Forum Politik und Gesellschaft Innenpolitik Abstimmung in der Schweiz, betreffend krimeller Ausländer!

Innenpolitik Abstimmung in der Schweiz, betreffend krimeller Ausländer!

Mitglied_81b4260
Mitglied_81b4260
Mitglied

Re: Abstimmung in der Schweiz, betreffend krimineller Ausländer!
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 30.11.2010, 10:59:28
Im Übrigen: Im Kern geht es um den Erhalt eines Rechtsstaats. Und dass solche Bestimmungen, wenn sie denn umgesetzt würden, einem Rechtsstaat nicht mehr gemäß sind, das wirst du einsehen, vermute ich, denn du bist eine intelligente Frau.
Also was wollt ihr? Einen Rechtsstaat oder eine Gartenzwergenkolonie?

Aber meine Forderung zum Erhalt eines Rechtsstaats lasse ich mir nicht nehmen. Weder von dir noch von anderen, denen offenbar nicht klar ist, was sie aufs Spiel setzen, wenn sie dessen Aushöhlung befürworten.


Es ist hier wiederholt angeklungen, dass Stellungnahmen gegen oder für diese Schweizer Initiative in eine Stellungnahme für oder gegen Kriminelle beinhaltet, gegen oder für die Opfer.

Es ist aber im Wesentlichen ein Entscheid über ein Rechtssystem.

Wenn die Schweizer also der Meinung sind, dass weder die Europäische Menschenrechtskonvention noch die UNO-Konventionen über Migranten und EU-Vereinbarungen für sie eine Richtschnur sind, an der nationale Gesetze ausgerichtet werden müssen, dann ist der Audruck "Gartenzwergenkolonie" sicher berechtigt.

Warum ich mich überhaupt hier einmische, hat folgende drei Gründe:

1. Die Einhaltung der Menschenrechte in einem Rechtsstaat muß durch dessen Gesetze gewährleistet sein. Laut Experten ist die Einzelfallprüfung rechtsstaatlicher Standard - es sei denn, man will ständig vor dem Menschengerichtshof prozessieren. Was, wenn nicht Rechtstaatlichkeit, unterscheidet unsere Staaten von so vielen auf der Welt. Sollen diese wirklich nachahmenswerte Beispiele für hiesige Gesetzgebung sein?

2. Der unerhörte Auftrieb, den nun rechtsextreme Parteien, erhalten. Für Österreichs Rechtsparteien ist das Votum der Eidgenossen ein gefundenes Fressen: "Die Schweizer zeigen uns vor, wie es geht", kommentierte FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache das Ergebnis der Volksabstimmung und befeuert damit das für 2011 geplante Volksbegehren "Österreicher zuerst".

Nun, das was Strache verschweigt ist die Tatsache, dass im Schnitt täglich 60 Ausländer, die ihre unbedingte Strafe von mindestens 3 Monate abgesessen haben, ausgewiesen werden. Laut Innenministerium wurde 2010 gegen 3676 Ausländer in Österreich ein Aufenthaltsverbot ausgesprochen - bei mehr als der Hälfte wegen rechtskräftiger Verurteilungen.

Nicht nur Verurteilungen ab drei Monaten unbedingter Haft können zur Ausweisung führen. Auch schwere Verwaltungsübertretungen wie alkoholisiertes Fahren ohne Führerschein mit Unfallfolge, Geheimprostitution oder Finanzvergehen können ein Aufenthaltsverbot zur Folge haben. Diese Bestimmungen gelten für alle Ausländer in Österreich: Bürger anderer EU-Staaten sind genau so betroffen wie Asylwerber etwa aus Afrika.

3. Fakt ist aber auch, dass ein Großteil der Einbrüche und Diebstähle auf das Konto von "Kriminaltouristen" und nicht auf das von hier lebenden Migranten geht. Ihnen wird man auch mit Ausweisung nach Schweizer Art nicht Herr. Durch die Vordertür abgeschoben, kommen sie durch die Hintertür wieder herein.


luchs35
luchs35
Mitglied

Re: Abstimmung in der Schweiz, betreffend krimineller Ausländer!
geschrieben von luchs35
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 30.11.2010, 12:06:05
Wenn die Schweizer also der Meinung sind, dass weder die Europäische Menschenrechtskonvention noch die UNO-Konventionen über Migranten und EU-Vereinbarungen für sie eine Richtschnur sind, an der nationale Gesetze ausgerichtet werden müssen, dann ist der Audruck "Gartenzwergenkolonie" sicher berechtigt.
geschrieben von Mart:


