Gesundheit Wohin im Alter,wenn man wirklich Hilfe benötigt???
Heide, die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung und jeder, der einzahlt und pflegebedürftig wird, hat Anspruch darauf. Allerdings werden die medizinischen und pflegerischen Kriterien vorher festgestellt und überprüft, was dauern kann.
Sollten Sie also Hilfe benötigen, empfehle ich Ihnen, sich mit der Krankenkasse, die für Ihre Pflegeversicherung zuständig ist und wohin Sie die Zahlungen leisten, in Verbindung zu setzen.
So machten wir das damals mit unserer Mutter, allerdings auch mit Unterstützung des Heimes, wo sie lebte. Das dauerte aber auch seine Zeit, obwohl unsere Mutter bereits im Rollstuhl war, bzw. bettlägerig.
Dafür haben und hatten wir Verständnis, weil es ja Gelder der Allgemeinheit sind, die hier verteilt werden.
Einen Unterschied gibt es m.W. bei BEamten, den ich allerdings nicht detailliert kenne. Olga
Ja, Olga, selbst noch gesund und die Eltern schon vor vielen zu Grabe getragen, noch bevor die PV Geld evtl. für *Pflege* hätte zücken müssen, so sage ich vielen Dank...es kann nie schaden, rundum informiert zu sein.
Gruß
Heide
Mane, schön, mal wieder von Ihnen zu lesen!
Die Zuschüsse der Pflegeversicherung sind auch für alle,die bereits im Altenheim sind, eine grosse Entlastung (insbesondere auch für zuzahlende Angehörige).
Unsere Mutter lebte von ca 2.000 bis zu ihrem Tod in 2009 in einem Münchner Altenheim, das damals schon ca 3.600.- Euro pro Monat kostete.
Es war ein gutgeführtes Heim mit schönem Einzelappartement - wir Kinder entschieden, dass dies auch richtig so ist für einen alten Menschen in seinen letzten Lebensjahren.
Da meine Mutter nur eine sehr kleine Rente hatte und auch die von unserem Vater recht klein war, weil er bereits mit 53 Jahren verstorben war, brachte dies nicht viel. Mein Bruder und ich stockten also die Differenz auf.
Sie erhielt dann aber einige Jahre die Höchstsätze der Pflegeversicherung, was für uns auch sehr entlastend war.
Und so soll es auch sein, da wir alle in diese Pflegeversicherung seit vielen Jahren einbezahlen. Ich denke aber, diese Einzahlungen werden und müssen steigen, da wir alle immer älter werden und immer öfters und vor allem länger diese Zahlungen benötigen. Olga
Hallo Olga,
ich danke Ihnen für Ihre freundlichen Worte.
Nicht immer ist es möglich, dass pflegebedürftige Menschen in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können. Wichtig finde ich, dass sich Angehörige dann weiterhin um die alten Menschen kümmern und dies nicht ausschließlich dem Pflegepersonal überlassen.
Falls das Geld der Pflegeversicherung und das Ersparte nicht reichen und die Kinder nicht einspringen können, wie bei einer Freundin von mir, die mit Pflegegrad 4 allein in ihrer Wohnung lebt und von zwei Pflegediensten versorgt wird, zahlt das Sozialamt den Rest. Auch schwer Pflegebedürftige dürfen sich selber aussuchen, wo sie ihren Lebensabend verbringen möchten, falls sie geistig dazu in der Lage sind.
Gruß Mane
Man kann nachts das Gerät laden und ist den ganzen Tag einsatzbereit.
Nun warte ich bis es geleifert wird,also eine wunderbare Erfindungaus Isreal---
Gruss Wolke
Liebe Mane,
ich weiß schon seit langer Zeit, dass das was Du hier niederschreibst nicht einfach aus dem Arm geschüttelt wird, sondern wirklich immer Hand und Fuß hat.
Von daher lese ich auch mit Interesse, was die Pflegekasse tatsächlich zu bieten hat. Und da ich auch jahrelang meine Beiträge zur Pflegeversicherung *abgeführt* habe, so erlaube ich mir noch die Frage, ob losgelöst vom mtl. Einkommen jeder im Fall der Fälle auf Unterstützung der PK zugreifen kann.
