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BedeutungsLoser
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Zuzahlungsfreie Medikamente
geschrieben von BedeutungsLoser

Das Bundesministerium für Gesundheit fördert das Preisbewusstsein der Patienten ja damit, dass diese sich einverstanden erklären, dass sie ein wirkstoffgleiches Medikament, als das vom Arzt verordnete, akzeptieren.
Das ist quasi "die Voreinstellung" auf jedem Rezept. Nun gilt zusätzlich die Regelung, dass der Gesamtverband der gesetzlichen Krankenkassen tausende von Medikamenten völlig zuzahlungsfrei stellt, wenn diese mindestens 20% günstiger als der Festbetrag sind.
Mein Problem ist:
Ich bekomme NIE das zuzahlungsfreie Medikament, auch wenn ich es ausdrücklich verlange.
Hat jemand von euch eine Idee, wie man an solche, ausdrücklich vom Gesundheitsministerium empfohlene, Arznei dann auch im wirklichen Leben kommt?  

olga64
olga64
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RE: Zuzahlungsfreie Medikamente
geschrieben von olga64
als Antwort auf BedeutungsLoser vom 04.08.2024, 17:31:15

Vermutlich wäre Ihre Frage besser an den Arzt/Ärztin Ihres Vertrauens oder die Apotheke gestellt, wo Sie Ihre Medikamente beziehen.
Als Privatpatientin muss ich nicht in der Apotheke dazubezahlen; dies trifft mich evtl. bei der Abrechnung mit meiner Krankenversicherung. Aber da ich mir meist Generika verschreiben lasse, die generell günstiger sind, entfällt die Zuzahlung auch dann.
Bei gesetzlichen Versicherungen ist mir bekannt, dass die oberste Schwelle der Zuzahlungen bei ca 300.- Euro jährlich liegt. Also wenn diese überschritten ist, müssen Sie m.W. auch keine Zuzahlungen mehr leisten. Olga

BedeutungsLoser
BedeutungsLoser
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RE: Zuzahlungsfreie Medikamente
geschrieben von BedeutungsLoser
als Antwort auf olga64 vom 04.08.2024, 17:36:23

Danke @Olga64 für deine Antwort.
Meine Frage bezog sich ganz konkret auf Kassenpatienten, welche bei der Apotheke ganz konkret ein wirkstoffgleiches, zuzahlungsfreies Medikament erbitten und es nicht bekommen.


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Der-Waldler
Der-Waldler
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RE: Zuzahlungsfreie Medikamente
geschrieben von Der-Waldler
als Antwort auf BedeutungsLoser vom 04.08.2024, 17:31:15

Mit welcher Begründung verweigert die Apotheke Dir denn diese zuzahlungsfreien Alternativen?

DW

Zaunkönigin
Zaunkönigin
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RE: Zuzahlungsfreie Medikamente
geschrieben von Zaunkönigin
als Antwort auf BedeutungsLoser vom 04.08.2024, 17:31:15

Ich bekomme NIE das zuzahlungsfreie Medikament, auch wenn ich es ausdrücklich verlange.
Hat jemand von euch eine Idee, wie man an solche, ausdrücklich vom Gesundheitsministerium empfohlene, Arznei dann auch im wirklichen Leben kommt?  

und mit welcher Begründung bekommst Du vom Apotheker diese zuzahlungsfreie Variante nicht? Seit einigen Jahren sind bestimmte Medikamente eines Herstellers oft nicht lieferbar. Das ist dann besonders ärgerlich, wenn man nicht jeden Hersteller verträgt.

Es gibt Medikamente, da ist das Original besser als die zuzahlungsfreien Varianten. Ein Schilddrüsenmedikament fällt mir dazu ein (der Name ist mir gerade entfallen). In diesen Fällen vermerkt das der Arzt auf dem Rezept.

Und grundsätzlich würde ich bei meiner Krankenkassen nachfragen was Du tun kannst wenn die Apotheke diese Medikamente nicht zur Verfügung stellen kann/will.

Falls von Interesse:
Befreiungsliste Arzneimittel - GKV-Spitzenverband

Zusätzlich zu dieser Liste wechselt das auch noch von Krankenkasse zu Krankenkasse (je nachdem was für Verträge ausgehandelt wurden).
Und nein, nicht jedes Medikament ist gleich, trotz identischem Wirkstoff. Die Zusatzstoffe können durchaus auch Nebenwirkungen erzeugen. Das fängt an bei Lactose (weshalb dieser Stoff in vielen Tabletten enthalten ist habe ich bis heute nicht verstanden), aber auch andere die vermeintlich harmlos sind.
Bei bestimmten Epilepsie-Tabletten ist es auch ratsam bei einem Hersteller zu bleiben wenn man einen gefunden hat den man gut verträgt. 
BedeutungsLoser
BedeutungsLoser
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RE: Zuzahlungsfreie Medikamente
geschrieben von BedeutungsLoser
als Antwort auf Der-Waldler vom 04.08.2024, 17:58:31
Mit welcher Begründung verweigert die Apotheke Dir denn diese zuzahlungsfreien Alternativen?

