Gesundheit Das Coronavirus ist auch nun bei uns angekommen
Lieber @Karl,
Karl Lauterbach ist für viele zwar eine Hassfigur geworden, aber er übertrifft diese Vielen an Intelligenz, Wissen und Voraussicht.
Karl
zum Glück ist Karl Lauterbach resistent gegen die vielen unqualifizierten Angriffe und Anfeindungen (auch von Politikern und von Medizinern!) und lässt sich nach wie vor nicht irritieren.
Es ist zum Heulen, dass seine Warnungen so lange nicht ernst genommen und seine klugen konstruktiven Vorschläge nicht rechtzeitig aufgegriffen und umgesetzt wurden. Wäre auf Lauterbach (übrigens auch auf Drosten und andere Virologen!) früher gehört worden, würden wir im Umgang mit der Pandemie heute sehr viel besser dastehen!
vivienne
Und das verschärft sich noch weiter, weil sich die Bundesländer uneins sind...Jetzt läuft es mir wirklich langsam erneut kalt über den Rücken, was die 16 Bundesländer heute mit Merkel vereinbaren werden müssen, nicht nur weil wir weiterhin mit Einschränkungen leben müssen, sondern wegen der Folgelasten.
Langsam werden unsere gemeinsamen Lebensabende ganz schön überlagert, aber unabwendbar, höchstens zu mildern.
Ich denke auch manchmal darüber nach, ob meine Frau und ich jemals wieder unser soziales Leben aufnehmen können, wie wir das bis dato lebten. Wir hatten mehrmals im Jahr für jeweils mehrere Wochen Besuch von Freunden aus NRW, die bei uns Urlaub machten, was immer sehr schön und für alle bereichernd war. Und auch die Museumsbesuche, Theaterbesuche, Konzerte usw. fehlen, da wir uns beide (wir sind chronisch krank) das seit Februar nicht mehr getraut haben und nicht trauen.
Aber das ist Jammern auf hohem Niveau, es gibt viel Schlimmeres. Wir sind zu zweit, ich denke, es wäre für uns noch tausendmal schlimmer, gäbe es den/die andere/n nicht.
Die Zahlen steigen und steigen: Die Gesundheitsämter haben nach Angaben des Robert Koch-Instituts einen Rekordwert von 14.964 Corona-Neuinfektionen binnen eines Tages gemeldet. So viele wurden in Deutschland seit Beginn der Pandemie noch nie registriert.
man kann sich nun winden, wie man will, er ist mehr als angekommen, es ist 5 nach 12.
😧
Das Recht, Privatwohnungen zu betreten, ist ja nicht neu.
Schon im Reichsseuchengeetz von 1900 als auch im Bundesseuchengesetz von 1961 wird den zuständigen staatlichen Stellen diese Möglichkeit bei gegenwärtiger Gefahr im Verzuge/Gefahr für die Allgemeinheit eingeräumt.
Heute wird dazu u.a. das Infektionsschutzgesetz von 2001 mit seiner pauschalen Generalermächtigung als Rechtsgrundlage angeführt.
Art.28 Abs.1 " [...] Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden insoweit eingeschränkt."
Rechtlich also in Ordnung und vom Parlament so beschlossen.
Allerdings geht das nicht willkürlich, es muss schon ein konkreter Hinweis/begründeter Verdacht auf eine gegenwärtige Gefahr (Gesundheitsgefährdung der Allgemeinheit = Straftat/Ordnungswidrigkeit) ) gegeben sein wie z.B. das Veranstalten illegaler Parties.
Nicht anderes sagte Lauterbach. Er ist ja nicht dumm, aber das wurde hier ja schon festgestellt. Er kennt die Rechtslage ganz genau, was bei den erwartbaren Kritikern, den Gegnern von Kontrollen, eher nicht der Fall sein dürfte.
Viele Diskussionen ? Je höher die RKI Zahlen, desto weniger, vermute ich mal. Worüber lohnte es sich auch zu diskutieren ?
Übrigens: Erfolge in Ländern, die die 2. Welle schon in den Griff gekriegt haben, sind ganz besonders den strikten Kontrollen zur Einhaltung der Massnahmen geschuldet.
Eine andere Frage ist die nach dem dafür benötigen Personal, das solche Kontrollen durchführen könnte, wenn sie denn von den zuständigen Behörden (Gesundheitsamt) angeordnet werden sollten.
Die einzelnen Länder müssen dazu den Bund um 'Amtshilfe' bitten, damit die Bundespolizei tätig werden kann. Wollte Söder nicht schon 1000 Kräfte für Bayern ?
