Digitale Fotografie Fotorecht: Eine vernünftige außergerichtliche Einigung
Fotorecht: Eine vernünftige außergerichtliche Einigung
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Die Kanzlei LHR erzielte gegenüber einem großen Verlag (ungenannt) eine außerordentlich wichtige außergerichtliche Einigung. Dabei ging es um ein Bild welches der Fotograf unter die CC-Lizenz stellte und gem. dieser lediglich verlangte, das bei der Weiterverwendung sein Name genannt wird. Der Verlag erklärte sich bereit 14.000 Euro Schadenersatz zu zahlen.
Ich finde es dahingehend bemerkenswert, weil viele ST-Fotografen meinen, sie seien gegenüber den Verwertern wehrlos und ihnen schutzlos ausgeliefert. Bitte lest dazu lhr-law.de: LHR erzielt Rekordsumme für Mandanten: Fotograf erhält 14.000 € Schadensersatz wegen Nichtnennung als Urheber
Die Webseite http://www.bildersuche.org besitzt auf ihrer Webseite eine Grafik zu diesem Thema, die ich euch nicht vorenthalten möchte:
Ich finde es dahingehend bemerkenswert, weil viele ST-Fotografen meinen, sie seien gegenüber den Verwertern wehrlos und ihnen schutzlos ausgeliefert. Bitte lest dazu lhr-law.de: LHR erzielt Rekordsumme für Mandanten: Fotograf erhält 14.000 € Schadensersatz wegen Nichtnennung als Urheber
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