Gesundheit Ich will sie............die Einschlafhilfe?
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Re: Ich will sie............die Einschlafhilfe?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
.....wie wär´s denn einfach mal mit Oropax? Hat mir bei einem Krankenhausaufenthaltmal sehr geholfen.
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anna44
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anna44
Irgendwie kappiere ich das Ganze nicht richtig!
Hier in Schweizer-Krankenhäuser muss ein Einschlafproblem beim
Eintritt zuerst mit dem Aufnahmearzt besprochen werden, dann
verschreibt er ein Mittel, aber eventuell nur auf Reserve!
Das Pflegepersonal hat sich strickte nach den äztlichen Verordnungen
zu richten!
Peter25
Ich verstehe Deinen Satz nicht richtig!
So wie Du schreibst, kommt bei Euch die Nachtschwester vorbei und
fragt die Patienten, ob sie ein Einschlafmittel möchten!
So kommt der Satz bei mir an!
Der Patient müsste doch wissen, ob dies ihm verschrieben wurde,
auch das wie: in Reserve oder für jede Nacht!
--
sonja47
Hier in Schweizer-Krankenhäuser muss ein Einschlafproblem beim
Eintritt zuerst mit dem Aufnahmearzt besprochen werden, dann
verschreibt er ein Mittel, aber eventuell nur auf Reserve!
Das Pflegepersonal hat sich strickte nach den äztlichen Verordnungen
zu richten!
Peter25
Ich verstehe Deinen Satz nicht richtig!
So wie Du schreibst, kommt bei Euch die Nachtschwester vorbei und
fragt die Patienten, ob sie ein Einschlafmittel möchten!
So kommt der Satz bei mir an!
Der Patient müsste doch wissen, ob dies ihm verschrieben wurde,
auch das wie: in Reserve oder für jede Nacht!
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sonja47
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Re: Ich will sie............die Einschlafhilfe?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
sonja, ich wundere mich auch etwas. Nach meiner Kenntnis werden auch bei uns Schlafmittel von der Nachtschwester nur nach Rücksprache mit dem Stationsarzt verteilt bzw. nach ausdrücklicher Verordnung bei der Aufnahme oder bei der Visite.
Schlafmittel sind ja keine harmlosen Substanzen, die man bedenkenlos einnehmen kann. Da sind beispielweise Kontraindikationen zu beachten und mögliche Interaktionen mit anderen eingenommenen Medikamenten, die sogar potentiell gefährlich werden können.
Was die Nachtschwester ohne ausdrückliche ärztliche Verordnung ausgeben darf, ist allenfalls Baldrian o.ä.
--
ursula
Schlafmittel sind ja keine harmlosen Substanzen, die man bedenkenlos einnehmen kann. Da sind beispielweise Kontraindikationen zu beachten und mögliche Interaktionen mit anderen eingenommenen Medikamenten, die sogar potentiell gefährlich werden können.
Was die Nachtschwester ohne ausdrückliche ärztliche Verordnung ausgeben darf, ist allenfalls Baldrian o.ä.
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ursula
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Re: Ich will sie............die Einschlafhilfe?
Vielleicht war die ärztl. Verordnung ja, der Patient darf Schlafmittel erhalten.
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rolf
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rolf
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Re: Ich will sie............die Einschlafhilfe?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Möglich, rolf, ich habe Peters Schilderung allerdings anders verstanden.
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ursula
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ursula
Hier muss ich opponieren!
Rolf
Hast Du je schon mal eine ärztliche Verordnung in einem Krankenhaus zu Gesicht bekommen!
Dies sind immer klar definierte Ausdrücke, darf würde wiederum heissen
er darf wenn er will!--
Solche Verordnungsschreiben existieren zu mindest in der Schweiz nicht!
sonja47
Rolf
Hast Du je schon mal eine ärztliche Verordnung in einem Krankenhaus zu Gesicht bekommen!
Dies sind immer klar definierte Ausdrücke, darf würde wiederum heissen
er darf wenn er will!--
Solche Verordnungsschreiben existieren zu mindest in der Schweiz nicht!
sonja47
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Re: Ich will sie............die Einschlafhilfe?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Die (schrifliche) Verordnung lautet bei uns z.B.: Pat. darf bei Bedarf zur Nacht das Medikament XY in der Dosierung Z erhalten. Weder die Wahl des Medikamentes noch die Dosierung liegen bei uns im Ermessen der Nachtschwester, sondern werden ausschließlich vom Arzt verordnet, der ja im übrigen auch die Verantwortung trägt.
--
ursula
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ursula
Okee Ursula
So ist es eine Verordnung, die auf darf lautet, mit Bestimmung!
Gute Nacht wünsche ich Euch Allen!
--
sonja47
So ist es eine Verordnung, die auf darf lautet, mit Bestimmung!
Gute Nacht wünsche ich Euch Allen!
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sonja47
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Re: Ich will sie............die Einschlafhilfe?
Genau das habe ich gemeint, der Arzt verordnet und der Patient entscheidet, ob er es für diese Nacht will/braucht.
Bei Schlafmitteln durchaus üblich, während bei Mitteln, die für die Therapie nötig sind, der Patient nicht jedesmal gefragt wird, sondern im Arztgespräch erklärt bekommt, warum er das Medikament bekommt.
--
rolf
Bei Schlafmitteln durchaus üblich, während bei Mitteln, die für die Therapie nötig sind, der Patient nicht jedesmal gefragt wird, sondern im Arztgespräch erklärt bekommt, warum er das Medikament bekommt.
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rolf
Wenn ich im KH gemerkt habe, dass ich nicht einschlafen konnte, bin ich zur Schwester gegangen und habe mir ein
(vermutlich leichtes) Schlafmittel geholt. Es gab nie Schwierigkeiten. Bei stärkeren Mittel hätte sicherlich ein Arzt befragt werden müssen.
Natürlich sind die Nächte im Krankenhaus anders als zu Hause und daher finde ich es nicht einfach im Krankenhaus zu schlafen und versuche deswegen so schnell wie möglich wieder heraus zu kommen.
--
ursula_j
(vermutlich leichtes) Schlafmittel geholt. Es gab nie Schwierigkeiten. Bei stärkeren Mittel hätte sicherlich ein Arzt befragt werden müssen.
Natürlich sind die Nächte im Krankenhaus anders als zu Hause und daher finde ich es nicht einfach im Krankenhaus zu schlafen und versuche deswegen so schnell wie möglich wieder heraus zu kommen.
--
ursula_j