Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Abstimmung in der Schweiz, betreffend krimeller Ausländer!

Innenpolitik Abstimmung in der Schweiz, betreffend krimeller Ausländer!

bongoline
bongoline
Mitglied

Re: Abstimmung in der Schweiz, betreffend krimineller Ausländer!
geschrieben von bongoline
als Antwort auf miriam vom 29.11.2010, 13:00:22
Es ist ja nur umgangssprachlich, dass man das Wort Mimose gebraucht. An sich ist das für die Pflanze eine Beleidigung genauso wie oftmals Tierarten als Abwertung genannt werden, nur bei Tieren halte ich mich zurück Mimose verwende ich halt noch

Ich hoffe, die Mimose verzeiht es mir
bongoline
uki
uki
Mitglied

Re: Abstimmung in der Schweiz, betreffend krimineller Ausländer!
geschrieben von uki
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 29.11.2010, 12:54:11
Könnten wir nicht zufrieden sein, wenn bestimmte andere Länder es ebenso machen würden und ihre dortigen Angeklagten oder verurteilten Deutschen nach Deutschland abschieben würden?
Sofort natürlich, ohne lange Aufenthalte unter fragwürdigen Bedingungen in Untersuchungsgefängnissen aushalten zu müssen.

Wenn Mitleid der Grund ist, keine Abschiebung von Straftätern in ihr Heimatland (wie hier geschrieben: Folterland) anzuordnen, hätten wir erst recht das ganze Volk dieser Länder hier aufzunehmen.

Es ist ein seltsames Gefühl, die teilweisen bösen Argumente hier lesen zu müssen, nur weil nicht alle gleicher Meinung sind.

-uki-


pilli
pilli
Mitglied

Re: Abstimmung in der Schweiz, betreffend krimineller Ausländer!
geschrieben von pilli
es interesseirt mich trotz der sachdienlichen erklärungen von luchsi, weniger, ob...wann und wie die Schweizer die gesetzesbildung umsetzen werden; sondern vielmehr, das für mich erschreckende kriterium, wie hoch das abstimmungsergebnis ausgefallen ist.

das bestätigt meine seit jahren bestehende sorge ob des immer stärker werdenden rechtsruck in der gesellschaft und das europaweit. bereits vor jahren ausgelacht und angegriffen ob meiner entsprechenden hinweise und warnungen, die deutlichen anzeichen dafür zu bemerken, weiß ich heute, dass die schamgrenze, sich mit rechtsradikaler denke öffentlich zu outen, immer tiefer sinken wird.

da wird beruhigt, abgewiegelt und süßlicher schleim in die augen getropft, manches nicht zu bemerken; aber da wird offensichtlich nicht mit der denkfähigkit anderer gerechnet?

...

marina,

was die hartleibige liga der braun bezipfelten gartenzwerge betrifft, bin ich an deiner seite: je hehrer und christlicher der selbstgedrehte heiligenschein von den häuptern der sich berufen fühlenden glänzt, umso mehr ist hohe achtsamkeit gefragt.


--
pilli

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EehemaligesMitglied58
EehemaligesMitglied58
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Re: off topic Hat mit diesem Thema nur entfernt zu tun,
geschrieben von EehemaligesMitglied58
als Antwort auf Karl vom 29.11.2010, 11:26:40

ich habe den Richterspruch in Österreich genauso verstanden. Hema und gram haben aber, wenn nur ihr dümmlicher Hass auf Moslems befriedigt wird, keinerlei Rechtsempfinden.

