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Edita
Edita
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RE: Strafmündigkeitsalter
geschrieben von Edita
als Antwort auf olga64 vom 05.04.2023, 19:21:40

Ja liebe Olga, das war ein Internat mit 
„gesunden“ Kindern, aber das ist ein Heim für problembehaftete Kinder, Kinder, die aus problembehafteten Familien dort aufgenommen wurden, die Gewalt auch von zuhause kennen, 
ich verstehe es nicht, dann wäre das Mädchen wahrscheinlich in ihrem verwahrlosten Zuhause noch am Leben geblieben! 


Edita

olga64
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RE: Strafmündigkeitsalter
geschrieben von olga64
als Antwort auf Edita vom 05.04.2023, 19:46:07

Edita - man weiss noch viel zu wenig, was in diesem Heim geschehen ist.
Aber wir werden auch erkennen müssen, dass Kinder Produkte unserer Gesellschaft sind und vor allem mit zunehmendem Alter nicht 24h geschützt werden können.
Auch in diesem katholischen Heim für bereits aufgefallene Kinder kann und sollte man diese nicht einsperren dürfen. Olga

Lenova46
Lenova46
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RE: Strafmündigkeitsalter
geschrieben von Lenova46
als Antwort auf Edita vom 05.04.2023, 19:46:07

Ich halte die derzeitige breite Berichterstattung - auch ohne Details - nur eben, dass wieder eine Tat erfolgte, für nicht gut. 

Hier habe ich eine schon ältere Hausarbeit entdeckt (1999), die sich mit dem Thema beschäftigt. 

Beispiele für Nachahmungstaten

"Es ist unbestritten, dass es immer wieder zu Nachahmungstaten von in Massenmedien gezeigten brutalen Verhaltensweisen gekommen ist. Hier einige Beispiele:

- So berichtet der amerikanische Psychologe Robert Liebert von einem Jungen, der seiner Familie zermahlenes Glas unter das Essen gemischt hatte. Er hat am Abend zuvor im Fernsehen gesehen, wie jemand so jemanden umgebracht hat.
- Auch einige Tage nachdem ein Sender den Film ,,Born Innocent" ausgestrahlt hatte, haben drei Mädchen in Kalifornien ein 9-jähriges Mädchen angegriffen und versuchten, es mit einer Flasche zu vergewaltigen. Genau so eine Szene wurde auch in dem Film gezeigt.
Doch auch in Deutschland kam es zu Nachahmungstaten:
- Zwei 12-jährige Mädchen, die oft alleine waren und sich gerne Gewaltvideos angesehen hatten, beschlossen das Gesehene auszuprobieren und haben ein kleines Mädchen aus der Nachbarschaft ermordet.
- Ein 14-jähriger hat im März 1996 seine Cousine und eine Nachbarin mit einem Beil schwer verletzt. Er hat nach dem Vorbild des Films ,,Freitag der 13." gehandelt und sich wie der Täter im Film mit einer Eishockeymaske und einem, mit roter Farbe beschmierten, Mantel verkleidet.
Dies sind nur vier Beispiele und es gibt noch einige mehr (vgl. Kunczik 1998, S. 5 - 11). Diese Beispiele sind meiner Meinung nach ein eindeutiger Beweis für die Nachahmung krimineller Fernsehmodelle, doch wie man sieht, werden die Handlungen nicht von allen Menschen kopiert. Es gibt nur einzelne Nachahmungstaten, die von pathologischen und ohne schon gewaltorientierten Individuen begangen werden.
Das eigentliche Problem ist, dass Rezipienten von solchen Gewaltdarstellungen Verhaltensweisen lernen, die unter bestimmten Bedingungen ihr Handeln beeinflussen, wobei die Darbietung gewaltsamer Modelle das aggressive Verhaltensrepertoire erhöht.

Was können die Eltern / die Schule gegen die Mediengewalt tun?
Eltern müssen sich ihrer Verantwortung gegenüber ihren Kindern bewusst sein. Sie müssen auf die Gefahr, die für ihren Nachwuchs von den Medien ausgeht, reagieren. Oft geht die individuelle Selbstverwirklichung der Eltern auf Kosten der Kinder und auch die immer steigende Trennungstendenz belastet die immer mehr Jugendliche. Eltern müssen sich mehr Zeit für ihre nehmen und sich um ihre Bedürfnisse kümmern, denn Kinder, die in ihrem Elternhaus Aufmerksamkeit und Zuneigung erfahren, stehen nicht so in Gefahr zu versuchen, ihre Einsamkeit und ihre Ängste durch den übersteigerten Medienkonsum auszugleichen. Eltern sollten mit den Kindern zusammen Fernsehen und sich vorher über die Sendungen informieren. Beängstigende Szenen sollten mit den Kindern aufgearbeitet werden und man sollte mit Kindern auch über das Entstehen von Filmen sprechen. Wenn die kleinen Fernsehkonsumenten wissen, dass Filme nur eine Fantasie sind, können sie die Inhalte besser verarbeiten. Eltern sollten ihren Kindern aber auch Alternativen zum Fernsehen bieten. Eine Auswahl von Freizeitmöglichkeiten senkt die Stunde, die die Kinder vorm Fernseher verbringen und macht sie aufmerksam, auf die Dinge in ihrer Umgebung (vgl. Scholz 1993, S.187 - 190). "

