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Gesundheit Dürfen Ärzte bald den finalen Rettungsschuß abgeben?

arno
arno
Mitglied

Dürfen Ärzte bald den finalen Rettungsschuß abgeben?
geschrieben von arno
Hallo,

heute wurde in der WAZ mitge-
teilt, daß ein Arzt aus Soest
bei nächtlichen Krankenbesuchen
künftig eine Pistole tragen
darf. Pefferspray zur
Verteidigung ist nicht
ausreichend, so das Verwaltungs-
gericht in Arnsberg.
Steht der ärztliche Eid nicht
im Widerspruch zum Tragen und
benutzen einer Waffe?

Viele Grüße
--
arno
angelottchen
angelottchen
Mitglied

Re: Dürfen Ärzte bald den finalen Rettungsschuß abgeben?
geschrieben von angelottchen
als Antwort auf arno vom 24.11.2007, 14:40:11
arno. bevor Du wieder einmal so haltlose Vermutungen abgibst (oder wolltet Du etwa komisch sein???Irgendwie gelingt dir das fast nie) erkundige Dich mal nach Übergriffen auf prakt. Ärzte bzw Bereitschaftsärzt - die in ihrer Bereitschaftstasche meist auch immer sehr starke Schmerzmittel (zB chem. Morphine) usw haben und oft genug auch ihren Praxisschlüssel einstecken haben und dann überleg Dir mal, was wohl der Grund für diese Selbstschutzmassnahmen sein könnte ... übrigens dürfen Gerichtsvollzieher auch bewaffnet sein - und in bestimmten Gegenden sind sie nur mit schussfester Weste unterwegs.
--
angelottchen
arno
arno
Mitglied

Re: Dürfen Ärzte bald den finalen Rettungsschuß abgeben?
geschrieben von arno
als Antwort auf angelottchen vom 24.11.2007, 14:47:04
Hallo, angelottchen,

demnächst werden wohl die Paketdienste, Postboten,
usw. auch vorsorglich ein Waffe tragen dürfen.
Wäre es dann nicht sinnvoll, wenn jeder Bürger
mit einer schußsicheren Weste ausgerüstet wird?
Ich halte ein Reduzierung der Anzahl der
Waffenbesitzer für notwendig!

Viele Grüße
--
arno

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angelottchen
angelottchen
Mitglied

Re: Dürfen Ärzte bald den finalen Rettungsschuß abgeben?
geschrieben von angelottchen
als Antwort auf arno vom 24.11.2007, 15:11:31
Nun, Menschen, die wie ein Arzt auch mitten in der Nacht in wildfremde Wohnungen MÜSSEN und nie wirklich wissen, was sie dort erwartet und Personen, die beruflich in Häuser und Wohnungen von Menschen MÜSSEN, wie zB Gerichtsvollzieher, Stromableser/Abklemmer usw , in denen zu ahnen ist, dass ihnen nicht überschäumende Sympathie entgegensprudelt, haben ein Recht auf Unversehrtheitund Schutz ihres eigenen Lebens - und die Polizei kann nicht bei jedem Arztbesuch in finsteren gegenden mitten in der Nacht dabei sein - meinst Du wirklich, dass Leue, die vorsätzlich zB einen Arzt nachts irgendwo hinbestellen, sich an Dein Waffenverbot halten würden?

Auch bei diesem Thema muss ich Dir den Vorwurf machen, dass Du mal wieder nur Schlagwortpropaganda betreibst und die Hintergründe nicht nennst:

Der Arzt, der viele Drogenabhängige und psychisch Kranke behandelt, kann Notwehrsituationen aus beruflichen Gründen nicht aus dem Weg gehen. Dies gelte etwa, wenn er nachts in soziale Brennpunkte gerufen werde. Weniger gefährliche Mittel als eine Schusswaffe seien nicht geeignet, um seine Gefährdung zu mindern, teilte das Gericht heute mit.

Der Mediziner hatte erklärt, er sei bereits mehrfach in seiner Praxis und auch außerhalb bei seiner ärztlichen Tätigkeit mit Schusswaffen bedroht worden. Sein Risiko würde zudem durch Hausbesuche in zweifelhaften Gegenden erhöht. Das überzeugte das Gericht.