Etwas in Sorge. Unsere beste Freundin lebt mit ihrer sehr alten Mutter (fast 100) in Wohngemeinschaft, und ein enger Verwandter, der letzte Woche noch bei ihnen war, wurde nun coronapositiv getestet. Nun sind wir alle in Sorge, um die Freundin, um den Verwandten, den wir auch gut kennen, aber vor allem um die Mutter... Das ist nun der vierte "Fall", den wir persönlich kennen (ein 70jähriger Bekannter starb im Juni)
Persönliche oder im engen Umfeld bekannte "Fälle" gehen unter die Haut, das ist klar und sozusagen auch "hilfreich". Verschwörungs-Gedanken erstickt sowas im Keime.
Servus
Das GG braucht dafür nicht geändert zu werden.
Ob die Generalermächtigung reicht ist unter Verfassungsrechtexperten nicht unumstritten. Gerichte ureilten aber mehrheitlich dahingehend, dass bei neuen Gefahren, die bei der Verabschiedung des Gesetzes noch nicht bekannt waren, die Generalklausel ausreichend ist für die Einschränkung von GG Rechten, sofern sie der Abwehr von unmittelbaren Gefahren für Gesundheit und körperlicher Unversehrtheit (höhere Rechtsgüter) dienen.
Du siehst das aber schon richtig : feiern ohne Kontrolle geht schlecht zusammen.
Ganz Schlaue kennen aber einen Trick, um zu vermeiden, dass die Bundespolizisten in ihre geschützte Wohnung eindringen : das Feiern lassen und auf später verschieben ...
Das Recht, Privatwohnungen zu betreten, ist ja nicht neu.
Schon im Reichsseuchengeetz von 1900 als auch im Bundesseuchengesetz von 1961 wird den zuständigen staatlichen Stellen diese Möglichkeit bei gegenwärtiger Gefahr im Verzuge/Gefahr für die Allgemeinheit eingeräumt.
Heute wird dazu u.a. das Infektionsschutzgesetz von 2001 mit seiner pauschalen Generalermächtigung als Rechtsgrundlage angeführt.
Art.28 Abs.1 " [...] Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden insoweit eingeschränkt."
Rechtlich also in Ordnung und vom Parlament so beschlossen.
Allerdings geht das nicht willkürlich, es muss schon ein konkreter Hinweis/begründeter Verdacht auf eine gegenwärtige Gefahr (Gesundheitsgefährdung der Allgemeinheit = Straftat/Ordnungswidrigkeit) ) gegeben sein wie z.B. das Veranstalten illegaler Parties.
Nicht anderes sagte Lauterbach. Er ist ja nicht dumm, aber das wurde hier ja schon festgestellt. Er kennt die Rechtslage ganz genau, was bei den erwartbaren Kritikern, den Gegnern von Kontrollen, eher nicht der Fall sein dürfte.
Viele Diskussionen ? Je höher die RKI Zahlen, desto weniger, vermute ich mal. Worüber lohnte es sich auch zu diskutieren ?
Übrigens: Erfolge in Ländern, die die 2. Welle schon in den Griff gekriegt haben, sind ganz besonders den strikten Kontrollen zur Einhaltung der Massnahmen geschuldet.
Eine andere Frage ist die nach dem dafür benötigen Personal, das solche Kontrollen durchführen könnte, wenn sie denn von den zuständigen Behörden (Gesundheitsamt) angeordnet werden sollten.
Die einzelnen Länder müssen dazu den Bund um 'Amtshilfe' bitten, damit die Bundespolizei tätig werden kann. Wollte Söder nicht schon 1000 Kräfte für Bayern ?
Hallo Aixois
Ich kann mir vorstellen, Familien wo mit vermehrten Lärm oder wo viele Autos vor einem Haus parken, Situationen wo in Bezug einer Anomalität der Polizei oder dem Ordnungsamt auffallen, kontrollert werden, persönlich hätte ich kein Problem damit, wäre es auch in Belgien, man sieht wo BE heute steht , es geht schlussendlich um die Gesundheit der Gemeinschaft, natürlich wird es ein weiterer Punkt sein, für die Alu-Hütchen Fraktion , oder der kleinen Gruppe wo sich immer mehr in einer virtuellen Diktatur sieht. Phil.
ZITAT Aixios
Allerdings geht das nicht willkürlich, es muss schon ein konkreter Hinweis/begründeter Verdacht auf eine gegenwärtige Gefahr (Gesundheitsgefährdung der Allgemeinheit = Straftat/Ordnungswidrigkeit) ) gegeben sein wie z.B. das Veranstalten illegaler Parties.