Forum Computer, Internet und Fotos Digitale Fotografie 19. Fotowettbewerb: Glas bis 30.11.08

Digitale Fotografie 19. Fotowettbewerb: Glas bis 30.11.08

leuchtturmwaechter
leuchtturmwaechter
Mitglied

19. Fotowettbewerb: Glas - bis 30.11.08
geschrieben von leuchtturmwaechter
Das Wettbewerbsthema wurde geändert: DAS NEUE THEMA IST "GLAS"!!




Hallo, liebe Fotofreunde!
Das neue, mit Spannung erwartete Thema des November-Wettbewerbs lautet:
- ENGEL AUF ERDEN -
Spätestens, wenn die ersten drei Plätze vergeben werden, horchen wir in uns hinein und versuchen, der vorweihnachtlichen Zeit in uns einen Platz einzuräumen mit dem, was das Fest für uns persönlich ausmacht.
Dabei können uns die Engel helfen, die in unser Leben treten oder bereits da sind.
Dass sie dabei durchaus nicht immer Flügel haben müssen und womit sie in unseren Augen ENGEL sind, wäre doch vielleicht interessant, in einem Bild auszudrücken.
Also was meint Ihr, wer oder was zeigen uns womit, dass sie sich wie ein ENGEL AUF ERDEN verhalten oder erscheinen, im kirchlichen Sinn, im menschlichen Sinn, im Großen wie im Kleinen? Wer oder was treibt uns ein Lächeln ins Gesicht mit seinem Engelshaar, seiner Nächstenliebe, seiner...was fällt Euch dazu ein?

Weihnachtliche Vorfreude
auf´m Turm von
Eurem
Leuchtturmwaechter
inselfee
inselfee
Mitglied

Re: 19. Fotowettbewerb:
geschrieben von inselfee
als Antwort auf leuchtturmwaechter vom 02.11.2008, 20:18:50
Wieviel Bilder dürfen reingestellt werden?
`LG
inselfee
pilli
pilli
Mitglied

Re: 19. Fotowettbewerb:
geschrieben von pilli
als Antwort auf leuchtturmwaechter vom 02.11.2008, 20:18:50
interessantes thema!

erlaubst du mir zwei fragen?

- format wie bisher: 640x480 ?

- falls personen gewählt werden, die den begriff "Engel auf Erden" darstellen, wie sieht es mit dem "recht am eigenen bild" derjenigen personen aus, da die fotos ja im www öffentlich sichtbar sind? einverständnis der fotografierten person denke ich mal, muss schriftlich vorliegen?

wer mag da mit infos helfen?



--
pilli

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inselfee
inselfee
Mitglied

Re: 19. Fotowettbewerb:
geschrieben von inselfee
als Antwort auf pilli vom 02.11.2008, 20:34:56
Pilli, darüber hatte ich mir auch Gedanken gemacht, denn ich habe hier einen "blonden Engel", der immer für mich da ist, aber der will z.B. nicht ins Internet gestellt werden.

LG
inselfee
leuchtturmwaechter
leuchtturmwaechter
Mitglied

Re: 19. Fotowettbewerb:
geschrieben von leuchtturmwaechter
als Antwort auf pilli vom 02.11.2008, 20:34:56
Oh, sorry, ich dachte die Regelung bezüglich der Maximalgröße und die Frage nach dem Recht am eigenen Bild wären generell vorgegeben.
Ich gehe davon aus, dass der Webmaster aus technischen Gründen über eine maximale Pixelgröße der längsten Bildseite von 630 Pixel glücklich wäre, die vorliegende Erlaubnis auf Veröffentlichung auf einer Internetseite zumindest keine Klagen erwarten lässt und zwei Bilder pro Person fand ich auch eine probate Festlegung.
Hoffe, das reicht an Vorgaben

meint der
Leuchtturmwaechter )

pilli
pilli
Mitglied

Re: 19. Fotowettbewerb:
geschrieben von pilli
als Antwort auf leuchtturmwaechter vom 02.11.2008, 20:45:29
hmmm...

nachdem ich das bei wiki gerade las

Dazu führte das Landgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 19. Januar 2006 (Az.: 2/03 O 468/05) aus:

