Digitale Fotografie Ich brauche eure Hilfe und suche den Urheber eines Bildes
Re: Ich brauche eure Hilfe und suche den Urheber eines Bildes
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Du kannst von dieser Seite Bilder verwenden, allerdings versteht sich dieser Dienst nur als Vermittler von Bildern und lehnt jede Haftung dafür ab.
Also M. kann dort Bilder hochladen, D. kann sie von dort, vom Vermittler ja erlaubt, für sich verwenden.
Wenn aber M. nicht die Rechte für diese Bilder besitzt, die schriftliche Erlaubnis eingeholt hat...., dann kannst du zum "Handkuss" kommen.
Also M. kann dort Bilder hochladen, D. kann sie von dort, vom Vermittler ja erlaubt, für sich verwenden.
Wenn aber M. nicht die Rechte für diese Bilder besitzt, die schriftliche Erlaubnis eingeholt hat...., dann kannst du zum "Handkuss" kommen.
Das hochladen von Bildern die rassistisch, pornographisch, gegen ein Urheberrecht verstoßen oder in irgendeiner Weise rechtswidrige / verbotene Inhalte aufweisen ist strengstens untersagt.
Jeder Nutzer der ein Bild hochlädt, übernimmt die volle Haftbarkeit für das hochgeladene Bild. Dieser Dienst haftet in keinem Falle, für die von Nutzern hochgeladenen Bildern.
Um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung im Ernstfall zu ermöglichen, wird die IP-Adresse, das Datum und die Uhrzeit beim hochladen eines Bildes aufgezeichnet. Aus datenschutzrechtlichen Gründen und der entsprechenden Unbrauchbarkeit, werden die erhobenen Daten (IP-Adresse, Datum und Uhrzeit) nach 90 Tagen automatisch gelöscht.
Re: Ich brauche eure Hilfe und suche den Urheber eines Bildes
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Die Fotos anderer Webseiten sind NIE frei. Das kann man dann im Impressum lesen. Immer vorher fragen!
Vorsicht, im Impressum kann aus Rechtsunkenntnis viel Unfug geschrieben sein. Siehe eben auch Kauders vorheriges. Dieses Impressum war praktisch wertlos: http://img830.imageshack.us/img830/8656/kauderwebsite20110927.png Wie ein gelernter Rechtsanwalt auf solchen Schwachsinn kommt ist mir unbegreiflich.
Es geht nicht darum ob ein Bild frei ist oder nicht. Ausschlaggebend sind das Urheberrecht und das Nutzungsrecht. Das sind zwei grundverschiedene Sachen. Ein Urheberrecht ist unveräußerlich und kann nur durch eine Erbschaft übertragen werden. Der Besitzer des Urheberrechtes darf aber Nutzungsrechte sg. Lizenzen vergeben/verkaufen. Das entbindet nicht den Nutzer/Lizenznehmer den Urheber (bei Bildern der Fotograf) zu nennen.
Wenn also Herr Kauter S. keine Urheber nennt aber behauptet, es gäbe welche, dann widerspricht es schon wieder den geltenden Gesetzen. Es hindert kein Mensch Kauder daran, die Urheber im Impressum als eine Art Fußnote zu nennen. Aber einfach zu behaupten, er habe die Urheber/Nutzungsrechte ist geradezu dümmlich. Bei den Bildern, welche übrigens hier im ST in den Gruppen oder/und Threads abgelegt sind, steht der Name des Urhebers immer dabei oder er hat die Pflicht eine ordentliche Quellenangabe zu machen.
Der Besitzer des Urheberrechtes darf aber seine Werke auch mit einer Creative Commons Lizenz veröffentlichen. Dann gelten diese Regeln und sind überwiegend nur mit der Namensnennung verbunden. Solche Angaben findet ihr oft auf Blogs und Webseiten freier Journalisten. Neuerdings auch auf einigen Seiten regionaler TV-Stationen. Achtet also auf die Symbole!
Wenn also jemand meine hier veröffentlichen Tutorials neu schreiben will weil sie längst veraltet sind, dann ist es seriös wenn er irgendwo vermerkt: Nach einer Vorlage von HW aus dem Seniorentreff oder so. Wenn jemand die EXIF-Informationen entfernt, amputiert er seine eigenen Rechte oder es sind sg. Raubkopien.
