Gesundheit Was wir dürfen

pharaox
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Was wir dürfen
geschrieben von pharaox
Patienten dürfen Krankenakte einsehen
Laut Urteil des LG Düsseldorf darf ein Patient grundsätzlich Einsicht in seine Krankenakte nehmen. Der Arzt haftet auch für die Richtigkeit der Unterlagen. Allerdings müssen Mediziner die Richtigkeit der Behandlungsunterlagen nicht noch extra schriftlich bestätigen.
Az.: 3 O 106/06 (BSZ)
Vielleicht ist es ja für diesen oder jenen interessant!
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pharaox
Re: Was wir dürfen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf pharaox vom 10.06.2007, 23:40:58
Hallo pharaox,
Dein Hinweis auf das Düsseldorfer Urteil könnte missverstanden werden , deshalb folgende Ergänzung:

Das grundsätzliche Recht auf Einsicht in die eigenen Behandlungsunterlagen und das Recht auf Kopien von diesen hat der BGH schon in Urteilen von 1978 bzw. 1982 unmissverständlich festgestellt und geregelt. Eine gewisse Einschränkung dieses Rechts besteht lediglich für psychisch Kranke (zu deren Schutz).

In dem hier erwähnten Verfahren vorm Landgericht Düsseldorf ging es aber einzig und allein um die Frage, ob ein Arzt/Krankenhaus auch verpflichtet ist, schriftlich zu bestätigen, dass die einem Patienten oder dessen Anwalt ausgehändigten Unterlagen richtig und vollständig sind.

Dies hat das Gericht verneint mit der Begründung, dass ein Arzt, der Untersuchungsergebnisse, Behandlungsmaßnahmen etc. in der Patientenakte dokumentiert automatisch dafür haftet, dass die Dokumentation auch stimmt. Dies müsse nicht gesondert bestätigt werden.

Nach meiner Ansicht hätte der Anwalt darauf auch alleine kommen können bzw. hätte seinem Mandanten von einer solch unsinnigen Klage abraten müssen!
--
ursula
pharaox
pharaox
Mitglied

Re: Was wir dürfen
geschrieben von pharaox
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 11.06.2007, 13:05:51
Genau ursula,
Recht haste, ich wollte auch nur zum Ausdruck bringen, dass ein JEDER Patient das Recht hat seine Krankenakte einzusehen, aber danke für den Zusatz. Und natürlich hätte sich das auch anders regeln lassen )).
--
pharaox

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Re: Was wir dürfen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf pharaox vom 11.06.2007, 17:33:47
Hallo pharaox,

laut BGH - Urteil hat zwar grundsätzlich jeder Kranke das Recht auf Einsicht in seine Behandlungsunterlagen, in der Realität wird dieses Recht aber auch heute noch von vielen Ärzten und Krankenhäusern einfach ignoriert. Ärzte haben sich offenbar immer noch nicht daran gewöhnt, dass es Patienten gibt, die sich für ihre Krankheit und deren Behandlungsmöglichkeiten interessieren (nach meiner Ansicht sind es immer noch viel zu wenig!) und dass sie auch das Recht haben zu überprüfen, ob die bisherige Therapie tatsächlich für ihren Fall das Optimum darstellt.

In der Kommunikation zwischen Arzt und Patient liegt noch so einiges im Argen!

Ich verstehe schon nicht, dass es heute immer noch üblich ist, dass der Patient nach einer stationären Behandlung erst über den einweisenden Arzt den Inhalt des Krankenhausberichtes erfährt, wenn überhaupt. Warum bekommt er nicht direkt eine Kopie zugesandt, es geht doch schließlich um ihn?

--
ursula
pharaox
pharaox
Mitglied

Re: Was wir dürfen
geschrieben von pharaox
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 11.06.2007, 19:50:10
Genau ursula,
so etwas hätte ich bei der Gesundheitsreform erwartet, stattdessen geht es um´s Budget, dass wir so schnell wie möglich eine medizinische Zweiklassengesellschaft bekommen!;-(
Und, das ist ja das Übel, viele Ärzte entscheiden oft über die Köpfe ihrer Patienten hinweg.
Ich kann zwar im Moment keinen Vorschlag auf den Tisch werfen, aber vielleicht würde eine Behandlungsüberwachung durch die Patienten das System sogar billiger werden lassen. Denn, habe letztens erst einen Artikel über Mehrfachabrechnungen eines Arztes gelesen. Wenn er dem Patienten seine Behandlung erklären müsste, würde eine Doppelabrechnung zumindest erschwert.
--
pharaox
pucki
pucki
Mitglied

Re: Was wir dürfen
geschrieben von pucki
als Antwort auf pharaox vom 11.06.2007, 23:35:58

Wir, als Privatpatienten bekommen die Rechnungen der
Ärzte zugeschickt und können schon einmal prüfen, ob
wir überhaupt in den Genuß aller in den Rechnungen
aufgeführten Behandlungen gekommen sind. Da gibt es
durchaus schon "Überraschungen"!

