Graphik und Videos Videos mit Musik untermalen - Was geht rechtlich?
der sicherste weg wäre meines wissens nach, die videos bei youtube hochzuladen und dann erst im ST vorzustellen?
Wenn ich dazu anmerken darf: in Form des Links im ST vorstellen.
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susannchen
Re: Videos mit Musik untermalen - Was geht rechtlich?
In meinem Falle ist die Musik sogar Gema frei.
Tja......
n.
Umso besser, so bist du fein raus!
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susannchen
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susannchen
Re: Videos mit Musik untermalen - Was geht rechtlich?
davon ninna
schrieben doch bereits angelottchen und karl, dass es GEMA freie musik hat, die auf vielen cds zu erwerben ist!
vielleicht hast du diese hinweise überlesen ninna,
denn dazu braucht es keine besondere erlaubnis des künstlers, wie du leicht feststellen kannst, wenn du den link von karl und angelottchen öffnest.
--
pilli
schrieben doch bereits angelottchen und karl, dass es GEMA freie musik hat, die auf vielen cds zu erwerben ist!
vielleicht hast du diese hinweise überlesen ninna,
denn dazu braucht es keine besondere erlaubnis des künstlers, wie du leicht feststellen kannst, wenn du den link von karl und angelottchen öffnest.
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pilli
Re: Videos mit Musik untermalen - Was geht rechtlich?
Ja, mehrfach abgesichert.
Gilt aber nur im Falle dieser Clips, sonst nicht.
n.
Gilt aber nur im Falle dieser Clips, sonst nicht.
n.
irrtum britt, die blogs sind öffentlich lesbar und nicht nur von angemeldeten mitgliedern! der blog-raum, britt
ist nur deiner meinung nach ein geschützter raum...tatsächlich sind die videos über google aufrufbar. teste das doch mal und gib: britt, video, seniorentreff ein und watt erscheint, für jeden und nicht nur für angemeldete sichtbar:
" Da flattert er...."
aber entscheiden darfst du, wie weit du dich in die netze bözer, abmahnbereiter user begeben möchtest; die soll es in foren und im netz haben!
@ pilli
Deine Postings rütteln mich wach, will ich doch immer (mir gegenüber) ein Auge zudrücken... Brrr - tatsächlich, da flattert er... nur gut, dass auf den Schmetterling niemand ein Urheberrecht besitzt... Eine resultierende Frage: Abmahnung - das klingt so harmlos. Man wird gewarnt? Antwort: Nun ja, dann löscht man eben.
ist nur deiner meinung nach ein geschützter raum...tatsächlich sind die videos über google aufrufbar. teste das doch mal und gib: britt, video, seniorentreff ein und watt erscheint, für jeden und nicht nur für angemeldete sichtbar:
" Da flattert er...."
aber entscheiden darfst du, wie weit du dich in die netze bözer, abmahnbereiter user begeben möchtest; die soll es in foren und im netz haben!
@ pilli
Deine Postings rütteln mich wach, will ich doch immer (mir gegenüber) ein Auge zudrücken... Brrr - tatsächlich, da flattert er... nur gut, dass auf den Schmetterling niemand ein Urheberrecht besitzt... Eine resultierende Frage: Abmahnung - das klingt so harmlos. Man wird gewarnt? Antwort: Nun ja, dann löscht man eben.
@britt,
es gibt inzwischen anwalt büros, die sich ausschliesslich mit urheberrecht in netz beschäftigen.
seriöse, und weniger seriöse.
ich hab mal von urzeiten ein beitrag reingestellt, wegen *marions kochbuch*.
die dame liess sich rezepte von user senden, und anschliessend mahnte sie ihrerseits die urheber die eingesendete rezepte ab, wenn die es gewagt haben, ihre eigene werke woanders zu veröffentlichen.
ich hab eine sehr gute seite gefunden zu musik urheberrechte.
ich wiess nicht, ob du den sänger sting kennst, ich denke ja.
hör dir bitte seinen song *russian* an, und schau dir den cover sehr genau an.
sting verwendet ein paar takte von sergej prokofjew dort, und auf der cover steht es ganz genau.
lange zeit geisterte ein irrtümliche meinung, man durfte 4-5 takte von jede bekannte werk, gebührenfrei und ohne schutzrechte verwenden, wenn du mein link aufmerksam liest, dem ist es nicht so.
--
eleonore
es gibt inzwischen anwalt büros, die sich ausschliesslich mit urheberrecht in netz beschäftigen.
seriöse, und weniger seriöse.
ich hab mal von urzeiten ein beitrag reingestellt, wegen *marions kochbuch*.
die dame liess sich rezepte von user senden, und anschliessend mahnte sie ihrerseits die urheber die eingesendete rezepte ab, wenn die es gewagt haben, ihre eigene werke woanders zu veröffentlichen.
ich hab eine sehr gute seite gefunden zu musik urheberrechte.
ich wiess nicht, ob du den sänger sting kennst, ich denke ja.
hör dir bitte seinen song *russian* an, und schau dir den cover sehr genau an.
sting verwendet ein paar takte von sergej prokofjew dort, und auf der cover steht es ganz genau.
lange zeit geisterte ein irrtümliche meinung, man durfte 4-5 takte von jede bekannte werk, gebührenfrei und ohne schutzrechte verwenden, wenn du mein link aufmerksam liest, dem ist es nicht so.
