Digitale Fotografie 19. Fotowettbewerb: Glas bis 30.11.08
Re: 19. Fotowettbewerb:
Wird es so gewünscht,
oder?
--
laura
Wird es so gewünscht,
oder?
--
laura
Laura, wenn der Engel aus Glas ist ja!!!
Webmaster oder Admins bitte Eingangsthema ändern
denke mal, dass LTW es nicht mehr editieren kann.
LG
inselfee
@woelfin,
dann hätte kein pressephotgraph und niemand die marathon läufer knipsen dürfen. oder???
und ob du glaubst oder nicht, den zuschauer mit den alberne hut, wie der afrikanische trommler hab ich sogar gefragt, ob ich knipsen darf.
--
eleonore
dann hätte kein pressephotgraph und niemand die marathon läufer knipsen dürfen. oder???
und ob du glaubst oder nicht, den zuschauer mit den alberne hut, wie der afrikanische trommler hab ich sogar gefragt, ob ich knipsen darf.
--
eleonore
Ein Schaufenster in Staufen.
--
karl
Leuchtturmwaechter, schönes Thema und ein Glas, wie es die meisten am
liebsten mögen, nämlich gefüllt, prost )))
--
pucki
liebsten mögen, nämlich gefüllt, prost )))
--
pucki
@ Eleonore
Eben deswegen meine Frage. Das wäre nämlich sehr übertrieben. Ich habe auch nur Deine Bilder als Beispiel genommen, weil sie sich grade anboten. Das ging nicht gegen Dich.
Ich meine nämlich, wer sich auf öffentlichem Gelände, entweder bei Sportveranstaltungen oder in einer mittelalterlichen historischen Innenstadt aufhält muss damit rechnen, auf dem ein oder anderen Foto aufzutauchen. Schließich kann man nicht jeden Passanten fragen, der einem grad durchs Bild rennt, ob man die Aufnahme nun zeigen darf, weil er grad mit drauf ist. Darum ging es mir und um nichts anderes.
Ich gedenke nämlich, in den nächsten Tagen eine Bilderserie aus der historischen Altstadt von Hattingen auf meine HP zu bringen und da ist nun zwangsläufig auch der ein oder andere Passant drauf. Nun habe ich mich gefragt, ob ich diese Bilder im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht der Leute überhaupt auf meiner HP zeigen darf. Ich denke, das geht doch ein wenig zu weit, wenn sowas nicht mehr erlaubt sein soll. Schließlich kann ich die Leute bei der Aufnahme nicht zur Seite scheuchen, damit ich nur die Gebäude fotografieren kann.
Liebe Grüße,
--
woelfin
Eben deswegen meine Frage. Das wäre nämlich sehr übertrieben. Ich habe auch nur Deine Bilder als Beispiel genommen, weil sie sich grade anboten. Das ging nicht gegen Dich.
Ich meine nämlich, wer sich auf öffentlichem Gelände, entweder bei Sportveranstaltungen oder in einer mittelalterlichen historischen Innenstadt aufhält muss damit rechnen, auf dem ein oder anderen Foto aufzutauchen. Schließich kann man nicht jeden Passanten fragen, der einem grad durchs Bild rennt, ob man die Aufnahme nun zeigen darf, weil er grad mit drauf ist. Darum ging es mir und um nichts anderes.
Ich gedenke nämlich, in den nächsten Tagen eine Bilderserie aus der historischen Altstadt von Hattingen auf meine HP zu bringen und da ist nun zwangsläufig auch der ein oder andere Passant drauf. Nun habe ich mich gefragt, ob ich diese Bilder im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht der Leute überhaupt auf meiner HP zeigen darf. Ich denke, das geht doch ein wenig zu weit, wenn sowas nicht mehr erlaubt sein soll. Schließlich kann ich die Leute bei der Aufnahme nicht zur Seite scheuchen, damit ich nur die Gebäude fotografieren kann.
Liebe Grüße,
--
woelfin
Re: 19. Fotowettbewerb:
Hallo zusammen,
unser Rechtsgefühl ist ja nicht immer identisch mit dem tatsächlich niedergeschriebenen Gesetz, aber das im Detail kennen ja auch nur die, die es studieren.
Also reden wir hier meistens darüber, wie wir das Thema empfinden.