DW
geschrieben von Der-Waldler



Begründung:
man dürfe nur auf die in den Rabattverträgen aufgeführten Medikamente ausweichen.
Und da wäre das zuzahlungsfreie Medikament leider nicht dabei.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. 😉

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Edita
Edita
Mitglied

RE: Zuzahlungsfreie Medikamente
geschrieben von Edita
als Antwort auf BedeutungsLoser vom 04.08.2024, 17:31:15

Warum sagst Du nicht Deinem Arzt, daß er Dir das zuzahlungsfreie Medikament verschreibt? 
Oder ist es nicht verschreibungspflichtig?



Edita


 

BedeutungsLoser
BedeutungsLoser
Mitglied

RE: Zuzahlungsfreie Medikamente
geschrieben von BedeutungsLoser
als Antwort auf Edita vom 04.08.2024, 19:02:23

Die Liste der zuzahlungsfreien Medikamente wechselt alle 14 Tage.
Mein Dauermedikationsrezept bekomme ich alle 3 Monate von den MTA-Kräften, ohne Arztkonsultation.
Die MTA darf aber nicht eigenmächtig die Verordnung ändern. 

Zaunkönigin
Zaunkönigin
Mitglied

RE: Zuzahlungsfreie Medikamente
geschrieben von Zaunkönigin
als Antwort auf Edita vom 04.08.2024, 19:02:23
Warum sagst Du nicht Deinem Arzt, daß er Dir das zuzahlungsfreie Medikament verschreibt? 
Oder ist es nicht verschreibungspflichtig?


Edita


 

wenn der Arzt nicht ausdrücklich vermerkt, dass es ein bestimmter Hersteller sein muss, dann ist die Apotheke gehalten das zuzahlungsfreie Medikament zur Verfügung zu stellen. 
Ich weiß nur nicht wie das abläuft wenn das nicht lieferbar ist (was leider immer häufiger der Fall ist)
Zaunkönigin
Zaunkönigin
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RE: Zuzahlungsfreie Medikamente
geschrieben von Zaunkönigin
als Antwort auf BedeutungsLoser vom 04.08.2024, 18:47:40
Mit welcher Begründung verweigert die Apotheke Dir denn diese zuzahlungsfreien Alternativen?

DW
geschrieben von Der-Waldler



Begründung:
man dürfe nur auf die in den Rabattverträgen aufgeführten Medikamente ausweichen.
Und da wäre das zuzahlungsfreie Medikament leider nicht dabei.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. 😉

Zuzahlung und Erstattung von Arzneimitteln | BMG (bundesgesundheitsministerium.de)

Zitat:
Krankenkassen können mit Arzneimittelherstellern Preisrabatte aushandeln. Durch solche Rabattverträge zum Beispiel für Arzneimittel, die oft verordnet werden, können die Kassen bei den Arzneimittelkosten sparen. Diese Einsparungen können sie an die Versicherten in Form von teilweisen oder vollständigen Zuzahlungsbefreiungen weitergeben. Beim Abschluss von Rabattverträgen ist der Vielfalt der Anbieter Rechnung zu tragen.
Schon seit 2007 gilt: Die Apothekerinnen und Apotheker sind verpflichtet, bevorzugt rabattbegünstigte Arzneimittel abzugeben, also ein von der Ärztin oder vom Arzt verordnetes Arzneimittel gegen das Präparat eines Herstellers auszutauschen, mit dem die Krankenkasse einen Rabattvertrag hat, es sei denn, die Ärztin oder der Arzt schließt den Austausch ausdrücklich aus. Ist ein rabattiertes Arzneimittel bei Vorlage der ärztlichen Verordnung nicht verfügbar, ist die Apotheke unmittelbar zur Abgabe eines lieferbaren wirkstoffgleichen Arzneimittels berechtigt. Ist bei einer Abgabe kein Arzneimittel zum Festbetrag verfügbar, trägt die Krankenkasse die Mehrkosten.
Die Voraussetzungen für die vorrangige Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel sind gesetzlich geregelt:

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