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eleonore
Hallo Susannchen,
so sehr ich von Deinen Kenntnissen über PC angetan bin, ist mir hier Deine Fragestellung unklar:
"Wie haltet ihr es damit und wie ist eure Rechtsauffassung dazu?"
Es gibt das Urheberrecht und man kann sich daran halten oder es verletzen. Eindeutig ist Deine Aussage über die Anwendung im privaten Bereich, da gibt es keine Probleme. Kritisch kann es schon werden, wenn die Nachbarschaft zur Filmvorführung eingeladen wird, das kann es bereits wegen öffentlicher Vorführung zur Klage kommen, und hier kommt der Richter zu Wort.
Als Videoamateur bin ich vereinsmässig organisiert, der Verein gehört einem Dachverband an, über diesen wieder kann ich Hintergrundmusik von Verlagen verwenden mit der Einschränkung, öffentliche Vorführungen nur im Rahmen von Vereinsveranstaltungen abhalten zu können.
Und dann gibt es nätürlich GEMA-freie Musik zu kaufen, aber auch hier ist das Kleingedruckte zu beachten.
Also fasse ich Deine Frage so auf: Haltet ihr euch an das Gesetz oder nicht? Oder habe ich da etwas missverstanden?
Es könnte natürlich auch gemeint sein: Was habt ihr bei Nichteinhaltung des Urheberrechtes für Erfahrungen? Kurz gesagt: Mir ist nur ein einziger Fall bekannt, dass jemand verurteilt wurde. Der Gute hatte (in diesem Fall) das Pech, dass er bei einem Videowettbewerb der ersten Platz erreichte, dafür zahlte er dann später, als der Film noch anderswo vorgeführt wurde, so um die 3500 Euro Strafe. Warum? Er hatte mit der verwendeten Hintergrundmusik das Urheberrecht verletzt.
Dies also sind so meine Gedanken zu Deinem Beitrag.
Gruss Erwin.
so sehr ich von Deinen Kenntnissen über PC angetan bin, ist mir hier Deine Fragestellung unklar:
"Wie haltet ihr es damit und wie ist eure Rechtsauffassung dazu?"
Es gibt das Urheberrecht und man kann sich daran halten oder es verletzen. Eindeutig ist Deine Aussage über die Anwendung im privaten Bereich, da gibt es keine Probleme. Kritisch kann es schon werden, wenn die Nachbarschaft zur Filmvorführung eingeladen wird, das kann es bereits wegen öffentlicher Vorführung zur Klage kommen, und hier kommt der Richter zu Wort.
Als Videoamateur bin ich vereinsmässig organisiert, der Verein gehört einem Dachverband an, über diesen wieder kann ich Hintergrundmusik von Verlagen verwenden mit der Einschränkung, öffentliche Vorführungen nur im Rahmen von Vereinsveranstaltungen abhalten zu können.
Und dann gibt es nätürlich GEMA-freie Musik zu kaufen, aber auch hier ist das Kleingedruckte zu beachten.
Also fasse ich Deine Frage so auf: Haltet ihr euch an das Gesetz oder nicht? Oder habe ich da etwas missverstanden?
Es könnte natürlich auch gemeint sein: Was habt ihr bei Nichteinhaltung des Urheberrechtes für Erfahrungen? Kurz gesagt: Mir ist nur ein einziger Fall bekannt, dass jemand verurteilt wurde. Der Gute hatte (in diesem Fall) das Pech, dass er bei einem Videowettbewerb der ersten Platz erreichte, dafür zahlte er dann später, als der Film noch anderswo vorgeführt wurde, so um die 3500 Euro Strafe. Warum? Er hatte mit der verwendeten Hintergrundmusik das Urheberrecht verletzt.
Dies also sind so meine Gedanken zu Deinem Beitrag.
Gruss Erwin.
Wie aus einigen Beiträgen zu erkennen ist, gibt es unterschiedliche Meinungen, das ist auch gut so!
Zu erkennen ist aber auch dass sich einige nicht ganz im klaren sind wo das Urheberrecht anfängt und wo es endet.
Das meinte ich in meiner Frage mit "wie ist euere Rechtsauffassung".
Die Diskussion soll dazu führen dass User/innen, die sich nicht so gut auskennen, Informationen bekommen was man darf und was man nicht darf.
Einzelne Erfahrungen sind dabei gerne gesehen.
Eigene Erfahrungen, was pasiert bei Verstössen, habe ich nicht, was aber im Netz und den Medien zu lesen ist,lässt mich noch vorsichtiger werden.
Ich halte die Fragestellung für eindeutig, du darfst das aber gerne anders sehen.
--
susannchen
Zu erkennen ist aber auch dass sich einige nicht ganz im klaren sind wo das Urheberrecht anfängt und wo es endet.