Richtig, Mart, hier kann ich jedes Wort unterstreichen. Aber das trifft genau auf diese Schweizer Abstimmung nicht zu. Denn diese Initiative ist ja nichts anderes als ein Wunsch des Volkes, dass bereits bestehende Gesetze endlich auch einmal angewandt werden. Hier liegt nämlich der Hund begraben. Der ganze Zirkus wäre nie zustande gekommen, hätten Politiker und Behörden die bereits bestehenden Gesetze nicht ignoriert oder verschlafen.
Ein "gefundenes Fressen" für die SVP ,die übrigens erst seit knapp 10 Jahren besteht, um den Zorn im Volk aufzugreifen für eigene Zwecke, denn sie stehen im Wahlkampf! Sie hat prompt mit ihrer Verschärfung noch eines draufgesetzt- aber an den bereits abgeschlossenen Konventionen kommt sie damit nicht vorbei.

Nun ist es eben so, dass das Parlament den klaren Auftrag hat, diese Initiative den Möglichkeiten anzupassen - auch gegen die Interessen der SVP, denn es ist jedem !! absolut klar, dass die internationalen Verträge und Abmachungen über die Menschenrechtskonventionen etc. eingehalten werden müssen. Es wird also keinen rechtsfreien Raum geben, wie nun geargwöhnt wird.
Deshalb hält sich auch die EU mit ihrer Kritik sehr zurück.

In einem aber stimme ich uneingeschränkt zu : es gibt- nicht nur- in Europa einen Trend nach rechts. Ich schreibe es den Regierungen zu, die über die Köpfe ihrer Völker hinwegregieren. Die Globalisierung, die Wirtschafts-und Finanzkrise wecken Ängste, und die Politiker schüren diese teilweise noch, indem sie sie bagatellisieren und vor allem nicht zuhören. Das nützt den populistischen Fängern, die rechtsaussen ihre Schafe holen.

Mich wundert übrigens, dass noch keiner über die an sich wichtigere Abstimmung am letzten Sonntag betreffs "Steuergerechtigkeit" aufgeheult hat. Für mich ein klarer Beweis, dass die wenigsten Diskutanten mit dem Sinn der Initiativen in der Schweiz vertraut sind.

Aber nun wende ich mich wieder wichtigeren Dingen zu.

Luchs




marianne
marianne
Mitglied

Re: Abstimmung in der Schweiz, betreffend krimineller Ausländer!
geschrieben von marianne
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 28.11.2010, 23:06:03
Den ganzen Thread nochmals zu lesen..,
das ist ein Horror..

"Hartlieb" schrieb hier. (Vergessen wir ihn...)

Aber Hartlieb ist nicht mit Silesioidentisch!
-Gut, Silesio kann sich selber wehren.

Dass er es nicht tat, spricht für ihn.

-Lars schrieb irgendwo sinngemäß, "hätte ich nur diesen Thread nicht angefangen"...!

Das kann mensch glauben...oder sehen, wie sie/er das mag.

Anzeige

Re: Abstimmung in der Schweiz, betreffend krimineller Ausländer!
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 30.11.2010, 12:06:05
Danke mart, dein Beitrag ist eine reine Wohltat. Endlich versteht jemand, was ich gemeint habe (außer Karl und Pilli natürlich). Und obendrein bringst du auch noch sehr gute Argumente, die voll und ganz im Einklang stehen mit den Aussagen von Menschenrechtsgruppen.
olga64
olga64
Mitglied

Re: Abstimmung in der Schweiz, betreffend krimineller Ausländer!
geschrieben von olga64
als Antwort auf luchs35 vom 30.11.2010, 11:32:00
Und deshalb strömten auch in den letzten Jahren 200 000 Deutsche in die Schweiz - überwiegend aus dem Osten- um wieder eine Perspektive zu bekommen, die sie in ihrer Heimat nicht mehr hatten.

Mit 25 % Ausländeranteil hat die Schweiz wohl mehr ausländische "Herbergesuchende" aufgenommen als irgendein anderes europäisches Land. Und gibt zudem mehr Grenzgängern Arbeit als sämtliche Nachbarn.


