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aixois
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RE: Auffassung vom Recht
geschrieben von aixois
als Antwort auf olga64 vom 11.02.2024, 15:51:21

ist eine solche Prozesskostenhilfe auf Kosten des SteuerzahlerIn von den persönlichen Einnahmen abhängig.

das meinte ich mit: "kann die Kosten nicht stemmen"- i.d.R. weniger als 1000 € netto oder Bürgergeldempfänger. Danach muss aber zurückbezahlt werden, vier Jahre Zeit.

Allerdings kann auch nicht jeder, der keine Prozesskostenhilfe bekommt, sich ein Rechtsschutzversicherung leisten. Der ex-Richter schon mit 7000 € Pension, aber als Volljurist kann er sich das zumindest erstinstanzlich aber sparen und sich selbst vertreten, danach braucht auch er einen zugelassenen Anwalt .
olga64
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RE: Auffassung vom Recht
geschrieben von olga64
als Antwort auf aixois vom 11.02.2024, 16:38:44

Ichhalte z.B. eine REchtsschutzversicherung für jeden Autofahrer für zwingend notwendig.
Und wenn man diese abschliesst, gibt es bei den meisten Versicherungsgesellschaften entsprechende Bausteine dazu.
Ich habe meine Rechtsschutzversicherung seit Jahrzehnten und wenn mir diese 250.- Euro jährlich (also ca 20.- Euro monatalich) nicht mehr finanzierbar erschienen, würde ich überlegen, wo ich anderweitig diesen Betrag einsparen könnte.
Denn wenn ich mich im Recht fühle, möche ich auch die Möglichkeit haben, dieses in unserem Rechtsstaat zu bekommen. Und das geht oft nur auf juristischem Wege über Gericht. Olga

aixois
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RE: Auffassung vom Recht
geschrieben von aixois
als Antwort auf Lenova46 vom 11.02.2024, 13:30:15

Ihm hätte die benötigte Kreditkarte gefehlt. 

Wenig wahrscheinlich, dass ein pensionierter Richter bei einer anderen Bank keine Bankkarte bzw. Kreditkarte bekommt.
Ihm kam es auf den Rechtsverstoß, nicht auf die Kreditkarte an.

Ansonsten wiederhole ich mich: es liegt im Ermessen der Bank, ob sie einen Kreditkartenantrag positiv oder nicht bescheidet. Eine Diskriminierung liegt da nicht vor.
Begründungspflicht gibt es nämlich auch keine.

Der Antragssteller selbst wenn er Richter sein sollte, muss das (wieso eigentlich notgedrungen ?) akzeptieren oder es bei einer anderen Bank versuchen.
Wobei ich in so einem konstruierten Fall,  mich nicht mit Hänschen,  sondern mit Hans (dem Filialleiter bzw.dessen Vorgesetzten) unterhalten würde.

Vielleicht kennt man sich ja oder ist Parteigenosse ... oder er kennt  bzw. kann einfach seinen Job.  Sowas soll es noch geben.
 

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Lenova46
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RE: Auffassung vom Recht
geschrieben von Lenova46
als Antwort auf aixois vom 11.02.2024, 16:52:39

Mit meiner Antwort an @lupus habe ich nicht auf den Fall des ehemaligen Arbeitsrichters abgestellt.

Ich habe/hatte den Eindruck, dass @lupus allgemein darüber klagte, was gewesen wäre, wenn eine "unbeholfene" Person betroffen gewesen wäre. 

aixois
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RE: Auffassung vom Recht
geschrieben von aixois
als Antwort auf olga64 vom 11.02.2024, 16:43:04

Denn wenn ich mich im Recht fühle, möche ich auch die Möglichkeit haben, dieses in unserem Rechtsstaat zu bekommen. Und das geht oft nur auf juristischem Wege über Gericht.

Da es aber nur gut 20 Millionen Rechtsschutzpolicen gibt, heißt das nicht , dass die Nicht-Versicherten nicht auch auf juristischem Wege ihr Recht bekommen könnten. Könnte aber etwas kosten, selbst wenn man einen Prozess gewinnt.

