andere gesellschaftliche Themen Ist die Todesstrafe noch mit irgend etwas zu rechtfertigen
Wäre es deutlicher für dich wenn ich " Vorgang der Vollstreckung" geschrieben hätte?
Der Beginn war doch auf die schlimmen Abläufe des Vollzugs gerichtet.
Nun willst du von mir eine Meinung zur Todesstrafe an sich hören.
Ich hab Zweifel in den Fällen, wenn ein Mensch den Anderen aus ganz niedrigen Gesichtspunkten unter schlimmsten Umständen und zweifellos tötet, ob dieser tatsächlich nicht auch sein Leben verwirkt haben soll und von der Allgemeinheit bis zum Lebensende oder auch kürzer in Obhut genommen wird.
Darf ich diese Zweifel haben?
lupus
An einem Sonntagmorgen sich mit der Todesstrafe zu beschäftigen, das hat schon was. Als Malinka das 1. Mal dieses Thema ansprach im anderen Faden, da war es noch mit der Frage verbunden: "Was wäre die Alternative zur Todesstrafe?" Lebenslänglich etwa? Was wäre humaner?
Und Hubert schrieb die Möglichkeit von Arbeitslagern, vielleicht so wie im Film "Die Elenden" eine Arbeit im Steinbruch? Oder im Bergwerk? Wohl auch keine gute Idee. Aber was dann? In der westlichen Welt ist die Todesstrafe gänzlich (?) abgeschafft, China ist Spitzenreiter bei Todesstrafen, überwiegend wegen Drogendelikten.
Das 5. Gebot "Du sollst nicht töten" ist in Kriegen, wie man auch aktuell wieder erleben muss, außer Kraft gesetzt. Und welche Frau und Mutter kann nicht den Fall Marianne Bachmeier nachempfinden. Ich kann die Frau gut verstehen.
Und wie sollten Menschen bestraft werden, die in ein Kibbuz einbrechen, Menschen entführen, verstümmeln und wahllos ermorden, von Geiselnahme mit Todesfolge mal ganz zu schweigen?
Oder die Nürnberger Prozesse. Da sehe ich die Todesstrafen als völlig gerechtfertigt an, wie auch bei Adolf Eichmann. Rudolf Heß war einer der 24 Angeklagten im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher. Heß wurde am 1. Oktober 1946 in zwei von vier Anklagepunkten schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt. 1987 beging er im Kriegsverbrechergefängnis Berlin-Spandau Suizid. Da war er 93 Jahre alt.
Wäre es deutlicher für dich wenn ich " Vorgang der Vollstreckung" geschrieben hätte?
Der Beginn war doch auf die schlimmen Abläufe des Vollzugs gerichtet.
Nun willst du von mir eine Meinung zur Todesstrafe an sich hören.
Ich hab Zweifel in den Fällen, wenn ein Mensch den Anderen aus ganz niedrigen Gesichtspunkten unter schlimmsten Umständen und zweifellos tötet, ob dieser tatsächlich nicht auch sein Leben verwirkt haben soll und von der Allgemeinheit bis zum Lebensende oder auch kürzer in Obhut genommen wird.
Darf ich diese Zweifel haben?
lupus
Was bist Du denn so aggressiv? Bin ich Dir jemals aggressiv an die Kandare gefahren?
Und was soll die Frage "Darf ich diese Zweifel haben"? Du hast eine andere Meinung. Das akzeptiere ich.
Ich habe nachgefragt, weil ich nicht verstanden habe, welchen Unterschied Du zwischen Todesstrafe und deren Vollzug machst. Das war meine Intention. Aber ich werde bei Dir nicht mehr nachfragen, keine Sorge.
DW
Das wäre für mich eine gangbare Lösung. Für mich ist die Vollstreckung der Todesstrafe nichts anderes als Mord.
VG Bruny
Die im Titel aufgeworfene Frage beantworte ich mit Nein.
Rechtsstaaten lehnen Vergeltung oder Rache ab. Das zur Anwendung kommende Strafmaß muss Resozialisierung beinhalten.
Amnesty International setzt sich aus guten Gründen weltweit gegen die Todesstrafe ein. Das unterstütze ich.
Was an meiner Antwort aggressiv sein soll erkenne ich nicht. Ich glaubte, dass ich Strafe und Vollzug, um den es ja in einigen Fällen ging , deutlich auseinandergehalten hatte.
Überleg noch mal, ob ich dich wirklich so vergrätzt haben soll.
Meine Schlussbemerkung galt der Allgemeinheit und war vorbauend ,da es ja beim Thema wohl eine überwiegende Meinungsgleichheit zu geben scheint. Ich hätte sie etwas absetzen sollen.
lupus
das gilt auf dem Level des individuellen Tötungsverbot.das gilt für Menschen, aber auch für staatliche Institutionen. Niemand hat das Recht einen anderen Menschen zu töten. Hat er es dennoch getan, so hat trotzdem niemand das Recht, es dem gleich zu tun ...
