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Gesundheit Zuzahlungsfreie Medikamente

Edita
Edita
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RE: Zuzahlungsfreie Medikamente
geschrieben von Edita
als Antwort auf Zaunkönigin vom 04.08.2024, 19:16:09

Ja klar, das ist das „aut idem“ Kreuzchen, aber meine Frage warum er kein Gespräch darüber mit dem Arzt führt, wurde nicht beantwortet! 
@ BedeutungsLoser
Ich bekomme auch 1/4 jährlich ein Rezept, das hindert mich aber nicht daran, bei Fragen den Arzt zu konsultieren, auch telefonisch,  der übrigens jedes Rezept unterschreiben muß!

Edita

BedeutungsLoser
BedeutungsLoser
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RE: Zuzahlungsfreie Medikamente
geschrieben von BedeutungsLoser
als Antwort auf Zaunkönigin vom 04.08.2024, 19:20:21
Mit welcher Begründung verweigert die Apotheke Dir denn diese zuzahlungsfreien Alternativen?

DW
geschrieben von Der-Waldler



Begründung:
man dürfe nur auf die in den Rabattverträgen aufgeführten Medikamente ausweichen.
Und da wäre das zuzahlungsfreie Medikament leider nicht dabei.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. 😉

Zuzahlung und Erstattung von Arzneimitteln | BMG (bundesgesundheitsministerium.de)

Zitat:
Krankenkassen können mit Arzneimittelherstellern Preisrabatte aushandeln. Durch solche Rabattverträge zum Beispiel für Arzneimittel, die oft verordnet werden, können die Kassen bei den Arzneimittelkosten sparen. Diese Einsparungen können sie an die Versicherten in Form von teilweisen oder vollständigen Zuzahlungsbefreiungen weitergeben. Beim Abschluss von Rabattverträgen ist der Vielfalt der Anbieter Rechnung zu tragen.
Schon seit 2007 gilt: Die Apothekerinnen und Apotheker sind verpflichtet, bevorzugt rabattbegünstigte Arzneimittel abzugeben, also ein von der Ärztin oder vom Arzt verordnetes Arzneimittel gegen das Präparat eines Herstellers auszutauschen, mit dem die Krankenkasse einen Rabattvertrag hat, es sei denn, die Ärztin oder der Arzt schließt den Austausch ausdrücklich aus. Ist ein rabattiertes Arzneimittel bei Vorlage der ärztlichen Verordnung nicht verfügbar, ist die Apotheke unmittelbar zur Abgabe eines lieferbaren wirkstoffgleichen Arzneimittels berechtigt. Ist bei einer Abgabe kein Arzneimittel zum Festbetrag verfügbar, trägt die Krankenkasse die Mehrkosten.
Die Voraussetzungen für die vorrangige Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel sind gesetzlich geregelt:
geschrieben von Zaunkönigin


Und wie komme ich jetzt an das wirkstoffgleiche, zuzahlungsfreie Medikament?
Zaunkönigin
Zaunkönigin
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RE: Zuzahlungsfreie Medikamente
geschrieben von Zaunkönigin
als Antwort auf BedeutungsLoser vom 04.08.2024, 19:41:09
 
Zuzahlung und Erstattung von Arzneimitteln | BMG (bundesgesundheitsministerium.de)

Zitat:
Krankenkassen können mit Arzneimittelherstellern Preisrabatte aushandeln. Durch solche Rabattverträge zum Beispiel für Arzneimittel, die oft verordnet werden, können die Kassen bei den Arzneimittelkosten sparen. Diese Einsparungen können sie an die Versicherten in Form von teilweisen oder vollständigen Zuzahlungsbefreiungen weitergeben. Beim Abschluss von Rabattverträgen ist der Vielfalt der Anbieter Rechnung zu tragen.
Schon seit 2007 gilt: Die Apothekerinnen und Apotheker sind verpflichtet, bevorzugt rabattbegünstigte Arzneimittel abzugeben, also ein von der Ärztin oder vom Arzt verordnetes Arzneimittel gegen das Präparat eines Herstellers auszutauschen, mit dem die Krankenkasse einen Rabattvertrag hat, es sei denn, die Ärztin oder der Arzt schließt den Austausch ausdrücklich aus. Ist ein rabattiertes Arzneimittel bei Vorlage der ärztlichen Verordnung nicht verfügbar, ist die Apotheke unmittelbar zur Abgabe eines lieferbaren wirkstoffgleichen Arzneimittels berechtigt. Ist bei einer Abgabe kein Arzneimittel zum Festbetrag verfügbar, trägt die Krankenkasse die Mehrkosten.
Die Voraussetzungen für die vorrangige Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel sind gesetzlich geregelt:
geschrieben von Zaunkönigin


Und wie komme ich jetzt an das wirkstoffgleiche, zuzahlungsfreie Medikament?