Quelle: https://www.grin.com/document/97032
 


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Edita
Edita
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RE: Strafmündigkeitsalter
geschrieben von Edita
als Antwort auf olga64 vom 05.04.2023, 19:56:04

Liebe Olga, bei 11- und 10-jährigen Kindern - nachts - da spricht man nicht von einsperren, sondern von aufpassen und beschützen, erst recht wenn man die Familienhintergründe berücksichtigt.

Edita

Edita
Edita
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RE: Strafmündigkeitsalter
geschrieben von Edita
als Antwort auf Lenova46 vom 05.04.2023, 19:57:34

Daran - an die Nachahmungsgefahr habe ich auch in der letzten Zeit oft gedacht, und an die Applaus-Bekundungen auf TicToc und Co! 


Edita

olga64
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RE: Strafmündigkeitsalter
geschrieben von olga64
als Antwort auf Edita vom 05.04.2023, 20:07:33

Diese sog. Trittbrettfahrer sind bei allen Delikten eine grosse Gefahr. Je mehr es Menschen jeglichen Alters um die Erzielung von Aufmerksamkeit geht,desto schlimmer wird das in der Ausführung.
Aber auch die Tatsache,dass 11-jährige sicher genau wissen ,dass ihnen keine Strafverfolgung droht, sondern im schlimmsten Fall die 'Einweisung in ein sog. Erziehungsheim (wo sie wie im mutmasslich vorliegenden Fall jetzt schon sind) macht sie vermutlich "mutiger". Olga


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vivienne
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RE: Strafmündigkeitsalter
geschrieben von vivienne

Mich beunruhigt, dass es offenbar immer mehr Kinder gibt, die von ihren Bezugspersonen nicht einmal lernen zwischen Gut und Böse zu unterscheiden und natürlich auch das erschreckend junge Alter.

Deshalb würden mich Statistiken von Jugendämtern und Familiengerichten interessieren: Müsste nicht auch die Erziehungsunfähigkeit der verantwortlichen Erwachsenen zugenommen haben?

vivienne

Edita
Edita
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RE: Strafmündigkeitsalter
geschrieben von Edita
als Antwort auf vivienne vom 05.04.2023, 20:27:36

Ja Vivienne, wenn auf Kinderwunschzetteln schon steht, daß die Eltern mehr Zeit für die Kinder haben sollen und nicht die ganze Zeit am Handy daddeln sollen, dann finde ich das äußerst bedenkenswert. 



Edita

vivienne
vivienne
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RE: Strafmündigkeitsalter
geschrieben von vivienne
als Antwort auf Edita vom 05.04.2023, 20:36:15

Ja @Edita, ich krieg schon seit vielen Jahren regelrecht die Krise, wenn ich sehe, wie Eltern die natürlichsten Bedürfnisse winziger Kinder einfach ignorieren:
Wenn das Kleine weint, wird ihm reflexhaft mit der Nuckelflasche o.ä. regelrecht der Mund gestopft, damit Mama oder Papa ungestört weiterdaddeln können ... Oft gibt es zwischen Eltern und Kind dabei nicht einmal einen Blickkontakt ...

vivienne

MarkusXP
MarkusXP
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RE: Strafmündigkeitsalter
geschrieben von MarkusXP
als Antwort auf vivienne vom 05.04.2023, 20:51:11
Ja @Edita, ich krieg schon seit vielen Jahren regelrecht die Krise, wenn ich sehe, wie Eltern die natürlichsten Bedürfnisse winziger Kinder einfach ignorieren:
Wenn das Kleine weint, wird ihm reflexhaft mit der Nuckelflasche o.ä. regelrecht der Mund gestopft, damit Mama oder Papa ungestört weiterdaddeln können ... Oft gibt es zwischen Eltern und Kind dabei nicht einmal einen Blickkontakt ...

vivienne
Es ist noch nicht lange her ...

Ein junger Mann, vielleicht Mitte 20, schob einen Kinderwagen. Mit dem Handy in der Hand hatte er seinen Spaß. Das Kind, offensichtlich in bester Laune, versuchte mit Mimik und eindeutigen Bewegungen zu kommunizieren. Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Kinderwagenschieber der Vater war.

Keine Reaktion, nicht einmal Blickkontakt ... nichts! Dann fing er auch noch an zu daddeln, schob den Wagen mit dem Bauch, spielte weiter an seinem Handy herum ... noch immer in bester Laune!

Ich will mich hier nicht als Amateur-Psychologe betätigen, kann nur hoffen, dass in dem Umfeld der Familie ( vielleicht Oma/ Opa?) Menschen sind, die sich nicht wie ein solcher Ignorant verhalten.
MarkusXP

 

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