Re: Ich brauche eure Hilfe und suche den Urheber eines Bildes
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Nötige Ergänzung:
Selbst wenn der Hochlader Rechte eines Bildes erworben hat oder ihm die Verwendung gestattet worden ist, heißt das noch nicht, dass jemand anderer dieses Bild verwenden darf.
(Was du im stillen Kämmerlein damit machst, wird niemanden interessieren, aber alles, was im Web an irgendeiner Stelle veröffentlicht wird, ist eine "Veröffentlichung".)
Ich würde also bei allen Bildern, die einen professionellen Touch haben oder bekannte Personen zeigen, sehr vorsichtig sein.
Selbst wenn der Hochlader Rechte eines Bildes erworben hat oder ihm die Verwendung gestattet worden ist, heißt das noch nicht, dass jemand anderer dieses Bild verwenden darf.
(Was du im stillen Kämmerlein damit machst, wird niemanden interessieren, aber alles, was im Web an irgendeiner Stelle veröffentlicht wird, ist eine "Veröffentlichung".)
Ich würde also bei allen Bildern, die einen professionellen Touch haben oder bekannte Personen zeigen, sehr vorsichtig sein.
Re: Ich brauche eure Hilfe und suche den Urheber eines Bildes
HW:
Wenn im Impressum steht: "Für alle Fotos gilt das Urheberrecht" ist das ausreichend geschützt.
Was bei Kauder in der Hompage steht interessiert mich nicht. Mich interessiertz ja auch nicht ob mein Nachbar erst in den Apfel und dann in die Birne beißt. Da bin ich Dir gegenüber sorgenfrei
Hafrel
Wenn im Impressum steht: "Für alle Fotos gilt das Urheberrecht" ist das ausreichend geschützt.
Was bei Kauder in der Hompage steht interessiert mich nicht. Mich interessiertz ja auch nicht ob mein Nachbar erst in den Apfel und dann in die Birne beißt. Da bin ich Dir gegenüber sorgenfrei
Hafrel
Re: Ich brauche eure Hilfe und suche den Urheber eines Bildes
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung im Ernstfall zu ermöglichen, wird die IP-Adresse, das Datum und die Uhrzeit beim hochladen eines Bildes aufgezeichnet. Aus datenschutzrechtlichen Gründen und der entsprechenden Unbrauchbarkeit, werden die erhobenen Daten (IP-Adresse, Datum und Uhrzeit) nach 90 Tagen automatisch gelöscht.
Vielleicht HIER mal nachlesen
das könnte hilfreich sein (auch für NICHT-Fotografen!) vor allem VERSTÄNDLICH für JEDERMANN
Was die Registrierung/Speicherung der IP angeht, so ist das eine Lachplatte an sich.
Zahlreiche Anbieter wechseln täglich die IP der User-Router, andere bieten es wahlweise an und...man kann den Router auch selbst mit wenigen Handgriffen umprogrammieren oder einen IP-Wandler(Software) einsetzen....also hört doch mal mit diesen Ammenmärchen auf .....
Re: Ich brauche eure Hilfe und suche den Urheber eines Bildes
geschrieben von ehemaliges Mitglied
adoma,
Doris hat gefragt, ob sie von einer best. Site gefahrlos Fotos übernehmen dürfe, ohne irgendwelche Rechte zu verletzen.
Ich kopierte aus dieser Site die entsprechenden Bedingungen. Das Wesentliche ist nicht, was du nun kritisierst - das wird schon so sein -, das Wesentliche ist, dass die dort eingestellten Bilder nur mit der nötigen Vorsicht für öffentliche Zwecke verwenden werden sollten.
Begründungen siehe in meinen vorigen Posts.
Doris hat gefragt, ob sie von einer best. Site gefahrlos Fotos übernehmen dürfe, ohne irgendwelche Rechte zu verletzen.
Ich kopierte aus dieser Site die entsprechenden Bedingungen. Das Wesentliche ist nicht, was du nun kritisierst - das wird schon so sein -, das Wesentliche ist, dass die dort eingestellten Bilder nur mit der nötigen Vorsicht für öffentliche Zwecke verwenden werden sollten.
