Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Abstimmung in der Schweiz, betreffend krimeller Ausländer!

Innenpolitik Abstimmung in der Schweiz, betreffend krimeller Ausländer!

olga64
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Re: Abstimmung in der Schweiz, betreffend krimineller Ausländer!
geschrieben von olga64
als Antwort auf lupus vom 29.11.2010, 13:59:13
Die Engländer hatten früher ,als sie die Probleme nicht beherrschten, Australien.[/quote]

Ja, und unverbesserliche Deutsche träumen von Arbeitslagern, bevorzugt Sibirien und vergessen dabei, dass der Marsch auf Russland niemals geglückt ist.
In der Schweiz sieht es ja nun so aus, dass daraus erst mal ein Gesetzt gegossen werden muss mit der Defintion "was ist ein krimineller Ausländer" - dies kann bis zu 5 Jahren dauern. Die Partei, die dies in der Schweiz initiiert hat, hat ja auch keine Mehrheit.
Ausserdem steht auch über jeden Volksentscheid in der Schweiz die EU-Massgabe für Menschenrechte. Interessant wird dies auch für deutsche Gastarbeiter in der Schweiz, die dann ausgewiesen werden und dem deutschen Steuerzahler wieder auf dem Säckel liegen, in dem sie hier Sozialleistungen beantragen. Olga
bongoline
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Re: Abstimmung in der Schweiz, betreffend krimineller Ausländer!
geschrieben von bongoline
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 29.11.2010, 13:57:37
erstens mart,

stößt es mir auf, dass ein schwerwiegendes Verbrechen mit dem Diebstahl eines Kaugummis hier als Vergleich herangezogen wird.

Ich habe auch in meinem Beitrag geschrieben, dass ich gegen eine Ausweisung ohne genaue Prüfung bin, ich habe nur meine Gedanken hier geschrieben, wie Betroffene für sich und nur für sich wohl reagieren, wenn es sie denn dann mal selbst treffen würde.

Mein Sohn gilt als Österreicher in der Schweiz genauso als Ausländer wie jeder einer anderen Nation. Mein Sohn hatte z.b. bereits den Arbeitsvertrag mit seiner Firma, für die er ja schon in Österreich tätig war. Mein Sohn hatte auch eine schöne Wohnung besichtigt, die genau seinen Ansprüchen gerecht geworden wäre. Er hat diese Wohnung nicht bekommen, weil noch die amtliche Zustimmung zu seinem Arbeitsverhältnis gefehlt hat. Trotz meiner Zusicherung, Kaution und einige Mieten im Voraus zu bezahlen, damit dem Makler/Vermieter bei einer ev. Ablehnung kein Schaden entsteht, wurde nicht akzeptiert. Im Nachhinein gesehen hatte das sogar was Gutes, weil er jetzt eine weit schönere Wohnung direkt am Genfersee gefunden hat.

Als "Ausländer", da fällt also auch ein Österreicher mit drunter, habe ich mich in dem Gastland so aufzuführen, dass ich mit dem Gesetz nicht in Konflikt komme.

In diesem Thread werden kleine Delikte wie Kaugummidiebstahl oder Schwarzarbeit immer so groß herausgestellt, das entlockt mir schon ein Lächeln. Ich habe das Gefühl, es sollte ins Lächerliche gezogen werden. Es geht aber hauptsächlich um schwere Delikte.

Wenn ich heute am Abend über den Karlsplatz in Wien gehen will, dann gehe ich sozusagen unter Polizeischutz, denn es stehen mehrere Streifenwagen auf den Wegen im Park.

Ich habe muslimische Mieter, ich würde mir manchmal wünschen, dass manch Österreicher ebenso gute Mieter wären, aber ich habe kein Verständnis, wenn ich mit Angst leben muss. Wir haben hier ja noch heile Welt, bin ich doch letztens mit meinem hund die Runde gegangen und es steckte während der ganzen Zeit mein Autoschlüssel samt allen sonstigen Schlüsseln aussen an der Tür.

Es war früher bei uns üblich, dass keine Haustüre verschlossen war, heute boomt das Geschäft mit den div. Sicherheitsverriegelungen von Haus- und Wohnungstüren. Dass auch unter den Inländern schwarze Schafe sind, wird keiner bestreiten und ist ja auch erwiesen, dass viel Kriminalität von Inländern stattfindet, die aus Aggressionen gegenüber Ausländern ihren Ursprung haben, ist auch erwiesen und wird bei Beweisführung auch entsprechend geahndet.

Aber trotz allem würde ich eben sehr gerne Mäuschen spielen, wenn ein Schwerverbrechen gegenüber einem im jeweiligen Land Einheimischen durch einen Ausländer verübt wird, wie dann dessen Reaktion ist, selbst wenn er sich nach außen hin vehement gegen z.b. jetzt diese Abstimmung in der Schweiz stellt.

