Digitale Fotografie Personenfotos im Internet
Es gibt eine Gruppe von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen, die sich auf das kostenpflichtige Abmahnen von Personen spezialisiert haben, welche Personenfotos in das Internet gestellt haben.
Ei interessanter Artikel ist in der Zeitschrift "CHIP 10-2011" zu lesen.
Mir ist auch bekannt, dass einige Rechtanwälte/Innen sogar abmahnen bei Fotos, von denen nicht einmal der Abgebildete wéiß, daß wegen seines Bildes abgemahnt wurde. Kassiert wird von den Anwälten!!
Mein Tipp, keine Fotos veröffentlichen von denen keine Einverständniserklärung, schriftlich oder mündlich in Anwesendheit von Zeugen vorliegt.
Vorher genauestens informieren, dass gilt auch für anderweitige Aufnahemen, z . B. in Gebäuden, Geschäften u.s.w
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bombeiro
Ei interessanter Artikel ist in der Zeitschrift "CHIP 10-2011" zu lesen.
Mir ist auch bekannt, dass einige Rechtanwälte/Innen sogar abmahnen bei Fotos, von denen nicht einmal der Abgebildete wéiß, daß wegen seines Bildes abgemahnt wurde. Kassiert wird von den Anwälten!!
Mein Tipp, keine Fotos veröffentlichen von denen keine Einverständniserklärung, schriftlich oder mündlich in Anwesendheit von Zeugen vorliegt.
Vorher genauestens informieren, dass gilt auch für anderweitige Aufnahemen, z . B. in Gebäuden, Geschäften u.s.w
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bombeiro
Nach welchen Regeln dürfen Bilder von Personen veröffentlicht werden?
Wenn Bildnisse von identifizierbaren Menschen aufgenommen und "öffentlich zur Schau gestellt werden", dann ist in Deutschland derzeit das "Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie" (KunstUrhG) maßgeblich. Danach ist die Verbreitung von Bildern unzulässig. Ausnahmen gelten, wenn eine Einwilligung der betreffenden Person vorliegt oder die Person lediglich als Beiwerk neben einer Landschaft erscheint. Weiterhin ist eine Veröffentlichung möglich, wenn Personen auf Bildern von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen erscheinen oder an ihrer Darstellung "ein höheres Interesse der Kunst" festgestellt werden kann. Im Zusammenhang mit Versammlungen dürfen Menschen allerdings nicht gezeigt werden, wenn sie als Einzelpersonen erscheinen. Sie müssen als allgemeines Mitglied einer Gruppe erscheinen.
Veröffentlichung von Personenfotos
Die rote Schriftfarbe im ganzen Text ist ganz schrecklich zu lesen Bombeiro. Das tut in den Augen weh!
Myrja
Wenn Bildnisse von identifizierbaren Menschen aufgenommen und "öffentlich zur Schau gestellt werden", dann ist in Deutschland derzeit das "Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie" (KunstUrhG) maßgeblich. Danach ist die Verbreitung von Bildern unzulässig. Ausnahmen gelten, wenn eine Einwilligung der betreffenden Person vorliegt oder die Person lediglich als Beiwerk neben einer Landschaft erscheint. Weiterhin ist eine Veröffentlichung möglich, wenn Personen auf Bildern von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen erscheinen oder an ihrer Darstellung "ein höheres Interesse der Kunst" festgestellt werden kann. Im Zusammenhang mit Versammlungen dürfen Menschen allerdings nicht gezeigt werden, wenn sie als Einzelpersonen erscheinen. Sie müssen als allgemeines Mitglied einer Gruppe erscheinen.
Veröffentlichung von Personenfotos
Die rote Schriftfarbe im ganzen Text ist ganz schrecklich zu lesen Bombeiro. Das tut in den Augen weh!
Myrja
Re: Personenfotos im Internet
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Wer sich da ins Boxhorn jagen lässt, der ist selber schuld. Es wird jedoch wieder genug 'Schafe' geben, leider.
Und damit wird diese Nutzlosbranche immer frecher.
Und damit wird diese Nutzlosbranche immer frecher.
Re: Personenfotos im Internet
ergänzend myrja
möchte ich noch hinzufügen, dass die von sportlichen wettbewerben im internet veröffentlichte abbildung von einzelpersonen oder gruppen im vorfeld von den meisten veranstaltern durch die unterschrift der teilnehmenden auf der "Teilnahmebestätigung" sicher stellt, dass keine ansprüche der abgebildeten personen mit rechtlicher grundlage entstehen können.
bei den "Teilnahmebestätigungen", die tochter Anne unterschrieben hat, überhaupt an der laufveranstaltung teilnehmen zu können, war dies stets eine bedingung.
alle bildrechte gehen somit an den veranstalter und es besteht kein anspruch auf vergütung ob nun am bild, gefilmten aufnahmen, gegebenen interviews oder presseveröffentlichungen.
so oder ähnlich wurde das bei den schriftlichen anmeldungen, die ich gelesen habe, formuliert. an anderer stelle las ich, dass personen, die als gruppe bei veranstaltungen auf öffentlichem strassenland agieren, damit rechnen müssen, abgebildet zu werden. auch hier kann kein anspruch mit dem recht am eigenen bild geltend gemacht werden.
interessant wäre nun für mich, ob jemand eine andere auslegung der bestimmungen weiss und bekannt machen möchte?