Ich meine, dass ich die Erlaubnis zur konkreten Veröffentlichung von einer Person benötige, wenn ich sie herausgehoben oder alleine fotografiere und die Heraushebung auch beabsichtigt habe, etwa bei einem Jongleur oder einer alten Person mit liebevollem, lebensgegerbtem Gesicht.
Wenn ich nicht frage und eine Klage an die Backe bekomme, habe ich Pech gehabt, Frage ich und er sagt "nein", habe ich auch Pech gehabt.
Eine zufällig aufgenommene Person auf einem Platz oder einer Menschenmenge kann ich gar nicht fragen, mir ist aber auch nicht zuzumuten, die Aufnahme zu unterlassen.
Im Nachhinein aber muss ich der Tatsache Rechnung tragen, wenn eine Person sich auf dem Gruppenbild erkennt und einer Verwendung mit seinem Antlitz widerspricht, indem ich das Foto aus dem öffentlichen Verkehr ziehe.
Ausschlaggebend ist für mein Empfinden also die offensichtliche Absicht des Fotografen,- und sein Mut, den Mund auf zu machen.
Eine Person um Erlaubnis zu fragen, wird bei einem schönen, positiven Erscheinungsbild (des Fotografierten) leichter sein als bei einer eher peinlichen, negativen Scene.
Wenn der Webmaster grundsätzlich die Haftung dem jeweiligen Veröffentlicher überträgt, kann jeder entscheiden, ob er ein Risiko eingeht oder evt. eingehen würde.
Auf jeden Fall ist das Thema nicht so brisant, dass man grundsätzlich einen riesigen Bogen darum machen müsste,
meint
der
Leuchtturmwerner
PS: Was machen wir denn nun mit dem Begriff des "gläsernen Menschen"?
lacht...
Ich freu´mich auf Eure Fotos!
unser Rechtsgefühl ist ja nicht immer identisch mit dem tatsächlich niedergeschriebenen Gesetz, aber das im Detail kennen ja auch nur die, die es studieren.
Also reden wir hier meistens darüber, wie wir das Thema empfinden.
Ich meine, dass ich die Erlaubnis zur konkreten Veröffentlichung von einer Person benötige, wenn ich sie herausgehoben oder alleine fotografiere und die Heraushebung auch beabsichtigt habe, etwa bei einem Jongleur oder einer alten Person mit liebevollem, lebensgegerbtem Gesicht.
Wenn ich nicht frage und eine Klage an die Backe bekomme, habe ich Pech gehabt, Frage ich und er sagt "nein", habe ich auch Pech gehabt.
Eine zufällig aufgenommene Person auf einem Platz oder einer Menschenmenge kann ich gar nicht fragen, mir ist aber auch nicht zuzumuten, die Aufnahme zu unterlassen.
Im Nachhinein aber muss ich der Tatsache Rechnung tragen, wenn eine Person sich auf dem Gruppenbild erkennt und einer Verwendung mit seinem Antlitz widerspricht, indem ich das Foto aus dem öffentlichen Verkehr ziehe.
Ausschlaggebend ist für mein Empfinden also die offensichtliche Absicht des Fotografen,- und sein Mut, den Mund auf zu machen.
Eine Person um Erlaubnis zu fragen, wird bei einem schönen, positiven Erscheinungsbild (des Fotografierten) leichter sein als bei einer eher peinlichen, negativen Scene.
Wenn der Webmaster grundsätzlich die Haftung dem jeweiligen Veröffentlicher überträgt, kann jeder entscheiden, ob er ein Risiko eingeht oder evt. eingehen würde.
Auf jeden Fall ist das Thema nicht so brisant, dass man grundsätzlich einen riesigen Bogen darum machen müsste,
meint
der
Leuchtturmwerner
PS: Was machen wir denn nun mit dem Begriff des "gläsernen Menschen"?
lacht...
Ich freu´mich auf Eure Fotos!
Engel
--
Fällt hoffentlich nicht unter das Persönlichkeitsrecht.
schwede2
--
Fällt hoffentlich nicht unter das Persönlichkeitsrecht.
schwede2
Jetzt ist die Frage ob das Objekt nur aus Glas sein darf????
inselfee
Tiffani-Lampe
inselfee
Tiffani-Lampe
--
laura