Mehr habe ich in meinem Beitrag nicht hinterfragt.

bongoline

die gerade ein Beispiel im Kleinen sich vortellt: Karl ist Hausherr im ST, ein User, der gegen die AGB's oder schwer gegen das Rechtsempfinden von Karl oder Usern verstößt, wird, wie schon mehrmals erlebt, aus dem ST gesperrt. Es ginge sicher ein Aufschrei durch den ST, wenn Karl hier nicht reagieren oder nur abmahnend einwirken würde.
ich habe schon bei einigen Rauswürfen, die Karl öffentlich gemacht hat, von div. Usern gelesen - bravo, gut gemacht, genauso, hast wieder prompt gearbeitet karl, danke.



olga64
olga64
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Re: Abstimmung in der Schweiz, betreffend krimineller Ausländer!
geschrieben von olga64
als Antwort auf bongoline vom 29.11.2010, 15:16:21

Als "Ausländer", da fällt also auch ein Österreicher mit drunter, habe ich mich in dem Gastland so aufzuführen, dass ich mit dem Gesetz nicht in Konflikt komme.

Wenn man den Begriff "Ausländer" nicht als Synonym für eine Beleidigung benützt, ist jeder Mensch Ausländer, da bereits nach nicht allzu vielen Kilometern Grenzen erreicht werden, womit man Eintritt in ein anderes Land begehrt. So also auch für Österreicher - deren Grenzen ja schneller erreicht sind, da es sich um ein kleines Land handelt.
Schwierig ist noch die Definition "wann komme ich mit demGesetz in Konflikt" - ich nehme an,darunter fallen auch deutsche oder österreichische Gastarbeiter in der Schweiz, die zu schnell oder betrunken autofahren.
Sollen wir eigentlich umgekehrt Herr Kachelmann oder den Seitensprung unserer reichsten Frau von Klatten in die Schweiz ausweisen? Die würden sich bestimmt darüber freuen, oder? Olga

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schorsch
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Re: Abstimmung in der Schweiz, betreffend krimineller Ausländer!
geschrieben von schorsch
als Antwort auf bongoline vom 29.11.2010, 15:16:21
Ein angenommener (aber nicht unmöglicher) Deliktfall:

Ein Schweizer bricht zusammen mit einem Ausländer in ein Geschäft ein; sie klauen Waren im Gesamtwert von 1000 Franken; ein Nachtwächter kommt dazu; der Schweizer haut ihm eins über den Schädel; Sie hauen zusammen ab; draussen werden sie von der Polizei erwartet und eingebuchtet.

Nun kommt es zum Prozess:

Der Schweizer, als Haupttäter kriegt 3 Jahre unbedingt, der Ausländer als Mittäter 1 1/2 Jahre unbedingt.

Das Resultat:

Der Ausländer kommt wegen guter Führung nach 1 Jahr frei - und wird gleich in seine Heimat verfrachtet. Der Schweizer kommt nach 2 Jahren frei und - weil er kein Einkommen hat, macht er gleich den nächsten Bruch.

Ist das Gerechtigkeit?
Karl
Karl
Administrator

Re: Abstimmung in der Schweiz, betreffend krimineller Ausländer!
geschrieben von Karl
als Antwort auf bongoline vom 29.11.2010, 15:16:21
Liebe Bongo,

nun ist der ST kein Land, in dem jemand lebt und außerhalb des STs lauern auch nicht Folter und Schlimmeres. Es werden auch keine Familien durch einen Verweis aus dem ST zerrissen. Dein Vergleich hinkt also beträchtlich.

Du sagst "Es geht aber hauptsächlich um schwere Delikte. ", bei denen eine Ausweisung erfolgen sollte. Das gab es ja bereits immer, dass in solchen Fällen eine Ausweisung möglich war. Das Heimtückische an dieser Abstimmung war doch, dass im Kleingedruckten dann aber auch minder schwere Verstöße wie Sozialbetrug u. ä. sowieso der Wegfall der Einzelfallprüfung aufgeführt sind.

Darüberhinaus gebe ich Miriam recht. Die ständige Assoziation Verbrecher mit Ausländern ist das Perfide an der Strategie der rechten Nationalisten. Diese gleichen sich übrigens in allen Ländern.

Karl
schorsch
schorsch
Mitglied

Re: Abstimmung in der Schweiz, betreffend krimineller Ausländer!
geschrieben von schorsch
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 29.11.2010, 12:54:11


............................
wer raub, diebstahl, mord etc etc begeht, wird eben ausgewiesen.

.............................


geschrieben von karin2


Du bist also der Meinung, dass "Inländer" genau so ausgewiesen werden wie Ausländer?

