Das wird aus deiner Formulierung nicht klar.Das die Nius-Veröffentlichung für mich ebenfalls nicht "kompetent" ist, dürfte aus meinem Beitrag klar hervorgehen.
Die Meinung von Fachleuten ist im Netz nachlesbar.
Was "nius" veröffentlicht ist für mich jedenfalls nicht kompetent.
Lenova
Wie lange willst du dich noch an Björn Höcke abarbeiten? Er verfügt über ausreichende Rechtsberatung mehrerer Anwälte.
Lenova
Danke daß Du an den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages erinnert hast, ich verlinke das mal!
© 2021 Deutscher Bundestag WD 7 – 3010 – 105/21 Das strafbare Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen § 86a StGB im Spiegel der Rechtsprechung
Diese letzte Fassung aus 2021 ist eine Weiterentwicklung eines Werkes, welches 1953 bgonnen wurde und kontinuierlich, immer den notwendigen Gegebenheiten entsprechend, angepaßt!
Und @Mareike, da kann man sich auch informieren, daß diese Dinge nicht nur verboten sind weil man Mitglied oder Wähler der AfD ist, sondern weil, Zitat:
" Die Delikte dieses Titels stellen Handlungen unter Strafe, die eine „Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates“ darstellen. § 86a StGB ist damit als Staatsgefährdungsdelikt Teil des so genannten „Staatsschutzstrafrechts“.
Als Schutzgüter der Vorschrift werden der politische Frieden, die freiheitliche demokratische
Grundordnung, der Gedanke der Völkerverständigung und das Ansehen Deutschlands im Ausland benannt.
Das Verbot dient zum einen dazu zu verhindern, dass die verbotenen Organisati-
onen oder die von ihnen verfolgten Bestrebungen wiederbelebt werden, zum anderen soll von vornherein bereits der Eindruck verhindert werden, dass die verfassungsfeindlichen Bestrebun-
gen aufgrund der Präsenz der entsprechenden Symbole geduldet würden."
Edita
Schon vor Aixois habe ich mich dort kundiggemacht und hier verlinkt.
Resultat: Ich wurde mal wieder irgendwo einsortiert.
Sachlich diskutieren ist nicht gerade weitverbreitet im ST-Politforum.