--
pilli
möchte ich noch hinzufügen, dass die von sportlichen wettbewerben im internet veröffentlichte abbildung von einzelpersonen oder gruppen im vorfeld von den meisten veranstaltern durch die unterschrift der teilnehmenden auf der "Teilnahmebestätigung" sicher stellt, dass keine ansprüche der abgebildeten personen mit rechtlicher grundlage entstehen können.
bei den "Teilnahmebestätigungen", die tochter Anne unterschrieben hat, überhaupt an der laufveranstaltung teilnehmen zu können, war dies stets eine bedingung.
alle bildrechte gehen somit an den veranstalter und es besteht kein anspruch auf vergütung ob nun am bild, gefilmten aufnahmen, gegebenen interviews oder presseveröffentlichungen.
so oder ähnlich wurde das bei den schriftlichen anmeldungen, die ich gelesen habe, formuliert. an anderer stelle las ich, dass personen, die als gruppe bei veranstaltungen auf öffentlichem strassenland agieren, damit rechnen müssen, abgebildet zu werden. auch hier kann kein anspruch mit dem recht am eigenen bild geltend gemacht werden.
interessant wäre nun für mich, ob jemand eine andere auslegung der bestimmungen weiss und bekannt machen möchte?
--
pilli
Re: Personenfotos im Internet
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Meine Güte!
Ich lauf doch auch nicht verschleiert durchs Leben!
Wenn mich einer ablichtet und das zeigt.........
tut doch mir nicht weh
Solange meine Intimsphäre gewahrt bleibt............
und dafür sorge ich schon selber!
Denn:
in meiner Badewanne bin ich Kapitän!!!!!!!
Gudrun
Ich lauf doch auch nicht verschleiert durchs Leben!
Wenn mich einer ablichtet und das zeigt.........
tut doch mir nicht weh
Solange meine Intimsphäre gewahrt bleibt............
und dafür sorge ich schon selber!
Denn:
in meiner Badewanne bin ich Kapitän!!!!!!!
Gudrun
Re: Personenfotos im Internet
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Jeder, der fotografiert und seine Bilder publizieren/verkaufen/drucken möchte, sollte sich
DIESE
Lektüre gründlich durchlesen.
Ich persönlich habe immer ein Druckexemplar mit dabei, wenn ich auf Tour gehe - so kann jeder, den ich um ein Release bitte, nachlesen, worauf er sich einläßt.
Ich selbst stand bis Anfang diesen Jahres selbst auch oft VOR der Kamera und habe auch inzwischen so die eine oder andere rechtliche Streitsache deswegen (erfolgreich) hinter mich gebracht.
Manche glauben eben, sie können sich alles erlauben und deswegen bin ich auch dafür, dass es Menschen gibt, die das verfolgen und an den Pranger stellen.
DIESE
Lektüre gründlich durchlesen.
Ich persönlich habe immer ein Druckexemplar mit dabei, wenn ich auf Tour gehe - so kann jeder, den ich um ein Release bitte, nachlesen, worauf er sich einläßt.
Ich selbst stand bis Anfang diesen Jahres selbst auch oft VOR der Kamera und habe auch inzwischen so die eine oder andere rechtliche Streitsache deswegen (erfolgreich) hinter mich gebracht.
Manche glauben eben, sie können sich alles erlauben und deswegen bin ich auch dafür, dass es Menschen gibt, die das verfolgen und an den Pranger stellen.
Re: Personenfotos im Internet
darf ich dich gudrun
mit der gebotenen höflichkeit fragen, warum du deine anwort an meine adresse richtest?
bräuchte es eventuell noch mehr bzw. deutlichere erkärungen für dich zum verständnis, dass ich zu den befürwortern dieser auf öffentlichem strassenland gemachten bildaufnahmen von personengruppen zähle?
--
pilli
mit der gebotenen höflichkeit fragen, warum du deine anwort an meine adresse richtest?
bräuchte es eventuell noch mehr bzw. deutlichere erkärungen für dich zum verständnis, dass ich zu den befürwortern dieser auf öffentlichem strassenland gemachten bildaufnahmen von personengruppen zähle?
--
pilli
Re: Personenfotos im Internet
geschrieben von ehemaliges Mitglied
ergänzend myrja
möchte ich noch hinzufügen, dass die von sportlichen wettbewerben im internet veröffentlichte abbildung von einzelpersonen oder gruppen im vorfeld von den meisten veranstaltern durch die unterschrift der teilnehmenden auf der "Teilnahmebestätigung" sicher stellt, dass keine ansprüche der abgebildeten personen mit rechtlicher grundlage entstehen können.
bei den "Teilnahmebestätigungen", die tochter Anne unterschrieben hat, überhaupt an der laufveranstaltung teilnehmen zu können, war dies stets eine bedingung.
alle bildrechte gehen somit an den veranstalter und es besteht kein anspruch auf vergütung ob nun am bild, gefilmten aufnahmen, gegebenen interviews oder presseveröffentlichungen.
so oder ähnlich wurde das bei den schriftlichen anmeldungen, die ich gelesen habe, formuliert. an anderer stelle las ich, dass personen, die als gruppe bei veranstaltungen auf öffentlichem strassenland agieren, damit rechnen müssen, abgebildet zu werden. auch hier kann kein anspruch mit dem recht am eigenen bild geltend gemacht werden.
interessant wäre nun für mich, ob jemand eine andere auslegung der bestimmungen weiss und bekannt machen möchte?