Luchs

In den 200.000 Deutschen, die in der Schweiz arbeiten, sind diverse Gruppen von Berufstätigen inkludiert: zum einen Hochqualifizierte, die als Mediziner in Kliniken oder als Wissenschaftler an Universitäten arbeiten; zum anderen grossenteils saisonale Arbeitskräfte in der Gastronomie und in anderen niedrigqualifizierten Hilfsjob, wofür keine Berufsausbildung nötig ist.. Letztere wurden nicht unbedingt aus reiner Schweizer Menschenfreude angeheuert; es finden sich keine Schweizer, die diese Jobs machen wollen. Umgekehrt haben Niedrigqualifizierte in unserem Land und hier im Besondern im Ostteil keine grossen Chancen. In der Schweiz zahlen diese Leute Steuern und Sozialabgaben - für uns ist es gut, da sie keine Sozialleistungen vom deutschen Steuerzahler beanspruchen und unseren Sozialhaushalt nicht weiter nach oben treiben.

WAs mich verunsichert, ist die fehlende Definition "kriminelle Ausländer" in der Schweiz. Sind hier auch die Steuerkriminellen gemeint, die z.B. versuchen, ihr Vermögen am deutschen Fiskus vorbei in der Schweiz zu bunkern? Oder werden diese nach wie vor von Sanktionen ausgenommen? Olga
luchs35
luchs35
Mitglied

Re: Abstimmung in der Schweiz, betreffend krimineller Ausländer!
geschrieben von luchs35
als Antwort auf olga64 vom 30.11.2010, 15:10:50
WAs mich verunsichert, ist die fehlende Definition "kriminelle Ausländer" in der Schweiz. Sind hier auch die Steuerkriminellen gemeint, die z.B. versuchen, ihr Vermögen am deutschen Fiskus vorbei in der Schweiz zu bunkern? Oder werden diese nach wie vor von Sanktionen ausgenommen? Olga
geschrieben von Olga:


Die Frage ist einfach zu beantworten. Sowie ein deutscher Steuerflüchtling wie z. Bsp. Herr Zumwinkel in der Schweiz eine kriminelle Tat begeht wird er rechtskräftig verurteilt und abgeschoben - sofern das Gericht ein Mindeststrafmass von 2 Jahren unbedingt verhängt hat. Dass er sich in Deutschland praktisch "freigekauft" hat ist hier nicht relevant. Einreisen auf Dauer darf aber so jemand nur, wenn absolut gewährleistet ist, dass er nicht anschliessend dem Schweizer Staat auf der Tasche liegt. Da besteht aber wohl kaum Gefahr.
Straffällig geworden in Deutschland oder einem anderen Land ist doch nicht Sache der Schweiz, ausser es besteht ein berechtigter, gerichtlich festgestellter Beschluss, dass ein Schwerverbrechen vorliegt. Da gibt es feste internationale Abkommen.

Bis jetzt ist es so, dass ausgewiesen nur jemand werden kann, der von einem Schweizer Gericht mit mindestens 2 Jahren unbedingt verurteilt wurde, seine Strafe voll abgesessen hat und dann erst abgeschoben wird. Ein Richter wird schon genau hinsehen, wen er so verdonnert, dass er Gefahr läuft, das Land verlassen zu müssen.

Um 2 Jahre unbedingt zu bekommen muss also schon mehr als ein kleiner Ladendiebstahl vorliegen, vor allem, wenn es sich um eine Ersttat handeln sollte. Bagatellfälle kann man also getrost vergessen. Das wird auch nach dieser Abstimmung so bleiben. Da ändern auch SVP -Wünsche nichts.

Und um auch noch auf die vielzitierten Schwarzarbeiter zu kommen: Wisst ihr eigentlich, wieviele Schwarzarbeiter durch Schlepperbanden in die europäischen Länder - auch die Schweiz- einreisen? Der Schaden an den mittelständischen oder Handwerksbetrieben ist enorm. Keine Frage, dass jene Betriebsinhaber genauso hart bestraft werden , wenn sie Schwarzarbeiter einstellen. Nur Schweizer können nun mal nicht ausgewiesen werden - so wenig wie Deutsche aus Deutschland!

Ungerechtigkeiten wird es wie überall aber wohl immer geben, das möchte ich nicht ausschliessen.

Ich hoffe, dass ich korrekte Fragen so langsam alle beantwortet habe.

Luchs


Anzeige

olga64
olga64
Mitglied

Re: Abstimmung in der Schweiz, betreffend krimineller Ausländer!
geschrieben von olga64
als Antwort auf luchs35 vom 30.11.2010, 16:45:25

Die Frage ist einfach zu beantworten. Sowie ein deutscher Steuerflüchtling wie z. Bsp. Herr Zumwinkel in der Schweiz eine kriminelle Tat begeht wird er rechtskräftig verurteilt und abgeschoben - sofern das Gericht ein Mindeststrafmass von 2 Jahren unbedingt verhängt hat. Dass er sich in Deutschland praktisch "freigekauft" hat ist hier nicht relevant. Einreisen auf Dauer darf aber so jemand nur, wenn absolut gewährleistet ist, dass er nicht anschliessend dem Schweizer Staat auf der Tasche liegt.

