Digitale Fotografie Personenfotos im Internet
Re: Personenfotos im Internet
sorry asray
aber auch dieses beispiel trifft nicht im entferntesten, den von mir gemeinten personenkreis. du wirst es mir vielleicht nachsehen, dass ich auch, was deine bezeichnung "Unwissend" meint zu signalisieren, zahlreiche gegenbeispiele nennen kann? es soll da auch rechtsanwälte u.a. juristisch nicht unwissende haben, die entweder beim Kölner Rosenmontagszug oder aber bei den grossen Lauf-Veranstaltungen bzw. Marathon-Veranstaltungen teilnehmen...
wie dem auch sein mag, asray
ich möchte dich nicht belehren; aber vielleicht bissi aufklärend wirken, was die mitglieder des ST betrifft, die uns im forum von diesen grossen veranstaltungen dokumentarisch berichten. wie schade wäre es, wenn einige nun durch nicht vergleichbare beispiele verunsichert würden in ihrem tun?
--
pilli
aber auch dieses beispiel trifft nicht im entferntesten, den von mir gemeinten personenkreis. du wirst es mir vielleicht nachsehen, dass ich auch, was deine bezeichnung "Unwissend" meint zu signalisieren, zahlreiche gegenbeispiele nennen kann? es soll da auch rechtsanwälte u.a. juristisch nicht unwissende haben, die entweder beim Kölner Rosenmontagszug oder aber bei den grossen Lauf-Veranstaltungen bzw. Marathon-Veranstaltungen teilnehmen...
wie dem auch sein mag, asray
ich möchte dich nicht belehren; aber vielleicht bissi aufklärend wirken, was die mitglieder des ST betrifft, die uns im forum von diesen grossen veranstaltungen dokumentarisch berichten. wie schade wäre es, wenn einige nun durch nicht vergleichbare beispiele verunsichert würden in ihrem tun?
--
pilli
Re: Personenfotos im Internet
geschrieben von ehemaliges Mitglied
sicher pilli,
nur dürfte ICH mich auf keinem veröffentlichten Foto sehen, ohne dass ich es auch freigegeben hätte. Da käme dann MEIN Anwalt ins Spiel ....
SO einfach ist das !
Was denkst du, wieso die online-Anbieter von Fotos so erpicht darauf sind, dass man selbst für fotografierte KÖRPERTEILE ( Arme, Hände, etc.!!!) Releases benötigt, bevor man die Bilder veröffentlichen/anbieten darf?
Auszug aus einer AGB :
Sobald eine oder mehrere Personen (Anzahl spielt keine Rolle) auf einem Foto zu erkennen sind, benötigen wir von jeder dieser Personen eine schriftliche Einverständniserklärung (Model Release). Dies gilt für jede Person, die sich auf dem Foto wiedererkennen könnte.
Wenn die abgelichtete Person unter 18 Jahre ist, so muss das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters vorliegen.
ACHTUNG:
Wird ein Personenfoto kommerziell veröffentlicht, ohne dass ein Einverständnis der abgelichteten Person vorliegt, so liegt eine Straftat vor!
es muss nicht zwangsläufig das Gesicht einer Person zu erkennen sein. Kleidung, Tätowierungen, Ort der Aufnahme und andere "Erkennungsmerkmale" reichen bereits aus, dass für die Person eine schriftliche Einverständniserklärung (Modelrelease) benötigt wird.
als Fausregel gilt: wenn sich die Person selber auf dem Foto identifizieren könnte, ist der Einsatz ohne schriftlicher Einverständniserklärung (Modelrelease) nicht erlaubt!
nur dürfte ICH mich auf keinem veröffentlichten Foto sehen, ohne dass ich es auch freigegeben hätte. Da käme dann MEIN Anwalt ins Spiel ....
SO einfach ist das !
Was denkst du, wieso die online-Anbieter von Fotos so erpicht darauf sind, dass man selbst für fotografierte KÖRPERTEILE ( Arme, Hände, etc.!!!) Releases benötigt, bevor man die Bilder veröffentlichen/anbieten darf?
Auszug aus einer AGB :
Sobald eine oder mehrere Personen (Anzahl spielt keine Rolle) auf einem Foto zu erkennen sind, benötigen wir von jeder dieser Personen eine schriftliche Einverständniserklärung (Model Release). Dies gilt für jede Person, die sich auf dem Foto wiedererkennen könnte.
Wenn die abgelichtete Person unter 18 Jahre ist, so muss das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters vorliegen.
