Forum Gesundheit und Fitness Gesundheit Zuzahlungsfreie Medikamente

Gesundheit Zuzahlungsfreie Medikamente

BedeutungsLoser
BedeutungsLoser
Mitglied

RE: Zuzahlungsfreie Medikamente
geschrieben von BedeutungsLoser
als Antwort auf Xalli vom 04.08.2024, 20:34:28
 

Begründung:
man dürfe nur auf die in den Rabattverträgen aufgeführten Medikamente ausweichen.
Und da wäre das zuzahlungsfreie Medikament leider nicht dabei.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. 😉

was durchaus möglich ist ohne ein Schelm zu sein, nicht alle Medikamenten Hersteller
haben mit den KK ein Abommen.

Xalli
Mir leuchtet nicht ein, dass das Gesundheitsministerium die Möglichkeit zur Entscheidung für zuzahlungsfreie Medikamente bewirbt, dass der Gesamtverband der gesetzlichen Krankenkassen 14-tägig tausende solche  Medikamente als zuzahlungsfrei veröffentlicht, und ich als Patient ein solches Medikament dann NICHT erhalte, weil Rabattverträge dagegen stehen, die meine Zuzahlung erzwingen.
Nordlicht 55
Nordlicht 55
Mitglied

RE: Zuzahlungsfreie Medikamente
geschrieben von Nordlicht 55
als Antwort auf BedeutungsLoser vom 04.08.2024, 19:41:09
Und wie komme ich jetzt an das wirkstoffgleiche, zuzahlungsfreie Medikament?
Du hast hier schon die richtigen Antworten erhalten...😊

Edita hat völlig recht, es geht wahrscheinlich um das "Aut idem" Kreuzchen auf dem Rezept. Die Ärzte vergessen das manchmal und wenn Du ein "Dauerrezept" hast, fehlt es eben ständig.
"Aut idem" heißt "oder das Gleiche". In diesem Fall muss die Apotheke Dir das günstigste wirkstoffgleiche Medikament aushändigen.
Fehlt dieses Kreuz aber, dann stimmt die Auskunft, die Du von der Apotheke erhalten hast.
Suche also das Gespräch mit Deinem Arzt und bitte ihn um das o.g. Kreuzchen.
Wenn er es vergessen hat, wird er es nachholen. Wenn es mit Absicht nicht gesetzt wurde, wird er Dir diese Entscheidung begründen.
Es gibt aber auch Medikamente mit geringer "therapeutischer Breite", die generell von jedem Austausch ausgeschlossen sind.
Das betrifft z.B. Medikamente, die nach Transplantationen verordnet werden, um Abstoßungsreaktionen zu verhindern.
Dann dürfte aber auch der Rabattvertrag der KK keine Rolle spielen. 
Also: spreche mit Deinem Arzt. 

Katja
Xalli
Xalli
Mitglied

RE: Zuzahlungsfreie Medikamente
geschrieben von Xalli
als Antwort auf BedeutungsLoser vom 04.08.2024, 20:43:57
 

Begründung:
man dürfe nur auf die in den Rabattverträgen aufgeführten Medikamente ausweichen.
Und da wäre das zuzahlungsfreie Medikament leider nicht dabei.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. 😉

was durchaus möglich ist ohne ein Schelm zu sein, nicht alle Medikamenten Hersteller
haben mit den KK ein Abkommen.

Xalli
Mir leuchtet nicht ein, dass das Gesundheitsministerium die Möglichkeit zur Entscheidung für zuzahlungsfreie Medikamente bewirbt, dass der Gesamtverband der gesetzlichen Krankenkassen 14-tägig tausende solche  Medikamente als zuzahlungsfrei veröffentlicht, und ich als Patient ein solches Medikament dann NICHT erhalte, weil Rabattverträge dagegen stehen, die meine Zuzahlung erzwingen.
wenn dein Medikament nicht unter die Medikamente fällt die in Verträgen ausgehandelt sind, kann dir die Apotheke es  auch nicht liefern!!

Anzeige

BedeutungsLoser
BedeutungsLoser
Mitglied

RE: Zuzahlungsfreie Medikamente
geschrieben von BedeutungsLoser
als Antwort auf Nordlicht 55 vom 04.08.2024, 20:46:58
Und wie komme ich jetzt an das wirkstoffgleiche, zuzahlungsfreie Medikament?
Du hast hier schon die richtigen Antworten erhalten...😊

Edita hat völlig recht, es geht wahrscheinlich um das "Aut idem" Kreuzchen auf dem Rezept. Die Ärzte vergessen das manchmal und wenn Du ein "Dauerrezept" hast, fehlt es eben ständig.
"Aut idem" heißt "oder das Gleiche". In diesem Fall muss die Apotheke Dir das günstigste wirkstoffgleiche Medikament aushändigen.
Fehlt dieses Kreuz aber, dann stimmt die Auskunft, die Du von der Apotheke erhalten hast.
Suche also das Gespräch mit Deinem Arzt und bitte ihn um das o.g. Kreuzchen.
Wenn er es vergessen hat, wird er es nachholen. Wenn es mit Absicht nicht gesetzt wurde, wird er Dir diese Entscheidung begründen.
Es gibt aber auch Medikamente mit geringer "therapeutischer Breite", die generell von jedem Austausch ausgeschlossen sind.
Das betrifft z.B. Medikamente, die nach Transplantationen verordnet werden, um Abstoßungsreaktionen zu verhindern.
Dann dürfte aber auch der Rabattvertrag der KK keine Rolle spielen. 
Also: spreche mit Deinem Arzt. 