„Unter Bildnissen im Sinne des § 22 KUG versteht man die Darstellung einer natürlichen Person in einer für Dritte erkennbaren Weise. Zumeist ergibt sich die Erkennbarkeit aus der Abbildung der Gesichtszüge. Es genügt aber auch, wenn der Abgebildete – mag auch sein Gesicht kaum oder gar nicht zu erkennen sein – durch Merkmale, die sich aus dem Bild ergeben und die gerade ihm eigen sind, erkennbar ist oder seine Person durch den beigegebenen Text oder durch den Zusammenhang mit früheren Veröffentlichungen erkannt werden kann (vgl. BGH NJW 1979, 2205 – Fußballtorwart; Prinz/Peters, Medienrecht, Rz. 827). Nicht notwendig ist, dass der Abgebildete tatsächlich von bestimmten Personen erkannt wurde. Das Recht am eigenen Bild ist bereits dann verletzt, wenn der Abgebildete begründeten Anlass zu der Befürchtung hat, er könnte identifiziert werden. Nicht erforderlich ist, dass schon der flüchtige Betrachter den Abgebildeten auf dem Bild erkennen kann, es genügt die Erkennbarkeit durch einen mehr oder minder großen Bekanntenkreis (vgl. BGH NJW 1979, 2205 – Fußballtorwart; v. Strobl-Alberg in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 7 Rz. 15). Entscheidend ist der Zweck des § 22 KUG, die Persönlichkeit davor zu schützen, gegen ihren Willen in Gestalt der Abbildung für andere verfügbar zu werden. Der besondere Rang des Anspruchs darauf, dass die Öffentlichkeit die Eigensphäre der Persönlichkeit und ihr Bedürfnis nach Anonymität respektiert, verlangt eine Einbeziehung auch solcher Fallgestaltungen in den Schutz dieser Vorschrift (vgl. Peters/Prinz, a.a.O.).“
geschrieben von wikipedia


ist datt aber ne mehr als heisse kiste?


--
pilli

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hl
hl
Mitglied

Re: 19. Fotowettbewerb:
geschrieben von hl
als Antwort auf leuchtturmwaechter vom 02.11.2008, 20:18:50
Lieber Leuchtturmwaechter, darf ich zwei Vorschläge machen?

a) Ergänze das Thema um Engelsskulpturen/Bilder oder sonstige Abbildungen (ich hätte auch Probleme, Fotos von lebenden Personen zu veröffentlichen, so engelhaft, wie sie auch sein mögen).

b) Belasse es doch lieber auf der maximalen Länge von 640 Px, das ist ein gängiges Format und passt immer noch in dieses Forum.
--
hl
inselfee
inselfee
Mitglied

Re: 19. Fotowettbewerb:
geschrieben von inselfee
als Antwort auf hl vom 02.11.2008, 22:22:08
Leuchtturmwächter,
diese kleinen Engelchen sollen dir helfen, dein Thema umzubenennen!!

LG
inselfee

Drachenmutter
Drachenmutter
Mitglied

Re: 19. Fotowettbewerb:
geschrieben von Drachenmutter
als Antwort auf pilli vom 02.11.2008, 20:55:40
Heiß das nicht, dass jegliche Aufnahmen, auf denen sich Menschen befinden, die der Fotograf nicht kennt, wie zum Beispiel ein an einem Gebäude vorbeilaufender Passant, der dann auf dem Bild zu erkennen ist, nicht im Internet gezeigt werden darf, obwohl es eigentlich nur um das Zeigen des Gebäudes geht?
Dürfen dann nicht auch Aufnahmen von Sportveranstaltungen, wie sie z.B. von Eleonore vom Berlin-Marathon gezeigt wurden, eigentlich nicht gezeigt werden, weil all die Zuschauer und Sportler zu erkennen sind? So kann jeder Zuschauer hingehen, der sich im TV bei Sportveranstaltungen erkennt und dagegen klagen, dass er ungefragt gezeigt wurde? Oder verstehe ich das falsch.
Ich frage nur, weil ich denke, dass das alles ein wenig übertrieben wird.

LG,
--
woelfin
inselfee
inselfee
Mitglied

Re: 19. Fotowettbewerb:
geschrieben von inselfee
als Antwort auf Drachenmutter vom 02.11.2008, 23:04:07
Heiß das nicht, dass jegliche Aufnahmen, auf denen sich Menschen befinden, die der Fotograf nicht kennt, wie zum Beispiel ein an einem Gebäude vorbeilaufender Passant, der dann auf dem Bild zu erkennen ist, nicht im Internet gezeigt werden darf, obwohl es eigentlich nur um das Zeigen des Gebäudes geht?
Dürfen dann nicht auch Aufnahmen von Sportveranstaltungen, wie sie z.B. von Eleonore vom Berlin-Marathon gezeigt wurden, eigentlich nicht gezeigt werden, weil all die Zuschauer und Sportler zu erkennen sind? So kann jeder Zuschauer hingehen, der sich im TV bei Sportveranstaltungen erkennt und dagegen klagen, dass er ungefragt gezeigt wurde? Oder verstehe ich das falsch.
Ich frage nur, weil ich denke, dass das alles ein wenig übertrieben wird.

LG,
--
woelfin
geschrieben von woelfin


Oh je Woelfin, wo anfangen, wo aufhören?
Es scheint wohl ein heißes Thema zu sein!
Wie hl schon schrieb, würde ich ihren Vorschlag annehmen, um jegliche weitere Diskussion zu verhindern oder z.B. auf "Adventstimmung bei mir daheim" ausweichen, was passend zur Vorweihnachtszeit wäre und man Engel, in welcher Form auch immer, einsetzen kann. Das wäre ein Vorschlag von mir!

LG
inselfee

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