Begründungen siehe in meinen vorigen Posts.
Zu den rechtlichen Problemen im Internet gibt es auf ComputerClub2
im Moment noch die Folge 290 des dortigen Podcasts.
Der Titel des Casts lautet: "Das Internet - Ein Tummelplatz für Juristen" und ein Anwalt erklärt dort was wer wann wie machen darf und wo zum Teil ganz gemeine Fallstricke lauern.
Ein Beispiel möchte ich mal hier hervorheben, das sicher nicht nur auf die genannten Plattformen anzuwenden ist.
Wenn jemand auf Facebook einen Account hat und dort Bilder und Videos einstellt, ist der Einsteller für die Inhalte und die Einhaltung des Urheberrechts voll verantwortlich und nicht Facebook.
Eine Besonderheit gibt es da noch bei Links zu Videos auf Youtube.
Stellt man einen Link auf ein Youtube-Video bei Facebook ein, so wird Facebook einen Player auf der Seite des Nutzers einfügen, der dieses Video dann abspsielt.
Ist dieses Video urheberechtlich geschützt, so kann derjenige, der diesen Link auf Facbook eingestellt hat abgemahnt werden. Youtube ist fein raus, da Youtube nur die technische Plattform bereitstellt, genauso wie Facebook.
Der Audiobeitrag kann noch bis Montag Abend auf der angegebenen Seite angehört werden. Über den RSS-Feed können er und auch die neuen Folgen, die immer Montag Abend gegen 20 Uhr neu eingestellt werden, kostenlos herunter geladen werden.
Kirk
im Moment noch die Folge 290 des dortigen Podcasts.
Der Titel des Casts lautet: "Das Internet - Ein Tummelplatz für Juristen" und ein Anwalt erklärt dort was wer wann wie machen darf und wo zum Teil ganz gemeine Fallstricke lauern.
Ein Beispiel möchte ich mal hier hervorheben, das sicher nicht nur auf die genannten Plattformen anzuwenden ist.
Wenn jemand auf Facebook einen Account hat und dort Bilder und Videos einstellt, ist der Einsteller für die Inhalte und die Einhaltung des Urheberrechts voll verantwortlich und nicht Facebook.
Eine Besonderheit gibt es da noch bei Links zu Videos auf Youtube.
Stellt man einen Link auf ein Youtube-Video bei Facebook ein, so wird Facebook einen Player auf der Seite des Nutzers einfügen, der dieses Video dann abspsielt.
Ist dieses Video urheberechtlich geschützt, so kann derjenige, der diesen Link auf Facbook eingestellt hat abgemahnt werden. Youtube ist fein raus, da Youtube nur die technische Plattform bereitstellt, genauso wie Facebook.
Der Audiobeitrag kann noch bis Montag Abend auf der angegebenen Seite angehört werden. Über den RSS-Feed können er und auch die neuen Folgen, die immer Montag Abend gegen 20 Uhr neu eingestellt werden, kostenlos herunter geladen werden.
Kirk
Im Zusammenhang mit Kauder S. Urheberrechtsverletzung wird der Fotograf eines Bildes gesucht. Es zeigt vermutlich eine Ansicht von Donaueschingen oder eine andere Kleinstadt in dieser Region:
Wer hat dieses Bild schon mal gesehen? Wer kennt eventuell den Fotografen. Wer kann sachdienliche Hinweise geben?
Ich kann dir nicht helfen bei der Suche.
Aber vielleicht kannste dich dahin wenden.(Link)
Weiß aber nicht ob die auch für Bilder zuständig sind?
Re: Ich brauche eure Hilfe und suche den Urheber eines Bildes
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Wenn im Impressum steht: "Für alle Fotos gilt das Urheberrecht" ist das ausreichend geschützt.
Ich widerspreche nicht! Wie könnte ich auch. Das muss nicht einmal dort stehen, sondern ist eine Selbstverständlichkeit. Es gibt kein anderes gültiges Recht.
UrhG §7: Urheber ist der Schöpfer des Werkes.
