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aixois
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RE: Auffassung vom Recht
geschrieben von aixois
als Antwort auf Zaunkönigin vom 10.02.2024, 19:01:41

Ein anderer hätte erst einmal auf den Gedanken kommen und dann sich einen Anwalt suchen müssen. Und nicht zu guter Letzt ist es dann auch noch eine Frage der Finanzen. 

Ich wäre da vorsichtiger : der Richter kannte seine Rechte (kann man ja auch wohl erwarten), d.h. aber nicht, dass andere das nicht auch könnten.  Zumindest nach Rat fragen,wenn man etwas nicht weiss.

Wenn ein 'anderer' das Gefühl hat, ihm sei Unrecht geschehen, dann kann er sich z.B. an die Verbraucherverbände wenden, die ihm ggf. auch einen Anwalt vermitteln oder helfen, abzumahen (Schreiben an die Bank ggf. mit Klageandrohung und Bitte um Schmerzensgeld o.ä. ) Klage zu erheben. Im gegebenen Fall hätte das schon gereicht, es sei denn, auch die Rechtsabteilung der Bank ist ihre Gehälter nicht wert.

Kann der Kläger die Kosten nicht stemmen, dann kann er durch die Prozesskostenhilfe klagen. Jeder soll,und kann,  ob arm oder reich, Zugang zum Recht haben.

Mangelndes Wissen oder Nervenkitzel zu beherrschen -  das allerdings liegt aber beim 'Opfer' bzw. Geschädigten.
ingo
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RE: Auffassung vom Recht
geschrieben von ingo
als Antwort auf lupus vom 10.02.2024, 12:56:24
Mach' mal halblang, lupus......😏
lupus
lupus
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RE: Auffassung vom Recht
geschrieben von lupus

Wenn ich den Satz des MDR " Die Bank legt sich mit dem falschen Mann an " Umdrehe
ergibt sich: Hätte die Bank sich mit einem richtigen Mann angelegt, hätte es geklappt.

Was das für ein Mann sein müsste, kann sich jeder mal überlegen.

lupus


PS.
Gut Ingo dann mach ich es eben halblang und sage der Mann ist mir egal.


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schorsch
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RE: Auffassung vom Recht
geschrieben von schorsch
als Antwort auf lupus vom 10.02.2024, 12:56:24
..................

Was für eine Meinung von einem Rechtsstaat und dessen Wirkung wird hier verbreitet!
Für mich empörend!😡

lupus

Podcast MDR
Ich bin mir da nicht sicher: Bist du auf der Seite des Kunden oder der Bank?
Zaunkönigin
Zaunkönigin
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RE: Auffassung vom Recht
geschrieben von Zaunkönigin
als Antwort auf aixois vom 10.02.2024, 19:41:35
Ein anderer hätte erst einmal auf den Gedanken kommen und dann sich einen Anwalt suchen müssen. Und nicht zu guter Letzt ist es dann auch noch eine Frage der Finanzen. 
Ich wäre da vorsichtiger : der Richter kannte seine Rechte (kann man ja auch wohl erwarten), d.h. aber nicht, dass andere das nicht auch könnten.  Zumindest nach Rat fragen,wenn man etwas nicht weiss.

Wenn ein 'anderer' das Gefühl hat, ihm sei Unrecht geschehen, dann kann er sich z.B. an die Verbraucherverbände wenden, die ihm ggf. auch einen Anwalt vermitteln oder helfen, abzumahen (Schreiben an die Bank ggf. mit Klageandrohung und Bitte um Schmerzensgeld o.ä. ) Klage zu erheben. Im gegebenen Fall hätte das schon gereicht, es sei denn, auch die Rechtsabteilung der Bank ist ihre Gehälter nicht wert.

Kann der Kläger die Kosten nicht stemmen, dann kann er durch die Prozesskostenhilfe klagen. Jeder soll,und kann,  ob arm oder reich, Zugang zum Recht haben.

Mangelndes Wissen oder Nervenkitzel zu beherrschen -  das allerdings liegt aber beim 'Opfer' bzw. Geschädigten.

was von dem was Du hier beschreibst/vorschlägst hast Du selbst schon durchgezogen?