--
pilli
Das liest sich jetzt so easy, ist es aber nicht. Mag sein, dass die PERSONEN die Rechte dann abgeben (müssen) ...- dumm genug, wer das tut - aber die Rechte an den Bildern gehören damit dann dem VERANSTALTER !!!
Wenn ich z.B. auf einem Stadtfest Akteure fotografiert habe, muss ich die Bilder der Stadt ggf. vorlegen und mir von DENEN dann explizit ein Release ausstellen lassen.
Habe ich das nicht und veröffentliche ich diese Bilder ....autsch !
Re: Personenfotos im Internet
no...asray
nicht in dem von mir geschilderten beispiel; mag aber wohl sicherlich für dein genanntes beispiel gelten? da unterscheide ich schon, ob nun zigtausende halb- marathonläufer auf öffentlichem strassenland unterwegs sind oder es sich andere events handelt.
so hatte es...ein weiteres beispiel...im Kölner Rosenmontagszug d.j. 10.200 teilnehmer, 124 musikkapellen und 440 pferde, die den umzug gestaltet haben.
sind deiner m.e. wenig differenzierten sichtweise nach; alle dumm? ich möchte da sanft bezweifeln, dass du diese personen alle persönlich kennst, das behaupten zu dürfen?
das recht des veranstalters, seine oder die anderen personen übertragenen rechte gilt m.e. nur für die vom veranstalter der grossen events gefertigten fotos und greift nicht, wenn privatpersonen ihre eigenen fotos veröffentlichen?
selbstverständlich ist und bleibt es urheberrechtlich bedenklich, sich die eigenen bilder der veranstalter oder derjenigen im netz, die eigene bilder anbieten, runter zu laden und dann diese bilder ohne genehmigung des bildeigentümers zu veröffentlichen!
--
pilli
nicht in dem von mir geschilderten beispiel; mag aber wohl sicherlich für dein genanntes beispiel gelten? da unterscheide ich schon, ob nun zigtausende halb- marathonläufer auf öffentlichem strassenland unterwegs sind oder es sich andere events handelt.
so hatte es...ein weiteres beispiel...im Kölner Rosenmontagszug d.j. 10.200 teilnehmer, 124 musikkapellen und 440 pferde, die den umzug gestaltet haben.
sind deiner m.e. wenig differenzierten sichtweise nach; alle dumm? ich möchte da sanft bezweifeln, dass du diese personen alle persönlich kennst, das behaupten zu dürfen?
das recht des veranstalters, seine oder die anderen personen übertragenen rechte gilt m.e. nur für die vom veranstalter der grossen events gefertigten fotos und greift nicht, wenn privatpersonen ihre eigenen fotos veröffentlichen?
selbstverständlich ist und bleibt es urheberrechtlich bedenklich, sich die eigenen bilder der veranstalter oder derjenigen im netz, die eigene bilder anbieten, runter zu laden und dann diese bilder ohne genehmigung des bildeigentümers zu veröffentlichen!
--
pilli
Re: Personenfotos im Internet
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Pilli, vielleicht war meine Wortwahl "dumm" für dein Empfinden etwas krass; aber ich persönlich würde niemals an einer Veranstaltung teilnehmen, wo ich zuvor solch eine Vereinbarung unterschreiben müsste.
Ich kenne diese Art von verträgen und weiß, was man letztendlich alles damit unterschreibt.
Dafür habe ich schon zu viel erlebt, was den Mißbrauch von Fotos angeht.
Darum mein Oberbegriff "dumm" - wobei ich ihn gern durch UNWISSEND ersetze.
Eines meiner Kinder wurde auch einmal auf einer Kampfsport-Veranstaltung beim Kampf gefilmt und Szenen aus diesem Video als Werbefilm und auf Flyers dann publiziert - glücklicherweise hatten WIR damals NICHTS Derartiges unterschrieben und konnten dagegen vorgehen.
Ich kenne diese Art von verträgen und weiß, was man letztendlich alles damit unterschreibt.
Dafür habe ich schon zu viel erlebt, was den Mißbrauch von Fotos angeht.
Darum mein Oberbegriff "dumm" - wobei ich ihn gern durch UNWISSEND ersetze.
Eines meiner Kinder wurde auch einmal auf einer Kampfsport-Veranstaltung beim Kampf gefilmt und Szenen aus diesem Video als Werbefilm und auf Flyers dann publiziert - glücklicherweise hatten WIR damals NICHTS Derartiges unterschrieben und konnten dagegen vorgehen.