Karl

Karl, nochmals extra für Dich, weil Du anderen undifferenzierte diskussionen vorwirfst, wenns um den Islam geht, aber nur guten Islam und böse Nichtislamanhänger kennst.
Ich bin kein dümmlicher Moslemhasser, aber langsam scheint mir, daß Du einen dümmlichen Hass auf mich und alle hier empfindest, die Dir und Deinen "echos" in dieser sache nicht folgen.
Du mußt schon erlaube und dulden können, daß es außer Dir auch noch menschen gibt, die denken können und wenn Du mal denken möchtest, dann denk mal darüber nach warum Du bei diesen dingen immer weit weg von der mehrheitsmeinung liegst.
Was denkst Du, wie eine solche abstimmung in D ausgehen würde und die würde noch schlechter für Dich laufen, wenn Du Deine diffamierungen öffentlich machst und damit eine große mehrheit der menschen beleidigst.
Karl
Karl
Administrator

Re: off topic Hat mit diesem Thema nur entfernt zu tun,
geschrieben von Karl
als Antwort auf EehemaligesMitglied58 vom 29.11.2010, 12:59:22
@ gram,


für Dich besonders langsam: Bei hemas erster Erwähnung des Vorfalls hat sie den Wunsch geäußert, dass "Auch jene betenden Muslime, samt österr. Richter !! die jodelnde Österreicher bei Gericht verklagen" in die Wüste geschickt werden sollten. Damit hat hema die Anrufung eines österreichigen Gerichts durch Moslems als hinreichenden Ausweisungsgrund anerkannt. Dazu sage ich "Pfui Teufel".

Dein und hemas mangelndes Rechtsbewusstsein, das - wenn ich Deinen wirren Beitrag lese - einfach z. T. darauf beruht, dass Du vieles nicht richtig begreifst, habe ich festgestellt. Dabei bleibe ich.

Karl
miriam
miriam
Mitglied

Re: Abstimmung in der Schweiz, betreffend krimineller Ausländer!
geschrieben von miriam
als Antwort auf Karl vom 29.11.2010, 12:52:36
Auszüge aus dem Wortlaut der "Ausschaffungsinitiative" und der von der Schweizerischen Volkspartei (SVP) vorgelegten Gesetzesänderungen:

"Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert: Sie [die Ausländerinnen und Ausländer] verlieren unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz, wenn sie:

wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, wegen einer Vergewaltigung oder eines anderen schweren Sexualdelikts, wegen eines anderen Gewaltdelikts wie Raub, wegen Menschenhandels, Drogenhandels oder eines Einbruchsdelikts rechtskräftig verurteilt worden sind

oder

missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben.

[...]

Ausländerinnen und Ausländer, die [...] ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz verlieren, sind von der zuständigen Behörde aus der Schweiz auszuweisen und mit einem Einreiseverbot von 5 bis 15 Jahren zu belegen. Im Wiederholungsfall ist das Einreiseverbot auf 20 Jahre anzusetzen.

Wer das Einreiseverbot missachtet oder sonstwie illegal in die Schweiz einreist, macht sich strafbar."

Dies ist also ein Teil des Textes der "Ausschafungsinitiative".

Dem Material von epd / se entnommen:

Nach Einschätzung von Experten könnte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg die Pläne als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention einstufen.
Besonders die mögliche Ausweisung in Folterländer könnte rechtlich unhaltbar sein. Auch könnten UN-Organe wie der UN-Menschenrechtsrat monieren, dass die Initiative gegen die UN-Anti-Folterkonvention verstößt. "Niemand darf in ein Land ausgeschafft werden, in dem ihm Tod und Folter drohen", betonte Justizministerin Sommaruga. Die Christlichdemokratische Volkspartei (CVP) betonte unterdessen, sie wolle möglichst viele ihrer Vorstellungen in die neuen Gesetze einbringen. Die CVP hatte maßgeblich am Gegenvorschlag des Parlaments zu der Ausschaffungsinitiative mitgewirkt, Die Schweizer hatten aber den Gegenvorschlag mit rund 54 Prozent abgelehnt. "Am Schluss werden wir ein Gesetz haben, das nahe am Gegenvorschlag ist", sagte eine CVP-Sprecherin.

Die Unterstreichung stammt von mir.

Von Miriam ins Forum gesetzt.


