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aixois
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RE: Auffassung vom Recht
geschrieben von aixois
als Antwort auf lupus vom 11.02.2024, 18:31:11

Genauso isses.

Ich musste mir damals auch was einfallen lassen ...

"Herr Richter wir haben ihren Antrag mehrfach intensiv geprüft, besonders auch im Zusammenhang mit der  Neuorientierung unseres Kundengeschäfts, die erst kürzlich vorgenommen wurde, besonders im Hinblick auf eine weitere Verbesserung unserer kundenfreundlichen Dienstleistungen.

Daher schmerzt es uns besonders,  gerade bei Ihnen , mitteilen zu müssen,  dass wir ihrem Antrag nicht so entsprechen können , wie wir uns alle das gewünscht hätten.
Glauben Sie uns, das bedauert wirklich keiner mehr als wir hier, aber so sind nun mal die Anforderungen einer modernen, im Interesse des Kunden auf noch mehr Effizienz und Verschlankung abzielenden  geschäftspolitischen Vorgaben, die auch vor den Banken nicht Halt machen, aber die wir uns hier auch nicht ausgedacht haben. Auch wir müssen jeden Tag dazu lernen.
Wir möchten uns für diese Mitteilung bei Ihnen vielmals entschuldigen. Wir sind überzeugt, dass gerade Sie mit Ihrer langjährigen Erfahrung dafür Verständnis aufbringen werden.

Wenn Sie wollen,  können wir aber gerne einen Termin vereinbaren, um im gemeinsamen Gespräch am runden Tisch  mit einer gemütlichen Tasse Kaffee herauszufinden, was ihre weiteren spezifischen  Erwartungen sind und wie wir diesen gerecht  werden können. Sicher werden wir Ihnen dann besonders auch aus unserem Senioren Programm Lösungen vorschlagen können, die ganz auf ihre persönlichen Wünsche zugeschnitten sind, es lässt sich sicher auch einrichten, dass Herr Karl, unser auf Kryptowährungen spezialisierter  Kollege zugegen ist ... vielleicht könnte ihre Gattin Sie ja begleiten ? Wir würden uns ganz besonders freuen."

Das könnte bei Bedarf noch weiter ausgebreitet werden ...

Der ex-Richter wäre möglicherweise nicht wiedergekommen, aber nach diesem Gequatsche hätte er eines bestimmt nicht getan : geklagt , und die Bank hätte die  3000€ behalten können. ...😉
 

schorsch
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RE: Auffassung vom Recht
geschrieben von schorsch
als Antwort auf Lenova46 vom 11.02.2024, 16:59:02
Mit meiner Antwort an @lupus habe ich nicht auf den Fall des ehemaligen Arbeitsrichters abgestellt.

Ich habe/hatte den Eindruck, dass @lupus allgemein darüber klagte, was gewesen wäre, wenn eine "unbeholfene" Person betroffen gewesen wäre. 
Ich bin auch mal Arbeitsrichter (ehrenhalber) gewesen. Aber es würde mir nicht einfallen, wegen einer vorenthaltenen Kreditkarte das Gericht zu bemühen. Ganz einfach, weil ich gar keine Kreditkarte will.
jeweller
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RE: Auffassung vom Recht
geschrieben von jeweller
als Antwort auf schorsch vom 11.02.2024, 22:31:20

Bei uns gibt es kaum noch Geschäfte, die Cash akzeptieren. Ich habe nur etwas cash  für Parkwächter, im Wagen. Ohne Carte geht kaum noch was. Kommt bei euch noch.

LG Hubert
 


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schorsch
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RE: Auffassung vom Recht
geschrieben von schorsch
als Antwort auf jeweller vom 12.02.2024, 09:50:47
Bei uns gibt es kaum noch Geschäfte, die Cash akzeptieren. Ich habe nur etwas cash  für Parkwächter, im Wagen. Ohne Carte geht kaum noch was. Kommt bei euch noch.

LG Hubert
 
Teilweise schon vorhanden.

Aber was mache ich dann mit meinem Kubikmeter Tausendernoten ?
jeweller
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RE: Auffassung vom Recht
geschrieben von jeweller
als Antwort auf schorsch vom 12.02.2024, 10:06:30

Der war gut. Ab ins Museum.😂

LG Hubert

Lenova46
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RE: Auffassung vom Recht
geschrieben von Lenova46
als Antwort auf aixois vom 11.02.2024, 19:36:35

In unserer ausgereiften, technisierten Welt kann auf ausführliche Kundengespräche verzichtet werden. 😉

Ich habe gelesen, dass die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen seit einigen Jahren daran arbeitet, eine Diskriminierung von Antragstellenden durch ihre algorithmischen Verfahren auszuschließen. 
 


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aixois
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RE: Auffassung vom Recht
geschrieben von aixois
als Antwort auf Lenova46 vom 12.02.2024, 10:25:50

Ich habe gelesen, dass die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen seit einigen Jahren daran arbeitet, eine Diskriminierung von Antragstellenden durch ihre algorithmischen Verfahren auszuschließen. 

M.W. geht es dabei aber um die Begründung von abgelehnten Kreditanträgen von Unternehmen (KMU) oder auch von Kreditrahmen liquiden Einzelkunden, deren Bonität auch mit Hilfe von KI ermittelt wurde, d.h. eine individuelle Prüfung erfolgtre nicht, die Bank übernahm einfach die algoritrhmjisch ermittelten Empfehlungen, so dass es zu nicht gerechtfertigten Diskriminierungen kam ( siehe Schufa Kriterien, wo auch der Ruf des Wohnviertels eine Rolle spielt.