ACHTUNG:
Wird ein Personenfoto kommerziell veröffentlicht, ohne dass ein Einverständnis der abgelichteten Person vorliegt, so liegt eine Straftat vor!
es muss nicht zwangsläufig das Gesicht einer Person zu erkennen sein. Kleidung, Tätowierungen, Ort der Aufnahme und andere "Erkennungsmerkmale" reichen bereits aus, dass für die Person eine schriftliche Einverständniserklärung (Modelrelease) benötigt wird.
als Fausregel gilt: wenn sich die Person selber auf dem Foto identifizieren könnte, ist der Einsatz ohne schriftlicher Einverständniserklärung (Modelrelease) nicht erlaubt!
Hallo MYRJA,
Mit der roten Farbe beabsiochtigte ich, Aufmrksamkeit zu erregen.
Deinen Text fine ich weitaus informativer als meinen.
Danke für die Antwort.
bombeiro
Mit der roten Farbe beabsiochtigte ich, Aufmrksamkeit zu erregen.
Deinen Text fine ich weitaus informativer als meinen.
Danke für die Antwort.
bombeiro
Nach welchen Regeln dürfen Bilder von Personen veröffentlicht werden?
Wenn Bildnisse von identifizierbaren Menschen aufgenommen und "öffentlich zur Schau gestellt werden", dann ist in Deutschland derzeit das "Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie" (KunstUrhG) maßgeblich. Danach ist die Verbreitung von Bildern unzulässig. Ausnahmen gelten, wenn eine Einwilligung der betreffenden Person vorliegt oder die Person lediglich als Beiwerk neben einer Landschaft erscheint. Weiterhin ist eine Veröffentlichung möglich, wenn Personen auf Bildern von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen erscheinen oder an ihrer Darstellung "ein höheres Interesse der Kunst" festgestellt werden kann. Im Zusammenhang mit Versammlungen dürfen Menschen allerdings nicht gezeigt werden, wenn sie als Einzelpersonen erscheinen. Sie müssen als allgemeines Mitglied einer Gruppe erscheinen.
Veröffentlichung von Personenfotos
Die rote Schriftfarbe im ganzen Text ist ganz schrecklich zu lesen Bombeiro. Das tut in den Augen weh!
Myrja
Re: Personenfotos im Internet
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Stimmt aber leider so nicht bombeiro.
Denn wenn man sich auf einem Foto (auch als Beiwerk !!!) erkennen kann und die betroffene Person das mitbekommt/moniert ... dann greift das Urheberrecht allemal.
Ich sagte es schon: eines meiner Kinder war auch TEIL EINER Gruppe und Beiwerk des gesamten Bildnisses/Videos - es wurde veröffentlicht OHNE Zustimmung (in dem Fall der Eltern, sprich uns) und somit musste die Werbekampagne zurückgerufen werden, nebst einer (satten) Entschädigungszahlung an uns.
Da könnte ich noch zahlreiche Beispiele allein aus meinem erfahrungsschatz anführen.
Nicht allzu leichtgläubig an alles rangehen, gerade was UhG angeht, ist das viel zu komplex für die Allgemeinheit !
Denn wenn man sich auf einem Foto (auch als Beiwerk !!!) erkennen kann und die betroffene Person das mitbekommt/moniert ... dann greift das Urheberrecht allemal.
Ich sagte es schon: eines meiner Kinder war auch TEIL EINER Gruppe und Beiwerk des gesamten Bildnisses/Videos - es wurde veröffentlicht OHNE Zustimmung (in dem Fall der Eltern, sprich uns) und somit musste die Werbekampagne zurückgerufen werden, nebst einer (satten) Entschädigungszahlung an uns.
Da könnte ich noch zahlreiche Beispiele allein aus meinem erfahrungsschatz anführen.
Nicht allzu leichtgläubig an alles rangehen, gerade was UhG angeht, ist das viel zu komplex für die Allgemeinheit !
Es ist doch eigentlich ganz einfach zu verstehen. Man kann natürlich alles verkomplizieren, wenn man ständig nur auf die ein oder zwei eigenen Erfahrungen verweist.
Ganz klar ist, Aufnahmen von Demos, öffentlichen Versammlungen, Umzügen (z. B. Karneval) u. ä. sind erlaubt, wenn man nicht nur erkennbar Einzelpersonen zeigt. Nicht gemeint sind Sportveranstaltungen, private Feiern, Theateraufführungen etc.
Endlich alles verstanden?!
Hier der Gesetzestext.
KunstUrhG
§ 23
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
Recht am eigenen Bild
Myrja
Ganz klar ist, Aufnahmen von Demos, öffentlichen Versammlungen, Umzügen (z. B. Karneval) u. ä. sind erlaubt, wenn man nicht nur erkennbar Einzelpersonen zeigt. Nicht gemeint sind Sportveranstaltungen, private Feiern, Theateraufführungen etc.