Katja
Hallo Katja,
dein Text verwirrt mich jetzt zusätzlich, weil:
1.
Mir wurde von meiner Krankenkasse mitgeteilt, dass es bei dem E-Rezept das "aut-idem" Kreuzchen gar nicht mehr gäbe.
2.
Dieses Kreuzchen wurde gesetzt, wenn NICHT ausgetauscht werden sollte.
3.
Die Krankenkasse kann das für sie (Rabattvertrag)  - nicht für den Patienten - günstigere Arzneimittel ausgeben, wenn der Arzt das nicht explizit ausgeschlossen hat.
Ich hatte in diesem Strang schon begründet, dass es für Ärzte wohl unzumutbar ist, immer wieder neu auf neue Medikamente zu recherchieren und diese dann als "nicht austauschen" zu markieren, damit der Patient die Zuzahlungsfreiheit nutzen kann.
Kurz:
Wenn das die einzige Möglichkeit ist, dann ist die Zuzahlungsfreiheit ein Schein-Angebot, das man nicht dauerhaft nutzen kann.
Der-Waldler
Der-Waldler
Mitglied

RE: Zuzahlungsfreie Medikamente
geschrieben von Der-Waldler
als Antwort auf BedeutungsLoser vom 04.08.2024, 18:47:40
Mit welcher Begründung verweigert die Apotheke Dir denn diese zuzahlungsfreien Alternativen?

DW
geschrieben von Der-Waldler



Begründung:
man dürfe nur auf die in den Rabattverträgen aufgeführten Medikamente ausweichen.
Und da wäre das zuzahlungsfreie Medikament leider nicht dabei.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. 😉

Ich würde da mal bei der Krankenkasse nachfragen.

DW
BedeutungsLoser
BedeutungsLoser
Mitglied

RE: Zuzahlungsfreie Medikamente
geschrieben von BedeutungsLoser
als Antwort auf Der-Waldler vom 04.08.2024, 21:36:55
Mit welcher Begründung verweigert die Apotheke Dir denn diese zuzahlungsfreien Alternativen?

DW
geschrieben von Der-Waldler



Begründung:
man dürfe nur auf die in den Rabattverträgen aufgeführten Medikamente ausweichen.
Und da wäre das zuzahlungsfreie Medikament leider nicht dabei.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. 😉

Ich würde da mal bei der Krankenkasse nachfragen.

DW
Meine Krankenkasse antwortete schmallippig, dass nur auf Rabattvertragsarzneimittel ausgewichen werden dürfe und dass es "aut idem"-Kreuze bei E-Rezept nicht gäbe.

Anzeige

Edita
Edita
Mitglied

RE: Zuzahlungsfreie Medikamente
geschrieben von Edita
als Antwort auf BedeutungsLoser vom 04.08.2024, 20:16:17

Daß diese Frage hinter Deibem Thread steckt, das habe ich schon leise geahnt, aber die will ich nicht kommentieren oder gar beantworten, das halte ich persönlich für unzulässig weil ich über die entsprechenden Internas nichts weiß! 
Du mußt Deinen Arzt auch nicht „jedes Mal nerven“, das bespricht man einmal und dann ist es gut! 

Ich habe übrigens die gegenteilige Erfahrung gemacht, ein schweineteures Medikament, 100.Tabl. kosteten 2800 DM, wurde meiner Tochter jahrelang vorenthalten und erst als sie mal wieder wochenlang im KKH lag und ich mich weigerte sie über Weihnachten nach Hause zu holen damit mehr Personal auch schöne Weihnachten haben könnte, da gab man ihr dieses Medikament, das ist jetzt 23 Jahre her und sie ist seitdem anfallsfre und mußte nie mehr in ein KKH, davor war sie alle paar Wochen drin!
Dieses Medikament wird mittlerweile auch von anderen Firmen hergestellt, aber sie darf nur das Original bekommen, von den anderen wird befürchtet, daß sie wieder krampfen könnte, wäre ich damals nicht so stur gewesen, würde sie heute noch Krämpfen!

Edita

BedeutungsLoser
BedeutungsLoser
Mitglied

RE: Zuzahlungsfreie Medikamente
geschrieben von BedeutungsLoser
als Antwort auf Edita vom 04.08.2024, 22:00:04

Hallo Edita,
du schriebst:

Du mußt Deinen Arzt auch nicht „jedes Mal nerven“, das bespricht man einmal und dann ist es gut! 
 