Die Folge der in der  "ausgereiften, technisierten Banken-Welt" verzichtbaren Kundengespräche, die Anonymisierung der Kunden führte eben zu der Ablehnung der Kreditkarte, wo die KI das Alter, die Sterbetafeln/Lebenserwartung, die daraus theoretisch resultierende Risiko Exposition der Bank zum ausschlaggebenden Kriterium gemacht , vielleicht auch die Schufa Daten, wo z.B. ein erstmaliger Kreditkartenantrag durchaus negativ zu Buche schlagen kann.

Sollte die Bank aber aus bankinternen Gründen (kostenkalkulatorischen : zuviel Aufwand für eine Kreditkarte z.B.) ablehnen, dann können auch die Algorithmen der Bafin nichts ausrichten. Die Auskunftspflicht (Geschäftsgeheimnis) hat Grenzen.
aixois
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RE: Auffassung vom Recht
geschrieben von aixois
als Antwort auf schorsch vom 12.02.2024, 10:06:30

Aber was mache ich dann mit meinem Kubikmeter Tausendernoten ?

Der wird irgendeinen Wert behalten , es gibt auch heute noch Leute die 1000 Reichsmarkscheine kaufen (- Sammler o.ä.).

Ob bei uns die Karte auch noch kommt,  ist gar nicht gesagt, vielleicht überspringen wir diese Etappe und gehen gleich zum mobilen, kontaktlosem Bezahlen über per 'digitaliserter Karten' (voice payment, wearable payment , Datenbrillen, ... NFC macht's möglich).

Die Banken jedenfalls bereiten sich vor, schon jetzt gibt es ja das instant payment, bei der in Sekundenschnelle,  nach Prüfung des Kontostands, der Verkäufer den Rechnungsbetrag gutgeschrieben bekommt (schneller als man das Bargeld aus dem Geldbeutel ziehen kann oder den Code der Kreditkarte eintippen ) und nicht, wie bei der Kreditkarte, er manchmal tagelang  warten, und dann dafür auch noch Gebühren zahlen muss.

Das Bezahlen per "Netzhaut Scan" beispielsweise,   ist allerdings noch in der Entwicklung ...

Vielleicht hätte die Bank dem 88-jährigen ex-Richter ja ein Fitnessarmband anbieten sollen, auch damit kann bezahlt werden , vielleicht hilft es ja sogar, sein Leben etwas zu verlängern. 💪 ???



 
Nick42
Nick42
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RE: Auffassung vom Recht
geschrieben von Nick42
als Antwort auf aixois vom 12.02.2024, 12:28:40
Aber was mache ich dann mit meinem Kubikmeter Tausendernoten ?
Der wird irgendeinen Wert behalten , es gibt auch heute noch Leute die 1000 Reichsmarkscheine kaufen (- Sammler o.ä.).

Ob bei uns die Karte auch noch kommt,  ist gar nicht gesagt, vielleicht überspringen wir diese Etappe und gehen gleich zum mobilen, kontaktlosem Bezahlen.......
Ich warte, bis Rentner über 80 gar nicht mehr bezahlen und Bezahlen freiwillig wird.

Nick42
olga64
olga64
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RE: Auffassung vom Recht
geschrieben von olga64
als Antwort auf aixois vom 11.02.2024, 17:01:24
Denn wenn ich mich im Recht fühle, möche ich auch die Möglichkeit haben, dieses in unserem Rechtsstaat zu bekommen. Und das geht oft nur auf juristischem Wege über Gericht.
Da es aber nur gut 20 Millionen Rechtsschutzpolicen gibt, heißt das nicht , dass die Nicht-Versicherten nicht auch auf juristischem Wege ihr Recht bekommen könnten. Könnte aber etwas kosten, selbst wenn man einen Prozess gewinnt.

PS: ich zahle monatlich nur 18 € ... 😁 !!!
Bei diesen vielen Millionen Rechtsschutz-Policen sind sicherlich auch all diejenigen inkludiert, die dann für Ehepaare oder ganze Familie gelten? Also nicht nur Single-Policen?

Aixois - ich bin nicht neidisch, dass Sie einige Euro monatlich weniger bezahlen für Ihre Police - kommt ja immer auf die Ausgestaltung an.

Ich habe bisher in meinem Leben drei grosse Prozesse vor Gericht geführt,davon zwei vor Arbeitsgerichten und einen,der fas 10 Jahre dauerte, vor dem Sozialgericht gegen die Rentensversicherung.
Für beide brauchte ich Anwälte, die versiert auf den jeweiligen Fachgebieten (Arbeitsrecht und Sozialrecht) sind. Beide Prozesse habei ch mit Hilfe dieser sehr guten Anwälte gewonnen und meine Rechtsschutzversicherung kostete das nichts, weil die Urteile jeweils lauch die Übernahme der Gerichts- und Anwaltskosten des Beklagten inkludierte.
Einen weiteren Prozess führte ich vor vielen Jahren in einer Mietsache gegen meinen damaligen Vermieter. Der endete mit einem Vergleich, was bedeutete,dass die Gerichts- und Anwaltskosten jede Partei für sich bezahlte. Da nahm ich die Rechtsschutzversicherung in Anspruch, was diese auch ohne Probleme akzeptierte.
Als ich noch keine Rechtsschutzversicherung hatte und mich in sehr jungen Jahren nach sehr kurzer Ehe scheiden liess, teilten mein damaliger Mann und ich uns diese Scheidungskosten. Wir gingen im guten Einvernehmen auseinander. Zusätzlich lernte ich damals in der Kanzlei meines Anwaltes noch eine jüngeren Referendar kennen, der "meine Sache"bearbeitete.
Nach vielen Jahren traf ich den dann nicht mehr so jungen Mann und nun sind wir seit sehr langer Zeit ein recht glückliches Paar (aber ohne Eheschliessung - das ging auch bei ihm schief genau so wie bei mir). Olga

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