andere gesellschaftliche Themen Der Metzelder Prozess
Das sexuelle Strafrecht wurde verschärft und schon der Besitz solcher Bilder wäre damit ein Verbrechen und würde als solches bestraft, ich habe, als dieses veschärfte Sexualstrafrecht debattiert wurde, alles genau verfolgt, nur ob es in diesem Fall nicht oder trotzdem angewendet wurde, kann ich nicht sagen, da müsste ich mich schlau machen.Ich finde es sehr gut wenn sich unsere Justiz an bestehende Gesetze hält und diese auch durchsetzt und nach den Vorgaben urteilt.
Für andere Handlungsweisen ist in einem Rechtsstaat kein Platz
Morvan
Würdest Du das auch einem Kind sagen, dass Opfer dieses Mannes war? Und solche Filme zu versenden, macht die bereits missbrauchten Kinder noch einmal und immer wieder zu Opfern. Ich habe beruflich mit mißbrauchten Kindern gearbeitet, und kann nur sagen: Wenn das Urteil rechtsstaatlich war (was ich vermute), dann gehören die Gesetze weiter verschärft. Aber von "ewiger Verdammnis" und "lebenslanger gesellschaftlicher Ächtung" halte auch ich nichts.
DW
Mit "ewiger Verdammnis und "lebenslanger gesellschaftliche Ächtung" hat das Gericht nichts zu tun und ich finde es gut, dass so ein widerliches handeln gesellschaftlich geächtet wird und dafür ist nur Metzelder selbst verantwortlich.
Wie ist es mit den missbrauchten Kinder? Die leiden auch lebenslang und sind vollkommen schuldlos und was mich immer wieder stört,dass die Opfer weniger im Fokus der Öffentlichkeit stehen, als die Täter, man sorgt sich um das richtige Strafmaß für den Täter, ich sorge mich eher um solche missbrauchten Kinder.
Darum ging es mir:
BMJV Gesetzespaket zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder beschlossen
heraus kopiert
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2021/032521_GE_sexualisierte_Gewalt.html
Verbreitung, Besitz und Besitzverschaffung von Kinderpornografie werden zum Verbrechen hochgestuft.
Für die Verbreitung von Kinderpornografie sieht das Gesetz Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor (bisher drei Monate bis fünf Jahre). Besitz und Besitzverschaffung können künftig mit Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu fünf Jahren geahndet werden (bisher bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe). Das gewerbs- und bandenmäßige Verbreiten kann künftig mit Freiheitsstrafe von zwei bis 15 Jahren bestraft werden (bisher sechs Monate bis zehn Jahre).
Darum ging es mir,ob es schon in Kraft getreten ist, konnte ich leider nicht finden.:
Metzelder wurde doch wegen des Besitzes der Bilder zurecht verurteilt. Nach allem, was ich gelesen habe, wirft man ihm
nicht vor, sich selber vergriffen zu haben. Es gilt die Gesetzeslage zum Tatzeitpunkt.
Er hat sein Leben ruiniert, leider auch das von Frau und Tochter erschwert.
Karl
Würdest Du das auch einem Kind sagen, dass Opfer dieses Mannes war? Und solche Filme zu versenden, macht die bereits missbrauchten Kinder noch einmal und immer wieder zu Opfern. Ich habe beruflich mit mißbrauchten Kindern gearbeitet, und kann nur sagen: Wenn das Urteil rechtsstaatlich war (was ich vermute), dann gehören die Gesetze weiter verschärft. Aber von "ewiger Verdammnis" und "lebenslanger gesellschaftlicher Ächtung" halte auch ich nichts.@Der-Waldler
DW
alle Presseberichte und auch das Urteil betont, dass Metzelder sich nicht an Kindern vergangen hat. Es gab keine Kontakte zwischen ihm und den Kindern auf den mißbräuchlichen Darstellungen, Es gibt also keine Mißbrauchsopfer von ihm!
Mit Deiner Vermutung der rechtsstaatlichkeit des Urteils liegst Du absolut richtig. Auch das Strafmaß ist nach derzeitiger Rechtslage völlig angemessen. Das Gericht muss Umstände berücksichtigen, die das Höchststrafmaß mindern und dazu gehört auch das umfassende Geständnis und das Metzelder sich bereits seit längerem in Therapie befindet.
Da Du Dich beruflich mit Mißbrauchsopfern beschäftigt hast, dürften Dir auch der geschichtliche / gesellschaftliche / familiäre Hintergrund der kindlichen Mißbrauchsopfer bekannt sein, wie auch das Problem der Kinderprostitution in diesem Themenfeld. Auch dürfte Dir bekannt sein, dass der erste Mißbrauch von Kindern in der Regel innerhalb der engsten Familie stattfindet.
Seit Erfindung der Fotografie gibt es auch Pornografische Aufnahmen und auch von Kindern in eindeutigen Positionen.
Bekannt dürfte Dir auch das soziale Umfeld sein, aus dem Kinderpornografie, Kinderprostitution und Kindesmißbrauch, oft zwangsläufig aus der finanziellen Not der Familien heraus entstehen. Dazu gehören auch Kinderverkäufe. Und das überall in der Welt.
Das Problem ist also ein gesellschaftliches, dass es zu ändern gilt bzw. gar nicht erst entstehen läßt. Es ist ein gesellschaftliches Gesamtversagen !