Das geht leider nicht, weil:
Im Normalfall erhalte ich nur die Zusage der MTA, dass ich das neu freigegebene E-Rezept einlösen könne. Da brauche ich nicht zum Arzt. Da aber alle 14 Tage eine neue Liste mit zuzahlungsfreien Medikamenten gültig wird, müsste jetzt jedesmal bei jedem Patienten, der es wünscht, der Arzt neu nach zuzahlungsfreiem Medikament recherchieren und konkret dieses verordnen. Das ist ein für den Arzt unzumutbarer Mehraufwand. Und somit erreicht man über die normative Macht des Faktischen ein Unterlaufen von öffentlich postulierten Patientenrechten. 
Es ist ja allein schon ein Skandal, dass der Patient nur noch auf explizite Anforderung sein eigenes Rezept noch  zu Gesicht bekommt. Auch hier findet eine Objektivierung und Entmündigung von Menschen - hin zu einer Art Massenmenschhaltung - statt, in der nicht mehr das System zur Erhaltung des Menschen da ist, sondern immer deutlicher umgekehrt.
Nordlicht 55
Nordlicht 55
Mitglied

RE: Zuzahlungsfreie Medikamente
geschrieben von Nordlicht 55
als Antwort auf BedeutungsLoser vom 04.08.2024, 21:05:10
 
 
Hallo Katja,
dein Text verwirrt mich jetzt zusätzlich, weil:
1.
Mir wurde von meiner Krankenkasse mitgeteilt, dass es bei dem E-Rezept das "aut-idem" Kreuzchen gar nicht mehr gäbe.
2.
Dieses Kreuzchen wurde gesetzt, wenn NICHT ausgetauscht werden sollte.
3.
Die Krankenkasse kann das für sie (Rabattvertrag)  - nicht für den Patienten - günstigere Arzneimittel ausgeben, wenn der Arzt das nicht explizit ausgeschlossen hat.
Ich hatte in diesem Strang schon begründet, dass es für Ärzte wohl unzumutbar ist, immer wieder neu auf neue Medikamente zu recherchieren und diese dann als "nicht austauschen" zu markieren, damit der Patient die Zuzahlungsfreiheit nutzen kann.
Kurz:
Wenn das die einzige Möglichkeit ist, dann ist die Zuzahlungsfreiheit ein Schein-Angebot, das man nicht dauerhaft nutzen kann.
Ja genau, ich hatte selbst noch einmal nachgelesen und konnte meinen Text nicht mehr löschen! Tut mir leid, dass ich zu Deiner Verwirrung beigetragen habe! 
Die Umkehrung der Wortbedeutung von "Aut idem" auf dem Rezept war mir absolut neu! Das wurde erst im "Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz" von 2022 verfügt...
Naja, das "Aut idem" gibt es schon noch!
Allerdings muss der Arzt/die Ärztin aufpassen, wie oft sie das nutzen.. Sie kommen neuerdings ganz schnell zu Regressen, deshalb lassen sie dieses Kreuz i.d.R. weg.
Die Auskunft Deiner KK ist falsch! Natürlich gibt es auch auf dem E-Rezept diese Möglichkeit! 
Dass diese Rabattverträge für Einsparungen bei den KK geschlossen werden, ist schon klar und selbstverständlich kann es nicht Aufgabe von Ärzten sein, für jeden Patienten zuzahlungsfreie Medikamente heraus zu suchen. 
Eigentlich könntest Du selbst erkunden, ob andere KK Rabattverträge für Dein Medikament abgeschlossen haben... und dann überlegen, ob Du evtl. wechseln willst. 
Das geht z.B. hier:
https://www.deutschesarztportal.de/wirtschaftlichkeit/aktuelle-rabattvertraege/rabattvertrags-check

Ich habe das gerade für eines meiner Medikamente gemacht und festgestellt, dass tatsächlich meine KK als einzige einen Rabattvertrag dazu hat - zuzahlen muss ich allerdings trotzdem. 😉
Als chronisch Kranker (?) kannst Du Dich von der Zuzahlung befreien lassen, so bald Deine Zuzahlungen 1% Deines Jahreseinkommens überschreiten. Vielleicht kommt das für Dich in Frage? Ansonsten gelten 2%.

Katja
Nordlicht 55
Nordlicht 55
Mitglied

RE: Zuzahlungsfreie Medikamente
geschrieben von Nordlicht 55
als Antwort auf BedeutungsLoser vom 04.08.2024, 23:31:31

 

Es ist ja allein schon ein Skandal, dass der Patient nur noch auf explizite Anforderung sein eigenes Rezept noch  zu Gesicht bekommt. Auch hier findet eine Objektivierung und Entmündigung von Menschen - hin zu einer Art Massenmenschhaltung - statt, in der nicht mehr das System zur Erhaltung des Menschen da ist, sondern immer deutlicher umgekehrt.

Ach du liebes bisschen...😂 👎
"Massenmenschhaltung" ?! Was hast Du denn grad geraucht ??
Inwiefern wirst Du entmündigt, wenn Du Dein Rezept bekommst, sobald Du es haben willst??
Ich brauche den Zettel nicht, nur damit ich ihn in den Papierkorb werfen darf...
Tut mir leid, dass ich meine Zeit hier verplempert habe...

Katja

Anzeige