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Gesundheit Patientenverfügung hinterfragt

Karl
Karl
Administrator

Patientenverfügung hinterfragt
geschrieben von Karl
Hallo zusammen,


ich hatte gestern die Möglichkeit im Rahmen einer wissenschaftlichen Tagung einen Vortrag über das "Lock-In"-Syndrom zu hören.

"Lock in" ist Englisch und bedeutet sinngemäß "Eingeschlossen-Sein". Es handelt sich so mit um das Schlimmste, was wir uns gesundheitlich vorstellen können, nämlich nicht mehr in der Lage zu sein einen einzigen Muskel unseres Körpers zu bewegen. Solche Menschen können heute durch künstliche Beatmung etc. über Jahre am Leben gehalten werden.

Zu diesem Zustand des kompletten Lock-ins gibt es viele Übergänge. Manche Patienten können noch die Augen bewegen oder den Mund oder mehr. Ursachen für diesen pathologischen Zustand gibt es einige, z. B. amyotrophische Lateralsklerose, Schlaganfälle, Gehirnverletzungen etc.

Ich möchte hier nicht über die Fortschritte berichten, mit denen es möglich wird, dass Menschen mit Lock-in"-Syndrom mit Hilfe von Elektroden im Gehirn wieder Briefe schreiben können, sondern einen (Neben-)Aspekt des Vortrags in den Mittelpunkt stellen.

Für mich war es eine sehr bemerkenswerte und überraschende Aussage des Vortragenden Prof. Birbaumer aus Tübingen, dass die Empfindung der subjektiven Lebensqualität bei solchen Patienten erstaunlich hoch ist, jedenfalls korreliert die subjektive Empfindung der Lebensqualität nicht negativ mit der Anzahl der noch bewegbaren Muskeln. Dies bedeutet, dass wir Menschen doch eine erstaunliche Flexibilität aufweisen. Unsere Gehirne stellen die Schwelle für Unzufriedenheit oder Zufriedenheit immer auf unsere objektive Situation ein. Vielleicht hilft dies sehr vielen ihr Elend zu ertragen, nicht nur in Krankenhäusern.

Für mich bedeutet dies aber auch, dass es heute für mich schwierig ist, eine Patientenverfügung zu verfassen, die irgendwann in einer nicht erhofften Zukunft bewirken soll, dass Ärzte die mein Leben erhaltenden Apparate abschalten. Kann ich heute wissen, was ich in einem Zustand möchte, in dem ich mich vielleicht selbst nicht mehr verständlich machen kann?

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karl
luchs35
luchs35
Mitglied

Re: Patientenverfügung hinterfragt
geschrieben von luchs35
als Antwort auf Karl vom 24.06.2007, 11:47:41

Hallo Karl

Wenn Du allein von Dir ausgehst, wird Dir eine Regelung per Patientenverfügung nach dem von Dir beschriebenen Fall sicherlich einiges Kopfzerbrechen machen.

Darf ich aus eigenem Erleben heraus eine andere Sicht darlegen?
Mein Mann war an Alzheimerdemenz und Parkinson erkrankt. Ich möchte behaupten, dass er im spätereen Stadium nicht mehr viel davon mitkriegte. Für ihn wurde gut gesorgt,ihm mangelte es an nichts, und ich denke, er fühlte sich wohl, wenn er es auch nicht mehr ausdrücken konnte.

Die ersten Jahre pflegte ich ihn alleine mit Unterstützung einer Gemeindeschwester.
Ich möchte nicht ins Detail gehen, aber ich bin daran fast zerbrochen, meinen Söhnen ging es auch nicht anders, aber sie hatten bereits ihre eigenen Familien.

Mir wurde damals klar, dass ich per Patientenverfügung regeln würde, was immer nur möglich ist. Alzheimerdemenz ist davon leider ausgeschlossen, solange die Patienten nicht eine zusätzliche Krankheit haben, die auf Apparatemedizin oder andere lebensverlängernde Massnahmen hinausläuft.

Eine solche seelische Belastung möchte ich meiner Familie wenn irgendwie möglich ersparen.Sollte mir also einmal etwas zustossen, das dann ein Leiden wie das von Dir beschriebene nachzieht, sollen alle Massnahmen getroffen werden, die mein Leben drastisch verkürzen, Suizid ist ja dann auch mit Hilfe nicht möglich.
Wenn dann die Apparate abgestellt werden sollen, obwohl ich möglicherweise mich ganz gut fühle, so werde ich auch in letzter Sekunde wohl noch innerlich zustimmen.... der Familie zuliebe.


luchsi35
Mitglied_b12f0f2
Mitglied_b12f0f2
Mitglied

Re: Patientenverfügung hinterfragt
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf luchs35 vom 24.06.2007, 15:46:21
bin der gleichen Meinung,wie Luchsi

albawil
albawil
Mitglied

Re: Patientenverfügung hinterfragt
geschrieben von albawil
als Antwort auf luchs35 vom 24.06.2007, 15:46:21
auch ich bin der gleichen Meinung wie Luchsi.
Nur konnte ich diese Meinung nicht vertreten als notariell eingesezter Betreuer bei meinem Schwager.
Als mein Schwager darauf bestand mich als Betreuer zu haben, wuste ich nicht was letzlich mal auf mich zu kommen würde.
Ich mußte ihm anfangs versprechen keine Lebensverlängerten Maßnahmen an ihm durchführen zu lassen.
Es kam der Moment wo ich meinem Schwager gegenüber wortbrüchig werden mußte.
Im Krankenhaus konnte er nicht länger bleiben, er mußte zurück ins Altersheim, dann allerdings mit einer kleinen Öffnung im Bauch zur künstlichen Ernährung.
Zu diesem Schritt brauchte das Krankenhaus meine schriftliche Zustimmung.
Eine Stunde vor dem Termin zur Unterschrift ist mein Schwager gestorben. Es wurde mir erspart.
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albawil

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