Selbst wenn das Problem irgendwann gelöst wäre, bleiben die Mißbrauchsopfer durch Pädophilie und auch die kindlichen Opfer, die sich freiwillig mißbrauchen lassen um finanzielle Gegenleistungen für sich zu erhalten, auch das ist in unserer Konsumgesellschaft mit ihrem Markendruck, absolut nicht selten.
Morvan
PS Auch die Rotunde am Wittenbergplatz im Berlin der "Goldenen Zwanziger" dürfte Dir aus der Literatur bekannt sein, wo sich bereits sechsjährige Mädchen prostituierten.
Guten Morgen, Rosenbusch.
Natürlich sollen solche Taten geächtet werden. Aber Du sagst es doch selbst: Ächtung ist keine juristische Kategorie. Und eine lebenslange Ächtung eines Menschen durch die Gesellschaft ist alttestamentarische Rache, Auge um Auge, Zahn um Zahn, und das hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun
Und wirklich, Rosenbusch, mir braucht niemand erzählen, wie diese Kinder leiden. Ich habe jahrelang mit solchen gequälten, geschundenen, entwürdigten Kindern in therapeutischen Einrichtungen gearbeitet, ich weiß um das unsagbare Leid der Kinder, das oft lebenslang anhält.
In einem stimme ich Dir zu: Die Täter stehen viel zu sehr im Fokus der Öffentlichkeit, und den Opfer wird viel zu wenig Beachtung geschenkt. Aber das erreicht man nicht, in dem man die Täter gesellschatlich fürs ganze Leben ins Aus stellt.
Und nochmal: Ich gehe aber davon aus, dass dieses Urteil im rechtsstaatlichen Rahmen gefällt wurde. Wenn dies so ist, und man härtere Strafen wünscht, muss man sich dafür einsetzen, dass das Recht noch weiter verschärft wird. Ich z.B. würde mir sehr wünschen, die Gesetze wären diesbezüglich viel härter, und wo immer möglich, unterschreibe ich auch diesbezügliche Petitionen, stehe mit "meiner" Bundestagsabgeordneten (die Juristin ist) in direktem Kontakt, die versucht, das "neue" Sexualstrafrecht weiter zu verschärfen usw. Wenn das immer mehr Menschen täten, könnte man da sicherlich auch etwas erreichen.
Gruß
DW
Am 25. März 2021 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder beschlossen.
Das konnte ja meines Wissens auf Metzelder gar nicht angewandt werden, da Tat und Ermittlungen VOR diesem Datum lagen.
Ich habe den Tippfehler im Titel korrigiert. Die Korrektur erscheint jetzt über jedem neuen Beitrag. Karl
Hallo, @Morvan,
da rennst Du bei mir offene Türen und Ohren ein. Mein Beitrag gesternabend, auf den Du Dich beziehst, kam missverständlich rüber. Ich sehe dieses Urteil natürlich als rechtsstaatlich völlig korrekt an, und mir ist auch klar, dass das ein gesamtgesellschaftliches Problem ist und immer war. Was ich sagen wollte ist, dass die Situation der Kinder auch nach dem neuen Strafrecht (soweit ich es kenne und verstehe) noch längst nicht ausreichend, geschweige denn zufriedenstellend, berücksichtigt wurde.
Die von Dir benannten gesellschaftlichen und historischen Problemlagen kenne ich mehr oder weniger. "Weniger" deshalb, weil ich seit 20 Jahren aus dem Beruf raus bin, und nicht mehr tagesaktuell bin.
Danke für Deine ausführliche Antwort.
Gruß
DW
@Der-Waldler
eine Verschärfung des Strafrechts ändert an der Situation überhaupt nichts, ob der Besitz und die Verbreitung von Kinderponografie ein Vergehen oder eine Straftat ist. interessiert doch wirklich niemanden, auch die Erhöhung der Höchststrafen wird niemanden davon abhalten seinen sexuellen Neigungen nachzugehen!
Es ist und bleibt ein ungelöstes (unlösbares) Gesamtgesellschaftliches Problem. Mit der verschärften Gesetzgebung wird es nicht ein Mißbrauchsopfer weniger geben !!!
Und schon gar nicht bei der fortschreitenden Sexualisierung der Gesellschaft.
Siehe EIS und den privaten Vulva-Funk
Morvan
Metzelder wurde doch wegen des Besitzes der Bilder zurecht verurteilt. Nach allem, was ich gelesen habe, wirft man ihmNach dem neuen verschärften Sexualstrafrecht ist auch der Besitz noch Kinderpornograpie ein Verbrechen und müsste als solches auch bestraft werden, aber offensichtlich ist das noch nicht in Kraft getreten. Mir ist ziemlich egal ob er sein Leben ruiniert hat, das der Opfer, auch wenn er nicht selbst daran beteiligt war, ist auch ruiniert. Jedes Bild das ein Foto beim Missbrauch von kinder zeigt, ist auch ein missbrauchtes Kind, wobei mir das Wort Missbrauch immer zu harmlos klingt.
nicht vor, sich selber vergriffen zu haben. Es gilt die Gesetzeslage zum Tatzeitpunkt.
Er hat sein Leben ruiniert, leider auch das von Frau und Tochter erschwert.
Karl