Die 14. Kammer betonte, der Kläger habe glaubhaft gemacht, dass er wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib und Leben gefährdet sei. Das Waffengesetz räume die Möglichkeit ein, besonders gefährdeten Privatpersonen die Erlaubnis zum Führen einer Schusswaffe zu erteilen. Durch seine besonnene Reaktionen in der Vergangenheit habe der Kläger nach Überzeugung des Gerichts auch bewiesen, dass er in Notwehrlagen Ruhe bewahre und den Einsatz der Waffe als letztes Mittel begreife.

Der Landrat des Kreises Soest hatte zuvor einen Antrag des Arztes auf Erteilung eines Waffenscheins abgelehnt und ihm die Verwendung von Pfefferspray zum Selbstschutz nahegelegt. Nun muss er nach dem Willen des Verwaltungsgericht den Fall neu entscheiden und dabei die Auffassung des Gerichts berücksichtigen. Ausdrücklich wies die Kammer allerdings auf die Möglichkeit hin, mit der Erteilung des Waffenscheins Auflagen hinsichtlich der Waffengröße, des Einsatzortes und der Einsatzzeit zu verbinden.

Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich. (Az.: 14 K 50/06)
geschrieben von der spiegel - online


Sei doch bitte etwas sorgfältiger ... danke
--
angelottchen
gutgelaunt
gutgelaunt
Mitglied

Re: Dürfen Ärzte bald den finalen Rettungsschuß abgeben?
geschrieben von gutgelaunt
als Antwort auf angelottchen vom 24.11.2007, 14:47:04
na´ wo steht das denn, dass Gerichtsvollzieher bewaffnet sein dürfen..?
Oder solltest du damit die "besonders gefährdeten Personen" gemeint haben, die auf Antrag und unter Auflagen eine Waffe dann tragen dürfen..??

gutgelaunt
angelottchen
angelottchen
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Re: Dürfen Ärzte bald den finalen Rettungsschuß abgeben?
geschrieben von angelottchen
als Antwort auf gutgelaunt vom 24.11.2007, 15:33:50
ob sie es offiziell dürfen, weiss ich nicht - aber einige, wie in Berlin, tun es - oder aber sie haben wie zB bei Zwangsräumungen usw Polizeischutz dabei - und schussichere Westen, die sie sich zur Zeit aber leider noch selbst kaufen müssen ..

Sicherheitsgedanken Gerichtsvollzieher
--
angelottchen

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schorsch
schorsch
Mitglied

Re: Dürfen Ärzte bald den finalen Rettungsschuß abgeben?
geschrieben von schorsch
als Antwort auf arno vom 24.11.2007, 14:40:11
Was hat das Tragen einer Waffe mit dem "finalen Rettungsschuss" zutun?

--
schorsch
susannchen
susannchen
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Re: Dürfen Ärzte bald den finalen Rettungsschuß abgeben?
geschrieben von susannchen
als Antwort auf schorsch vom 24.11.2007, 16:58:35
Das habe ich mich auch gefragt. Es gibt eben immer Ausnahmen, wo es notwendig ist, sollte es auch so sein.
--
susannchen
hafel
hafel
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Re: Dürfen Ärzte bald den finalen Rettungsschuß abgeben?
geschrieben von hafel
als Antwort auf schorsch vom 24.11.2007, 16:58:35
Da wundert sich natürlich ein Schweizer Bürger besonders, wo die Militärdienstleistende ihre Waffen mit nach Hause nehmen dürfen. Das dürfen sie mit Sicherheit nicht, um den "finalen Rettungsschuss" abzugeben )))))
--
hafel
vitaraw
vitaraw
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Re: Dürfen Ärzte bald den finalen Rettungsschuß abgeben?
geschrieben von vitaraw
als Antwort auf hafel vom 24.11.2007, 22:57:25






hallo zusammen



bei manchen würden manchmal ein karnickelfangschlag reichen .......


guts näääääääächtle


jutta
--
vitaraw

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