Meine persönlichen Erfahrungen sind, auch was den Verbraucherschutz angeht, keineswegs so positiv. Aber wer weiß, evtl. hast du andere Erfahrungen und ich hatte einfach nur Pech.

Und noch einmal... der normale, nicht juristisch geschulte Mensch hat eine höhere Hürde zu nehmen als ein ehemaliger Richter.

Und was das "nicht stemmen können" angeht und die Prozesskostenbeihilfe.. hast Du Dich schon einmal darüber informiert bis zu welcher Höhe des Einkommens sie greift. Den "Armen" kostet "Recht bekommen" deutlich mehr als einen gut situierten. Und Arm ist für mich auch jemand, der 100€ über der Grenze für die Prozesskostenbeihilfe liegt.

Nichts für ungut, aber jemand, der den Cent herum drehen muss, der überlegt es sich 10x ob er so ein Risiko eingeht und ob er diesen Aufwand betreibt. 

Merkst du eigentlich nicht, dass Du selbst mit Deinen Argumenten die Erklärung dafür lieferst weshalb jemand, der gerade mal so über die Runden kommt und evtl. auch nie wirklich Berührung mit Recht, Anwalt und Gesetzen hatte diesen Weg nie beschreiten wird?

 
lupus
lupus
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RE: Auffassung vom Recht
geschrieben von lupus
als Antwort auf schorsch vom 10.02.2024, 22:23:18

Hallo Schorch!
Du bohrst am falschen Brett.
Mir geht es doch nicht um die Reglung, sondern darum wie und wer zu seinem Recht kommt.
lupus


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schorsch
schorsch
Mitglied

RE: Auffassung vom Recht
geschrieben von schorsch
als Antwort auf lupus vom 11.02.2024, 09:53:18
Hallo Schorch!
Du bohrst am falschen Brett.
Mir geht es doch nicht um die Reglung, sondern darum wie und wer zu seinem Recht kommt.
lupus
Lieber Lupu (😁), ich liefere dir da einen oben fehlenden Buchstaben: "s"

Mit lieben Grüssen, Schorsch.  😉👼
lupus
lupus
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RE: Auffassung vom Recht
geschrieben von lupus
als Antwort auf schorsch vom 11.02.2024, 10:33:28

Hallo Schorsch!
Bitte dich vielmals um Entschuldigung, denn es sollte wirklich keine Beschimpfung sein! 😞😭

Viele Grüße und einen schönen Sonntag
Herzlich

lupus

(bescheiden klein    😁)

Lenova46
Lenova46
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RE: Auffassung vom Recht
geschrieben von Lenova46
als Antwort auf lupus vom 10.02.2024, 22:05:30

@lupus  
Ich meine, dich durchaus verstanden zu haben.

Du machst dir zurecht darüber Gedanken, was wäre passiert, wenn sich der Bankkunde nicht gewehrt hätte und die Entscheidung der Bank notgedrungen akzeptiert hätte. 
Ihm hätte die benötigte Kreditkarte gefehlt. 

olga64
olga64
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RE: Auffassung vom Recht
geschrieben von olga64
als Antwort auf aixois vom 10.02.2024, 19:41:35
 

Kann der Kläger die Kosten nicht stemmen, dann kann er durch die Prozesskostenhilfe klagen. Jeder soll,und kann,  ob arm oder reich, Zugang zum Recht haben.

Mangelndes Wissen oder Nervenkitzel zu beherrschen -  das allerdings liegt aber beim 'Opfer' bzw. Geschädigten.
M.W. ist eine solche Prozesskostenhilfe auf Kosten des SteuerzahlerIn von den persönlichen Einnahmen abhängig.
ABer man kann auch auf diesem Gebiet eigenverantwortliche Vorsorge treffen: mit einer privaten Rechtsschutzversicherung. Die habe ich seit langer Zeit (mittlerweile habe ich das "Risiko" Arbeitgeber entfernen lassen, weil ich nicht mehr berufstätig bin).Aber z.B.auch Mietverhältnisse und meine Risiken als Autofahrerin sind abgedeckt.
Diese Versicherung kostet mich ca 250.- Euro pro Jahr und ich freue mich immer wieder darüber, wenn ich einen rückwirkenden Rabatt erhalte, weil ich sie nicht in Anspruch nehmen musste.
Olga

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