PS: ich zahle monatlich nur 18 € ... 😁 !!!
aixois
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RE: Auffassung vom Recht
geschrieben von aixois
als Antwort auf Lenova46 vom 11.02.2024, 16:59:02

Ach so - aye, aye  habe verstanden, allerdings hat das dann mit einer Kreditkarte nichts zu tun , sondern mit dem allgemeinen Wissen um sein Recht im Alltag.

Und da scheint es so  zu sein, dass diese Recht kaum an den Schulen vermittelt werden, selbst Studierende tun sich mit einfachen Rechtsfragen schwer.

Wieviele "Unbeholfene" stellen keinen Antrag auf "Kinderzuschlag" (das Wort gefällt mir, ist so schön assoziativ ...), obwohl sie Berechtigte wären.
Monatlich kann das maximal  bis zu 300 € ausmachen.
In anderen Ländern geht das automatisch, sobald die Geburt amtlich angezeigt wurde...

Aber ob der Herr Finanzminister die Abschaffung dieses Verfahrens meinte, wenn er von 'Bürokratie' spricht. Ich habe da so einen Verdacht ...

Manche Gemeinden  haben einen (teilweise ehrenamtlichen)  Bürgerservice bes. auch für  Ältere, um der Unbeholfenheit den Garaus zu machen.

Ich kenne Länder, da wurden solche Dienste von "netten" Islamisten wahrgenommen, die Sympathien derer,  die mit der Bürokratie auf Kriegsfuß standen, kamen dann postwendend  ...


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lupus
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RE: Auffassung vom Recht
geschrieben von lupus
als Antwort auf aixois vom 11.02.2024, 16:52:39

Hallo aixois!
Du schriebst:
Ansonsten wiederhole ich mich: es liegt im Ermessen der Bank, ob sie einen Kreditkartenantrag positiv oder nicht bescheidet. Eine Diskriminierung liegt da nicht vor.
Begründungspflicht gibt es nämlich auch keine.

Hast du dir den Fall gar nicht angehört und sprichst von konstruiert?
Das Gericht sah das ganz anders, woher kämen sonst die 3000Euro.

Ich hörte dabei, dass die Bank abgelehnt hat und nicht nur nicht beschieden.
Ist auch egal. Darum gings mir nicht.

lupus
 

aixois
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RE: Auffassung vom Recht
geschrieben von aixois
als Antwort auf lupus vom 11.02.2024, 17:20:49

Wir reden aneinander vorbei.

Die Bank des Richters war so dumm, ihre Ablehnung zu begründen (sie sind zu alt und sterben bald ...). Das hätte sie nicht tun müssen und alles wäre 'gut ' gewesen.
So aber konnte der Richter klagen, wegen Diskriminierung.
Die Bank wurde daher  nicht dazu verurteilt , dem Richter gegen ihren Willen eine Kreditkarte zu geben, sondern wegen Diskriminierung.
Die Entschädigung musste er wegen des Verstosses gegen das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) bezahlen, das hat mit seiner Kreditkarte nichts zu tun.

Ganz nebenbei: sollte der Richter Mitglied eines Richtervereins o.ä. sein, dann stünde ihm sogar eine kostenlose VISA-Kreditkarte zu ...

sneja
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RE: Auffassung vom Recht
geschrieben von sneja
als Antwort auf olga64 vom 11.02.2024, 15:51:21

Ja, und wenn man sie braucht, die Rechtsschutzversicherung, dann erfinden sie 1000 Vorwände, warum sie gerade in diesem speziellen Fall nicht eintreten müssen.

lupus
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RE: Auffassung vom Recht
geschrieben von lupus
als Antwort auf aixois vom 11.02.2024, 17:41:45

Danke , jetzt verstehe ich das. Die Bank hätte es ihm nicht sagen dürfen. Auf Nachfrage hätte dann ein Hinweis auf interne Bestimmungen oder so etwas wohl genügt.
lupus


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