Endlich alles verstanden?!
Hier der Gesetzestext.
KunstUrhG
§ 23
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
Recht am eigenen Bild
Myrja
Re: Personenfotos im Internet
geschrieben von ehemaliges Mitglied
@ myrja ...
seit Sommer diesen Jahres gibt es einige NEUE Grundsatzurteile hierzu.
Genau darum haben auch meine Anbieter mich informiert, dass sie nur noch Bilder annehmen, wo auch ein Release (= Einverständnis !) der abgebildeten Personen zu vorliegt.
Das bezieht sich AUSDRÜCKLICH auch auf Körperteile, Hände, Füße, ALLES ! In dem Moment, wo die Person sich selbst erkennen KÖNNTE !
Mir kann es ja egal sein, ob hier jemand gewaltig ins Fettnäpchen tritt - mir passiert es jedenfalls nicht (ich stehe doch lieber auf der Seite, die am Ende dann die Hand aufhält)
Sorry, aber das Leben ist böse
seit Sommer diesen Jahres gibt es einige NEUE Grundsatzurteile hierzu.
Genau darum haben auch meine Anbieter mich informiert, dass sie nur noch Bilder annehmen, wo auch ein Release (= Einverständnis !) der abgebildeten Personen zu vorliegt.
Das bezieht sich AUSDRÜCKLICH auch auf Körperteile, Hände, Füße, ALLES ! In dem Moment, wo die Person sich selbst erkennen KÖNNTE !
Mir kann es ja egal sein, ob hier jemand gewaltig ins Fettnäpchen tritt - mir passiert es jedenfalls nicht (ich stehe doch lieber auf der Seite, die am Ende dann die Hand aufhält)
Sorry, aber das Leben ist böse
Ist also die Veröffentlichung z. B. dieses Fotos verboten, weil die Frau sich an an Hand des Hutes und der Jacke erkennen könnte?
Oder ist es verboten dieses Foto zu veröffentlichen, weil die Gruppe sich an Hand der Kostümoerung erkennen könnte?
Was ist mit diesen Händen, die Boulekugeln halten und der Halter seine Hände erkennt?
(Wie Du siehst, bin ich ganz schön mutig, diese Bilder hier einzustellen.)
Sollten wir vielleicht überhaupt nur noch Fotos von Tieren, Landschaften und leblosen Gegenständen veröffentlichen? Oder noch besser: Alle Fotothreads sofort schließen, damit bloß niemand aus Versehen etwas zeigt, was auf eine bestimmte Person hinweisen könnte, auch wenn sie eigentlich niemand wirklich kennt.
Ich finde, man kann alles übertreiben!
Myrja
Oder ist es verboten dieses Foto zu veröffentlichen, weil die Gruppe sich an Hand der Kostümoerung erkennen könnte?
Was ist mit diesen Händen, die Boulekugeln halten und der Halter seine Hände erkennt?
(Wie Du siehst, bin ich ganz schön mutig, diese Bilder hier einzustellen.)
Sollten wir vielleicht überhaupt nur noch Fotos von Tieren, Landschaften und leblosen Gegenständen veröffentlichen? Oder noch besser: Alle Fotothreads sofort schließen, damit bloß niemand aus Versehen etwas zeigt, was auf eine bestimmte Person hinweisen könnte, auch wenn sie eigentlich niemand wirklich kennt.
Ich finde, man kann alles übertreiben!
Myrja
Re: Personenfotos im Internet
myrja,
vielleicht sind Seen, Berge und Höhen ja irgendwann auch verboten, weil irgendein Gottesvertreter, dessen Boss diese, unsere schöne, Welt erschaffen hat, die Hand aufhält und Rechte anmeldet.
Bin schon wieder weg, denn dieses Thema ist bekanntermaßen nicht meins ......
Ich selbst halte strikt alle Regeln ein - nur mal so - falls wieder jemand aufmuckt.
loretta
Re: Personenfotos im Internet
geschrieben von ehemaliges Mitglied
mirja, wenn ICH mich auf einem dieser Bilder wiedererkennen würde ....hättest du jetzt schon ein richtiges Problem!
Aber das wäre dann DEINES ...
schönen Abend noch.
Aber das wäre dann DEINES ...
schönen Abend noch.
Ich denke, viele nehmen sich selbst viel zu wichtig oder wollen ihre Versicherungsprämie ihrer Rechtsschutzversicherung voll ausnutzen
Kirk
Kirk