Mein Paket an Fragen ist riesengroß, denn man weiß ja nie....
Danke im Voraus - wobei wirklich keine Eile geboten ist.
Gruß
Heide
Liebe Heide,
ich schreibe dir gerne meine persönlichen Erfahrungen, ergänzt durch Pflegeberatungen durch das Seniorenbüro und der Pflegekasse, kann aber nicht garantieren, dass ich mit meinen Aussagen immer 100% richtig liege. Auch decken sich die Richtlinien der einzelnen Pflegekassen nicht immer.
Jeder Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad hat ein Anrecht auf Unterstützung durch die Pflegekasse. Das gilt losgelöst vom Einkommen, welches erst herangezogen wird, wenn die Person in einem Pflegeheim versorgt wird und der Pflegesatz nicht ausreicht.
Ab Pflegegrad 2, kommen weitere Gelder hinzu, die einem Menschen mit Pflegegrad 1 noch nicht zustehen.
Da sind, neben dem Entlastungsbetrag von 125€ monatlich und den anderen Leistungen, die ich in meinem vorigen Beitrag angeführt habe:
- Das Pflegegeld oder die Sachleistungen (wenn der Pflegedienst eingeschaltet wird). Beides lässt sich auch kombinieren.
Um Pflegegeld zu beziehen, braucht man eine eingetragene Pflegeperson, das kann der Ehepartner sein, aber auch eine andere nahestehende Person.
- Jedem Pflegebedürftigen stehen ab dem Pflegegrad 2, jährlich 1612€ Verhinderungspflege und 1612€ Kurzzeitpflege zu, die z.B. dazu dienen, Kurzzeitpflege oder Tagespflege zu nutzen.
- Nutzen kann man die Verhinderungspflege auch stundenweise. Wählt man diese Variante, kann man den Betrag der Verhinderungspflege von 1612€ mit bis zu 806€ aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege aufstocken. Über die stundenweise genutzte Verhinderungspflege lässt sich u.a. eine Haushaltshilfe finanzieren.
Gruß Mane
Es gab ja früher hier grosse Ungerechtigkeiten, wenn z.B. Eltern sich an ihre Kinder erinnerten, wenn der Pflegefall eintrat. So sollten hier Kinder bezahlen, die selbst im Heim aufgewachsen waren, bzw. nie ein KOntakt zu den Eltern bestand.
Nicht immer ist es möglich, dass pflegebedürftige Menschen in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können. Wichtig finde ich, dass sich Angehörige dann weiterhin um die alten Menschen kümmern und dies nicht ausschließlich dem Pflegepersonal überlassen.
Falls das Geld der Pflegeversicherung und das Ersparte nicht reichen und die Kinder nicht einspringen können, wie bei einer Freundin von mir, die mit Pflegegrad 4 allein in ihrer Wohnung lebt und von zwei Pflegediensten versorgt wird, zahlt das Sozialamt den Rest. Auch schwer Pflegebedürftige dürfen sich selber aussuchen, wo sie ihren Lebensabend verbringen möchten, falls sie geistig dazu in der Lage sind.
Gruß Mane
Das Sozialamt versuchte, sich die verauslagten Zahlungen an die Pflegebedürftigen dann von diesen Kindern zu holen. Oft prozessierten die dagegen, was auch eine schlimme Erfahrung sein dürfte.
Hier ist durch eine GEsetzesänderung nun ABhilfe geschaffen wurden; nur noch das Kind, welches mehr als 100.000 Euro im Jahr verdient, wird herangezogen, um die differierenden Kosten für die Eltern zu bezahlen.
Wir machten das damals freiwillig, weil uns klar war, dass sich das Sozialamt an uns wenden würde, wenn wir es nicht tun. Unsere Einkommen war auch in einer Höhe, wo wir uns dies irgendwie leisten konnten (ausserdem konnten wir auch die Zahlungen von der Steuer absetzen). ABer gerade bei mir war diies schon ein längerer Denkungsprozess, weil sich unsere Mutter letztendlich auch erst so richtig wieder an mich erinnerte, als es finanziell klamm wurde.
