andere gesellschaftliche Themen Der Metzelder Prozess
Leider hinkt der KZ Vergleich gewaltig, denn es gibt ja geschlossene Anstalten für psychisch gestörte Verbrecher. Dass die Einweisungen auch gewaltig schiefgehen können, kann bei Gustl Mollath nachgefragt werden. Das aber nur nebenbei.
Dass mit Herrn Metzelder eine prominente Person angeklagt wurde tut der Sache gut, denn sonst würde nach kurzem Ärger bereits niemand mehr darüber reden. So kommt aber durch den öffentlichen Druck vielleicht Schwung in die Überarbeitung der Gesetzeslage.
Abscheu und Ärger über das Urteil ist das eine. Die Gesetzeslage gerecht ändern zu wollen ist eine andere Sache.
Anderl
. Die Gesetzeslage gerecht ändern zu wollen ist eine andere Sache.Und Sie sind sicher, dass es irgendwann ein Gesetz geben wird (egal zu welcher Tat),das alle 83 Mio als gerecht empfinden könnten?
Anderl
Besteht da nicht auch wieder die "Ungerechtigkeit",dass es die einen als zu hart und die anderen als zu weich ansehen.
Richtig und gerecht finde ich, dass unsere Richter unabhängig sind und ihre Urteile auf Basis gültiger Gesetze fällen in einem Gremium aus Richtern, Staatsanwälten und oft noch SChöffen. Das Urteil erfolgt dann nach dem Mehrheitsprinzip und natürlich haben auch die Verteidiger in einem Rechtsstaat ein Mitspracherecht.
Ich bin froh, dass die Zeiten vorbei sind, wo z.B. brüllende Nazi-Richter wie Freisler Todesurteile fällten und zwar im Alleingang. Olga
"Allen Leuten recht getan, ist eine Kunst die niemand kann", sagte schon Robert Bosch.
Anderl
Leider hinkt der KZ Vergleich gewaltig, denn es gibt ja geschlossene Anstalten für psychisch gestörte Verbrecher. Dass die Einweisungen auch gewaltig schiefgehen können, kann bei Gustl Mollath nachgefragt werden. Das aber nur nebenbei.Die regelmäßigen, fast schon obligatorisch anmutenden Nazivergleiche hier im Forum hinken, so wie ich es sehe, so gut wie immer.
Dass mit Herrn Metzelder eine prominente Person angeklagt wurde tut der Sache gut, denn sonst würde nach kurzem Ärger bereits niemand mehr darüber reden. So kommt aber durch den öffentlichen Druck vielleicht Schwung in die Überarbeitung der Gesetzeslage.
Abscheu und Ärger über das Urteil ist das eine. Die Gesetzeslage gerecht ändern zu wollen ist eine andere Sache.
Anderl
Gesetzesverschärfungzum 01.01.22 Kindesmissbrauch gilt künftig als Verbrechen,
Wer Kinder sexuell misshandelt oder Bilder und Filme mit entsprechenden Inhalten beschafft, verbreitet oder auch nur besitzt, soll künftig grundsätzlich mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis bestraft werden.
Damit werden diese Taten zum Verbrechen hochgestuft. Auch die Verjährungsfrist für explizite sexuelle Bildaufnahmen von Kindern wird damit hochgesetzt. Sie beginnt nun erst mit Ende des 30. Lebensjahres des Opfers.
Damit wäre ein solches Urteil wie gegen Metzelder zum Glück nicht mehr möglich, denn wer zum Vergnügen Bilder besitzt, in dem kleine Kinder von ca. 10 Jahren schweren, sexuelle Missbrauch erfahren, der ist für mich ein Verbrecher.
Dass mit Herrn Metzelder eine prominente Person angeklagt wurde tut der Sache gut, denn sonst würde nach kurzem Ärger bereits niemand mehr darüber reden. So kommt aber durch den öffentlichen Druck vielleicht Schwung in die Überarbeitung der Gesetzeslage.Das verschärfte Strafrecht für sexuellem Missbrauch bei Kinder wurde schon im Frühjahr letzten Jahres beschlossen und es kam wegen der skandalösen Missbrauchsfälle in NRW in den Bundestag, wurde debattiert, verabschiedet und jetzt tritt es am 01.01 in Kraft.