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Mitglied_81b4260
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Re: Abstimmung in der Schweiz, betreffend krimineller Ausländer!
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf bongoline vom 29.11.2010, 15:16:21
bongoline, da du schreibst, dass du gegen die mit einer Verurteilung verbundene automatische Ausweisung eines ausländischen Schwerverbrecher bist, sind wir in dem Punkt einer Meinung.

Es gibt eine Unmenge von offenen Fragen, auf die die Initiatoren nicht im Entferntesten eingegangen sind (und die Hoffnung auf eine immer sehr sozial denkende Schweiz, so wie luchs es ausgedrückt hat, ist mir in diesem ausgesprochen sensiblen, menschenrechtsrelevanten Bereich zu wenig.)

Sicher ist, das die Schweiz sich keine Haftkosten sparen wird und sicher ist, dass Schwerverbrecher, so wie du sie angesprochen hast, z.B. Mörder und Vergewaltiger, bereits jetzt ausgewiesen werden können.

"Als "Ausländer", da fällt also auch ein Österreicher mit drunter, habe ich mich in dem Gastland so aufzuführen, dass ich mit dem Gesetz nicht in Konflikt komme.
", stimmt, bongoline, aber auch als Inländer habe ich mich so aufzuführen, dass ich in meinem Heimatland nicht mit dem Gesetz in Konflikt komme.
Es kann keine menschrechtlich haltbare juristische Forderung formuliert werden, dass sich Ausländer moralischer zu verhalten hätten und dass bei gleichen Vergehen härtere Strafen zulässig sind.

Ich schließe mich miriams Meinung an, dass diese Initiative in erster Linie den Konex Ausländer/bös/Sozialschmarotzer/Einbrecher/Verbrecher/Ausweisung weiter verhärten soll, und den Schweizern eine mundgerechte Erklärung für schwierige Entwicklungen bieten soll.
heinzdieter
heinzdieter
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Re: Abstimmung in der Schweiz, betreffend krimineller Ausländer!
geschrieben von heinzdieter
als Antwort auf Karl vom 29.11.2010, 12:52:36
Zitat:
von Karl: Zitat von Badische Zeitung
Neben Kapitalverbrechen sollen auch Schwarzarbeit oder Betrug bei der Sozialhilfe zur "Ausschaffung" führen, wie Abschiebung in der Schweiz genannt wird.


ASYLRECHT SCHWEIZ AUS WIKIPEDIA:

..Ausländische Personen, die Asylantrag in der Schweiz einreichen, werden als Asylsuchende bezeichnet und dürfen das Endes des Asylverfahrens in der Schweiz abwarten. Während des Verfahrens dürfen sie jedoch das Staatsgebiet der Schweiz nicht verlassen, können aber einer nicht selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, die von der kantonalen fremdenpolizeilichen Behörden bewilligt wird (Ausnahme bildet nur Kanton Solothurn, in dem die Asylsuchenden das erste Jahr nicht arbeiten dürfen). Wenn dem Asylgesuch entsprochen wird, wird man als anerkannter Flüchtling bezeichnet. Die von der Schweiz anerkannten Flüchtlinge können auf Anfrage beim BFM einen Reiseausweis für Flüchtlinge beantragen, nicht jedoch die Vorläufig Aufgenommenen, welche die Schweiz analog zu Asylsuchenden nicht verlassen dürfen...

Im Gegensatz zu der BRD dürfen die Asylanten m einer nichtselbstständigen Tätigkeit nachgehen.
Wenn sie schwarzarbeiten ( also den Hals nicht voll bekommen ) machen sie sich bewusst strafbar und setzen somit ihr Bleiberecht aus Spiel.
Soviel mir bekannt ist, sind die in der Schweiz gezahlten Löhne auch für Hilfsarbeiten auskömmlich.

Wenn Menschen egal aus welchen Gründen ihre Heimat verlassen und in einem Land mit u. U. anderer Kultursphäre um Asyl nachsuchen, aufgenommen werden oder ein Bleiberecht erhalten, dann wird erwartet, dass sie sich eigenständig integrieren und einen soliden Lebenswandel führen.

heinzdieter



Karl
Karl
Administrator

Re: Abstimmung in der Schweiz, betreffend krimineller Ausländer!
geschrieben von Karl
als Antwort auf heinzdieter vom 29.11.2010, 16:46:47
Hallo heinzdieter,

Du stimmst mir aber sicher zu, dass zu einem Schwarzarbeiter immer auch ein Auftraggeber gehört?

Karl
heinzdieter
heinzdieter
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Re: Abstimmung in der Schweiz, betreffend krimineller Ausländer!
geschrieben von heinzdieter
als Antwort auf Karl vom 29.11.2010, 16:57:23
Zitat:

Du stimmst mir aber sicher zu, dass zu einem Schwarzarbeiter immer auch ein Auftraggeber gehört?

Das ist einmal so.
Das Schweizer Gesetz hat dafür auch entsprechende Strafen vorgesehen.

heinzdieter

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