Du bist schon ein wenig possierlich 😁

Indem Du die Apotheke auf diesen Passus aufmerksam machst? Oder indem Du mit Deiner Krankenkassen Kontakt aufnimmst? 

Alternativ .. indem Du die Apotheke wechselst wenn Deine Stammapotheke nicht in der Lage ist Dir das zuzahlungsfreie Medikament zu übergeben.

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Zaunkönigin
Zaunkönigin
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RE: Zuzahlungsfreie Medikamente
geschrieben von Zaunkönigin
als Antwort auf Edita vom 04.08.2024, 19:39:34
Ja klar, das ist das „aut idem“ Kreuzchen, aber meine Frage warum er kein Gespräch darüber mit dem Arzt führt, wurde nicht beantwortet! 


Edita
😃 stimmt .. Das mit dem "beantworten" läuft noch etwas zäh.
 
Xalli
Xalli
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RE: Zuzahlungsfreie Medikamente
geschrieben von Xalli
als Antwort auf BedeutungsLoser vom 04.08.2024, 17:53:56
auf  den Rezepten @ BedeutungsLoser , haben verschreibende Ärztin oder Arzt die Möglichkeit anzukreuzen, dass sie auf dem Originalmedikament bestehen, nur wenn der Hinweis fehlt kann in der Apotheke das preiswertere Medikament ausgegeben werden.

Es kann notwendig sein, wie bei mir, das "Original" zu bekommen weil die preiswerte Variante
nicht kompartibel mit meiner Allergie war.

Xalli

PS. wirkstoffgleich ist nicht gleich bedeutend, dass das Medikament eine 1:1 Kopie ist







 
BedeutungsLoser
BedeutungsLoser
Mitglied

RE: Zuzahlungsfreie Medikamente
geschrieben von BedeutungsLoser
als Antwort auf Zaunkönigin vom 04.08.2024, 19:57:54
 
Zuzahlung und Erstattung von Arzneimitteln | BMG (bundesgesundheitsministerium.de)

Zitat:
Krankenkassen können mit Arzneimittelherstellern Preisrabatte aushandeln. Durch solche Rabattverträge zum Beispiel für Arzneimittel, die oft verordnet werden, können die Kassen bei den Arzneimittelkosten sparen. Diese Einsparungen können sie an die Versicherten in Form von teilweisen oder vollständigen Zuzahlungsbefreiungen weitergeben. Beim Abschluss von Rabattverträgen ist der Vielfalt der Anbieter Rechnung zu tragen.
Schon seit 2007 gilt: Die Apothekerinnen und Apotheker sind verpflichtet, bevorzugt rabattbegünstigte Arzneimittel abzugeben, also ein von der Ärztin oder vom Arzt verordnetes Arzneimittel gegen das Präparat eines Herstellers auszutauschen, mit dem die Krankenkasse einen Rabattvertrag hat, es sei denn, die Ärztin oder der Arzt schließt den Austausch ausdrücklich aus. Ist ein rabattiertes Arzneimittel bei Vorlage der ärztlichen Verordnung nicht verfügbar, ist die Apotheke unmittelbar zur Abgabe eines lieferbaren wirkstoffgleichen Arzneimittels berechtigt. Ist bei einer Abgabe kein Arzneimittel zum Festbetrag verfügbar, trägt die Krankenkasse die Mehrkosten.
Die Voraussetzungen für die vorrangige Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel sind gesetzlich geregelt:
geschrieben von Zaunkönigin


Und wie komme ich jetzt an das wirkstoffgleiche, zuzahlungsfreie Medikament?

Du bist schon ein wenig possierlich 😁

Indem Du die Apotheke auf diesen Passus aufmerksam machst? Oder indem Du mit Deiner Krankenkassen Kontakt aufnimmst? 

Alternativ .. indem Du die Apotheke wechselst wenn Deine Stammapotheke nicht in der Lage ist Dir das zuzahlungsfreie Medikament zu übergeben.
Auf welchen Passus soll ich die Apotheke aufmerksam machen, und mit welcher Folge?
Was bringt die Kontaktaufnahme mit meiner Krankenkasse, deiner Meinung nach?
Was bringt mir - deiner Meinung nach - das Wechseln der Apotheke?
In allen drei Fällen gilt:
Apotheke muss das verordnete Arzneimittel in ein Rabattvertragsarzneimittel der Krankenkasse austauschen. NICHT in ein zuzahlungsfreies Arzneimittel.

