andere gesellschaftliche Themen Vermieten an anerkannte Flüchtlinge
"nicht jeder kommt in einem elternhaus zur welt, in dem es ihm ermöglicht wird, ein gymnasium zu besuchen und zu studieren und manche sind von natur aus nicht intelligent genug um mehr als einen einfachen beruf auszuüben.
und es ist nicht ihre schuld und sie können es auch nicht ändern."
(ich muß erst nachlesen, wie das mit dem Zitieren funktioniert 😊, bin eben auch nicht als hochbegabtes Kind geboren worden)
Auch Mitarbeiter der Spülküche eines Pflegeheims mit Mindestlohn fristen ihr Dasein. Dazu muß man weder eine Leuchte sein oder studieren sondern nur einfach ein wenig Eigenverantwortung zeigen.
ist es nicht so, dass neben dem Bürgergeld kein Kindergeld bezogen bzw. dass es angerechnet wird? Folglich verändert sich der Vergleich mit einem Arbeitnehmer. Allerdings tut sich ein Durchschnittsarbeitnehmer mit 5 Kindern schwer nach Abzug von Warmmiete den Standard des Bürgergelds zu erreichen, sofern man die erwähnten 3.600 plus Miete zugrunde legt. Gleichzeitig bedeutet es in vielen Fällen, dass die Ehefrau des Arbeitnehmers noch einen Teilzeitjob ausübt um mit einer entsprechenden Mehrbelastung über die Runde zu kommen. Als Vermieter wäre meine Entscheidung schnell getroffen, da ich einem beruftätigen Vater eher zutraue, dass er eine Dichtung in dem tropfenden Wasserhahn austauschen kann ohne gleich den Vermieter anzujammern.Es ging hier ursprünglich mal um die Aufnahme von Geflüchteten und nicht um deutsche Bürgergeld-Empfänger mit zB.vielen Kindern.
Deutschland ist ein sehr grosszügiges, soziales Land und es wird interessant werden, wie lange sich diese ambitionierten Sozialleistung deutsche SteuerzahlerInnen noch leisten wollen und können.
Wichtiger wäre es, diese Menschen in Arbeit zu bringen - immerhin gibt esmehr als 1 Mio freie Stellen in Deutschland, die wir besetzen müssen, um unseren allgemeinen Wohlstand nicht zu gefährden. Olga
Es ging hier ursprünglich mal um die Aufnahme von Geflüchteten und nicht um deutsche Bürgergeld-Empfänger mit zB.vielen Kindern.So ist es, liebe Olga - es ging um die Vermietung (nicht um die Aufnahme). Die Abweichung vom Thema ergab sich durch einen Beitrag von Nick 42, auf den du am 12.10. ausführlich unter Einbeziehung des Bürgergeldes geantwortet hast. Dabei kann man sich durchaus Gedanken drüber machen, wie sich das mit dem Kindergeld in diesem Fall für 5 Kinder verhält. Nicht die Nationalität ist hierbei maßgebend sondern der allgemein herrschende kritische Blick auf diese Sozialleistungen. Man kann das Nachdenken natürlich auch bleiben lassen.