Wenn wir von unserem Hausarzt an einen Facharzt überwiesen werden, lassen wir uns gleich den Bericht
von ihm geben -in einem offenen Umschlag (versteht sich
von selbst) und sind also über unsere diversen Wehwechen
bestens informiert.

Wir sind der Ansicht, JEDER sollte diese Möglichkeit
haben, also 1. Rechnungen bekommen, um zu prüfen, ob
alle Behandlungen ordnungsgemäß abgerechnet sind (es hat
schon zuviel Betrug gegeben) und 2. den Krankenbericht.

Warum das nicht so gehandhabt wird? - na, da kann sich
jeder seine eigene Meinung bilden )))

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susannchen
susannchen
Mitglied

Re: Was wir dürfen
geschrieben von susannchen
als Antwort auf pucki vom 12.06.2007, 09:38:50
Als ich vor 3 Jahren, in Kenntnis dass ich das Recht habe, in meine Behandlungsunterlagen einblick haben wollte, bekam ich dies verweigert.
Erst ein Veto bei der Ärztekammer ermöglichte mir das.

Zugleich war damit auch das Vertrauensverhältnis zu meinem Arzt gestört und ich wechselte den Arzt.

Als Kassenpatientin darf auch ich(und jeder andere Patient) die Abrechnung des Arztes mit der KK einsehen, nur machen es die wenigstens, aus Angst der Arzt würde es als Misstrauen ansehen.

Krankenberichte bekomme ich heute immer im Umschlag mit und schau mir diese auch an bzw kopiere sie.
Ich bin also immer auf dem Stand der Behandlung.
--
susannchen
EehemaligesMitglied58
EehemaligesMitglied58
Mitglied

Re: Was wir dürfen
geschrieben von EehemaligesMitglied58
als Antwort auf susannchen vom 12.06.2007, 10:35:01
Jeder patient, der das möchte kann natürlich seine behandlungsunterlagen einsehen.
Ihr müßt aber als sozialversicherte unterscheiden zwischen diagnostik,therapie und medikamentierung und der abrechnung des behandelnden arztes.
Die honorierung besonders der allgemeinmediziner, also der hausärzte wird immer stärker pauschalisiert und in 5stelligen behandlungsziffern erfasst.
Das heißt in einer ziffer verstecken sich verschiedene behandlungen, die teilweise auch nur ein mal im quartal
berechnet werden dürfen, egal wie oft sie bei der behandlung des patienten erbracht wurden.
Das hat sich inzwischen so verkompliziert, das abrechnungsfehler auch ohne betrugsvorsatz häufig auftreten.
Außerdem rechnet der arzt nicht mit der krankenkasse ab sondern mit seiner kassenärztlichen vereinigung, die wiederum von den krankenkassen pro quartal und patient eine pauschale erhält, mit der alle behandlungen aller niedergelassenen ärzte, egal wie oft der patient beim arzt erscheint und wie aufwändig die behandlung ist, abgegolten werden.
Sollte ein arzt nun mit vorsatz bei der abrechnung betrügen, so betrügt er nicht euch oder die krankenkasse sondern seine eigenen kollegen,indem er sich aus den zur verfügung gestelltem mitteln zuungunsten ehrlich abrechnender bedient.
Außerdem besteht für die hausärzte sowieso eine budgetierung nach oben, die auch der falschabrechnung grenzen setzt.
Es ist also durchaus verständlich, daß ein guter hausarzt, der einen patienten vorsorglich und umfassend behandelt, dafür nach der honorarordnung eine bestimmte summe
erhalten müßte, wegen der budgetierung aber im schnitt mit 20% weniger abgefunden wird, nicht gerade begeistert ist, wenn der patient noch eine rechnung haben will, die dem arzt nix als zusätzlichen aufwand beschehrt.

--
gram
susannchen
susannchen
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Re: Was wir dürfen
geschrieben von susannchen
als Antwort auf EehemaligesMitglied58 vom 12.06.2007, 11:13:28
Den Zwischenschritt bei der Abrechnung über KV oder KVZ hatte ich der Einfachhalthaber wegen weggelassen.
Man sehe es mir nach.
--
susannchen
pharaox
pharaox
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Re: Was wir dürfen
geschrieben von pharaox
als Antwort auf pucki vom 12.06.2007, 09:38:50
Ja pucki,

genau das wäre eine Lösung für die "Gestzlichen", nur warum übernehmen die das nicht? Es hat sich doch sicher bewährt bei Dir, dass Du laufend über die durchgeführte Behandlung informiert wirst. Und schwerer wird ein Betrug in der Durchführung auch.
--
pharaox

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