Das meinte ich in meiner Frage mit "wie ist euere Rechtsauffassung".
Die Diskussion soll dazu führen dass User/innen, die sich nicht so gut auskennen, Informationen bekommen was man darf und was man nicht darf.
Einzelne Erfahrungen sind dabei gerne gesehen.
Eigene Erfahrungen, was pasiert bei Verstössen, habe ich nicht, was aber im Netz und den Medien zu lesen ist,lässt mich noch vorsichtiger werden.
Ich halte die Fragestellung für eindeutig, du darfst das aber gerne anders sehen.
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susannchen
Richtig, das Urheberrecht ist eindeutig und es ist also zwecklos, darüber zu diskutieren, in welchem Umfang man sich daran halten sollte.
Bezüglich YouTube könnte hier aber etwas missverstanden werden, zumindest ist es mir so gegangen. Es heißt zwar, YouTube dürfe Werke so lange veröffentlichen, bis Jemand seine Rechte geltend macht, aber das gilt nur für YouTube selber. Derjenige, der ein geschütztes Werk dort einstellt, ist auch rückwirkend haftbar.
Zum Thema Abmahnung sei gesagt, dass eine Abmahnung keineswegs lediglich eine kostenlose Warnung ist, nach der man das veröffentlichte Werk einfach nur aus dem Internet nehmen muss. Es ist vielmehr so, dass solche Abmahnungen fast ausschließlich von vornherein mit zum Teil recht hohen Geldforderungen verbunden sind.
Was die Veröffentlichung angeht, liegt eine solche, wie der Name schon sagt, immer dann vor, wenn das Werk öffentlich zugänglich gemacht wird. Das gilt auch dann, wenn diese Zugänglichkeit sich nur auf einen Teil der Öffentlichkeit bezieht. Ausgenommen davon ist allenfalls der rein private Bereich, der Niemand anderem zugänglich ist. Aber auch da gibt es Grenzen. Wenn man zum Beispiel seine CDs im Internet abspeichert, und diesen Bereich so schützt, dass nur wenige Freunde darauf Zugriff haben, könnte dies eventuell trotzdem schon als Veröffentlichung interpretiert werden.
Wie ich selber das handhabe? Nun, seit die Abmahnwelle um sich gegriffen hat (also schon seit ein paar Jahren), habe ich sämtliche Elemente, die urheberrechtlich geschützt sind oder auch nur sein könnten, von meinen Internet-Seiten entfernt. Es gibt bei mir also zum Beispiel keine musikalische Untermalung per Midi-Dateien mehr. Auch Bilder, selbst wenn es nur Symbole waren, habe ich mittlerweile entfernt und bei Bedarf durch eigene ersetzt. Einzige Ausnahmen sind Symbole von Anbietern, die die Verwendung ausdrücklich erlauben und Werke von Urhebern, deren ausdrückliche Genehmigung ich mir zu diesem Zweck eingeholt habe.
Bezüglich YouTube könnte hier aber etwas missverstanden werden, zumindest ist es mir so gegangen. Es heißt zwar, YouTube dürfe Werke so lange veröffentlichen, bis Jemand seine Rechte geltend macht, aber das gilt nur für YouTube selber. Derjenige, der ein geschütztes Werk dort einstellt, ist auch rückwirkend haftbar.
Zum Thema Abmahnung sei gesagt, dass eine Abmahnung keineswegs lediglich eine kostenlose Warnung ist, nach der man das veröffentlichte Werk einfach nur aus dem Internet nehmen muss. Es ist vielmehr so, dass solche Abmahnungen fast ausschließlich von vornherein mit zum Teil recht hohen Geldforderungen verbunden sind.
Was die Veröffentlichung angeht, liegt eine solche, wie der Name schon sagt, immer dann vor, wenn das Werk öffentlich zugänglich gemacht wird. Das gilt auch dann, wenn diese Zugänglichkeit sich nur auf einen Teil der Öffentlichkeit bezieht. Ausgenommen davon ist allenfalls der rein private Bereich, der Niemand anderem zugänglich ist. Aber auch da gibt es Grenzen. Wenn man zum Beispiel seine CDs im Internet abspeichert, und diesen Bereich so schützt, dass nur wenige Freunde darauf Zugriff haben, könnte dies eventuell trotzdem schon als Veröffentlichung interpretiert werden.
Wie ich selber das handhabe? Nun, seit die Abmahnwelle um sich gegriffen hat (also schon seit ein paar Jahren), habe ich sämtliche Elemente, die urheberrechtlich geschützt sind oder auch nur sein könnten, von meinen Internet-Seiten entfernt. Es gibt bei mir also zum Beispiel keine musikalische Untermalung per Midi-Dateien mehr. Auch Bilder, selbst wenn es nur Symbole waren, habe ich mittlerweile entfernt und bei Bedarf durch eigene ersetzt. Einzige Ausnahmen sind Symbole von Anbietern, die die Verwendung ausdrücklich erlauben und Werke von Urhebern, deren ausdrückliche Genehmigung ich mir zu diesem Zweck eingeholt habe.