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Zaunkönigin
Zaunkönigin
Mitglied

RE: Zuzahlungsfreie Medikamente
geschrieben von Zaunkönigin
als Antwort auf BedeutungsLoser vom 04.08.2024, 20:06:22
 
Zuzahlung und Erstattung von Arzneimitteln | BMG (bundesgesundheitsministerium.de)

 
 
Auf welchen Passus soll ich die Apotheke aufmerksam machen, und mit welcher Folge?
Was bringt die Kontaktaufnahme mit meiner Krankenkasse, deiner Meinung nach?
Was bringt mir - deiner Meinung nach - das Wechseln der Apotheke?
In allen drei Fällen gilt:
Apotheke muss das verordnete Arzneimittel in ein Rabattvertragsarzneimittel der Krankenkasse austauschen. NICHT in ein zuzahlungsfreies Arzneimittel.

hast Du überhaupt den Link einmal durchgelesen? Daraus ergeben sich dann auch die Antworten auf Deine Fragen.

Bei mir sind Rabattvertragsmedikamente genauso zuzahlungsbefreit wie die in der GKV-Liste. Meine Apotheke regelt das für mich. Deine nicht - was folgert daraus?
 
BedeutungsLoser
BedeutungsLoser
Mitglied

RE: Zuzahlungsfreie Medikamente
geschrieben von BedeutungsLoser
als Antwort auf Edita vom 04.08.2024, 19:39:34
Ja klar, das ist das „aut idem“ Kreuzchen, aber meine Frage warum er kein Gespräch darüber mit dem Arzt führt, wurde nicht beantwortet! 
@ BedeutungsLoser
Ich bekomme auch 1/4 jährlich ein Rezept, das hindert mich aber nicht daran, bei Fragen den Arzt zu konsultieren, auch telefonisch,  der übrigens jedes Rezept unterschreiben muß!

Edita
Verstehe ich dich richtig?
Ich muss jetzt jedes Mal meinen Arzt persönlich nerven, damit er das gerade aktuelle zuzahlungsfreie Medikament recherchiert (14tägig neue Liste) und das dann explizit als "nicht austauschen" für das neue E-Rezept markiert ("aut idem" gibt´s nicht mehr)?
Und wie überprüfe ich, ob das dann auch so geschah?
Und wie lange wird mein Arzt Lust haben, für diese "Sonderbehandlung"?
Der Sinn meiner Frage ist:
Wird hier vorsätzlich von Pharmaindustrie und Krankenkassen ein weiteres Patientenrecht erfolgreich hintertrieben?
Zaunkönigin
Zaunkönigin
Mitglied

RE: Zuzahlungsfreie Medikamente
geschrieben von Zaunkönigin
als Antwort auf BedeutungsLoser vom 04.08.2024, 20:16:17
 
 
Verstehe ich dich richtig?
Ich muss jetzt jedes Mal meinen Arzt persönlich nerven, damit er das gerade aktuelle zuzahlungsfreie Medikament recherchiert (14tägig neue Liste) und das dann explizit als "nicht austauschen" für das neue E-Rezept markiert ("aut idem" gibt´s nicht mehr)?
Und wie überprüfe ich, ob das dann auch so geschah?
Und wie lange wird mein Arzt Lust haben, für diese "Sonderbehandlung"?
Der Sinn meiner Frage ist:
Wird hier vorsätzlich von Pharmaindustrie und Krankenkassen ein weiteres Patientenrecht erfolgreich hintertrieben?

um einmal in Deinen Duktus zu verfallen...

Du hast hier einen Ton am Leib, da vergeht zumindest mir die Bereitschaft über Deine Belange nachzudenken. 

Schönen Abend noch.
Xalli
Xalli
Mitglied

RE: Zuzahlungsfreie Medikamente
geschrieben von Xalli
als Antwort auf Zaunkönigin vom 04.08.2024, 19:57:54

 


Begründung:
man dürfe nur auf die in den Rabattverträgen aufgeführten Medikamente ausweichen.
Und da wäre das zuzahlungsfreie Medikament leider nicht dabei.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. 😉

was durchaus möglich ist ohne ein Schelm zu sein, nicht alle Medikamenten Hersteller
haben mit den KK ein Abkommen.

Xalli

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