Nun mal -nur so als Gedanke - dieses doch als absolut zu verstehende Tötungs- Verbot auf die kollektive Ebene angewandt, aus dem Einzelnen, der des Mordes beschuldigt werden viele Einzelne, werden Soldaten, die Töten dürfen, ja müssen und dafür natürlich nicht bestraft, sondern belohnt werden. "Strafe ", Sühne, (Rache?) wird dann erfolgreich sein, wenn die eine Seite mehr Menschen tötet, als die andere (mangels Nachschub an 'Henkern')
Nur mal so als unbequemes Gedankenfutter, um das ethische Dilemma des verbotenen und des erlaubten Homizids aufzuzeigen. Homizid bleibt aber Homizid, ein Gut oder Schlecht gibt es - zumindest für mich - nicht.
Der Einzelne allein hat das Recht nicht, der Einzelne als Teil einer autorisierten Masse aber schon, auch wenn das humanitäre Völkerrecht das Töten natürlich verbietet.
Meine, mich nicht ganz zufrieden stellende Antwort: das Tötungsverbot macht nur dann Sinn, wenn es eine Autorität gibt (staatliche Organe), die es durchsetzen und sanktionieren können. Auf supranationaler Ebene gibt es so eine anerkannte, starke Autorität nicht, sieht man mal von einem möglicherweise 'letzten Gericht' ab.
Irren ist menschlich – die Todesstrafe nicht. Sie ist ein unmenschlicher Irrtum, unwürdig einer zivilisierten Gesellschaft.
Die Todesstrafe ist wie die Folter ein nicht zu rechtfertigender Eingriff des Staates in die unverletzli-
chen Rechte des Individuums. Nach Überzeugung von Amnesty International darf staatliches Straf-
handeln Leben und Würde des Menschen nicht antasten. Nur ein kategorisches Verbot der Todes-
strafe bringt die Idee zum Ausdruck, dass menschliches Leben das höchste Rechtsgut ist.
Die Befürworterinnen und Befürworter der Todesstrafe unterstellen, dass von der Todesstrafe ein größe-
rer Abschreckungseffekt ausginge als von anderen Strafen. Sie berufen sich auf das allgemeine Gerech-
tigkeitsempfinden, das für schwerste Verbrechen Vergeltung verlange. Andere meinen, die Sicherheit
einer Gesellschaft und die Autorität des Staates könnten nur durch das Recht, über menschliches Le-
ben verfügen zu können, gewahrt werden.
Wenn man sich jedoch mit diesen Argumenten und anderen Begründungen auseinandersetzt, die Re-
gierungen für ihr Festhalten an der Todesstrafe anführen, so stellt man fest, dass sie entweder von der Praxis längst widerlegt worden sind oder Maßstäben der Logik beziehungsweise einer wissenschaftli-
chen Überprüfung nicht standhalten. Für die These etwa, die Todesstrafe sei abschreckender als jede
andere Strafe, fehlt jeglicher wissenschaftlicher Beweis. Ohnehin müsste dieses Argument immer gegen
andere abgewogen werden, wie beispielsweise das Risiko der Hinrichtung Unschuldiger, oder gegen die
Willkür und Diskriminierung bei der Anwendung der Todesstrafe, gegen die Gefahr des politischen Miss-
brauchs und gegen die verrohende Wirkung, die die Todesstrafe auf alle daran beteiligten Mensschen
ausübt.
Staatliches Töten ist keine angemessene Antwort auf Mord und andere Verbrechen. Dem Strafbedürfnis und dem Verlangen nach Gerechtigkeit kann auch durch andere Sanktionsformen entsprochen werden,wie die Praxis einer wachsenden Zahl von Staaten zeigt, die die Todesstrafe ablehnen. Für die rechts-ethische Einsicht, dass die Todesstrafe jenseits der Grenze liegt, an der Bestrafung Halt machen muss, muss jedoch weiter geworben werden. Auch wenn die Mehrzahl der Staaten die Todesstrafe inzwischen aus ihren Gesetzbüchern verbannt hat, steht ihre weltweite Ächtung noch immer aus.
Quelle: Amnesty International: WENN DER STAAT TÖTET
Okay. Danke.
@Michiko, gerade wollte ich schreiben, ich bin absolut gegen die Todesstrafe, als ich deinen Beitrag las, wurde ich nachdenklich. Die Nürnberger Prozesse, die Verurteilung der Nazi Verbrecher und deren Hinrichtung, war für mich richtig und, jedesmal wenn ich über den Hoöocaust lese und an das unendliche Leid, das ermorden von Millionen von Juden denken muss, bin ich zutiefst davon überzeugt, dass es in diesem Fall absolut richtig war. Aber wenn ich an die Ermordung junger Menschen im staatlichen Auftrag der Mullahs im Iran und den erfundener Anklagen denke, dann bin ich absolut gegen die Todesstrafe. Gerade,in den USA gibt es Gefängnisse, wo lebenslänglich genau das bedeutet, die sterben dort auch. Ein bestialischer Mord, sei es ein Triebverbrechen oder ein Mord aus Berechnung, sollte bei Lebenslänglich auch bei uns lebenslänglich bedeuten, zum Glück gibt es zumindestens die anschließende Sicherungsverwahrung, wenn jemand als gefährlich gilt.
Erinnert sich jemand an Josef Fritzl, der vor kurzem in den normalen Strafvollzug wechselte, der seine Tochter 27 Jahre in den Keller sperrte, mit ihr 7 Kinder bekam, die dann ebenfalls im Keller aufwuchsen? Für diese Bestie hätte ich mir die Todesstrafe gewünscht.
Also, so einfach scheint es nicht zu sein. Aber so wie es in den USA lief, darf es niemals ablaufen.
Granka