Gesundheit Es lebe das Bidet.

peter25
peter25
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Re: Es lebe das Bidet.
geschrieben von peter25
als Antwort auf rolf † vom 22.02.2009, 12:57:41
Rolf, auch bei Gesellschaften gibt es da keine Probleme(eigene Erfahrung mit meiner Mutter)da kann man die Wohnung so ausstatten z.B. Bad nach dem Bedürfnis des Mieters, falls aber Reparaturen notwendig werden geht das zu Lasten des Mieters.
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peter25
sonja47
sonja47
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Re: Es lebe das Bidet.
geschrieben von sonja47
als Antwort auf peter25 vom 22.02.2009, 13:12:03
Das wird wohl in Deutschland anders bewilligt als hier in des Schweiz!

Wie ist das bei euch, müsst ihr für eine Mietwohnung
zb. Kühlschrank, Tiefkühler, Kochherd usw. selber kaufen und reinstellen, wie sieht es mit dem Badezimmer aus?

Beim grossen Wohnungsumbau, Bad, Küche und der Vergrösserung des
Balkons, hätte ich so sehr gerne zb. das Badzimmer mit einer Stehdusche,
ohne Badewanne einrichten lassen, dies wurde nicht bewilligt!
Beides Badewanne plus Stehdusche hätte keinen Platz gehabt!
Bad misst nur 4,2 Quadrm.
Küche, oh jeeee, hab ich geweint, alles mit gleichem Stauraum,
wie vorher, dabei hätten sie die hälfte der Wand zum Wohnzimmer
wegnehmen können, um eine schöne Wohnküche zu gestalten, nein,
an der Mieterorientierung in einem Restaurant, konnten wir zu den
Plänen Stellung nehmen, genehmigt wurde letzendlich dann nur das,
was die Verwaltung gut geheissen hat!
(Oh halt, die Planung für die 3 1/2 Zie.Whg. war ja relativ gut,
aber da hat sich doch ein Mieter von einer 4 Zie.Whg. lauthals
beschwert, sie hätten somit für die Änderung unserer kleineren Wohnung
höhre Umbaukosten zu übernehmen!
Dieser Herr besitzt "nur" die länste Garage, benutzt 2 Autoabstellplätze
hat in der Nähe noch einen Platz in der Einstellgarage, fährt ja "nur" 3 Autos!
Hätten wir doch wehementer opponiert! 1 von 12 Mietpartien gegen uns!
(Von den Reichen lernt man sparen, das gilt immer noch!)




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sonja47
rolf †
rolf †
Mitglied

Re: Es lebe das Bidet.
geschrieben von rolf †
als Antwort auf sonja47 vom 22.02.2009, 23:50:19
Das liegt nicht am Land, sondern am Eigentümer.
Er kann alles genehmigen, muß aber nicht.
Wenn er alle Wohnungen einheitlich will, kannste nix machen.
Je größer die Gesellschaft, umso unflexibler sind sie im allgemeinen.
Ausnahmen gibt es natürlich, wie von jeder Regel.
--
rolf

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nolli
nolli
Mitglied

Re: Es lebe das Bidet.
geschrieben von nolli
als Antwort auf nolli vom 12.01.2009, 08:21:27

--
nolli

Da ich diese Diskusion begonnen habe, will ich sie nun auch beenden.
Niemals hätte ich gedacht, dass ich mit dem Thema so eine Lawine auslösen würde.
Dabei wollte ich doch nur sagen, dass die Südländer uns in puncto „Hygiene in den unteren Regionen“ doch schon seit vielen, vielen Jahren weit voraus sind.
Bei meinem jetzigen Aufenthalt in Deutschland musste ich es wieder feststellen. Weder in Altenheimen noch in Krankenhäusern z. B. in der Urologie, wo es doch wirklich um die unteren Regionen geht, hat man dieses praktische Faktotum inzwischen eingebaut.

Auf jeden Fall möchte ich nicht mehr darauf verzichten!

Danke an alle die sich hier an der oft heißen Diskussion beteiligt haben.
Es war doch manchmal sehr aufschlussreich.

Liebe Grüße Nolli.

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