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lupus
lupus
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Re: Abstimmung in der Schweiz, betreffend krimineller Ausländer!
geschrieben von lupus
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 27.11.2010, 21:09:11
Toll die Rhetorik!
Es wird ein Mengenproblem in die Diskussion gestellt und halli vergleicht sofort den Einzelfall.Und dann dieser Schlußsatz:
"Schade das bei unseren Nachbarn die gleiche Dummheit und Ignoranz verbreitet ist wie hier."

Hier muß des "Sängers Höflichkeit" wirksam werden.
Mitglied_81b4260
Mitglied_81b4260
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Re: Abstimmung in der Schweiz, betreffend krimineller Ausländer!
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf bongoline vom 29.11.2010, 12:48:32
bongoline, das schein ein Mißverständnis zu sein: Der Staat erspart sich keineswegs die Kosten für die Haft, da eine automatische Ausweisung nach Absitzen der Haft vorgesehen ist.

Es könnte aber sein, dass die Schweiz auf der Welt noch ein einsames Archipel findet, um sich auch dieses Problem kostengünstig zu lösen.

Zu deinem Argument, ob ich als Angehöriger eines Opfers oder als Ladenbesitzer, dem ein Kaugummi gestohlen wurde, es verstehen würde, wenn nach Absitzen der Haft eine Einzelfallprüfung zur Ausweisung stattfinden muß, möchte ich folgendes sagen:

Ich würde es genausowenig oder genausogut verstehen wie die Tatsache, dass ich mich in einem von mir geführten Zivilprozeß um Schadensersatz kümmern muß.

Inländer: Verurteilung nach Strafgesetz
Ausländer: Verurteilung nach Strafgesetz und automatische Ausweisung

Das heißt, für ein und dasselbe Vergehen gibt es abhängig vom persönl. Stand des Verurteilten unterschiedliche Bestrafungen.
Das kann man nur ausgesprochen schwer, ich persönlich denke gar nicht, mit Menschenrechten vereinbaren.




lupus
lupus
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Re: Abstimmung in der Schweiz, betreffend krimineller Ausländer!
geschrieben von lupus
als Antwort auf Karl vom 29.11.2010, 12:25:51
Nach Karl's Ansicht absolute Gleichbehandlung!
Nun müßten die Schweizer, wenn sie dieser folgen ja die schweizer Kriminellen ausweisen. Aber wohin mit ihnen? Die Engländer hatten früher ,als sie die Probleme nicht beherrschten, Australien.
EehemaligesMitglied58
EehemaligesMitglied58
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Re: off topic Hat mit diesem Thema nur entfernt zu tun,
geschrieben von EehemaligesMitglied58
als Antwort auf Karl vom 29.11.2010, 13:15:41

Dein und hemas mangelndes Rechtsbewusstsein, das - wenn ich Deinen wirren Beitrag lese - einfach z. T. darauf beruht, dass Du vieles nicht richtig begreifst, habe ich festgestellt. Dabei bleibe ich.

Karl

Na Toll Karl, also ich begreife nix und mein rechtsbewußtsein ist mangelhaft.
Nun frag ich Dich mal in welchem meiner beiträge ich eine ausweisung der von Hema beschriebenen Moslems und des richters gefordert habe?
Dann frage ich Dich noch inwieweit mein beitrag wirr oder verworren sein soll, wenn ich Eure reaktion auf diesen nacbarschaftsstreit völlig überzogen finde.
Wieso und wer hat die Moslems denn an der ausübung ihrer religion gehindert?
Und wenn die Moslems ihre Muezzinrufe extra per lautsprecher nach draußen geleitet haben, warum soll dann der Jodler sich nicht ebenso gestört gefühlt haben und wann ist rasenmähen überhaupt in Österreich erlaubt und muß das jetzt nach den betzeiten der Moslems neu geregelt werden?
Da fällt mir noch ein, wenn die Muezzinrufe tatsächlich wie eine schlechte kopie des jodelns klingen, könnten sich dann nicht auch die deutschen und Österreichischen und Schweizer jodler und deren vereine durch die Muezzinrufe verarscht oder gestört vorkommen und hätten sie dann nicht auch das recht
dagegen zu klagen?


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