UrhG § 29 Rechtsgeschäfte über das Urheberrecht
(1) Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, es sei denn, es wird in Erfüllung einer Verfügung von Todes wegen oder an Miterben im Wege der Erbauseinandersetzung übertragen.
(2) Zulässig sind die Einräumung von Nutzungsrechten (§ 31), schuldrechtliche Einwilligungen und Vereinbarungen zu Verwertungsrechten sowie die in § 39 geregelten Rechtsgeschäfte über Urheberpersönlichkeitsrechte.
UrhG § 31 Einräumung von Nutzungsrechten
(1) Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.
(2) Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist.
(3) Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen. Es kann bestimmt werden, dass die Nutzung durch den Urheber vorbehalten bleibt. § 35 bleibt unberührt.
(4) (weggefallen)
(5) Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt.
Aus diesen drei Paragrafen kann man auch entnehmen, das derjenige, der ein Nutzungsrecht besitzt, nicht zwingend der Urheber sein muß. Im weiteren Verlauf des UrhG wird weiterhin festgelegt, das ein Nutzer nicht das Recht besitzt, seine Rechte an Dritte zu veräußern. UrhG § 29 Rechtsgeschäfte über das Urheberrecht
(1) Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, es sei denn, es wird in Erfüllung einer Verfügung von Todes wegen oder an Miterben im Wege der Erbauseinandersetzung übertragen.
(2) Zulässig sind die Einräumung von Nutzungsrechten (§ 31), schuldrechtliche Einwilligungen und Vereinbarungen zu Verwertungsrechten sowie die in § 39 geregelten Rechtsgeschäfte über Urheberpersönlichkeitsrechte.
UrhG § 31 Einräumung von Nutzungsrechten
(1) Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.
(2) Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist.
(3) Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen. Es kann bestimmt werden, dass die Nutzung durch den Urheber vorbehalten bleibt. § 35 bleibt unberührt.
(4) (weggefallen)
(5) Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt.
Im Zusammenhang mit diesen §§ gibt es zwei Videos von Sempervideo, in welchem Kauder S. die Frage gestellt wurde, wie es ihm wohl gelungen sei, das er zuerst von den Autoren adoptiert wurde, diese dann zu Tode gebracht hat, um sie danach zu beerben. Wenn diese Fragen an einen juristisch gebildeten Politiker gestellt werden, haben diese durchaus einen ernsthaften Hintergrund.
Raubkopierer in der CDU und Urheberrecht macht Mörder
Da ich diese beiden Videos in den vergangenen Tagen schon nannte und verlinkt habe, gehe ich davon aus, das sie von der Mehrheit der hiesigen Diskutanten entweder ignoriert oder/und nicht verstanden wurden.
In der Eröffnungspost habe ich ausdrücklich den Urheber eines Bildes gesucht, weil dieser zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar ist und nichts anderes, wer möchte aus dieser Absicht entnehmen, das ich gewinnbringende Absichten hegte?
Ich schrieb wörtlich: "Im Zusammenhang mit Kauder S. Urheberrechtsverletzung wird der Fotograf eines Bildes gesucht."
Seid ihr alle Meschugge? Sorry.
Re: Ich brauche eure Hilfe und suche den Urheber eines Bildes
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Hier wurde nichts hochgeladen. Es besteht weiter oben lediglich das Fragment eines Links, der vom WM aus welchen Gründen auch immer zerstört wurde. Ich habe mich extra bemüht jedem Besucher des Threads klar zu machen, wo sich dieses Bild befindet und was es mit diesem Bild auf sich hat. Das dürfte zweifellos rechtens gewesen sein! Noch einmal nachlesen: http://community.seniorentreff.de/ir;po;591085
Hochgeladen würde bedeuten, das ich für das Bild einen neuen Speicherort geschaffen habe. Das habe ich nicht einmal Ansatzweise versucht.
Ihr dürft das nicht miteinander verwechseln!
@peter: Danke,
Hochgeladen würde bedeuten, das ich für das Bild einen neuen Speicherort geschaffen habe. Das habe ich nicht einmal Ansatzweise versucht.
Ihr dürft das nicht miteinander verwechseln!
@peter: Danke,