Abscheu und Ärger über das Urteil ist das eine. Die Gesetzeslage gerecht ändern zu wollen ist eine andere Sache.
Anderl
Steht als Kopie im letzten Beitrag von mir in diesem Thread.
Einer der Täter hatte die 3 Monate alte Tochter seiner Lebensgefährtin in diesem Alter das erstemal missbraucht, jahrelang weitergemacht, bot sie auch anderen Männer an und wurde wegen voll umfänglichen Geständniss zu ganzen 3 Jahren Gefängniss verurteilt. Das wird jetzt zum Glück nicht mehr möglich sein.
Danke für den Hinweis.
Vielleicht sollte man sich mit dem Gesetzestext mal auseinandersetzen, sofern die Interpretation einem Nichtjuristen überhaupt möglich ist. Interessant wäre auch der Ermessensspielraum der Richter in den verschiedenen Anklagepunkten.
Anderl
Danke für den Hinweis.Ich hatte den kompletten Gesetzestext und der war auch für Laien gut verständlich, ob der aber ohne Änderungen durch den Bundesrat kam, weiss ich noch nicht. Auch bei der Debatte im Bundestag war es kein juristisches Kauderwelsch, man konnte den einzelnen Redner gut folgen.
Vielleicht sollte man sich mit dem Gesetzestext mal auseinandersetzen, sofern die Interpretation einem Nichtjuristen überhaupt möglich ist. Interessant wäre auch der Ermessensspielraum der Richter in den verschiedenen Anklagepunkten.
Anderl
Der Richter muss sich innerhalb des Gesetzes bewegen, im Fall Metzelder wäre es dann 1 Jahr Gefängnis gewesen, ob das auch zu Bewährung ausgesetzt werden kann, wird man sehen oder hören-.
Jede Strafe unter 2 Jahren kann (und wird meistens) zur BEwährung ausgesetzt, vor allem bei Menschen, die nicht vorbestraft sind ,was bei Herrn Metzelder ja der Fall ist.
Der Richter muss sich innerhalb des Gesetzes bewegen, im Fall Metzelder wäre es dann 1 Jahr Gefängnis gewesen, ob das auch zu Bewährung ausgesetzt werden kann, wird man sehen oder hören-.
Bei den drei beteiligten DAmen, die auch noch juristisch belangt werden, dürfte es ähnlich ausgehen, wenn hier nicht von vornherein mit einer Geldstrafe geurteilt wird.
Bei Ihren Betrachtungen dieser Causa sollten Sie auch immer bedenken,dass unser rechtsstaatliches System nicht auf Rache aufgebaut ist, sondern auf Wiedereingliederung eines Straffälligen in die Gesellschaft.
Das war in Deutschland schon mal anders: erinnern Sie sich an die Racheprozesse während der Nazizeit und auch in der früheren DDR.
Aber der Rechtsstaat, wie wir ihn jetzt seit mehr als 70 Jahren in unserem Land haben, besteht länger als die "Unrechtsstaaten" und darauf sollten wir auch mal stolz sein, wie ich finde. Olga
Vielleicht sollten sie sich mal mit dem neuen verschärten Sexualstrafrecht und überhaupt mit missbrauchten Kinder auseinander setzen beor sie mich hier wieder persönlich belehren, ich brauche diese nämlich nicht.. Ich habe das zitiert, was in dem neuen Strafrecht steht, schon der Besitz von kinderpornographischen Bilder ist ein Verbrechen und das bedeutet, dass für diese Verbrechen mindestens ein Jahr Gefängnis angesetzt ist, was dann noch zu Bewährung ausgesetzt werden kann und oder zusätzlich an Geldstrafen ist noch nicht ersichtlich..
Bei Ihren Betrachtungen dieser Causa sollten Sie auch immer bedenken,dass unser rechtsstaatliches System nicht auf Rache aufgebaut ist, sondern auf Wiedereingliederung eines Straffälligen in die Gesellschaft.
Noch etwas, eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft ist bei pädophilen Straftäter nicht immer erwünscht, deshalb gibt es die anschließende Sicherheitsverwahrung.
Auf ihre persönlichen Belehrungen kann ich verzichten, ich verfolge das Geschehen um das verschärfte Strafrecht schon seit es debattiert wurde. Ich bin für Kinder und deren Wohergehen und Rechte und Täter interessieren mich wenig, schon gar nciht deren Wohlbefinden.