Digitale Fotografie Fotorecht in der Praxis
Fotorecht in der Praxis
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Das sollen keine längeren Ausführungen sein, sondern möchte eher auf Internetveröffentlichungen verweisen. Sehr gut wird das auf Galileo Press: Blende 8 beschrieben. Zum Betrachten der Videos sollte beim eventuell eingeschalteten NoScript eine temporäre Berechtigung für Scripte erteilt werden.
Da dürfte für jeden etwas dabei sein.
Achtung: Viele der Rechtsauslegungen treffen nur für Deutschland, nicht jedoch für Österreich und die Schweiz zu. Bestes Beispiel ist der Hundertwasserbau in Wien. Die Veröffentlichung eines Bildes dieses angeblichen Kunstwerkes ist im Gegensatz zu AT in DE untersagt.
Folge 20 – Das schwierige Thema »Fotorecht«
Folge 23 – Das Recht am Bild
Folge 69 – Fotorecht: Was man bei Fotoaufträgen beachten sollte
Folge 72 – Fotorecht bei Porträts und Personenaufnahmen
Folge 78 – Fotorecht: Was tun bei geklauten Bildern?
Folge 83 – Fotorecht bei Sach- und Tierfotos
Folge 23 – Das Recht am Bild
Folge 69 – Fotorecht: Was man bei Fotoaufträgen beachten sollte
Folge 72 – Fotorecht bei Porträts und Personenaufnahmen
Folge 78 – Fotorecht: Was tun bei geklauten Bildern?
Folge 83 – Fotorecht bei Sach- und Tierfotos
Da dürfte für jeden etwas dabei sein.
Achtung: Viele der Rechtsauslegungen treffen nur für Deutschland, nicht jedoch für Österreich und die Schweiz zu. Bestes Beispiel ist der Hundertwasserbau in Wien. Die Veröffentlichung eines Bildes dieses angeblichen Kunstwerkes ist im Gegensatz zu AT in DE untersagt.
Re: Fotorecht in der Praxis
Danke Du Guter ...sehr interessant für mich!
Re: Fotorecht in der Praxis
Hallo Hinterwaeldler,
danke für diese Links. Ich habe das erste Video gesehen und fand es wirklich hilfreich. Die anderen schaue ich mir bei Gelegenheit an.
Ich meine da irrst du. In dem ersten Video wurde genau dieses Beispiel als erlaubt angesprochen. Es gilt die Panoramafreiheit – von öffentlich erlaubtem Zugang darfst du es ablichten und zeigen. Du kannst mich aber gerne berichtigen.
Ciao
Hobbyradler
danke für diese Links. Ich habe das erste Video gesehen und fand es wirklich hilfreich. Die anderen schaue ich mir bei Gelegenheit an.
Achtung: Viele der Rechtsauslegungen treffen nur für Deutschland, nicht jedoch für Österreich und die Schweiz zu. Bestes Beispiel ist der Hundertwasserbau in Wien. Die Veröffentlichung eines Bildes dieses angeblichen Kunstwerkes ist im Gegensatz zu AT in DE untersagt.
Ich meine da irrst du. In dem ersten Video wurde genau dieses Beispiel als erlaubt angesprochen. Es gilt die Panoramafreiheit – von öffentlich erlaubtem Zugang darfst du es ablichten und zeigen. Du kannst mich aber gerne berichtigen.
Ciao
Hobbyradler
Danke HW, ich habe mir die Links angesehen, sehr interessant
@ Hobbyradler: Du hast recht in Bezug des Hundertwasserhauses. , allerdings dürfen keine Hilfsmittel wie Stativ, Balkon usw. verwendet werden.
heijes
@ Hobbyradler: Du hast recht in Bezug des Hundertwasserhauses. , allerdings dürfen keine Hilfsmittel wie Stativ, Balkon usw. verwendet werden.
heijes
Nach dem ersten Beitrag dürfen allerdings noch nicht mal Linien gerade gerückt werden.
Re: Fotorecht in der Praxis
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Nach dem ersten Beitrag dürfen allerdings noch nicht mal Linien gerade gerückt werden.
Das stimmt. Darauf habe ich schon mehrfach verwiesen. Kein Mensch erlaubt dir dich an fremden Bildern zu vergreifen. Das kannst du ausnahmslos nur mit deinen Bildern machen. Eine Digicam ist heute schon für 35€s auf dem Krempelmarkt erhältlich.
Was erlaubt ist zeige ich euch mal http://robby.selfhost.me/~Manfred/photo/photo_thumb.php?dir=5065746572204c656e6b Linksoben auf [DIAShow] klicken!
Die Idee zu dieser Serie bekam ich, als in einem Nachbardorf der Anfangs gezeigte "Schelmenbaum" von Peter Lenk eingeweiht wurde. (Eventuelle Ähnlichkeiten mit lebenden Personen sind rein zufällig) Die darauf folgenden Bilder sind nur von der Straße, durch und über den Zaun entstanden. Ich habe keinen Schritt auf das Grundstück von Peter Lenk getan und kein Hilfsmittel wie etwa Blitzlicht benutzt. Ich verrate aber auch nicht, wo sich sein Grundstück befindet.