Es ist auch richtig, dass sich die Angehörigen weiterhin um die alten Menschen kümmern sollten. Aber meist ist dies nicht möglich, wenn die Kinder weit entfernt leben und dort ihren BErufen nachgehen, bzw.eigene FAmilien hatten.
Früher wurde es sogar als selbstverständlich angesehen, dass eine angeheiratete Schwiegertochter sich um die Eltern ihres Mannes zu kümmern hatte - aber nie wurde dies beim angeheirateten Schwiegersohn vorausgesetzt.
DA wir ausserdem seit Jahren in einer Singlegesellschaft leben, dürfte es auch deshalb nicht möglich sein, auf Angehörige zurückzugreifen, weil diese einfach nicht da sind. DAfür sollte man selbst beizeiten sorgfältig prüfen, in welches Heim man ziehen möchte, wenn es so weit ist. Denn die Sache mit "dem selbst aussuchen" ist natürlich auch nur ein Papiertiger, wenn keine Plätze frei sind, bzw. die Wartelisten sehr lang. Olga
DAfür sollte man selbst beizeiten sorgfältig prüfen, in welches Heim man ziehen möchte, wenn es so weit ist. Denn die Sache mit "dem selbst aussuchen" ist natürlich auch nur ein Papiertiger, wenn keine Plätze frei sind, bzw. die Wartelisten sehr lang. Olga
Genau so sieht die Realität aus.
Wenn jemand der Pflegebürftig ist ins Krankenhaus muss,
dann wird richtig eng.
Dort wird meistens wenn keine Besserung in Sicht ist ein Heim vorgeschlagen wer da keine Angehörigen hat die einspringen muss ins Heim und das egal wohin.
Was Sie schreiben, ist für viele Menschen richtig und auch für mich nachvollziehbar. Ich verstehe, u.a., dass es schwer sein kann, sich nach einer unschönen Kindheit, liebevoll um die Eltern zu kümmern.
Meine Kindheit war, wie so oft bei Nachkriegsgeborenen, begleitet von überarbeiteten Eltern, wo den Kindern wenig Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Anderes war zu dieser Zeit wichtiger. Trotzdem wurden wir gut versorgt und den Eltern war es wichtig, dass wir es besser haben sollten, als sie es selbst erfahren haben.
Sie haben ihr Bestes gegeben und auch ich versuchte, ihnen im Alter so gut ich es vermochte, zur Seite zu stehen.
Mir war es wichtig, meiner Mutter im Alter ein Leben in gewohnter Umgebung zu ermöglichen (mein Vater starb nach kurzer Erkrankung mit 73 Jahren). Ihr die Hilfe zu organisieren, die ich selber nicht leisten konnte.
Auch heute werden noch gut drei Viertel aller Pflegebedürftigen zu Hause versorgt. Häufig ausschließlich durch Angehörige oder zusammen oder vollständig durch ambulante Pflegedienste. Knapp ein Viertel wird in Pflegeheimen vollstationär betreut. Quelle
Gruß Mane
Ich sah jetzt im ARD eine Sendung,wo alte Menschen allein einsam lebten.
Enmal früh kam der Pflegedienst,dann wurde das Essen gebracht auf Rädern und der Mann oder Frau war wieder allein.Das möchte doch auch keiner----
Noch ist es in weiter Ferne,doch ich möchte in meiner Umgebung einmal gepflegt werden.Die pol.Pflegekräfte sind meistens im Alter unserer Kinder und verdienen sich so ihr Geld.Es ist zwar hart von Mann und Kindern getrennt sein,doch die geldliche Lage sieht in Polen auch nicht so toll aus.
Wolke
Hallo Wolke,
eine polnische Pflegekraft kann nur durch das Pflegegeld, der Verhinderungspflege und 50% der Kurzzeitpflege durch die Pflegekasse bezuschusst werden, welche jedoch die Kosten nicht decken, so dass die meisten Kosten von den Pflegebedürftigen und deren Familien zu zahlen sind.
Leider ist es nicht möglich, die Pflegesachleistungen, mit denen sonst die Leistungen eines Pflegedienstes bezahlt werden, für Pflegekräfte aus Osteuropa zu nutzen.
Gruß Mane