Und um auch noch auf die vielzitierten Schwarzarbeiter zu kommen: Wisst ihr eigentlich, wieviele Schwarzarbeiter durch Schlepperbanden in die europäischen Länder - auch die Schweiz- einreisen? Der Schaden an den
Ungerechtigkeiten wird es wie überall aber wohl immer geben, das möchte ich nicht ausschliessen.



Luchs
Danke Luchs für die viele Arbeit, die sich mit meiner kleinen, zugegeben provokative Frage gemacht haben. Beispiel Zumwinkel hinkt jedoch gewaltig: Herr Z. hat seine Burg in Italien - nur sein Geld ging nach Liechtenstein. Jetzt wohnt er - glaube ich - in England.
Und von den bejammerten Schwarzarbeitern profitiert auch die Schweiz,da diese Menschen ja für sehr wenig Geld ungeliebte Arbeiten verrichten. Dies ist auch mit der Heuchelei in den USA an der mexikanischen Grenze zu vergleichen, wo zwar versucht wird, diese nicht einreisen zu lassen, umgekehrt aber ganze Industriezweige die Niedriglohnkosten in ihren Kalkulationen führen.
Und last not least - es ist ja wohl in der Schweiz so,dass jetzt ein Gesetz vorbereitet wird, um die Definition Kriminell zu etablieren. Dies kann bis zu 5 Jahren dauern - bis dahin fliesst sicher noch viel Gletscherwasser von den Schweizer Bergen, oder? Olga
luchs35
luchs35
Mitglied

Re: Abstimmung in der Schweiz, betreffend krimineller Ausländer!
geschrieben von luchs35
als Antwort auf olga64 vom 30.11.2010, 16:51:43
Und um auch noch auf die vielzitierten Schwarzarbeiter zu kommen: Wisst ihr eigentlich, wieviele Schwarzarbeiter durch Schlepperbanden in die europäischen Länder - auch die Schweiz- einreisen? Der Schaden an den mittelständischen oder Handwerksbetrieben ist enorm. Keine Frage, dass jene Betriebsinhaber genauso hart bestraft werden , wenn sie Schwarzarbeiter einstellen. Nur Schweizer können nun mal nicht ausgewiesen werden - so wenig wie Deutsche aus Deutschland!

Ungerechtigkeiten wird es wie überall aber wohl immer geben, das möchte ich nicht ausschliessen.
geschrieben von Luchs:


Und jetzt bin ich pingelig und erlaube mir das Zitat richtigzustellen

Luchs

miriam
miriam
Mitglied

Re: Abstimmung in der Schweiz, betreffend krimineller Ausländer!
geschrieben von miriam
als Antwort auf olga64 vom 30.11.2010, 16:51:43

Dies kann bis zu 5 Jahren dauern - bis dahin fliesst sicher noch viel Gletscherwasser von den Schweizer Bergen, oder? Olga


Mein frommer Wunsch dazu: es soll genügend Gletscherwasser fließen, um einige Seen zu bilden.
Darin halten sich, rein zufällig, die Initiatoren der Ausschaffungsinitiative auf - die leider Nichtschwimmer sind.

Ja - so sieht mein Vorschlag aus, wenn ich milde gestimmt bin...

Miriam
Medea
Medea
Mitglied

Re: Abstimmung in der Schweiz, betreffend krimineller Ausländer!
geschrieben von Medea
als Antwort auf luchs35 vom 30.11.2010, 14:07:48
Mein ganz spezielles Dankeschön an Dich Luchs.
Du hast gute Aufklärungsarbeit geleistet - ein Volksbegehren wie es
in der Schweiz üblich ist mit all seinen Hindernissen, bevor es überhaupt
zu einer Gesetzesvorlage kommt - kann ich mir durchaus auch in Deutschland vorstellen. So ein Volksbegehren ist ja immer erst einmal ein Stimmungsbild einer kochenden Volksseele, wenn das Faß überläuft und sich die Gefühlslage breit macht, nun reicht es aber, so nicht weiter mit uns .... und
damit ein nicht mehr zu überhörender Warnschuß an die Politik.

M.




Anzeige