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skys
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RE: Zuzahlungsfreie Medikamente
geschrieben von skys
als Antwort auf Nordlicht 55 vom 05.08.2024, 00:52:52

Inwiefern wirst Du entmündigt, wenn Du Dein Rezept bekommst, sobald Du es haben willst??
Nordlicht55

Entmündigt nicht g aber es geht etwas Kontrolle verloren bzw. wird einem erschwert.
Ich weiß nicht, ob man es demnächst wirklich noch in Papierform bekommt - deutet sich ja an, dass man ganz davon wegkommt.
Ich sehe diese e-Rezepte auch eher skeptisch an.

Mit e sieht nicht mehr, was auf dem Rezept steht. Wenn jemand nicht beim Arzt sehr nachhakt, steht er unter Umständen in der Apotheke vor einer Überraschung. Mich würde das überhaupt nicht begeistern.
Gerade was die Generika betrifft, wird normalerweise versucht, sie immer an den Mann zu bekommen. Das wird meiner Meinung nach den Ärzten und Apothekern damit noch leichter gemacht.
Wenn man Pech hat, muss man dann wieder zum Arzt, wieder einen Termin und warten und diskutieren, warum und welches Medikament.
Kann mir da schon etwas mehr Ärger bei den Kranken vorstellen, die dann zwischen Apotheke und Arzt hin- und hergeschickt werden, bis sie müde sind. Kranke Menschen haben weder die Kraft noch die Energie, sich viel/lange zu wehren - von daher bin ich skeptisch, wie es sich entwickelt. Meine Phantasie kann dazu ein Bild malen, das mir überhaupt nicht gefällt...
Edita
Edita
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RE: Zuzahlungsfreie Medikamente
geschrieben von Edita
als Antwort auf BedeutungsLoser vom 04.08.2024, 21:05:10

Beim E-Rezept gilt das Gleiche wie zuvor auf Papier:
Setzt die Ärztin oder der Arzt hier einen digitalen Haken, darf das Präparat nicht gegen eine Alternative mit demselben Wirkstoff ausgetauscht werden. Gerade bei eventuellen Lieferengpässen kann das problematisch sein.

Deine Ärztin hat Dir nicht die Wahrheit gesagt, es gibt auch den digitalen Haken!

Apothekerinnen und Apotheker sind verpflichtet, vorrangig Arzneien abzugeben, für welche die Krankenkasse des Patienten einen Rabattvertrag mit Arzneimittelherstellern abgeschlossen hat.
Dies gilt nur dann nicht, wenn der Arzt "aut idem" auf dem Rezept ausschließt.


Edita

Nordlicht 55
Nordlicht 55
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RE: Zuzahlungsfreie Medikamente
geschrieben von Nordlicht 55
als Antwort auf skys vom 05.08.2024, 04:12:34
Inwiefern wirst Du entmündigt, wenn Du Dein Rezept bekommst, sobald Du es haben willst??
Nordlicht55
Entmündigt nicht g aber es geht etwas Kontrolle verloren bzw. wird einem erschwert.
Ich weiß nicht, ob man es demnächst wirklich noch in Papierform bekommt - deutet sich ja an, dass man ganz davon wegkommt.
Ich sehe diese e-Rezepte auch eher skeptisch an.

Mit e sieht nicht mehr, was auf dem Rezept steht. Wenn jemand nicht beim Arzt sehr nachhakt, steht er unter Umständen in der Apotheke vor einer Überraschung. Mich würde das überhaupt nicht begeistern.
Gerade was die Generika betrifft, wird normalerweise versucht, sie immer an den Mann zu bekommen. Das wird meiner Meinung nach den Ärzten und Apothekern damit noch leichter gemacht.
Wenn man Pech hat, muss man dann wieder zum Arzt, wieder einen Termin und warten und diskutieren, warum und welches Medikament.
Kann mir da schon etwas mehr Ärger bei den Kranken vorstellen, die dann zwischen Apotheke und Arzt hin- und hergeschickt werden, bis sie müde sind. Kranke Menschen haben weder die Kraft noch die Energie, sich viel/lange zu wehren - von daher bin ich skeptisch, wie es sich entwickelt. Meine Phantasie kann dazu ein Bild malen, das mir überhaupt nicht gefällt...
geschrieben von skys
@ skys,

also ich persönlich habe eher ein Problem mit der Elektronischen Patientenakte - aber das ist hier nicht das Thema.
I.d.R. werden ärztliche Verordnungen im Arztgespräch besprochen und die stehen dann auf dem Papierrezept ebenso wie auf dem E-Rezept.
Was nicht mehr vom Patienten gelesen werden kann, ist die jeweilige Dosierung des Präparates.
Aber seit jeher ist es Pflicht der Apotheke, diese Dosierung bei Abgabe zu besprechen und bei Bedarf auf der Packung zu vermerken.
Vor den unangenehmen Überraschungen waren Patienten auch mit dem Papierrezept nicht geschützt - wenn auf dem Rezept ein Präparat stand und sie in der Apotheke ein ganz anderes in die Hand bekamen...
Das geschieht aber nicht auf Betreiben der Artpraxen oder der Apotheker. Sondern auf Betreiben des Gesetzgebers und der Krankenkassen. 
Seit die KK Rabattverträge aushandeln dürfen, sind die Apotheken gesetzlich verpflichtet
konkret verordnete Medikamente auszutauschen und dafür ein Präparat abzugeben, für das die KK einen Rabattvertrag abgeschlossen hat.
Ärzte können das nur mit dem "Aut idem" Kreuzchen ausschließen, sind aber gleichzeitig zu Wirtschaftlichkeit bei ihren Verordnungen verpflichtet.
Das gilt zwar schon immer, aber auf Grund des Kostendrucks bei den KK werden die "Aut idem"-Verordnungen zunehmend kritisch gesehen.
Ärzte dürfen solche Verordnungen grundsätzlich  nur bei eindeutig medizinisch begründeten, nachvollziehbaren Ausnahmefällen (die entsprechend dokumentiert werden müssen) tätigen.
Solch einen Ausnahmefall hat Edita gestern beschrieben.
Wenden sie "Aut idem" häufiger an, geraten sie sehr schnell auf Antrag der KK in eine Wirtschaftlichkeitsprüfung und danach in Regress. Deshalb bleibt das bewusste Kreuzchen in aller Regel leer und die Apotheke hat ihrerseits die gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen, weil die sonst zur Übernahme der Mehrkosten verpflichtet wird.

Das alles hat zwar mit den unangenehmen Überraschungen mancher Patienten zu tun - aber nichts mit dem E-Rezept... und schon gar nichts mit "Massenmenschhaltung".

Katja

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skys
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RE: Zuzahlungsfreie Medikamente
geschrieben von skys
als Antwort auf Nordlicht 55 vom 05.08.2024, 14:14:35

Vor den unangenehmen Überraschungen waren Patienten auch mit dem Papierrezept nicht geschützt - wenn auf dem Rezept ein Präparat stand und sie in der Apotheke ein ganz anderes in die Hand bekamen...
Nordlicht55

So wie du es beschreibst, ist das ein anderes Problem. Nicht genug mit dem Arzt über das Medikament und Rezept gesprochen zu haben. Eine Apotheke darf dir eh nur das geben, was auf dem Rezept steht.
Erhält man das Rezept auf Papier, sieht man gleich, ob es richtig ausgefüllt ist (sofern man sich dafür interessiert) und kann noch beim Arzt in der Praxis "Moment mal" sagen und den Fehler korrigieren lassen.
Beim e-Rezept muss man im Gespräch nachhaken und hoffen, dass dann alles stimmt.
 
Müsste nochmals nachlesen, habe es wieder vergessen, aber es stellt sich die durchaus interessante Frage hinsichtlich der Abrechnung der Apotheke, wenn du ein Rezept für ein teures Medikament bringst und die Apotheke dir ein anderes, günstigeres Medikament in die Hand drückt ;-)
 
Solche Überraschungen hatten oder haben aber auch wenig mit Gesetzgeber und Krankenkassen zu tun, sondern schlicht mit deiner Kommunikation mit dem Arzt.
Solche Probleme hatte ich jedenfalls bisher nie. Eher, dass mal ein Kreuzchen fehlte.
 
Die Wirtschaftlichkeit steht bei allen hoch im Kurs.
Beim Arzt, der wegen seines Budgets spart, was teilweise zu Lasten der Patienten gehen kann.
Die Apotheken, die KK, die Kliniken, usw.
 
Ich könnte mir vorstellen, dass das "aut idem" evtl. fast ganz abgeschafft werden soll. Die Patienten muss man noch daran gewöhnen. Wird sich zeigen, ob und was Patientenvertreter bei anstehenden Umstellungen erreichen können.
 
Die e-Patientenakte ist ein Brocken - und mich keineswegs begeistert..
Das e-Rezept stimmt die Kunden schon mal darauf ein.
Sachte Umgewöhnung erhofft… g
 
Edita
Edita
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RE: Zuzahlungsfreie Medikamente
geschrieben von Edita
als Antwort auf skys vom 05.08.2024, 20:51:28
Zitat Skys:
Ich könnte mir vorstellen, dass das "aut idem" evtl. fast ganz abgeschafft werden soll. Die Patienten muss man noch daran gewöhnen. Wird sich zeigen, ob und was Patientenvertreter bei anstehenden Umstellungen erreichen können“



Un Gottes Willen, dann ginge das Elend bei meiner Tochter wieder an, das darf auf keinen Fall passieren und wird so schnell auch nicht passieren, denn  es gibt auch hier eine Ausschlußliste! 



Welche Medikamente dürfen nicht ausgetauscht werden?
Substitutionsausschlussliste
  • Antiepileptika: Carbamazepin (Retardtabletten) ... 
  • Antikoagulanzien: Phenprocoumon (Tabletten)
  • Herzwirksame Glykoside: Beta-Acetyldigoxin (Tabletten) ... 
  • Immunsuppressiva: Ciclosporin (Weichkapseln und Lösung zum Einnehmen) ... 
  • Opioid-Analgetika: ... 
  • Schilddrüsenhormone

Substitutionsausschlußliste 




Edita
 
skys
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RE: Zuzahlungsfreie Medikamente
geschrieben von skys
als Antwort auf Edita vom 05.08.2024, 21:25:39

Ich möchte dich nicht beunruhigern und es ist ja auch gut, dass es diese Ausschlussliste gibt.
Aber falls mal eine Medikamentenumstellung im Raum steht, wird ein Arzt evtl. gleich zu einem Ersatz ohne aut idem greifen, dass es genau diese Diskussion dann nicht mehr gibt. Die Erfahrung habe ich z. B. schon gemacht - bisher auch noch nicht umgestellt habe.
Das heißt in schätzungsweise einer halben Generationszeit ist diese Ausschlussliste evtl. abgeschafft.

PS: Danke für den Link


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